Direkte Demokratie in den Bundesländern
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1 Direkte Demokratie in den Bundesländern Gemeinsamkeiten - Unterschiede Erfahrungen Vorbildfunktion für den Bund? Von Dr. Günther Jürgens Richter am Verwaltungsgericht RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR
2 Seite Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 Einleitung 33 Klärung der Terminologie 36 l.teil: Direkte Demokratie in den Bundesländern 49 I. Direkt-demokratische Elemente in den Verfassungen der Bundesländer 49 A. Baden-Württemberg Volksgesetzgebung Referendum Plebiszitäre Verfassungsänderung 52 a) Verfassungsreferendum 52 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung Plebiszitäre Parlamentsauflösung 54 B. Bayern Volksgesetzgebung Plebiszitäre Verfassungsänderung 57 a) Verfassungsreferendum 57 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung Plebiszitäre Parlamentsauflösung 58 C. Berlin Volksgesetzgebung Plebiszitäre Parlamentsauflösung 59 D. Bremen Volksgesetzgebung Referendum Plebiszitäre Verfassungsänderung 62 a) Verfassungsreferendum 62 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgcsetzgebung Weitere Volksabstimmungen 65 E. Hessen Volksgesetzgebung Plebiszitäre Verfassungsänderung 69 a) Verfassungsreferendum 69 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung 69 F. Nordrhein-Westfalen Volksgesetzgebung Referendum Plebiszitäre Verfassungsänderung 72
3 8 a) Verfassungsreferendum 72 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung Plebiszitäre Parlamentsauflösung 74 G. Rheinland-Pfalz Volksgesetzgebung Referendum Plebiszitäre Verfassungsänderung 80 a) Verfassungsreferendum 80 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung Plebiszitäre Parlamentsauflösung 83 H. Saarland Volksgesetzgebung Referendum Plebiszitäre Verfassungsänderung 86 a) Verfassungsreferendum 86 b) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung Plebiszitäre Parlamentsauflösung 87 I. Schleswig-Holstein Volksgesetzgebung Plebiszitäre Verfassungsänderung Weitere Volksabstimmungen 94 K. Hamburg, Niedersachsen 96 II. Vergleich der direkten Demokratie auf Landesebene 97 A. Volksgesetzgebung Zulassungsverfahren 97 a) Zulassungsantrag 97 b) Zulassungsbehörde und Rechtsweg 99 c) Zulassungsvoraussetzungen 100 d) Verfassungsrechtliche Bewertung 103 (1) Zulassung durch Exekutivorgan 103 (2) Rechtskontrolle 105 aa) Rechtswegverweisung 105 bb) Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts? 108 (3) Wiederholungssperre HO e) Rücknahme des Antrags HO f) Bekanntmachung der Zulassung Volksbegehren 112 a) Eintragungsverfahren 112 b) Zustandekommen des Begehrens H 4 c) Feststellung des Ergebnisses und Rechtsweg Volksentscheid 118 a) Behandlung der Vorlage im Landtag 118 b) Gleichzeitige Vorlage eines Gesetzentwurfs durch das Landesparlament 122 c) Der Abstimmungsvorgang 126 d) Erforderliche Mehrheiten 128
4 e) Ergebnisfeststellung 129 f) Anfechtung 129 g) Kosten Ausnahme sog. Geldgesetze 131 a) Ausschluß der Volksgesetzgebung bezüglich der Materien 131 b) Nähere Umschreibung der ausgeschlossenen Materien Rang" der durch Volksentscheid zustandegekommenen Gesetze Zeitlicher Ablauf des Verfahrens 138 B. Referendum 143 C. Plebiszitäre Verfassungsänderung Verfassungsreferendum Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung 147 a) Zulässigkeit der Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung 147 b) Verfahrensbestimmungen 155 D. Plebiszitäre Parlamentsauflösung 157 E. Andere Volksabstimmungen 161 III. Bisherige Praxis der direkten Demokratie in den Bundesländern A. Baden-Württemberg Volksgesetzgebung Plebiszitäre Landtagsauflösung 162 B. Bayern Volksgesetzgebung 163 a) Waldsicherungsgesetz 163 b) Nationalpark Bodenwöhrer Senke 164 c) Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf 165 d) Das bessere Müllkonzept Plebiszitäre Verfassungsänderung 174 a) Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung 174 (1) Schulartikel 174 (2) Gebietsreform 176 (3) Rundfunkfreiheit 177 (4) Lernmittelfreiheit 179 (5) Zusammensetzung des Senats 181 (6) Gebietsreform 182 b) Verfassungsreferenden 183 (1) Schulartikel 183 (2) Wahlalter 183 (3) Rundfunkfreiheit 183 (4) Landtagswahlrecht 184 (5) Umweltschutz 184 C. Berlin 184 D. Bremen Volksgesetzgebung Plebiszitäre Verfassungsänderung 186
