Vereinbarung* über die Bildung einer Pfarrei neuen Typs im Pastoralen Raum Oberursel/Steinbach

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Transkript:

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 1 Vereinbarung* über die Bildung einer Pfarrei neuen Typs im Pastoralen Raum Oberursel/Steinbach *: Diese Vereinbarung stellt eine vom Bischöflichen Ordinariat zur Kenntnis genommene Übereinkunft der Gremien der an der Zusammenlegung beteiligten Pfarreien dar. Sie entfaltet keine Rechtsansprüche und erhält ihre Bedeutung nur in Bezug auf das bischöfliche Dekret zur Errichtung einer neuen Pfarrei. Als derartige Übereinkunft wird sie als Anhang zum Dekret mit zur Akte der neu errichteten Pfarrei genommen. Nur wer sich ins Neue, noch Unbekannte wagt, wird nach und nach Fortschritte machen. Ihm offenbart sich Gott als Lehrmeister und Wegführer. (Johannes vom Kreuz) Präambel Im Vertrauen auf die Hilfe Gottes vereinbaren die Gemeinden St. Aureus und Justina, St. Bonifatius, St. Crutzen, St. Hedwig, Liebfrauen, St. Petrus Canisius, St. Sebastian und St. Ursula diese Vereinbarung zur Gründung der Pfarrei St. Ursula, Oberursel/Steinbach. Über allen Aufgaben der Pfarrei St. Ursula stehen als Leitgedanken das Evangelium und die vier Grundvollzüge der Kirche (Diakonia, Martyria, Koinonia, Liturgia). Die Pfarrei St. Ursula orientiert sich (wie die bisherigen Pfarreien auch) bei ihren Handlungen und Entscheidungen an der Nachfolge Jesu Christi mit dem Evangelium als letzter Instanz. Entsprechend soll alles Tun vom aufrichtigen Bemühen geprägt sein, Jesu Botschaft sichtbar und spürbar zu machen. I. Diakonia (Nächstenliebe üben): Unser Handeln muss durch eine christlich soziale Ethik geprägt sein, die stets den jeweils Nächsten in den Mittelpunkt stellt. Dabei ist die Hinwendung zu den Menschen in der unmittelbaren Umgebung ebenso wichtig wie der Blick auf die Welt und damit auf das Wohl der Mitmenschen und der Schöpfung. Liebe deinen Nächsten, wie dich selbst (Mt 22,39) II. Martyria (Zeugnis geben): Die Pfarrei St. Ursula versteht sich als ein aus verschiedenen Orten christlichen Lebens bestehendes Netzwerk. Die Gegenwart Jesu Christi wird überall deutlich, wo Menschen Zeugnis ablegen für ihren Glauben. Dies geschieht an vielen verschiedenen Orten christlichen Lebens, den Kirchorten mit ihren Kirchen, den Gruppen und Kreisen sowie den sozialen Einrichtungen (z. B. Alten- und Pflegeheimen, Hospiz, Schulen, Kindertagesstätten) und in den Begegnungen der Menschen. Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der nach der Hoffnung fragt, die euch erfüllt (1Petr 3,15) III. Koinonia (Gemeinschaft leben): Für das Zusammenwirken in den Gruppen und Gremien sind Liebe, Toleranz und Anerkennung die wichtigsten Prinzipien. Die anstehenden Fragen und Aufgaben sollen in einer Kultur des toleranten, liebevollen Dialogs geklärt und bearbeitet werden. Und alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam (Apg 2,44) Die unterschiedlichen Identitäten aller einzelnen Teile der Pfarrei (ehemalige Gemeindestrukturen sowie Gruppen und Einzelne) sollen erkannt und respektiert werden. Dabei wird das eventuelle Anderssein als Wert erkannt. Die Pflege der offenen Kommunikation ist dafür ebenso wichtig wie gegenseitige Unterstützung und Ermutigung. Konflikte sollen fair und in wertschätzendem Bedenken der unterschiedlichen Standpunkte ausgetragen werden. IV. Liturgia (Glauben feiern): Der christliche Glaube will gefeiert und in Wort und Zeichen gebracht werden. In der Pfarrei St. Ursula muss es Raum geben, ihn in den verschiedensten Gottesdienstformen zu feiern, wobei die Eucharistiefeier Quelle und Höhepunkt christlichen Lebens ist. Die Gemeinden schließen diese Vereinbarung im Vertrauen darauf, dass der Geist Gottes in der Pfarrei St. Ursula Oberursel/Steinbach in allen Belangen lebendig ist. 1

