Sportkreis Waldeck. - Info-Veranstaltung - 26. März 2010. Vereinsheim TuSpo Mengeringhausen. in Bad Arolsen



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Transkript:

Sportkreis Waldeck - Info-Veranstaltung - 26. März 2010 Vereinsheim TuSpo Mengeringhausen in Bad Arolsen

Frankfurt am Main, im März 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Wie angekündigt erhalten Sie nachfolgend die Informationsunterlagen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte zu den Versicherungen nur zur Information, nicht aber für eigene Vorträge verwendet werden dürfen. Aus Zeitgründen habe ich Ihnen unser Projekt MiOr (Mitgliederorientierung) nicht vortragen können und bitte Sie herzlich unser diesbezügliches Merkblatt zur Kenntnis zu nehmen. Es befindet sich am Schluss dieser Unterlagen. Selbstverständlich steht unser Angebot, Ihnen ergänzende Fragen über die Ihnen bekannten Kontakte, zum Beispiel per Email an info@lsbh.de, zu beantworten. Mit freundlichem Gruß Michael Silz Geschäftsbereichsleiter

Der Sportversicherungsvertrag

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Vorbemerkung: Der Versicherungsschutz aus dem Sportversicherungsvertrag hat aufgrund der Solidargemeinschaft aller Sportler ein konkurrenzloses Preis- Leistungs-Verhältnis. Vereine sollten den Versicherungsschutz besonders auch als Unterstützung und zum Schutz der Ehrenamtlichen sehen; siehe hierzu als Beispiel die Haftpflichtversicherung. Achtung: Nicht alle Risiken sind versicherbar. Wenn z.b. grob fahrlässig oder vorsätzlich Steuern hinterzogen werden, kann der Vorstand persönlich haftbar gemacht werden. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind generell nicht versicherbar!!! (Schwarzzahlungen an Sportler BFH/NV Urteil v. 13.03.03 VII R 46/02)

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Grundsätze der Sportversicherung 1. Beihilfefunktion, kein Ersatz für a. private Vorsorge b. individuelle Risiken c. gesundheitliche Bagatellschäden 2. Gleichbehandlungsgrundsatz (privat und gesetzlich) 3. Subsidiarität - vor allem zum Sozialversicherungsbereich

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung 1. Versicherte Organisationen sind der lsb h und seine Organisationen (Sportkreise, Verbände und Vereine) 2. Versicherungsschutz besteht bei Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes 3. NICHT versichert sind Gewerbliche Unternehmungen, Gewerbebetriebe Ausrichtung von Veranstaltungen für einen nationalen oder internationalen Verband

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Versicherte Personen : 1. Mitglieder (keine Nichtmitglieder oder Mitglieder auf Zeit!) 2. Funktionäre 3. Trainer und Übungsleiter, Schieds- und Kampfrichter 4. Angestellte und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, (offiziell vorgesehene) Helfer bei Veranstaltungen Versichert einschließlich direkter Hin- und Rückweg!

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Versicherte Sparten : 1. Unfallversicherung 2. Haftpflichtversicherung 3. Vertrauensschadenversicherung 4. Reisegepäckversicherung 5. Krankenversicherung (subsidiär) 6. Rechtsschutzversicherung

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Unfallversicherung : Todesfall je nach Alter und Familienstand von 2.500,-- bis zu 8.000,--, zuzüglich 1.100,-- je versorgungspflichtiges Kind; Invaliditätsfall Grundsumme 50.000,-- Höchstsumme bis 150.000,- Leistung ab 20 % Invaliditätsgrad Volle Summe ab 75 % Invaliditätsgrad Übergangsleistung 2.500,-- nach 6 und 9 Monaten Bergungskosten bis 3.000,-- Krankenhaus-Tagegeld 10,-- ab 1. Tag

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Unfallversicherung : Mitversicherung von sportspezifischen Sonderrisiken, z. B. optische Unfälle (Todesfälle) Verzicht auf den Einwand der degenerativen Mitwirkung bei Zerrungen, Verrenkungen, Zerreißungen (bei Invalidität) Meldefrist zur Anmeldung von Invaliditätsansprüchen statt 15 Monate 30 Monate

