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von 6 Neue Bußgelder ab 0.02.2009 (02.02.09) Auszug aus dem Bußgeld- und katalog (Stand: 0.02.2009) Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld Bußgeld ab 2009 unangepasste Geschwindigkeit Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Fehlverhalten auf Autobahnen (z.b. Wenden, Rückwärtsfahren, Vorfahrtsverletzung usw.) zu geringer Abstand Tempolimit missachtet (innerorts) * Tempolimit missachtet (außerorts) * keine Rücksichtnahme auf schwache Verkehrsteilnehmer Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen Fehlverhalten an Bahnübergängen (EUR) 50 0 0-50 0-250 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) (EUR) 00 80 70-200 75-00 (gestaffelt nach Geschwindigkeit und Abstand) 50-25 (nach Höhe 80-760 (nach Höhe der der Geschwindigkeitsüberschreitung) Geschwindigkeitsüberschreitung) 0-75 (nach Höhe 70-600 (nach Höhe der der Geschwindigkeitsüberschreitung) Geschwindigkeitsüberschreitung) 60 50 50-50 80 80 80-700

2 von 6 gefährliches Überholmanöver Vorfahrt missachtet Drogen und Alkohol am Steuer Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten Rote Ampel missachtet Durchführen illegaler Kfz-Rennen Fahren mit nicht verkehrssicheren Kfz 0-25 Überladung um mehr als 50-200 5 Prozent (Lkw) bzw. 20 (Fahrzeugführer Prozent (Pkw) Lkw) 75-225 (Fahrzeughalter Lkw) 50-25 (Pkw) Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten 50 250 (erster Verstoß) 500 (zweiter Verstoß) 750 (dritter Verstoß) 25 50-200 200 (Veranstalter) 50 (Teilnehmer) 50-50 0 (Fahrer) 200 (Halter) Verdopplung der jeweiligen Bußgeldsätze (80-250) 00 500 (erster Verstoß) 000 (zweiter Verstoß) 500 (dritter Verstoß) 250 90-60 500 (Veranstalter) 00 (Teilnehmer) 80-270 80-80 (Fahrzeugführer Lkw) 0-25 (Fahrzeughalter Lkw) 95-25 (Pkw) 75 (Fahrer) 80 (Halter) Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine 70 70 2 70 2

von 6 besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwährtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 80 2 Tabelle: Nichteinhalten des Abstands von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 00 km/h beträgt. Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als Monat(e) 5/0 des halben 75 /0 des halben 00 2 /0 des halben 60 * 2/0 des halben 20 2* /0 des halben 20 * Tabelle: Nichteinhalten des Abstands von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 0 km/h Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als Monat(e)

von 6 5/0 des halben 00 2 /0 des halben 80 /0 des halben 20 2/0 des halben 20 2 /0 des halben 00 Tabelle: Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol Alkoholgehalt im Blut [Promille] Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit Verursachung eines Unfalls ab 0, 7 7 (Alkohol zeigt Wirkung) Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis Entzug der Fahrerlaubnis ab 0,5 7 7 (Doppeltes Unfallrisiko) bis.000 EUR Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) bis Monate Entzug der Fahrerlaubnis Entzug der Fahrerlaubnis ab, 7 7 7 (Über zehnfaches Unfallrisiko) Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis Tabelle: Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

5 von 6 In der Probezeit nach 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 2. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. 250 2 Tabelle: Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Monat(e) Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Einoder Ausfahrt Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75 0 200 75 2

6 von 6 Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt 70 2 Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 n im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Tabelle: Fehlverhalten an Bahnübergängen Monat(e) Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert 80 80 20 50

7 von 6 Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert 700 Tabelle: regelung bei Fahrerflucht Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 2 Stunden) Sonstige Fälle der Fahrerflucht 5 7 Tabelle: Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50 Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen 50 oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.b. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen 75 90

8 von 6 oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 5 Tabelle: Fehlverhalten am Fußgängerüberweg An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 80 Tabelle: Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sichtoder Wetterverhältnissen (z.b. Nebel oder Glatteis) 00

9 von 6. Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Übertretung [km/h] bis 0-5 6-20 Monat(e) 5 25 5 2-25 80 26-0 00-0 60-50 200 5-60 280 2 6-70 80 über 70 680 Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Übertretung [km/h] bis 0-5 6-20 Monat(e) 0 20 0 2-25 70 26-0 80-0 20-50 60 5-60 20

0 von 6 6-70 0 2 über 70 600 Tabelle: Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 70 00 00 Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet 50 Tabelle: Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) 0

von 6 Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 0 5 0 50 Tabelle: Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt als Kraftfahrzeugführer als Radfahrer 0 25 Tabelle: Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt : Fristüberschreitung bis 2 Monate 2 bis Monate bis 8 Monate mehr als 8 Monate 5 25 0 75 2

2 von 6 Tabelle: Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt : Fristüberschreitung 2 bis Monate bis 8 Monate 5 25 mehr als 8 Monate 0 2 Tabelle: Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert 80 80 2 Tabelle: Rotlichtverstöße Ampel bei "Rot" überfahren Monat(e) 90 Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung 200

von 6 mit Sachbeschädigung 20 Ampel bei schon länger 200 als sec. leuchtendem "Rot" überfahren Ampel bei schon länger als sec. leuchtendem "Rot" überfahren mit Gefährdung 20 mit Sachbeschädigung 60 Tabelle: Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 0 200 Tabelle: Rechtswidriges Überholen Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt - mit Sachbeschädigung Monat(e) 0 5

von 6 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt 00 80 00 50 Überholt, obwohl nicht Übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage

5 von 6 mit Gefährdung 250 mit Sachbeschädigung 00 Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug 70 20 mit Gefährdung 200 mit Sachbeschädigung 20 Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 80 2 Tabelle: Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger 0

Geschwindigkeit herangefahren Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 25 00 75 50