Direkte Demokratie in Österreich Entwicklung der Diskussion und Vorschläge in der parlamentarischen Enquetekommission

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Transkript:

Direkte Demokratie in Österreich Entwicklung der Diskussion und Vorschläge in der parlamentarischen Enquetekommission Von Wolfgang Gerstl Abgeordneter zum Nationalrat wolfgang@gerstl.wien

Entwicklung der Diskussion über direkte Demokratie 1. Jänner 2012: DEMOKRATIE.NEU Vorschläge der Jungen VP unter Sebastian Kurz Ausbau der Bürgerbeteiligung Veränderungen im politischen System Bürgerbeteiligung über das Internet Ausbau der direktdemokratischen Instrumente, Einführung einer Volksgesetzgebung Steuergeldwidmung: - Jede Bürgerin und jeder Bürger kann 10% seiner Steuerleistung einzelnen Untergliederungen des Budgets (Inneres, Äußeres, Justiz, ) widmen. - Der Bund erwirtschaftet im Ausmaß von 10% des Steueraufkommens pro Jahr einen Überschuss, der mittels der durch die Steuerwidmung vorgenommenen Gewichtung einzelnen Untergliederungen (als Bonus) zugewiesen wird. Personalisierung des Wahlrechts: 100 Abgeordnete des NR der 183 Abgeordneten werden direkt in den Regionalwahlkreisen gewählt Aufwertung der Vorzugsstimmen Hearing der Bundesregierung im NR vor Angelobung durch den Bundespräsidenten Aufwertung der parlamentarischen Arbeit Parlamentarische Bürgeranfrage Eigenständiges Schulfach Politische Bildung & Staatskunde 2. Juni 2012: Beschluss des Bundesparteivorstands der ÖVP - Einführung einer Volksgesetzgebung - Aufwertung der Volksbegehren (inkl. Online-Unterstützungsmöglichkeit) - Personalisierung des Wahlrechts - Hearing der Bundesregierung im NR vor Angelobung

3. 2012: Parlamentarische Arbeitsgruppe Wahlrecht Reform des Wahlrechts: Personalisierung des Wahlrechts Reform der direktdemokratischen Instrumente (Volksbegehren, Volksbefragung, Volksabstimmung) Alle Fraktionen lehnten die Umstellung auf ein Mehrheitswahlrecht ab. Das Modell der JVP (100 Direktmandate aus den Regionalwahlkreisen) wurde ebenso abgelehnt. Herabsetzung der für eine Vorreihung notwendigen Anzahl der Vorzugstimmen: Bund 7%, Landeswahlkreise 10% und Regionalwahlkreis 14% der Parteistimmen Wurde im Frühjahr 2013 beschlossen.

Direktdemokratische Instrumente Volksabstimmung nach ausreichend unterstütztem Volksbegehren, wenn Parlament nicht zustimmt. SPÖ ÖVP FPÖ Grüne Nein Ja, bei konkretem Gesetz Ja, auch zum Abschluss Ja oder Kündigung von Staatsverträgen und zur Aufhebung bereits beschlossener Gesetze Hürde -- 10% der Wahlberechtigten (ca. 650.000) Teilnahmequoren Unterstützung von Volksbegehren per Internet Ja Ja, mit Bürgercard Einschränkungen - Keine Gesamtänderung der Verfassung, - Keine Einschränkung von Grund-, Menschen- und Minderheitsrechten, - Kein Verstoß gegen das Unions- oder Völkerrecht Behandlung im Parlament Einsetzung einer Enquete- Kommission, wenn Volksbegehren nicht umgesetzt wird. Bürgeranfrage Ja Ja Ausführliche, fristgebundene Behandlung (z.b. Rederecht der Proponenten, verpflichtende Begutachtungsverfahren) 4% der Wahlberechtigten, dann sofort Volksabstimmung 1/3 bei einfachen Gesetzen, 1/2 bei Verfassungsgesetzen 4% bei einfachen Gesetzen, 8% bei Verfassungsgesetzen 1/3 bei einfachen Gesetzen, 1/2 bei Verfassungsgesetzen keine - Dem Volksbegehren wird eine Volksinitiative vorgelagert (3 Stufen Modell), welches 30.000 Unterstützer haben muss. - Der VfGH prüft den Inhalt des Volksbegehrens. - Wenn erfolgreich, können Initiatoren bei Nicht-Umsetzung Volksabstimmung verlangen. - Parlament kann Gegenvorschlag vorlegen

