Behindertenkonzept. MobilPlus

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Transkript:

Behindertenkonzept MobilPlus Zürich, November 2002

Impressum Herausgeber: ZVV Zürcher Verkehrsverbund Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich Tel. 043 288 48 48, Fax 043 288 48 40 E-Mail: info@zvv.zh.ch, www.zvv.ch Konzeption und Gestaltung: move AG für Werbung und Kommunikation, Zürich Piktogramme: publiziert mit freundlicher Genehmigung von Büro S-ce/H. Meier, Zürich Der ZVV und die Verkehrsunternehmen danken folgenden Organisationen für ihre Mitwirkung: Behindertenkonferenz Zürich Schweizerische Fachstelle Behinderte und öffentlicher Verkehr (BöV) Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen Pro Infirmis Pro Senectute SeniorInnenrat Zürich Schweizerischer Blindenbund Schweiz. Gesellschaft für Muskelkranke Zürcher Arbeitsgruppe gegen bauliche Barrieren für Sehbehinderte Genossenschaft Selbstbestimmtes Leben ProMobil, Zürcher Stiftung für Behindertentransporte Bundesamt für Verkehr Amt für Verkehr des Kantons Zürich Büro S-ce, Zürich ZVV, Zürich, Dezember 2002

3 Ausgangslage und Begriffe Der Zürcher Kantonsrat hat am 14. Mai 2001 beschlossen, dass der Zugang und die Benützung des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit einer Behinderung schrittweise verbessert wird. Mit den «Grundsätzen über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr» hat der Kantonsrat am 14. Mai 2001 beschlossen, dass der Zugang für mobilitätsbehinderte Personen schrittweise verbessert wird. Im Frühling 2001 hat der ZVV zusammen mit verschiedenen Behindertenorganisationen, Verkehrsunternehmen, Behörden und Fachleuten die Erarbeitung des Behindertenkonzeptes ZVV eingeleitet. Die Massnahmen orientieren sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Mobilitätsbehinderungen (einschliesslich Seh- oder Hörbehinderungen, taktiler, geistiger, psychischer oder altersbedingter Einschränkungen usw.), die sich im öffentlichen Raum autonom bewegen können (Abb. 1). Zur Nebenzielgruppe zählen alle übrigen Personen, deren Mobilität durch das Mitführen von Kinderwagen, Kleinkindern, schwerem Gepäck usw. erschwert ist. Mobilitätsbehinderte Personen im Einzugsgebiet des ZVV* Abb. 1 Art der Behinderung Sehen Hören Geistig Gehen (ausser Rollstuhl) Rollstuhl Greifen Total direkt Mobilitätsbehinderte Nebenzielgruppe: (Personen, die durch Kinderwagen, Gepäck oder Kleinkinder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind) 0 10'000 20'000 30'000 40'000 50'000 60'000 Anzahl im Kt. Zürich reisende Personen 70'000 80'000 90'000 100'000 110'000 120'000 130'000 140'000 150'000 *Schätzung aufgrund diverser Quellen

4 Zielsetzung und Vorgehen Der öffentliche Verkehr wird so ausgebaut, dass sich die Personen mit einer Behinderung autonom und selbständig im und mit dem öffentlichen Verkehr bewegen können. Zur autonomen Benutzbarkeit gehören der freie Zugang zu Stationen, Perrons, Haltestellen und Fahrzeugen; die Verfügbarkeit der reiserelevanten Informationen vor, während und nach der Reise; die Zugänglichkeit der Serviceleistungen (Fahrpläne, Platzreservation usw.); die Auffindbarkeit von Schaltern usw. Wo die vollumfängliche autonome Benutzbarkeit nicht gewährleistet werden kann, werden zumutbare Lösungen mit kombinierter Mobilität, wie «ProMobil» sie bietet, oder durch Parallelerschliessungen oder Hilfeleistungen nicht ausgeschlossen. Der Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (Entwurf BehiG) sieht vor, bis ca. 2014 ein behindertengerechtes Grobnetz zu verwirklichen und die Informationssysteme sowie die Verkaufsstellen den Bedürfnissen behinderter Menschen anzupassen. Der Vollausbau soll voraussichtlich bis 2024 abgeschlossen sein. Bis 2014 wird ein behindertengerechtes Verkehrsnetz verwirklicht. Zudem werden die Informationssysteme sowie die Verkaufsstellen den Bedürfnissen behinderter Menschen angepasst. Ein behindertengerechter Vollausbau soll bis 2024 abgeschlossen sein.

