Fahreignung FOSUMOS 24.06.2007
Fahreignung = Fahrtauglichkeit Allgemeine, nicht zeitlich umschriebene und nicht ereignisbezogene physische und psychische Eignung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs im Strassenverkehr
Fahrfähigkeit higkeit Momentane, zeitlich umschriebene physische und psychische Eignung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeuges im Strassenverkehr
Ärztliche Meldung Ärzte haben ein Recht (nicht aber die Pflicht) Personen zu melden, die wegen körperlichen oder geistigen Krankheiten oder Gebrechen oder wegen SüchtenS zur sicheren FührungF von Motorfahrzeugen nicht geeignet sind (Art. 14 Abs. 4 SVG)
Behördliche Meldung Polizei und Strafbehörden rden haben die Pflicht,, die fürf r den Strassenverkehr zuständige Behörde zu benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhalten, die zur Verweigerung oder zum Entzug des Ausweises führenf können, k wie z.b. schwere Krankheit oder SüchteS
FiaZ : wann zum GA? 2x mit > als 1,6%o in 5 Jahren 3x mit > 0.8%o in 10 Jahren >2,5%o Hohe Dunkelziffer (500:1)
Beurteilungsgrundlagen Vorgeschichte und Untersuchungsgrund (Akten) Angaben der/des Untersuchten (evtl. Widersprüche) Untersuchungsbefunde (körperlich/ psychisch) Labor Medizinische Fremdauskünfte (Entbindung) Evt. Zusatzuntersuchungen (Verkehrspsychologie/ Neuropsychologie)
Die Begutachtung Es sollte kein therapeutisches Verhältnis zum Exploranden bestehen Vor der Untersuchung mit der Aktenlage vertraut machen Aufklärung des Exploranden über seine Rechte Einholung von Fremdauskünften Trennung von Selbstangaben, erhobenen Befunden und Interpretationen Klare Empfehlungen an die auftraggebende Behörde
Gesamtbeurteilung Fahreignung gegeben ohne Auflagen Fahreignung gegeben mit Auflagen (bedingte FA) Fahreignung nicht gegeben
Abhängigkeit nach ICD- 10 Fahreignung ist nicht gegeben. In der Regel 12 Monate kontrollierte Abstinenz vor Wiedererteilung des FA, anschliessend mind. weitere 12 Monate kontrollierte Abstinenz. Zusätzlich je nach Fall suchtbezogene Behandlung (Beratungsstelle oder FA/FÄ) Alkohol: MCV, GOT,GPT,GGT, CDT. 1x/Monat Drogen/ Medikamente: UP alle 14d und Laborwerte alle 2 Monate Evtl. Neubeurteilung vor Wiedererteilung des FA
Verkehrsrelevanter Alkoholmissbrauch Fahren und Alkohol kann nicht sicher getrennt werden. Die Person ist mehr als jede andere Person gefährdet erneut alkoholisiert am Strassenverkehr teilzunehmen. Fahreignung ist nicht gegeben Auflagen i.d.r. wie bei Abhängigkeit
Verkehrsrelevante Alkoholgefährdung hrdung Keine Abhängigkeit und kein Missbrauch feststellbar, aber ungünstige nstige Prognose. Fahreignung bedingt gegeben Expl. erhält den FA wieder, muss aber Auflagen erfüllen.
THC- Konsum Gelegentlicher Konsum bei erhaltener Fähigkeit zur Trennung zwischen Konsum und Autofahren schliesst Fahreignung nicht aus. Ein im Verkehr auffälliger Fahrer sollte aber Abstinenz im Zeitraum von 6 Monaten nachweisen. u.u. Analyse der Canabinoide im Blut (THC- COOH > 75ug/l: chronischer, regelmässiger Konsum)
Methadontherapie Stabile Methadongewöhnung hnung von mind. 6 Monaten Vollständiger Verzicht auf alle psychotropen Substanzen (UP- Kontrollen) Alkoholfahrabstinenzauflage (0,0%o) (HeGeBe:: keine Fahreignung) Buprenorphin: : wie Methadon
Benzodiazepine/ / Sedativa Abhängigkeit/ Abusus: Fahreignung nicht gegeben => 1 Jahr kontrollierte Abstinenz, ärztliches Attest. Cave auch Entzug von Benzodiazepinen,, v.a. in der ersten Woche nach abruptem Absetzten. Verkehrsunfallrisiko ist unter Benzos um 1,5-6,5 erhöht ht
Antidepressiva Ausgeprägt gt sedierende AD könnenk in der initialen Aufdosierungsphase zu Beeinträchtigungen führen: f erste zwei bis drei Wochen von fahren abraten. Trizyklische AD: anticholinerger Effekt und damit u.u. Akkomodationsstörungen rungen.. Alkohol ist dringend zu vermeiden. Laux: SSRIs, Moclobemid, Mirtazapin: : keine oder nur geringe Beeinträchtigung von Leistungsparametern, aber individ.. Reaktion.
Antipsychotika Sedierende Antipsychotika: : könnenk erhebliche Beeinträchtigung verursachen. V.a. in den ersten Wochen einer Therapie kann die Fahrfähigkeit higkeit eingeschränkt nkt sein
Affektive Störungen Leichte oder remittierte affektive Störung: Fahreignung ist in der Regel gegeben (3.Gruppe), in Zweifelsfällen llen kognitive Testung, Fahrprobe Schwere depressive Störung, insb. mit wahnhafter und stuporöser ser Symptomatik und akuter Suizidalität, oder manischer Symptomatik: mind. 1 Jahr Symptomfreiheit. Nach dem ersten Rezidiv (eindeutig manische oder zumindest mittelgradige depr. Episode) FA in der Regel nicht mehr gegeben.
Schizophrenien und Wahnkrankheit Bei ausreichender Symptomfreiheit: i.d.r. mind. 1 Jahr und positiver Beurteilung möglicher Residualzustände und Antipsychotika NW fürf r 3. Gruppe wieder möglich. Regelmässige Kontrollen im 1. Jahr alle 3 Monate, mit Medikamentenspiegel und dann alle 6 Monate. Evtl. Leistungstest. Nach dem 1. Rezidiv ist eine Wiederzulassung meist ausgeschlossen.
Therapie Senkung der individuellen RückfallgefahrR Hat der Expl. die Hintergründe nde seines Fehlverhaltens erkannt? Besteht ein angemessens Problembewusstsein? Wie wurde die Abstinenz erlebt? Verhaltensänderungen? nderungen? Wie will er in Zukunft Autofahren und Alkohol trennen?
Vielen Dank und... Gute Heimfahrt!