4. Dezember 2012: Demokratiepaket der Regierung: Kein Ausbau der direktdemokratischen Instrumente (SPÖ lehnte ab) Keine Steuerwidmung (SPÖ lehnte ab) Zentrales Wählerregister Unterstützung von Volksbegehren per Internet (Bürgerkarte oder Handy-Signatur) Aufwertung der parlamentarischen Behandlung von Volksbegehren Parlamentarische Bürgeranfrage wurde von FPÖ, Grünen und BZÖ als sinnlos und zu kompliziert abgelehnt. Die Opposition verweigerte die notwendige 2/3-Mehrheit 5. Mai 2013 gemeinsames Modell von FPÖ, Grüne und BZÖ - Wurde ein Volksbegehren von 4% der Wahlberechtigten unterstützt und nicht vom Parlament umgesetzt, kann eine Volksbefragung statt finden. - Nur der Rechts- und legislativwissenschaftliche Dienst des Parlaments begutachtet das Volksbegehren; an das Ergebnis der Begutachtung werden keine Konsequenzen geknüpft. - Jedwede Veränderung des Volksbegehrens im Parlament kommt einer Nicht-Umsetzung gleich und kann zu einer Volksbefragung führen. - Das 5 köpfige Proponenten-Komitee des Volksbegehrens entscheidet darüber, ob ein Volksbegehren einer Volksbefragung unterzogen wird oder nicht. - Keine Ausschlussgründe (EU-Recht, Völkerrecht, Menschenrechte)

6. Juni 2013: Antrag Demokratiepaket SPÖ, ÖVP, Grüne In der Begutachtungsphase im Sommer 2013 kamen dazu sehr viele negative Stellungnahmen von wichtigen Institutionen der Republik: Bundespräsident, Verfassungsgerichtshof, Kammern, Gewerkschaften, etc.

7. Parlamentarische Enquetekommission zur Stärkung der direkten Demokratie In der Enquete-Kommission wurden die Bedenken gegen die Stärkung der direkten Demokratie ausführlich behandelt. In einem Hearing wurden Experten gehört, die das gesamte Spektrum der Meinungen darlegten. Im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Argumente pro und contra Volksgesetzgebung Pro der zunehmenden Politikverdrossenheit und der sinkenden Wahlbeteiligung Beteiligung mit Entscheidungsgewalt entgegensetzen Artikel 1 B-VG: Das Recht geht vom Volk aus. Wie kann man da argumentieren, dass es keine gesetzlich verbindliche Entscheidung initiieren und treffen darf? Pattstellungen zwischen Parteien im Parlament können einfach durch Volksentscheid gelöst werden. In der Vergangenheit sind Volksbegehren meist folgenlos geblieben. Mit dem Modell würde Druck auf den Nationalrat ausgeübt, sich ordentlich mit dem Verlangen der Bürger auseinanderzusetzen. Langfristig würde das den Parlamentarismus stärken. Contra Volk könnte völker- oder europarechtswidrig entscheiden. Es brauche daher thematische Einschränkungen, sodass das Volk z.b. nicht über Maßnahmen abstimmen kann, die nicht ausfinanziert sind oder gegen Menschen- oder Grundrechte verstoßen Mächtige Lobbies oder medial und ökonomisch starke Gruppen, die eine interessierte Minderheit vertreten, könnten schweigende Mehrheit überstimmen, und das führe in weiterer Folge zu autoritären Tendenzen. Es sei ein Unterschied, ob man über den Bau eines Gemeindezentrums abstimmt, oder über bundesweite, für alle Österreicher geltende, meist sehr komplizierte Gesetze Ob einem Volksbegehren inhaltlich entsprochen wurde, sei eine politische Frage, keine rechtliche. Wer kann das also entscheiden? Bürger entscheiden nicht klüger oder dümmer als Politiker. Partizipation ist das Gegengift zu Populismus Dialog zwischen Bevölkerung und Parlament wird gestärkt Diskutiert wurde auch, den Bundesländern die Möglichkeit zu geben, eigene Lösungen zu beschließen. Momentan verbietet das Prinzip der repräsentativen Demokratie in der Verfassung eine Bindung der Landtage an Volksabstimmungen. Um die Hürde für die Unterstützung einer Initiative zu senken, wurde die Möglichkeit der Online-Zeichnung eines Volksbegehrens gefordert. Dagegen wurde Sorge um die Datensicherheit eingewendet.