5 Vier Varianten Für die Umsetzung bis 2014 wurden verschiedene Varianten untersucht (Abb. 2). Eine Kosten-Nutzen-Analyse (vgl. S. 9) hat ergeben, dass nur die Varianten «Grundversorgung» (GV) und «MobilPlus» (M+) wirtschaftlich sind. Beide Varianten sehen eine flächendeckende Grundversorgung mit guter Angebotsdichte vor und entsprechen damit 18 PVG. Die nachfrageorientierte Variante (NO) erfüllt keines dieser Kriterien, die Variante «Maximal Vollausbau» (XL) nur das zweite. Die Variante «MobilPlus» stützt sich auf die voraussichtlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie bringt mobilitätsbehinderten Personen deutliche Vorteile gegenüber der Variante GV und eignet sich damit ideal für die Angebotsgestaltung 2014 und für den weiteren Ausbau bis 2024. Durch den Einbezug der Haltestellen von gesellschaftlichem Interesse (kulturelle Institutionen, Schulen, Ämter usw.) fördert sie die Integration. Aus diesem Grund fiel der Entscheid auch zu Gunsten der Variante M+. Sie wird im Folgenden vorgestellt. Vergleich verschiedener Varianten für den Zeithorizont 2014 Abb. 2 Erschliessung Fahrplan Stationen/Haltestellen Grundversorgung (GV) MobilPlus (M+) Nachfrageorientierte Variante (NO) Maximal/Vollausbau (XL) flächendeckend flächendeckend nur nachfragestarke Linien flächendeckend S-Bahn: Stundentakt; Nahverkehr: mind. jeder 2. Kurs. Bei Taktintervall von 15 Min. oder weniger: jeder 2. Kurs. Bei Taktintervall von mehr als 15 Min.: jeder Kurs. jeder Kurs jeder Kurs Alle Stationen mit mehr als 1000 Ein-/Aussteigern/Tag - Alle wichtigen Umsteigepunkte - Haltestellen von gesellschaftl. oder behindertenspezifischem Interesse (Behinderteninstitutionen, Ämter, Theater usw.) - Stationen mit mehr als 500 700 Ein-/Aussteigern/Tag Alle Stationen mit mehr als 1000 Ein-/Aussteigern/Tag Möglichst alle Stationen

6 Notwendige Beschaffungen, Anpassungen, Um- und Neubauten Die behindertengerechte Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs bedingt verschiedene Anpassungen bei der Infrastruktur, die Beschaffung oder den Umbau von Rollmaterial sowie zahlreiche Massnahmen bei den Dienstleistungen für die Fahrgäste. Wichtigste Anpassungen der Infrastruktur und Abb. 3 zusätzliche Beschaffungen oder Umbauten von Rollmaterial Verkehrsmittel Infrastruktur Ausbauten und dynamische (aktuelle) Information 96 Perrons 28 Perronzugänge 200 Stationsinformationen Rollmaterial Zusätzliche Beschaffungen 4 Kompositionen 46 Umbauten (Minimum) 230 Perrons integral 66 Kissen (Erhöhungen im Türbereich) Haltestelleninformation 5 Niederflurtrams 900 Haltestellenkanten Haltestelleninformation Nachrüstung mit Rampen 20 Stege Gewisse Vorhaben und Beschaffungen dürften bis 2014 auch unabhängig vom Behindertenkonzept realisiert werden. Aus diesem Grund wurden folgende Elemente als vorhanden vorausgesetzt und nicht in die Betrachtung aufgenommen: Infrastruktur: Zweiter Durchgangsbahnhof Zürich Glattalbahn Ausbau Strecke Winterthur Schaffhausen 3. Teilergänzungen S-Bahn (SBB) Doppelspurausbau Saalsporthalle (Sihltal Zürich Uetlibergbahn, SZU) Einzelne Bahnhöfe der SBB und der Bremgarten-Dietikon-Bahn (BDWM) Rollmaterial und Fahrzeuge: SBB 35 Niederflur-Doppelstockkompositionen Niederflur-Rollmaterial auf S26 und S43 Thurbo 80 Niederflurkompositionen SZU S4: 6 Niederflur-Doppelstockwagen S10: 4 Niederflur-Zwischenwagen, 4 Niederflurkompositionen Forchbahn 4 Triebwagen mit Niederfluranteil