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Haftpflichtversicherung 1. Persönliche gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen; gegenseitige Haftpflichtansprüche teilweise mitversichert 2. Deckungssummen - 1.000.000 pauschal Personen-/Sachschäden - bis zu 15.000 für Vermögensschäden - 260.000 pauschal bei Gewässerschäden

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Haftpflichtversicherung : Vereinshaftpflicht, mitversichert : Haus- und Grundbesitz mit Gewässerschäden (Anlagenrisiko) Bauherrenrisiko bis 260.000,-- Bausumme Mietsachschäden bis 260.000,-- Tierhalterrisiko für vereinseigene Tiere Vereinseigene Wasserfahrzeuge Schlüsselverlust bis 2.600,-- Vereinseigene Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nebenrisiken bei Veranstaltungen (Schießbuden, Zeltaufbau usw.)

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Vertrauensschadenversicherung : 1. Versichert sind Vermögenswerte (Geld und Geldwerte) des lsb h, der Verbände und Vereine gegen die Risiken 2. schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen von Mitgliedern der Organe, Kassierer und der hauptberuflich Angestellten (= Wagnispersonen) 3. Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnispersonen eintreten 4. Versicherungsleistungen zwischen 7.500,-- und 10.000,-- je nach Organisation und Schadenereignis

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Reisegepäckversicherung : Versicherungsschutz nur bei Auslandsreisen Versicherungssumme 2.500,-- je Person Campingrisiko mitversichert Verzicht auf Einrede der Unterversicherung

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Krankenversicherung (KV) Restkosten/Eigenanteile nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten KV bei Zahnersatz bis 2.550 Sonstige Hilfsmittel bis 2.550 Fahrten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus bis zu 10,30 Auslandskrankenversicherung Brillen/Sportbrillen/Kontaktlinsen bis 55 Rückführungskosten Überführungskosten

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Sport-Rechtsschutzversicherung : 1. Für Organe und Personen Schadenersatzrechtsschutz Strafrechtsschutz 2. Für Organe zusätzlich Arbeitsrechtsschutz Sozialgerichtsrechtsschutz Vertragsrechtsschutz (gerichtliche Auseinandersetzung) 3. Versicherungssumme 75.000,-- Vertragsgrundlage: ARB 75 Selbstbeteiligung von 250 je Schadenfall, die entfällt, wenn Anwaltswahl innerhalb ARAG Netzwerk Anwalt

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Anteilige Versicherungsprämie der Vereine: pro Person und Jahr : Kinder 0,31 Jugendliche 0,78 Erwachsene 0,90

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Weitere Zusatzversicherungen möglich: Beispiele sind die Kfz.-Zusatzversicherung und die Zusatzversicherung für Nichtmitglieder. Auskünfte erteilt das Sportversicherungsbüro im Landessportbund Hessen e.v.

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung In dieser Service-Plattform können Sie rund um die Uhr Schadenanzeigen und Anträge auf Zusatzversicherungen online ausfüllen. Zudem sind alle wichtigen Merkblätter und Formulare darin zum Download enthalten. www.arag-sport.de

Vereinsberatung hier : Die Sportversicherung Versicherungsbüro beim LSBH Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt Telefon 069/6789-249 bis -252 Telefax 069/6789-301 vsbfrankfurt@arag-sport.de Ansprechpartner: Frau Schülzgen, Büroleiterin Herr Horst Pirmann, Sachbearbeitung

Anlage zum Antrag Versicherungsschutz für teilnehmende Nichtmitglieder an Sportveranstaltungen der Vereine/Verbände des Landessportbund Hessen e.v. Beitragstabelle I. Vereine bis zu 100 Mitgliedern 52,11 bis zu 200 Mitgliedern 91,22 bis zu 300 Mitgliedern 130,32 bis zu 400 Mitgliedern 169,41 bis zu 500 Mitgliedern 208,51 über 500 Mitglieder 247,45 II. Verbände pauschal 141,63 Die zur Zeit gültige Versicherungssteuer in Höhe von 19% ist in den oben genannten Jahresbeiträgen bereits enthalten. Stand: 01.01.2007

Verwaltungs- Berufs- Genossenschaft die gesetzliche Unfallversicherung Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: November 2008

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1884 zur Ablösung der Unternehmerhaftpflicht geschaffen, von 1912 bis 1996 geregelt in der Reichsversicherungsordnung (RVO), seit 01.01.1997 im Sozialgesetzbuch (SGB VII ).