Transparenz & Einbindung der Bürger in den Gesetzgebungsprozess (Deliberation): Integration von direkter und repräsentativer Demokratie Bürgeranfragen, eigene Bürger-Fragestunden im Parlament Bürgerhaushalte: Bürger können auf kommunaler Ebene über die Verwendung von Teilen der Haushaltsmittel entscheiden Parteienförderung aliquot nach Wahlbeteiligung auszahlen Öffentlichkeit von Ausschüssen Vorhabensberichte der Regierung und des Parlaments, damit sich engagierte Bürger auf den Gesetzwerdungsprozess einstellen und vorbereiten können. Bürgerräte: in Vorarlberg erarbeiten per Los gewählte Bürger in Klausuren Lösungen zu einem vorgegebenen Thema ohne "Einmischung" der Politik. Durch die strikt sachliche Diskussion sind die Lösungen meist so ausgewogen und überzeugend, dass Politiker sie kaum mehr ignorieren können. Crowd-Sourcing: Pilot-Projekt in Finnland. Entscheidung bleibt beim Parlament, aber bevor der Gesetzesentwurf eingebracht wird, kann über eine Webseite jeder Bürger den bisherigen Entwurf kommentieren und mit anderen darüber diskutieren. Die Argumente werden durch Fachleute evaluiert und dem parlamentarischen Ausschuss vorgelegt. Dadurch kommt das Wissen vieler Bürger in den Prozess, das ansonsten nicht abgerufen wird, außerdem führt die vorgelagerte Diskussion dazu, dass die involvierten Personen die Perspektiven anderer besser verstehen. Im Ergebnis sind Gesetze qualitativ besser und eine sachliche Diskussion ist sichergestellt. Zukunftsausschuss: Think Tank im Parlament, der unter Einbindung von Experten und Bürgern Konferenzen zu Zukunftsthemen organisiert und damit für eine sachliche Aufbereitung sorgt. Stärkung des Parlamentarismus Beispiel Niederlande: Einrichtung eines legislativen Dienstes, der die Abgeordneten bei der Formulierung von Gesetzesanträgen unterstützt. Das ist notwendig, weil die Ministerien über derartige Abteilungen verfügen und die Abgeordneten sonst fachlich im Nachteil sind Einrichtung einer Legistik-Akademie: Masterstudiengang für Juristen, der zum Ziel hat, die Qualität der Gesetze zu verbessern, indem einheitliche Standards und Ausbildungen gewährleistet werden Beispiel Deutschland Legistischer Prüfdienst: Abgeordnete können sich strikt neutrale Gutachten zu geplanten Regierungsvorlagen oder Gesetzesintiativen erstellen lassen. Besonders die Gefahr einer möglichen Verfassungswidrigkeit wird dadurch bereits vorzeitig eleminiert.