7 Marktentwicklung Um den öffentlichen Verkehr behindertengerecht zu gestalten, sind die Haltestellen baulich anzupassen und Fahrzeuge einzusetzen, die auch von Menschen mit verschiedenen Behinderungen einfach benützt werden können. Zudem sind die Dienstleistungen, wie Fahrgast-Information und Billetverkauf, auf die neuen Bedürfnisse abzustimmen. BDWM Vollständige Niederflurflotte ab 2008/2010 VBZ 75 Niederflurtrams (sowie allfälliger Bedarf für neue Linien) 23 Sänften (Nachrüstung mit Niederflurmittelteil) Alle Verkehrsunternehmen Der Ersatz der Busflotte durch Beschaffungen von Niederflurbussen wird bis 2014 beinahe vollumfänglich abgeschlossen sein. ZSG Alle Kursschiffe der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft entsprechen den Niederfluranforderungen im Unterdeck (Ausnahme: Limmatschifffahrt). Fahrgastbezogene Dienstleistungen Was die Dienstleistungen für die Fahrgäste betrifft, sind alle wichtigen Informationsmittel, Kommunikations- und Verkaufseinrichtungen sowie Nebenanlagen auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Behindertengruppen anzupassen (Seh- und Hörbehinderung, Rollstuhl, geistige und psychische Behinderung). Wichtigste Anpassungen bei den fahrgastbezogenen Dienstleistungen Abb. 4 Bereich Information Verkauf Convenience Orientierung Teilbereich/Ort Vor der Reise (zu Hause) Vor/während der Reise Vor/während der Reise Am Perron Am Perron Am/im Fahrzeug Verkaufsstellen Haltestellen Fahrzeuge, z.t. Bahnhöfe Tickets WC-Anlagen/Warteräume Komplexe Umsteigeanlagen Grosse Busbahnhöfe Beschrieb Fahrplaninfo im Internet Fahrplaninfo ContactCenter; Gratisnummer Telefon, E-Mail, Chat-Lösung Fahrplaninfo über Natel mit WAP/SMS Dynamische (aktuelle) Betriebsinformation (Anschlüsse, Verspätungen, Störungen usw.) Information über Haltebereich der Niederflurwagen Anzeigen und Durchsagen Anpassungen bei Schaltern sowie Ticketerias (VBZ und WV); Auffindbarkeit Billettautomaten anpassen (Höhe, Bedienung durch Sehbehinderte usw.), Auffindbarkeit Portabler Mini-Automat (statt Entwerter) Electronic Ticketing mit Chipkarte, spezielle Software Anpassung der Anlagen bei Sihltal Zürich Uetlibergbahn und Forchbahn; Auffindbarkeit Akustische, evtl. dynamische Information an zentralen Punkten; besondere Markierungen Akustische, dynamische (aktuelle) Information an zentralen Punkten; besondere Markierungen

8 Finanzierung Kosten der Variante «MobilPlus» (Mittelwerte) Die Gesamtinvestitionen für Infrastruktur und Rollmaterial belaufen sich auf rund CHF 312 Mio. Das führt zu jährlichen Durchschnittskosten für den ZVV von rund CHF 11,6 Mio. Wichtigste Anpassungen der Infrastruktur und Abb. 5 zusätzliche Beschaffungen oder Umbauten von Rollmaterial Verkehrsmittel Infrastruktur in Mio. CHF Rollmaterial in Mio. CHF 189 60 20 18 23 1 1 0 Total Mio. CHF 233 79 Kosten ZVV pro Jahr total 8,5 3,1 Die Gesamtinvestitionen für Infrastruktur und Rollmaterial belaufen sich auf CHF 312 Mio. oder umgerechnet CHF 11,6 Mio. pro Jahr. Die Dienstleistungen kosten pro Jahr CHF 1,35 Mio. bis CHF 2,35 Mio. Total 312 11,6 Kostenteiler Die Investitionen in die Infrastruktur werden voraussichtlich wie folgt aufgeteilt: ZVV (ca. CHF 117 Mio.), SBB (ca. CHF 93 Mio.) und Gemeinden (ca. CHF 23 Mio.). Der hier genannte Anteil der Gemeinden bezieht sich lediglich auf die Kosten, die direkt mit den Haltestellen in Verbindung stehen. Weiterführende Aussagen, zum Beispiel zur generellen Erreichbarkeit oder zum Ausbau des öffentlichen Wegnetzes, würden den Rahmen dieses Konzeptes sprengen. Die Investitionen in das Rollmaterial werden über die jährlichen Abgeltungen vom ZVV übernommen. Hinzu kommen Jahreskosten für die Dienstleistungen (Information, Verkauf, Orientierung usw.) von CHF 1,35 bis 2,35 Mio. pro Jahr. Sie werden vom ZVV ebenfalls über die jährlichen Abgeltungen übernommen. Gesamtkosten Dienstleistungen (Variante «MobilPlus») (Mittelwerte) Abb. 6 Investitionen in Mio. CHF Betriebskosten in Mio. CHF/Jahr Unterhaltskosten in Mio. CHF/Jahr Kosten pro Jahr total in Mio. CHF/Jahr 5,5 bis 9,8 0,2 bis 0,4 0,3 bis 0,6 1,35 bis 2,35 Die jährlichen Gesamtkosten für Infrastruktur, Rollmaterial und Dienstleistungen belaufen sich für den ZVV somit insgesamt auf CHF 13 bis 14 Mio. pro Jahr.