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Sportvereine und Sportverbände. Jeder Sportverein ist gemäß Sozialgesetzbuch VII Mitglied der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft! Viele Vereine kennen die Rechte und Pflichten gegenüber der VBG nicht. Das ist fast immer mit Nachteilen verbunden!

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG I. PAUSCHALVEREINBARUNG Der lsb h erhebt über die Beitragsrechnung pro Jahr und Mitglied 0,19 bei jedem Mitgliedsverein im Rahmen einer Pauschalvereinbarung. Alle Arbeitnehmer (AN) oder arbeitnehmer-ähnlich Beschäftigte ohne Entgelt gemäß der Pauschalvereinbarung, darunter fallen auch Übungsleiter und Betreuer ohne und mit Verdienst bis 2.100.-

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG II. EINZELVERANLAGUNG DER VEREINE - Alle Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche mit Entgelt - Bruttolohnsummenmeldung jährlich - Zahlung der Versicherungsprämie im Folgejahr Berechnungsformel: Bruttolohnsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß 1.000 Achtung: Bei Übungsleitern oder Trainern nur Betrag über 2.100!

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG III. EHRENAMTSVERSICHERUNG ( seit 1.1.2005 ) - freiwilliges Versichern der gewählten ehrenamtlichen oder berufenen Personen (Achtung: Vorstand muss Satzungsberechtigung zur Berufung haben) - nur versichert für den Bereich, für den der Versicherte gewählt ist (satzungsgemäße Grundlage) Neu seit 2008: - Erweiterung für ehrenamtlich Tätige, die nicht laut Satzung gewählt oder berufen sind, aber beauftragt werden können ( z. B. Schiedsrichter oder Projektleiter ) Prämie in den letzten Jahren 2,73 pro Jahr

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Auszug (Teil 1) : 6.1.1 Med. Leistungen zur Rehabilitation (Heilbehandlung) 6.1.2 Ärztliche Behandlung 6.1.3 Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) 6.1.4 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Auszug (Teil 2 ): 6.1.5 Umfang der Leistungen zur sozialen Reha und weitere 6.1.6 Berufsfördernde Leistungen für Sportler 6.1.7 Pflege... 6.2 Geldleistungen von Verletztenrente über Rente bis hin zu Zahlungen an Hinterbliebene!!!

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Beispiel : Leistungen der VBG gemäß 26 Abs. 2 SGB VII : Eltern Fahrdienste Die Hin- und Rückfahrt der Kinder durch die Eltern zur eigenen Sportstätte ist immer unversichert, auch wenn fremde Kinder mitgenommen werden (zu vergleichen mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge). Die Fahrten zur fremden Sportstätte sind unabhängig von ihrer Entfernung für die Eltern dann versichert, wenn auch andere Kinder als die eigenen mitfahren bzw. die Mitfahrt anderer Kinder vorgesehen war.

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlung des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung I.: Der lsb h empfiehlt seinen Mitgliedsorganisationen grundsätzlich die Inanspruchnahme des Angebotes der Ehrenamtsversicherung. Die Abwicklung wurde in mehreren Ausgaben von Sport in Hessen veröffentlicht.

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlungen des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung II.: Die VBG macht viele kostenlose Präventionsangebote. Seminare in Gevelinghausen Fahrsicherheitstraining für versicherte Personen Erste-Hilfe-Ausbildung für versicherte Personen

V e r e i n s b e r a t u n g : Versicherungen hier: VBG Empfehlungen des Landessportbundes Hessen e.v. Empfehlung III.: Informationen generell und Anmeldung zur Ehrenamtsversicherung über www.vbg.de Hier ist der Link zur VBG - Broschüre

F Ö R D E R U N G E N Vereinsförderung und beratung des Landessportbund Hessen e.v. Stand: Novemberr 2009

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Einnahmen aus: Wetten: 19,1 Millionen Euro, davon erhalten: 38,5 % die Vereine 38,5 % die Verbände 23 % der lsb h, Sportjugend Hessen, Sportkreise, Bildungswerk, Sportschule, Olympiastützpunkt Beiträge: 4, 35 Millionen Euro, davon erhalten: 60 % die Verbände 40 % werden verteilt an: a. den lsb h (Erwachsenenanteil) b. die Sportjugend (Mitgl. bis 18 J.)

