A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) Vorbemerkung der Fragestellerin:

Ähnliche Dokumente
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/1694. der Abgeordneten Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Wahlperiode der Abgeordneten Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein, AfD

Schriftliche Kleine Anfrage

17. Wahlperiode /2326

Mitteilung des Senats vom 24. Juni 2014

Planungen Silvester 2016/2017 in den Kreispolizeibehörden Bielefeld, Köln, Düsseldorf und Dortmund

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Land Bremen

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 784 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1864

Wilderei und Verstöße gegen das Fischerei- und Jagdgesetz in Brandenburg

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4528 mit Schreiben vom 5. April 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

2. Wie viele Strafverfahren wurden gegen Beschuldigte, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, in den Jahren

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN)

Schriftliche Kleine Anfrage

Lass Dich nicht K.O.-TROPFEN!

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/716. auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU)

A N T W O R T. zu der Anfrage. des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne)

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD)

Schriftliche Kleine Anfrage

Straf- und Gewalttaten gegen wohnungslose Menschen in Nordrhein-Westfalen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/ Wahlperiode

Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage

17. Wahlperiode /10347

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Strafverfahren gegen Polizeibeamtinnen und beamte in Nordrhein-Westfalen

Lass Dich nicht K.O.-TROPFEN!

Schriftliche Kleine Anfrage

/jva-beamte-konnten-die-wuetende- Menge-kaum-baendigen.html 2


Schriftliche Kleine Anfrage

Kinderhandel und Kinderprostitution im Land Bremen

Schriftliche Kleine Anfrage

wurde. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Schriftliche Kleine Anfrage

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) Alkoholkonsum von Jugendlichen im Saarland zur Faschingszeit

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/700. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Antwort. Drucksache 16/3985. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Gewalt gegen Wohnungslose Täterbezogene Ergebnisse einer Aktenanalyse. Bundestagung 2013 der BWG Wohnungslosenhilfe e.v.

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Rudolf Müller (AfD)

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Lagebild häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Rolf Linsler (DIE LINKE.)

Amtsdelikte im Land Bremen

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/3622

Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode

Fachtag K.O.cktail Fiese Drogen im Glas - Prävention - Hilfe. Vorkommen, Wirkungsweise und Nachweis von K.O. Tropfen

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Kriminalstatistik Medienkonferenz vom 6. März 2007

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode der Abgeordneten Henning Foerster und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE

17. Wahlperiode /6010

vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2018)

8735/AB. vom zu 9139/J (XXV.GP)

Statistische Berichte

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) Was macht die Polizei an Berliner Schulen?

Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode

Statistische Berichte

Antwort. Drucksache 17/577. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Kriminalstatistik 2017

Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im September 2016

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im November 2016

Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland im August 2017

A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD)

Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Datum des Originals: /Ausgegeben: ( )

10172/AB. vom zu 10615/J (XXV.GP) Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) Vorbemerkung der Fragestellerin:

Senator für Inneres und Sport Bremen,

Homo-, trans- und interfeindliche Straftaten in Bremen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

WE-Meldeerlass und Polizei-Einsätze im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften

Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 2. Wahlperiode Drucksache 2/ Wahlperiode

Islamfeindliche und antimuslimische Straftaten im Land Bremen

HESSISCHER LANDTAG. Diese Vorbemerkung vorangestellt, wird die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt beantwortet:

Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Straftaten von Zuwanderern in Rostock und Datenlage in den Städten

Straftaten mit fremdenfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund sind Teilmenge

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Transkript:

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/426 (15/368) 15.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Verabreichung von Betäubungstropfen (K.O.-Tropfen) Vorbemerkung der Fragestellerin: Über die Karnevalstage wurden deutschlandweit mehrere (Verdachts-)Fälle der Verabreichung von K.O. -Tropfen mit narkotisierender Wirkung bekannt. So wurden auf einem Karnevalsball am Fetten Donnerstag in Fulda acht Frauen mit entsprechenden Symptomen (Bewusstlosigkeit) ins Krankenhaus eingeliefert. Die Feier wurde vorzeitig abgebrochen. Nachträglich bestätigte sich der Verdacht auf K.O.- Tropfen jedoch nicht, in den Blutproben konnten keine Betäubungsmittel nachgewiesen werden. In Zwei-brücken endete am 9. Februar eine Faschingsfeier für drei Gäste im Krankenhaus, da sie Symptome zeigten, wie sie bei Einnahme von K.O.-Tropfen auftreten. Bei entsprechender Dosierung der Tropfen kann eine Bewusstseinsstörung hervorgerufen werden. Meist besteht die Straftat nicht nur in der Verabreichung der K.O.- Tropfen, sondern die Täter setzen die Tropfen als Mittel ein, um anschließend eine weitere Straftat an den betäubten Opfern zu ermöglichen (z.b. Raub, Sexualdelikte). Als K.O.- Tropfen verwenden Täter der Polizei zufolge meist Medikamente in Form von Beruhigungs- oder Narkosemitteln oder Partydrogen wie Liquid Ecstasy, die sie ohne Wissen des Opfers in ein Getränk mischen. Häufige Anwendung als K.O.-Tropfen finden Benzodiazepine wie Flunitrazepam und Temazepam. Seit letzter Zeit fanden sich auch Fälle, bei denen Ketamin verwendet wurde. Ausgegeben: 15.04.2013 (04.03.2013)

