Klinische Psychologie als Profession Kirsten von Sydow
Worüber sprechen wir heute? Einführung & Überblick Zentrale Begriffe Berufe mit Bezug zur Klinischen Psychologie Psychotherapie als Beruf in der BRD Allgemeine Rahmenbedingungen Psychotherapeutengesetz (PTG) Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WB)
Zentrale Begriffe
Was ist klinische Psychologie? = Teilgebiet der Psychologie, das sich mit der Erforschung psychischer Störungen / abweichenden Verhaltens, deren Ursachen, der Prävention & der Behandlung befasst
Def.: Psychotherapie (PT) & Beratung = wissenschaftlich orientierte Methoden oder Ansätze, Menschen - meist mit verbalen Mitteln - zu helfen, ihre Gedanken, Gefühle und ihr Verhalten so zu ändern, dass ihr Leiden reduziert wird und sie (wieder) zufriedener mit ihrem Leben sind (Davidson & Neale, 1998)
Unterschied PT - Beratung Tatsächlich ist das, was passiert, ähnlich! Unterschiede: Berater gibt informierende Hilfe Therapeut versucht direkt zu intervenieren (?!). Beratung dauert eher kürzer als PT. PT dient der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert & ist eine Leistung der Krankenkassen, Beratung meist nicht. Der Begriff psychologischer/ärztlicher Psychotherapeut ist geschützt Berater nicht.
Berufe mit Bezug zur Klinischen Psychologie
Psycho -Berufe Psychologe Psychotherapeut Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeut Psychoanalytiker Psychiater Kinder- & Jugendpsychiater Berater, Coach, Mediator
Wie wird man Psychologe? Die Titel Psychologe / Psychologin sind nicht geschützt jede/r darf sich so nennen! (D. h. Begriffe sind wertlos.) Anerkannt & geschützt ist nur der Begriff Diplom-Psychologe/Psychologin Abitur & 4-5jähriges Studium mit Diplom Berufsqualifizierender Abschluß, aber noch keine Qualifikation als Psychotherapeut
Wie wird man Psychotherapeut/in (für Erwachsene)? Psychologischer Psychotherapeut: Psychologie- Studium mit Diplom mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie Berufsbegleitende Weiterbildung (3-5 J.) Schwerpunkt: Verhaltenstherapie (VT) Schwerpunkt: Tiefenpsychologisch fundierte Therapie (TP) Schwerpunkt: Psychoanalyse ( Psychoanalytiker ) (PA) Ärztlicher Psychotherapeut: Medizin-Studium mit Staatsexamen Berufsbegleitende Weiterbildung (3-5 J.) Schwerpunkte ebenfalls: VT, TP oder PA
Wie wird man Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeut? Studium Psychologie-Studium mit Diplom ODER Psychologie-LA-Studium mit Staatsexamen ODER Medizin-Studium mit Staatsexamen ODER Pädagogik- /Sozialpädagogik-Studium mit Diplom Berufsbegleitende Weiterbildung (3-5 Jahre) Schwerpunkt: Verhaltenstherapie Schwerpunkt: Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
Wie wird man Psychiater/in oder Facharzt für Psychosom. Med.? Medizinstudium Facharzt-Weiterbildung (3-5 Jahre) Psychiater (& Psychotherapeut) Facharzt für Psychosomatische Medizin & Psychotherapie
Wie wird man Berater/in? I Seriöse Berater: Studium, z.b.: Sozialarbeits-Studium Sozialpädagogik-Studium Therapieausbildung, z.b.: Eheberatung bzw. Paar- & Familienberatung Arbeiten oft an Erziehungs-, Familien-, Paar- oder Sexual-Beratungsstellen Doch auch der Begriff Berater/in (engl. coach ) ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen!
Wie wird man Berater/in? II Es gibt Berater/Coaches für fast jede Lebenslage, z.b.: Promotions-Berater Trennungs-Berater Outplacement-Berater Biografie-Berater Ruhestands-Berater Darunter sind sicher auch kompetente Leute, doch der Begriff Berater/in / coach erlaubt keinen Rückschluss auf deren berufliche Qualifikation!