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Jahresgehälter von Einzelpersonen so hoch wie der Vereinsförderungsfonds!

Vereinsberatung hier : F ö r d e r u n g e n Jahresgehälter von Einzelpersonen so hoch wie der Vereinsförderungsfonds!

Vereinsberatung hier : F ö r d e r u n g e n

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Förderungen und Voraussetzungen : 3 Jahre Mitgliedschaft im lsb h (außer ÜL/JL/VM- Förderung) satzungsgemäße Verpflichtungen müssen erfüllt sein Nachweis der Gemeinnützigkeit Antragstellung vor Maßnahme vorausgegangene Maßnahme muss abgeschlossen sein Erhebung eines zeitgemäßen Beitrages

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Förderung Übungsleiter (ÜL), Jugendleiter (JL), Vereinsmanager (VM) ÜL: max. 6 Wochenstd. x max. 42 Wochen x Std.-Satz (Beispiel: 6 x 42 x 1,17 = 302,40 /Jahr), hauptamtliche ÜL bis 2.000 Versand der Antragsformulare für Übungsleiter an alle Vereine! JL / VM: bei Tätigkeiten von 6 Std./Woche: 250 /Jahr 4,5 Mio. im Haushalt festgeschrieben für diesen Zweck

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Vereinsförderungsfonds (VFF) bis 500 Mitglieder 7.670 bis 1.000 Mitglieder 10.226 bis 2.000 Mitglieder 11.505 bis 3.000 Mitglieder 12.783 ab 3.001 Mitglieder 14.061 innerhalb von 8 Jahren

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Vereinsförderungsfonds (VFF) Baumaßnahmen Bis zu 25 % der Gesamtmaßnahme. Höchstens bis zur Höhe des finanziellen Eigenanteils des Vereines. Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb Bis zu 50 % der Gesamtmaßnahme. Für die zur Verwendung der Sportgeräte notwendigen Zusatzgeräte sind bis zu 10 % des Anschaffungspreises möglich. Der finanzielle Eigenanteil des Vereins muss mindestens 25 % betragen.

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Beispiel einer Mittelverwendung im VFF: Verein hat 264 Mitglieder, somit 7.670 Guthaben aus dem VFF: Art Verwendungszweck Bewill.-Sum. Bewill.-Tag Neuanspruch ab: Guthaben 7.670 VS Turngeräte./. 1.670 19.08.1999 19.08.2007 Guthaben 6.000 VB San. Vereinsheim./. 5.000 07.09.2006 07.09.2014 Guthaben: 1.000

V e r e i n s b e r a t u n g : Förderungen Weitere Förderungen des lsb h: Förderprogramme der Sportjugend Hessen Beratungen (Förderhilfen) des Bereichs Sportinfrastruktur Angebote des Bereichs Bildung- und Personalentwicklung Angebote des Bereichs Breitensport und Sportentwicklung Beratungen aller Kolleginnen und Kollegen

lsb h Vereinsförderung und beratung Mitgliederorientierung im Sportverein neue Software zur Mitgliederanalyse Kostenlos für alle Mitgliedsvereine des lsb h Immer neue Trends im Sport sowie die demografische Entwicklung führen in zahlreichen Sportvereinen und arten zu rückläufigen Mitgliederzahlen. Die veränderten Anforderungen ergeben schließlich, dass die Mitglieder als wichtige Zielgruppe des Sportvereins zunehmend ins Zentrum der Überlegungen rücken. Der Landessportbund Hessen unterstützt mit seinem Softwaretool seine Sportvereine bei der Umsetzung einer Mitgliederorientierung zum Zwecke der Mitgliedergewinnung und bindung. Im Vordergrund steht das Ziel, den Vereinen zum einen in Form einer Analyse aufzuzeigen, welche Mitgliedergruppen besonders von Veränderungen betroffen sind. Zudem wird der Stand der Mitgliederorientierung im Sportverein bewertet und Stärken sowie Schwachstellen in diesem Bereich aufgezeigt. Ausgehend von diesen Defiziten gibt das Tool konkrete Handlungsempfehlungen und Informationen zur Umsetzung einer Mitgliederorientierung im Sportverein. Seite 1 von 2