Vorbemerkung Landesregierung: Die Anfrage kann nur mit den nachfolgenden Maßgaben beantwortet werden: Im Polizeilichen Informationssystem (POLADIS) ist das Kriterium Betäubungsmitteltropfen oder K.O.-Tropfen kein eigenständiges Recherchekriterium. Zur Feststellung der saarländischen Polizei bekannt gewordener Fälle mit dem Verdacht auf Verabreichung solcher Substanzen wurde in den Kurzsachverhalten, die in POLADIS eingegeben sind, mit verschiedenen Begriffen wie z.b. Liquid Ecstasy oder K.O.- Tropfen recherchiert. Der Nachweis entsprechender Wirksubstanzen ist problematisch, da sich K.O.-Tropfen nur innerhalb einer kurzen Zeitspanne (etwa 12 Stunden) im Blut/Urin nachweisen lassen und eine spätere Untersuchung von Haaren sehr kostspielig ist. Zu den recherchierten Fällen ist anzumerken, dass der Nachweis des Einsatzes sog. K.O.-Tropfen nicht geführt ist, sondern lediglich der Verdacht der Verabreichung von solchen Wirksubstanzen in POLADIS festgehalten wurde. Auch in dem staatsanwaltschaftlichen Informationssystem wird nicht erfasst, ob Ermittlungsverfahren gerade wegen des Verdachts der Verabreichung von Betäubungsmitteltropfen eingeleitet wurden. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass seit 2007 14.323 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter wegen Straftaten, die hypothetisch mit den benannten Substanzen in Verbindung gebracht werden könnten ( 174, 176, 177, 178, 179, 182, 224, 250 StGB) geführt wurden und 5498 Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen der gleichen Delikte. Es müssten also 19.821 Ermittlungsakten ausgewertet werden, um eine verlässliche Beantwortung der Frage zu erlauben. Das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Soweit die Antwort staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren betrifft, beruhen die Angaben daher auf der Erinnerung von Dezernentinnen und Dezernenten. Zu Frage 1: Wie viele Fälle der Verabreichung von K.O.- Tropfen im Saarland liegen aus den Jahren 2008 bis 2013 vor (bitte nach Städten/Landkreisen auflisten)? Im Saarland wurde im o.g. Tatzeitraum in 37 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren der Verdacht der Verabreichung von K.O.-Tropfen geäußert. Regionalverband Saarbrücken: 23 Stadt Saarbrücken 16 Stadt Völklingen 2 Gemeinde Heusweiler 2 Stadt Sulzbach 1 Stadt Püttlingen 2-2 -

Landkreis Saarlouis 3 Stadt Saarlouis 3 Landkreis Merzig-Wadern 2 Stadt Merzig 2 Landkreis Neunkirchen 2 Stadt Neunkirchen 1 Gemeinde Eppelborn 1 Landkreis St.Wendel 3 Stadt St. Wendel 2 Gemeinde Nohfelden 1 Saarpfalz-Kreis 4 Stadt St. Ingbert 2 Stadt Homburg 1 Gemeinde Kirkel 1 Der Staatsanwaltschaft sind 14 zeitlich und örtlich nicht mehr zuzuordnende Ermittlungsverfahren in Erinnerung, in denen die Verabreichung von K.-O.-Tropfen eine Rolle gespielt hat. Zu Frage 2: In wie vielen Fällen kam es zu einer Anzeige? In den zu Frage 1. genannten Fällen kam es zu einer Strafanzeige. Zu Frage 3: Wie alt waren die Opfer (bitte getrennt nach Geschlecht auflisten)? Bei einem der angegebenen Fälle wurden 3 Opfer bekannt und bei zwei der angegebenen Fälle jeweils 2 Opfer. Daher ist die nachfolgend aufgeführte Zahl der Opfer höher als die der Fälle. weiblich: 16 Jahre: 3 Opfer 17 Jahre: 3 Opfer 18 Jahre: 3 Opfer 19 Jahre: 3 Opfer 20 Jahre: 2 Opfer 21 Jahre: 1 Opfer - 3 -

