JAzur. Unternehmenssteuerreform. für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen

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Transkript:

Am 12. Februar 2017 stimmt das Schweizer Volk über die Unternehmenssteuerreform ab. Es geht um die Besteuerung von Unternehmen. Tatsächlich geht es aber um weit mehr. JAzur Unternehmenssteuerreform... > weiter für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen

Am 12. Februar 2017 stimmt das Schweizer Volk über die Unternehmenssteuerreform ab. Wie der Name sagt, geht es bei der Reform um die Besteuerung von Unternehmen. Tatsächlich geht es aber um weit mehr, nämlich um Milliarden an Steuereinnahmen und um hunderttausende Arbeitsplätze. Die Unternehmenssteuerreform ist deshalb nicht nur für Unternehmen, sondern für uns alle von grosser Wichtigkeit! JA zur Unternehmenssteuerreform für und Arbeitsplätze Steuereinnahmen Es geht bei der Reform darum, ob die Schweiz ihr Erfolgsrezept weiterführen und auch in Zukunft ein attraktives, international akzeptiertes Unternehmenssteuerrecht haben soll. Das bisherige Erfolgsrezept ist einfach: Vorteilhafte steuerliche Bedingungen für Unternehmen und im Gegenzug hohe Steuereinnahmen und viele attraktive Arbeitsplätze für uns alle. Bundesrat, Parlament, sämtliche Kantone und die ganze Wirtschaft sind überzeugt, dass dies mit der Unternehmenssteuerreform so bleibt und die Schweiz auch in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich ist.

Win-win: Schweizer Steuerrecht richtet sich nach internationalen Grundsätzen und bleibt attraktiv. Es geht um eine Reform, die die Schweiz an sich nicht gesucht hat. Weil wir uns internationalen Entwicklungen aber nicht verschliessen können, müssen wir unser Steuersystem an heute global anerkannte Grundsätze anpassen. Mit der Reform bietet sich uns die Möglichkeit, ein Unternehmenssteuerrecht zu schaffen, das die internationalen Grundsätze respektiert und gleichzeitig die steuerliche Attraktivität der Schweiz wahrt. Es geht um viele Steuern und eine grosse Anzahl von Arbeitsplätzen. Die von der Reform am direktesten betroffenen Unternehmen zahlen sehr viele Steuern in der Schweiz. Auf Bundesebene kommen sie allein für die Hälfte aller Unternehmenssteuern auf (siehe Grafik). Ihre Unternehmenssteuern belaufen sich auf rund 5,5 Milliarden Franken und zusammen mit den Mitarbeitern leisten sie Steuern von rund 8 Milliarden Franken. Die Unternehmen beschäftigen direkt 150 000 Personen in der Schweiz. Mit den Arbeitsplätzen bei Zulieferern und Dienstleistern sind von der Reform über 400 000 Stellen betroffen. Warum es diese Reform braucht? Nur mit der Reform bleiben diese Steuern und Arbeitsplätze in der Schweiz. Für viele Unternehmen hat die Besteuerung entscheidenden Einfluss darauf, wo sie investieren und Arbeitsplätze schaffen. Mit den von der Steuerreform vorgesehenen Massnahmen kann sichergestellt werden, dass die Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb attraktiv bleibt. Die Unternehmen werden so weiterhin in der Schweiz attraktive Arbeitsplätze anbieten und für grosse Steuererträge sorgen. Quelle: Eidg. Finanzverwaltung 2016

Eine Herausforderung für Bundesrat, Parlament, Kantone und Wirtschaft. Bei jeder Steuerreform prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Bund, Kantone und Gemeinden handeln im Gemeinwohl und müssen auf ihre Finanzlage achten. Die Wirtschaft steht unter Wettbewerbsdruck. Der Kostenfaktor «Steuern» hat für sie daher eine entscheidende Bedeutung. Im Spannungsfeld dieser Interessen ist es nach langen und intensiven Debatten im Parlament gelungen, einen sorgfältigen und ausgewogenen zu finden. Die Reform ist ein und ausgewogener sorgfältiger Ein, den auch die kantonalen Finanzdirektoren unterstützen. Gegner werfen der Unternehmenssteuerreform vor, sie sei masslos und überladen. Tatsache ist, dass der Bundesrat und das Parlament bei der Ausarbeitung ganz bewusst darauf geachtet haben, nur das Nötigste in die Reform aufzunemen. Die Wirtschaft hätte sich durchaus weitere Massnahmen vorstellen können. Diese wurden aber nicht aufgenommen, um das «Fuder nicht zu überladen». Heute wird die Reform vom Bundesrat, dem Parlament, den Kantonen und der Wirtschaft voll unterstützt. Von einer masslosen Reform kann daher keine Rede sein.

Die Reform gibt den einen Am 12. Februar 2017: Ein für die Kantone. In der Referendumsabstimmung vom 12. Februar 2017 geht es lediglich darum, den Kantonen ein Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, mit dem sie dann gemäss ihren kantonalen Interessen ihr Steuerrecht ausgestalten können. Einen wichtigen Aspekt bildet dabei, dass die Kantone, zur Umsetzung ihrer Massnahmen, vom Bund über eine Milliarde Franken erhalten werden. Ohne dieses Geld würden bei den Kantonen und Gemeinden grosse Finanzlöcher entstehen. Kantonen Die Kantone entscheiden, welche Instrumente sie verwenden wollen. Je nach der Struktur der Unternehmen in den verschiedenen Kantonen, haben die Kantone unterschiedliche Bedürfnisse bei der Ausgestaltung ihres Unternehmenssteuerrechts. Dafür dient der, den die Kantone durch die Reform erhalten sollen. Sie können die Umsetzung der Reform auf kantonaler Ebene auch mit sozialpolitischen Zusatzmassnahmen zugunsten der Bevölkerung verbinden. Dies hat der Kanton Waadt kürzlich bereits mit grossem Erfolg getan. Am 12. Februar 2017 geht es, wie erwähnt, vorerst aber einzig darum, den Kantonen überhaupt einen zur Verfügung zu stellen.