Wie wird man Coach? Nicht geschützter Begriff! Ursprünglich: Trainer einer Sportmannschaft, heute Berater in allen Lebenssituationen.
Exkurs: Outplacement-Berater I Bezeichnungen auch: Trennungs-Berater Coaches in der Transitionsphase Aufgaben: Führungskräften helfen, eine Kündigung zu verkraften Chefs zu trainieren für Entlassungsgespräche Berater: Psychologen Pädagogen Personalleiter Betriebswirte Unternehmensberater
Exkurs: Outplacement-Berater II Branchen-Umsatz: 2001: 25 Millionen Euro 2002: 37 Millionen Euro Kosten z.b.: 8% des letzten Jahreseinkommens, mindestens 6200 Euro für 3 Monate & MWS Wird meist vom Unternehmen übernommen Quelle: Hartung, M.J. (2004). Erst feuern, dann kuscheln. Zeit, 11 (4. 3.), S. 81
AUFGABE für alle Seminarteilnehmer Bitte bilden Sie 2er oder 3er Gruppen Suchen Sie sich ein für das Seminar relevantes Thema für Ihre Arbeitsgruppe & nennen es mir Referenten: Ihr Referatthema Suchen Sie sich einen vernetzten Computer Ihr eigener oder ein Uni-Computer Recherchieren Sie: UB: Psychologie-Datenbanken Internet: Allgemeine Infos & Berufsverbände... Bestimmen Sie einen Berichterstatter, der nächste Stunde im Seminar kurz berichtet.
Psychotherapie als Beruf Allgemeine Rahmenbedingungen
Psychotherapeutengesetz (PTG) Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten & des Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) Gesetz vom 16. Juni 1998 Der volle Gesetzestext: http://www.datenschutzberlin.de/recht/de/rv/arbeit/psychthg.htm
PTG Überblick 1 Berufsausübung 2 Approbation ( 3 Rücknahme, Widerruf, Ruhen d. Approbation, Verzicht) ( 4 Befristete Erlaubnis) 5 Ausbildung & staatliche Prüfung 6 Ausbildungsstätten ( 7 Ausschluss der Geltung des Berufsbildungsgesetzes) 8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen 9 Gebührenordnung bei Privatbehandlung 10 Zuständigkeiten 11 Wissenschaftliche Anerkennung ( 12 Übergangsvorschriften)
PTG: 1 Berufsausübung (a) 1. Die Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeut/in" (PsychPT) oder "Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeut/in" (KJ PT) ist nur gestattet mit entsprechender Approbation. Andere Personen dürfen sich nicht Psychotherapeut/in" (PT) nennen. 2. Patienten von K&J PT: < 21 Jahre
PTG: 1 Berufsausübung (b) 3. Psychotherapie = jede mittels wissenschaftlich anerkannter pt Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. (?!) Im Rahmen einer pt Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. Zur Ausübung von PT gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung & Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.
PTG: 2 Approbation 1. Voraussetzung für Approbation: Deutscher, EU-Bürger oder heimatloser Ausländer Vorgeschriebene Ausbildung & staatliche Prüfung Nicht unwürdig oder unzuverlässig (=vorbestraft?) Nicht wegen körperlichen Gebrechens, geistiger oder körperlicher Schwäche oder Sucht zur Ausübung des Berufs unfähig oder ungeeignet
5 Ausbildung & staatl. Prüfung (a) 1. Ausbildung zum PsychPT & KJ PT: Dauer: Vollzeitform: mindestens 3 Jahre Teilzeitform: mindestens 5 Jahre Inhalte: Praktische Tätigkeit & Theorie Abschluss: Staatliche Prüfung
5 Ausbildung & staatl. Prüfung (b) 2. Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung: Psychologischer PT Psychologie-Abschlussprüfung an einer Universität, die das Fac Klinische Psychologie einschließt & gemäß 15 Abs.2 Satz 1 de HRG der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat (BRD, EU oder gleichwertiges anderes Psychologie-Diplom) Kinder- & Jugendlichen PT Wie oben: Psychol. PT Hochschul-Abschlussprüfung in Pädagogik oder Sozialpädagogik (BRD, EU oder sonstige) Auf Antrag: andere abgeschlossene Ausbildung anrechenbar.