22 Jahre: 2 Opfer 23 Jahre: 5 Opfer 24 Jahre: 1 Opfer 25 Jahre: 1 Opfer 27 Jahre: 1 Opfer 28 Jahre: 2 Opfer 35 Jahre: 2 Opfer 36 Jahre: 1 Opfer 37 Jahre: 1 Opfer 29 Jahre: 1 Opfer 40 Jahre: 2 Opfer 42 Jahre: 2 Opfer männlich: 18 Jahre: 1 Opfer 21 Jahre: 1 Opfer 31 Jahre: 1 Opfer 40 Jahre: 1 Opfer 50 Jahre: 1 Opfer In den der Staatsanwaltschaft in Erinnerung verbliebenen Fällen waren die Opfer weiblich und zwischen 18 Jahren und 50 Jahren alt. Zu Frage 4: In welchem Verhältnis standen Täter und Opfer zueinander? In 33 Fällen ist das Verhältnis der Täter zum Opfer unbekannt. In einem Fall handelt es sich um eine kurzfristige Bekanntschaft. In weiteren Fällen handelt es sich um ein Arzt- Patienten-Verhältnis, um ein Friseur-Kunde-Verhältnis sowie um ein Bedienung-Gast- Verhältnis. In den der Staatsanwaltschaft in Erinnerung verbliebenen Fällen wurde einmal der Ehemann des Opfers beschuldigt das Ermittlungsverfahren wurde aller-dings mangels Nachweises eingestellt und dreimal ein nicht mehr näher zu individualisierender Bekannter. Im Übrigen handelte sich um Beschuldigte aus Zufallsbegegnungen. Zu Frage 5: In wie vielen Fällen wurde ein Urteil gegen den Täter ausgesprochen und wie lautet das Strafmaß bzw. welche Sanktionen wurden verhängt? In zwei Fällen aus dem erfragten Zeitraum ist noch bekannt, dass Täter verurteilt wurden. In einem Fall (staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen 14 Js 53/09) handelte es sich um zwei Täter. Ein Täter wurde zu 4 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der zweite Täter zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe. In einem zweiten Fall (staatsanwaltschaftliches Aktenzeichen 14 Js 176/09) wurde der Täter zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. - 4 -

In den anderen der Staatsanwaltschaft in Erinnerung verbliebenen Fällen ist entweder eine Einstellung mangels Tatnachweises erfolgt oder das Ermittlungsverfahren hat sich von vornherein gegen einen unbekannten und auch nicht ermittelten Täter gerichtet. Zu Frage 6: Unter welchen Umständen fand die Verabreichung der K.O.-Tropfen statt? In 12 Fällen soll es zu einer Verabreichung von K.O.-Tropfen in einer Diskothek gekommen sein, in 11 Fällen in einer Gaststätte oder einem Restaurant, in vier Fällen ist die Verabreichung unbekannt, in drei Fällen soll die Verabreichung in einer Wohnung stattgefunden haben, in drei weiteren Fällen anlässlich einer Fastnachtsveranstaltung und in jeweils einem Fall in einem Vereinsheim, in einem Friseursalon, bei einem Arzt und in einer Personengruppe am Hauptbahnhof Saarbrücken. Zu Frage 7: Welche Substanzen wurden in Form von Tropfen verabreicht und ließen sich somit bei den Opfern nachweisen? In keinem der angegebenen Fälle ließ sich ein konkreter Wirkstoff nachweisen. Zu Frage 8: Welche Straftaten wurden über die eigentliche Verabreichung der Tropfen hinaus anschließend durch den Täter verübt? Soweit sich die Informationen auf eine Recherche in dem System POLADIS stützen, sind in fünf Fällen keine Folgestraftaten erfasst. In zwölf Fällen wurden Erinnerungsverlust der Opfer, aber keine weiteren Folgen, registriert. Darüber hinaus sind folgende Straftatbestände in POLADIS aufgeführt: Körperverletzung, räuberischer Diebstahl, Diebstahl, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch. Nur in einem der der Staatsanwaltschaft in Erinnerung verbliebenen Fälle ist von dem Opfer der Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung erhoben worden. Das Opfer konnte den Täter allerdings nicht benennen. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels Täterermittlung eingestellt. Zu Frage 9a: a) Welche präventiven Maßnahmen werden ergriffen, um auf die Gefahren hinzuweisen? Zur Prävention der Verabreichung von Betäubungstropfen (K.O.-Tropfen) hält das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) auf seiner Internetseite www.polizei-beratung.de unter dem Suchbegriff K.O.-Tropfen Informationen vor. Erläutert werden dort Begriff und Wirkung der Tropfen. - 5 -