Jede Unternehmenssteuerreform hat bisher zu mehr Steuereinnahmen geführt. Wie aus der Grafik ersichtlich, haben sich die Steuerzahlungen von Unternehmen in den letzten 25 Jahren vervierfacht. Das heisst, alle bisherigen Unternehmenssteuerreformen (auch die viel gescholtene Unternehmenssteuerreform II) haben zu mehr Steuereinnahmen geführt. 100 1990 1994 1998 2002 2006 2010 2014 Quelle: Eidg. Finanzverwaltung 2016 Steuerausfälle 450 400 350 300 250 200 150 sind ein Problem... aber nur bei Entwicklung der Steuerzahlungen von Unternehmen auf Bundesebene (indexiert, 1990 = 100) Steuerausfälle entstehen bei Ablehnung der Reform. Würde die Unternehmenssteuerreform am 12. Februar 2017 abgelehnt, steht jetzt schon fest, dass es zu massiven kommt. Die von der Reform am meisten betroffenen Unternehmen müssten sich nach einem neuen Unternehmensstandort im Ausland umsehen, weil die steuerlichen Bedingungen in der Schweiz nicht mehr wettbewerbsfähig genug wären. Dies würde zu riesigen in der Schweiz führen (bis zu 7 Milliarden Franken). Wollten die Kantone die Unternehmen dennoch hier behalten, müssten sie ihre Steuern für Unternehmen selber stark senken. Weil sie dann aber die von der Reform vorgesehene Unterstützung von mehr als einer Milliarde nicht bekämen, würde das in ihren Haushalten (und den ihrer Gemeinden) riesige Finanzlöcher reissen. Ablehnung der Reform, deshalb: JA

Idee und Realisation: conidea.ch, November 2016 Behauptung Von der Reform profitieren nur internationale Grossunternehmen. Ganz im Gegenteil. Internationale Grossunternehmen werden wegen der Reform in der Regel mehr Steuern zahlen als heute. Gestärkt werden die Schweiz und ihre kleineren und mittleren Unternehmen, weil für diese Unternehmen die neuen Massnahmen auch gelten. Behauptung Die Kosten der Steuerreform bezahlen die Normalbürger über höhere Steuern, explodierende Prämien, Sparprogramme und Leistungskürzungen. Die Reform führt nicht zu höheren Steuern für Normalbürger. Im Unterschied zu anderen Staaten erhöht die Schweiz weder die Mehrwertsteuer noch die Einkommenssteuer. Im Gegenteil schlagen verschiedene Kantone zur Umsetzung der Reform auch Steuersenkungen für natürliche Personen und Verbesserungen bei den Sozialleistungen vor. Der grosse Vorteil der Reform für die Bevölkerung wird sein, dass die Unternehmen in der Schweiz bleiben und dadurch viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Behauptung Bestehende Steuerprivilegien für multinationale Holdings werden einfach durch neue steuerpolitische Extrawürste und kreative Optimierungs- Konstrukte ersetzt. Die neuen Massnahmen sind international akzeptiert und werden von einer Vielzahl von Staaten eingesetzt (Patentbox, F&E-Förderung) oder sollen eingeführt werden (zinsbereinigte Gewinnsteuer durch die EU). Offerieren wir diese Massnahmen unseren Unternehmen nicht, stehen ihnen viele andere Staaten offen, die solche Massnahmen anbieten. Behauptung Die öffentlichen Finanzen auf Kantonsund Gemeindeebene sind bereits stark unter Druck. In vielen Kantonen und Städten haben die Ausgaben in den letzten zehn Jahren stark zugenommen. Auch 2017 werden die Ausgaben der Kantone um 2 Prozent und die Investitionen sogar um 13,5 Prozent wachsen. Die Mehrausgaben waren auch möglich, weil vielerorts die Gewinnsteuern der Unternehmen erheblich gestiegen sind. Die Unternehmenssteuerreform mag zwar vorübergehend Mindereinnahmen bringen. Scheitert die Reform aber, entstehen dauerhaft hohe Ausfälle, für die dann die Bevölkerung aufkommen muss. Behauptung Das Abwanderungsrisiko wird aufgebauscht. Die meisten Kantone haben heute schon sehr tiefe Steuern, die mit der Reform nochmals gesenkt werden. Kantone wie Basel-Stadt, Genf oder Zürich weisen Steuersätze von über 20 Prozent aus. Solche Sätze sind angesichts der hohen Lohnkosten in der Schweiz international nicht konkurrenzfähig (trotz der guten Infrastruktur!). Ohne Steuersenkungen und neue Massnahmen müssten diese Kantone mit zahlreichen schleichenden Abwanderungen von Unternehmen rechnen. Am 12. Februar 2017 wird allerdings nicht über kantonale Gewinnsteuersenkungen entschieden, sondern, ob den Kantonen ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden soll, damit sie ihre steuerliche Attraktivität erhalten können.