6 Ausbildungsstätten 1. Hochschulen u.a. staatl. anerkannte PT- Einrichtungen 2. Voraussetzung: An der Einrichtung werden Patienten, die an psychischen Störungen mit Krankheitswert leiden, nach wissenschaftlich anerkannten pt Verfahren stationär oder ambulant behandelt
8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (a) 1. BM Gesundheit wird ermächtigt mit Zustimmung des Bundesrates die Ausbildungs-Anforderungen & staatl. Prüfungen zu regeln (Ausbildungs- & Prüfungsverordnung). 2. Ausbildungs-Fokus: PT-Kenntnisse & -Fähigk., die für die eigenverantwortliche & selbständige Ausübung des PT-Berufs erforderlich sind.
8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen (b) 3. Grundkenntnisse in wiss. anerkannten PT- Verfahren & vertiefte Ausbildung in 1 Verfahren. Praktische Tätigkeit: Mind. 1 Jahr in Abschnitten von mind. 3 Monaten an einer psychiatrisch-klinischen, bei der KJ PT-Ausbildung bis zur Dauer von 6 Monaten an einer psychiatrischen ambulanten Einrichtung & für mind. 6 Monate an einer von einem Sozialversicherungs-träger anerkannten Einrichtung der pt oder psychosom. Versorgung, einer Arzt-Praxis, der pt Behandlungen durchführen darf, oder eines PsychPT oder eines KJ PT Unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht steht, Gesamtstundenzahl Theorie: mind. 600 Stunden Praxis: mind. 600 Stunden mit mind. 6 Pat.behandl.
9 Gebührenordnung bei Privatbehandlung BM Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für pt Tätigkeiten von PsychPT & KJ PT zu regeln (Mindest- & Höchstsätze).
10 Zuständigkeiten Die Entscheidungen trifft die zuständige Behörde des Landes: in dem der Antragsteller die staatliche Prüfung abgelegt hat (nach 2 Abs.1) in dem der Beruf ausgeübt werden soll ( 2 Abs.1 in Verb. mit 12, nach 2 Abs.2 & 3, 4) in dem der Antragsteller an der Ausbildung teilzunehmen beabsichtigt ( 5 Abs.3) in dem die Ausbildungsstätte ihren Sitz hat ( 6 Abs.2)
11 Wissenschaftliche Anerkennung Soweit nach diesem Gesetz die wiss. Anerkennung eines Verfahrens Voraussetzung für die Entscheidung der zuständigen Behörde ist, soll die Behörde in Zweifelsfällen ihre Entscheidung auf der Grundlage eines Gutachtens eines wiss. Beirates treffen, der gemeinsam von der auf Bundesebene zuständigen Vertretung der PsychPT & KJ PT sowie der ärztlpt in der Bundesärztekammer gebildet wird. Ist der Beirat am 31. 12. 1998 noch nicht gebildet, kann seine Zusammensetzung durch das BMG bestimmt werden.
Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie
Wissenschaftlicher Beirat (WB) Psychotherapie I Erstellt nach 11 PTG Gutachten zur wiss. Anerkennung von Psychotherapieverfahren Zusammensetzung des WB: 6 ärztliche Vertreter aus den Bereichen "Psychiatrie & Psychotherapie" "Psychosomatische Medizin & Psychotherapie" "Kinder und Jugendlichenpsychiatrie & -psychotherapie" 4 Psychologische Psychotherapeuten 2 Kinder- & Jugendlichenpsychotherapeuten VertreterInnen für alle 12 ordentlichen Mitglieder u.a.: K.v.S. (seit 1/2004) Berufungsdauer = 5 Jahre
WB Psychotherapie II Konstituierende Sitzung: 07.10.1998 Bisher begutachtete Psychotherapieverfahren: Systemische Therapie Dt. Ärzteblatt 2000, Heft 1-2, Ausgabe A 10.01.2000, S. A 60 Abgelehnt Neuropsychologie Dt. Ärzteblatt 2000, Heft 33,18.08.2000, Ausgabe A, S. 188-2189... Psychodramatherapie Dt. Ärzteblatt 2001, Heft 6, 09.02.2001, Ausgabe A, S. 48-351...