Darüber hinaus werden Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verabreichung von K.O.-Tropfen sowie Handlungsempfehlungen für Opfer im Ernstfall vorgestellt. Für die Fachkräfte in den Suchtberatungs- und Präventionsfachstellen werden regelmäßig auch durch den Suchtbeauftragten im Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) Fortbildungen hinsichtlich psychoaktiver Substanzen durchgeführt. Dies geschah zuletzt im Dezember 2012 zu den sogenannten Legal Highs. Ebenso hatte in 2007 eine spezielle Information und Sensibilisierung für die Problematik Missbrauch unter Einsatz von Betäubungsmitteln stattgefunden zur Weitergabe in öffentlichen Veranstaltungen. Die Problematik kann zahlenmäßig nicht beziffert werden, da bei den Fachstellen darüber keine Statistik geführt wird. Aktuell haben sieben der 12 angeschriebenen Fachstellen zurückgemeldet, dass weder Anfragen von (potentiellen) Opfern von K.O.-Mittel noch von Dritten (z. B. Eltern) an sie gerichtet wurden. Rückmeldungen von den restlichen fünf Fachstellen stehen noch aus. Nach Aussage des Frauennotrufs kommen Hinweise oder der Verdacht auf den Einsatz von K.O.-Mitteln bei Anfragen immer wieder vor, eine Statistik darüber wird aber nicht geführt. In den Arbeitskreisen der Gemeindenahen Suchtprävention, die auf Landkreisebene Bedarfe, Besonderheiten, besondere Aktionen und Maßnahmen besprechen und durchführen, sind rape drugs in den letzten Jahren kein Thema gewesen bzw. an den Suchtbeauftragten herangetragen worden. Zu Frage 9b: b) Gab es besondere Initiativen speziell vor bzw. während der Faschingszeit? Seitens der Vollzugspolizei wurden speziell vor bzw. während der Faschingszeit keine weiteren präventiven Maßnahmen ergriffen; derzeit sind keine weiteren Präventivmaßnahmen in Planung. Besondere Initiativen zu dieser Thematik vor bzw. während der Faschingszeit wurden durch die Suchtberatungs- und Präventionsfachstellen im Saarland nicht durchgeführt. Insbesondere zur Faschingszeit spielt das Thema Alkohol-missbrauch die wesentlichere Rolle. Zu Frage 10: Wie bewertet die saarländische Landesregierung diese Kampagnen? Sind weitere Maßnahmen in Planung? Spezielle Kampagnen zu K.O.-Mitteln haben bislang nicht stattgefunden. Aus Sicht des Suchtbeauftragten würde eine Kampagne speziell nur zu K.O.-Mitteln zu kurz greifen. Gerade an Fasching spielt Alkoholkonsum und -missbrauch eine viel gewichtigere Rolle. Nach verschiedenen Expertisen (insbes. Grundlagenartikel v. Madea/Mußhoff, Dt. Ärzteblatt 2009) ist der Einsatz von K.O-Mitteln oft mit (willentlicher, eigener) Alkoholisierung des (potentiellen) Opfers verbunden. Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit sollten deshalb die mögliche Gefährdung durch Konsum und Missbrauch von psychoaktiven Substanzen, inklusive Alkoholika behandeln. - 6 -

Wesentlichste Maßnahme zur Eindämmung des Alkoholkonsums - vor allem mit der Zielgruppe junge Menschen - ist das Projekt HaLT im Landkreis Neunkirchen. Durch Ansprache von Getränkeverkäufern (Tankstellen, Getränkemärkte) wird für die Einhaltung des Jugendschutzes (Alterskontrolle) geworben, bei den Ordnungsämtern für eine verstärkte Kontrolle der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes und bei der Zielgruppe durch direkte Ansprache (Peer-Gruppen-Arbeit). Dabei ist gegebenenfalls auch der Missbrauch bzw. die Gefährdung durch weitere Rauschmittel Gegenstand der Auseinandersetzung mit den jungen Menschen. Die verstärkte Behandlung der Gefährdung durch den Einsatz von Betäubungsmitteln als rape drugs in den Informationsveranstaltungen der Suchtpräventionsfachkräfte wird als sinnvoll erachtet. Ein entsprechender Hinweis an die Fachstellen und die regionalen Arbeitskreise wird vorbereitet. - 7 -