9 Nutzen (Mittelwerte) Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ergeben sich folgende Vorteile: Zusätzliche Erlöse aus vermehrten Fahrten von Mobilitätsbehinderten, ein Nachfragezuwachs dank Komfortsteigerung und Verkürzung der Reisezeiten für die übrigen Fahrgäste sowie eine Reduktion der heutigen finanziellen Beteiligung des ZVV am Betrieb von ProMobil, der Zürcher Stiftung für Behindertentransporte. Während beim Aufwand nur die Zusatzkosten betrachtet wurden (vgl. S. 6 und 8), wurde der Nutzen gesamthaft aufgeführt (inkl. Nutzen der Ausbauten und Beschaffungen gemäss S. 6 und 7). Der angestrebte Erfolg tritt nur dann im angenommenen Ausmass ein, wenn auch die Standortgemeinden rechtzeitig Programme zur behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Wegnetzes und der Haltestellenerschliessung umsetzen. Vergleich von Kosten und Nutzen bei den verschiedenen Varianten Betrachten wir die Kosten und den Nutzen, zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Varianten (Abb. 7). Die Varianten GV und M+ schneiden betriebswirtschaftlich am besten ab. Ausschlaggebend dafür sind die geringen Rollmaterialkosten dieser Varianten, da wesentliche Teile des Rollmaterials unabhängig vom Behindertenkonzept beschafft werden und somit in Bezug auf dieses keine Kosten verursachen. Die Variante NO erfordert deutlich höhere Investitionen als die Variante M+. Die Differenz ergibt sich aus den Rollmaterialbeschaffungen bei SBB und VBZ. Die Maximalvariante XL schneidet am schlechtesten ab, da der zusätzliche Aufwand für den Ausbaustand 2014 sehr hoch ist. Im Jahr 2024 muss dieser Zustand erreicht sein. Kosten-Nutzen-Vergleich der geprüften Varianten (Mittelwerte) Abb. 7 Mio. CHF/Jahr 40 35 30 35,2 25 20 21,7 21,1 15 10 5 14,4 9,6 16,4 13,5 18,2 0 Nutzen GV M+ NO XL Variante Kosten Bei der Kosten-Nutzen-Betrachtung wurde die Sicht des Kantons Zürich eingenommen, d.h., es sind nur die Anteile des Kantons Zürich berücksichtigt.

10 Weiteres Vorgehen Verschiedene konkrete Massnahmen sind bereits eingeleitet worden. Bei der S-Bahn werden ab 2004 schrittweise niederflurige Gelenktriebwagen, ab ca. 2005 35 neue, behindertengerechte Doppelstockkompositionen eingesetzt. Auf dem Tramnetz der Stadt Zürich ist bis 2010 der Einsatz von etwa 100 ganz- oder teilweise niederflurigen Fahrzeugen vorgesehen. Die Infrastruktur der Glattalbahn wird von Beginn weg behindertengerecht gebaut. Die Busflotte wird bis 2008 über 70 % und bis 2014 über 94 % niederflurige Fahrzeuge verfügen. Bis Mitte 2004 werden die Umsetzungskonzepte für die einzelnen Verkehrsmittel weiter konkretisiert und untereinander abgestimmt. Die Konkretisierung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen und den Behindertenorganisationen. Ab Fahrplanwechsel Ende 2006 sollen erste durchgängige Reiseketten angeboten werden können. Im Rahmen spezieller Anlässe werden die Gemeinden Anfang 2003 über das Behindertenkonzept informiert. Bis Ende 2003 soll ein Grobkonzept über die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Verkehrsunternehmen vorliegen. Massnahmen zur Verbesserung der Behindertentauglichkeit des öffentlichen Verkehrs sind bereits eingeleitet worden. Ab Fahrplanwechsel 2006 sollen erste durchgängige Reiseketten angeboten werden können. Der behindertengerechte Ausbau der Dienstleistungen für die Fahrgäste (Information, Verkauf usw.) wird im Rahmen der laufenden und geplanten Projekte sichergestellt. Bis Mitte 2004 werden für einzelne, noch offene Bereiche die notwendigen Massnahmen definiert. Die Finanzierung der behindertenspezifischen Investitionen wird in der ZVV- Finanzplanung 05/10 und im Rahmenkredit 05/06 ausgewiesen und beantragt. Voraussichtlicher Zeitplan für die Umsetzung der Massnahmen Abb. 8 Grobkonzept Gemeinden Umsetzungskonzepte VU Dienstleistungskonzept Beschaffungen* Gelenktriebwagen Doppelstockkomposit. Tram Sänften Busse Umbauten Haltestellen 2003 2004 2005 2006 2007 *Noch offen: Umbau Doppelstockkompositionen S-Bahn, Umbauten/Beschaffungen S26/S43, SZU, BDWM, Forchbahn, Südostbahn 2008 2009 2010 2011 2012 1012 2013 2014 2015