WB Psychotherapie III Gesprächspsychotherapie Erster Antrag: abgelehnt Nachantrag: akzeptiert Dt. Ärzteblatt 2002, Heft 45, 8.11.2002, Ausgabe A, S. 3047 Wiss. Anerkennung der GT für 4 Anwendungsbereiche (Affektive Störungen, Angststörungen, Belastungs- & Anpassungsstörungen, psychische & soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten). Da der Beirat den zuständigen Landesbehörden allgemein empfohlen hatte, Therapieverfahren, die für mind. 5 PT- Indikationsbereiche oder mind. 4 "klassische" Anwendungsbereiche (1-8) als wiss. anerkannt gelten können, alleine als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum psychologischen PT ( 1 Abs. 1 Ausbildungs- & Prüfungsverordnung für Psychol. PT) zuzulassen, wird festgestellt, dass dieses
WB Psychotherapie IV Richtlinienverfahren (PA, TP, VT) müssen nicht mehr begutachtet werden WB PT hat aber im Sinne einer Gleichbehandlung aller Verfahren angeregt, dass auch diese die Wissenschaftlichkeit ihrer Methode selbst evaluieren. Psychoanalyse??? Psychodynamische PT (TP/PA < 100 Stunden) TP-Dokumentation wurde 11 / 2001 eingereicht & wird derzeit noch diskutiert. Verhaltenstherapie (VT) VT-Dokumentation wurde 8 / 2002 eingereicht & inzwischen vom WB akzeptiert.
Mindestanforderungen für die Begutachtung von PT-Wirksamkeitsstudien (WB PT, 8 / 2000) Stichprobe hinreichend beschrieben Klinisch relevantes, reliabel messbares Outcome- Kriterium (z. B. Syndromskalen) Klinisch relevantes Indikationskriterium: Diagnose (z. B. Generalisierte Angsterkrankung) Zielsyndrom (z. B. Neglect, Schlafstörung), das plausibel bedeutsam ist bei Behandlung einer Störung. Kontrollgruppe ohne oder mit anderer Therapie Präzise Beschreibung der therap. Intervention Möglichst auch Katamnese-Daten
Der nächste Schritt: Sozialrechtliche Zulassung von PT-Verfahren Bundesärztekammer Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen Entscheidet über alles, was Kassen bezahlen, z.b. Medikamente, Prothesen etc. Psychotherapie Fachausschuss Entscheidet, ob wissenschaftlich anerkannte Verfahren auch kassenrechtlich zugelassen werden. Kernfrage: Bringt das neue Verfahren einen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu den etablierten Verfahren. Impliziert eine Schlechter-Behandlung neuer im Vergleich zu etablierten Verfahren!!!
Beratung im Internet Im Dt. Arbeitskreis für Jugend-, Ehe & Familienberatung zusammengeschlossene Verbände: Bundeskonferenz für Erziehungsberatung: www.bke.de Evangelische Konferenz für Familien- & Lebensberatung e.v.: www.ekful.de Dt. Arbeitsgesmeinschaft für Jugend- & Eheberatung e.v.: www.dajeb.de Pro Familia Dt. Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik & Sexualberatung e.v.: www.profamilia.de
Psychotherapie im Internet BundesPsychotherapeutenKammer BPtK, Klosterstr. 64, 10179 Berlin www@bptk.de Psychotherapeutenkammer NRW www.psychotherapeutenkammer-nrw.de Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie www.wbpsychotherapie.de