lsb h Vereinsförderung und beratung I. Der Bereich Mitgliederstruktur ermöglicht eine individuelle Vereinsanalyse im Hinblick auf die Situation der Mitgliederzahl. In einem Fenster (siehe Abb.) öffnen sich verschiedene Angaben zur Vereinsstruktur. Hier kann der Sportverein zunächst die einzelnen Sparten seines Vereins beleuchten. Des Weiteren bietet sich die Möglichkeit, die Mitgliederentwicklung zwischen den Jahren 2002 und 2007 zu analysieren. Bewertet und grafisch dargestellt werden können hierbei die Altersklassen im Verein, die Anzahl der männlichen Mitglieder im Vergleich zu den weiblichen, die Anzahl der Erwachsenen im Vergleich zu den Jugendlichen im Verein sowie letztendlich ein Vergleich der jeweiligen Sportart zu dem jeweiligen hessischen Verband (beispielsweise Tennisabteilung des Vereins XY im Vergleich zu den Zahlen des Hessischen Tennis-Verbandes e.v.). II. Der zweite Bereich, die Stärken-Schwächen-Analyse, beinhaltet 54 Fragen zu den neun Themen Vereinspolitik und -führung, Mitgliedergewinnung, Mitgliederbindung, Angebotspolitik, Kommunikationspolitik, Preispolitik und Finanzen, Personalpolitik, Sportanlagen und -geräte sowie Qualitätsmanagement. Hier sind Aussagen zu diesen Bereichen mit den Antwortmöglichkeiten stimme voll zu, teils/teils oder stimme nicht zu zu beurteilen. Anschließend erfolgt eine Auswertung, die eine Bewertung des jeweiligen Sportvereins in den o.g. neun Themenbereichen in Prozentzahlen angibt (siehe Abb.). Mit einem Klick auf den Balken des jeweiligen Themas erhält der Verein Informationen und Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Aspekten aus den neun Themenfeldern. Die Auswertungen lassen sich auch von Vereinsabteilungen anwenden. Den Zugang zu dem Tool erhalten Mitgliedsvereine per Mail an info@lsbh.de unter dem Kenntwort: MIOR Fragen oder Anregungen erbitten wir ebenfalls an diese Mail-Adresse. Ihre lsb h Vereinsförderung und beratung Seite 2 von 2

Die Übersendung dieser Anmeldung ist auch per Fax an 069/6789-228 möglich. Landessportbund Hessen e.v. Bereich Finanzmanagement Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt am Main Anmeldung zur Teilnahme an der freiwilligen Unfallversicherung Verein: lsbh-vereinsnummer: Der Verein will seine ehrenamtlichen Funktionsträger und Funktionsträgerinnen in Wahlämtern bei der VBG versichern und meldet Personen, die durch Wahl nachweislich einsatzungsgemäß vorgesehenes Amt bekleiden. Eine namentliche Meldung entfällt vorerst, wird aber im Schadensfall unter Beifügung der Satzung und des Wahlprotokolls nachgereicht. Dem Verein ist bekannt, dass der Versicherungsschutz nur bei aktuellem Nachweis über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt für Körperschaften durch Hinterlegung eines Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheides mit der Zweckbestätigung "Förderung des Sports" gemäß AbschnittB, Nr.1 der Anlage 1 zu 48 Abs. 2 EStDV besteht. Der Verein zahlt pro gemeldeter Person einen Versicherungsbeitrag von z.z. 2,73, der nach Rechnungserhalt durch den lsbh fällig wird. Rechtsverbindliche Unterschrift(en) der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gem. 26 BGBB Informationen zum Unfallversicherungsschutz für bürgerlich Engagierte auf www.vbg.de