5 E. Hessen Volksgesetzgebung 186 a) Einführung der Briefwahl 186 b) Keine Startbahn West Plebiszitäre Verfassungsänderung 188 a) Änderung der Bestimmungen über das Landtagswahlrecht 188 b) Herabsetzung des Wahlalters 188 c) Einführung der Direktwahl der kommunalen Spitzenbeamten und des Umweltschutzes als Staatsziel 189 F. Nordrhein-Westfalen Gebietsreform Stop-Koop Bürgerinitiative Ausländerstopp I Bürgerinitiative Ausländerstopp II Verstaatlichung der Atomanlagen 196 G. Rheinland-Pfalz 197 H. Saarland 197 IV. Auswertung der Erfahrungen A. Volksgesetzgebung Statistik Politische Wirkung der Volksbegehren 200 a) Unmittelbarer politischer Erfolg 200 b) Förderung der Kompromißbereitschaft der Regierenden Sonderfall Bayern 205 a) Das niedrige Quorum beim Volksbegehren 205 b) Kein Zustimmungs- oder Beteiligungsquorum beim Volksentscheid 205 c) Keine Erschwernisse bei Verfassungsänderungen Einfluß der politischen Parteien Politische Ziele der Initiativen 212 a) Thematiken 212 b) Konservativ oder progressiv? 213 B. Referenden 215 C. Plebiszitäre Verfassungsänderungen Verfassungsänderung im Wege der Volksgesetzgebung Verfassungsreferenden 216 D. Plebiszitäre Parlamentsauflösung 221 E. Andere Abstimmungen 222 F. Zusammenfassende Würdigung Allgemeine Bewertung Nutzung nur der Möglichkeiten mit Letztentscheidungsrecht Praktisch keine Streitentscheidungsfunktion Keine Bestätigung häufig gehegter Befürchtungen 227 V. Schlußfolgerungen für eine etwaige Einführung direkt-demokratischer Elemente auf Bundesebene 234 A. Plebiszitäre Parlamentsauflösung 234
6 B. Volksbefragung 235 C. Referendum 239 D. Initiativrecht aus dem Volk an das Parlament 241 E. Volksgesetzgebung 243 F. Welche konkreten Verfahrensbestimmungen sind nach den Erfahrungen der Länder zu empfehlen? Zulassungsverfahren, Vorprüfung der Gesetzesvorlage Höhe des erforderlichen Quorums beim Volksbegehren Zustimmungserfordernisse beim Volksentscheid Beteiligung des Parlaments Ausschlußsog. Geldgesetze Der vorgegebene Zeitrahmen Teil: Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene 263 I. Verankerung der rein mittelbaren Demokratie in Art. 20 GG? 263 A. Der Wortlaut des Art. 20 Abs. 2GG 263 B. Systematische Interpretation Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG Art. 28 Abs. IS. 2 GG Art. 29 Abs. 1 bis6gg Art.29Abs.7GG Art. 28 Abs. IS. 3 GG 283 C. Zusammenfassung 286 II. Die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes 288 A. Die Volksgesetzgebung im Parlamentarischen Rat Die Verfassungspläne der Parteien Der Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee Darstellung der Anträge und Abstimmungen im Parlamentarischen Rat Eingehendere Betrachtung Schlußfolgerungen 300 a) Volksgesetzgebung und..elternrecht" - Das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten 300 b) Das Grundgesetz als Provisorium 303 B. Andere direkte Beteiligungsmöglichkeiten des Volkes in den Beratungen des Parlamentarischen Rates 305 C. Art. 20 Abs. 2 GG in den Beratungen des Parlamentarischen Rates Die Aufnahme der Worte..Wahlen und Abstimmungen" Die Streichung der Worte nach diesem Grundgesetz" Angestrebte Streichung der Abstimmungen" 312 D. Die Vorschrift über die Abstimmungsfreiheit" 313 E. Zusammenfassung
7 III. Vereinbarkeit der Volksgesetzgebung mit konkreten Grundgesetz-Bestimmungen 317 A. Besondere Organe der Gesetzgebung 317 B. Regelung des Gesetzgebungsverfahrens im Grundgesetz 318 C. Vorrang des Art. 20 GG? 322 D. Ergebnis 327 Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit in Thesen 329 Stichwortverzeichnis
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