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 2 A Die neue Pfarrei nach kirchlichem Recht 1 Grundsätzliches 1.1 Name Der Name der neuen Pfarrei ist St. Ursula. Daneben werden die bisherigen Pfarreinamen als Bezeichnungen der Kirchorte weiter gepflegt und lebendig erhalten. 1.2 Adresse Die Anschrift der Pfarrei lautet: Pfarrei St. Ursula, St. Ursula-Gasse 15, 61440 Oberursel. 1.3 Pfarrgebiet Das Pfarrgebiet der Pfarrei umfasst die bisherigen Pfarrgebiete St. Aureus und Justina, St. Bonifatius, St. Crutzen, St. Hedwig, Liebfrauen, St. Petrus Canisius, St. Sebastian und St. Ursula. 1.4 Pfarrkirche Die Pfarrkirche ist St. Ursula. Alle übrigen ehemaligen Pfarrkirchen bleiben reguläre Orte der Sakramentenspendung. 1.5 Kirchorte Die Pfarrei St. Ursula besteht als Pfarrei neuen Typs derzeit aus den Kirchorten St. Aureus und Justina, St. Bonifatius, St. Crutzen, St. Hedwig, Liebfrauen, St. Petrus Canisius, St. Sebastian und St. Ursula. Eine Veränderung in der Anzahl oder dem räumlichen Zuschnitt der Kirchorte stellt die Struktur der Pfarrei nicht in Frage. Die Pfarrei kann auch Kirchorte anderer Art (Hospiz, Alfred.Delp-Haus etc.) in ihren Strukturen repräsentieren. 1.6 Leitungsstruktur Die Pfarrei wird nach can. 519 geleitet durch einen Pfarrer im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat (SynO). Der Pfarrer ist zugleich Priesterlicher Leiter des Pastoralen Raums Oberursel/Steinbach. 2. Pastorale Leitlinien 2.1 Menschen im Glauben beheimaten Glaubensweitergabe und Katechese Die Frohe Botschaft will weitererzählt werden! Menschen, die auf der Suche nach dem Sinn des Lebens sind, brauchen Antworten auf ihre Fragen. In den Gemeinden gibt es Haupt- und Ehrenamtliche mit Profil, die sich für die Weitergabe des Glaubens engagieren. Es braucht Menschen, die angesprochen, gefördert und begleitet werden, um diese zentrale Aufgabe einer christlichen Gemeinde wahrzunehmen. Vor allem an den Wendepunkten im Leben brauchen viele Menschen Unterstützung. Die Sakramente der Kirche können hierbei zu einem wichtigen Dienst an den Menschen werden, weil sie Gottes Zusage wirksam verdeutlichen: - Geburt: Mütter und Väter in einer neuen Lebenssituation begleiten (Feier der Taufe) - Erstkommunion: Familien mit ihren Kindern begleiten (Feier der Eucharistie) - Versöhnung: zur Versöhnung mit Gott und den Menschen befähigen und die vergebende Liebe Gottes erfahrbar werden lassen (Buße und Beichte) - Erwachsenwerden: Jugendliche und junge Erwachsene in einer entscheidenden und gleichzeitig schwierigen Lebenssituation zur eigenen Entscheidung für den Glauben befähigen und ihnen die Stärkung durch Gottes Geist zusagen (Feier der Firmung) - Berufungen für pastorale Berufe ermöglichen, entdecken und fördern, damit sich Menschen für das Evangelium und die Kirche in Dienst nehmen lassen (Weihe) - Ehe: Paare begleiten und vorbereiten (Feier der Trauung) - Krankheit: Menschen in bedrohlichen Lebenssituationen stärken, Angehörige unterstützen (Feier der Krankensalbung) - Tod eines Menschen: Trauernde stärken und stützen (Beerdigung, Trauerpastoral). Zusammenfassung: Es ist eine wichtige Aufgabe in der Pfarrei St. Ursula, Menschen mit der Botschaft Jesu Christi in Kontakt zu bringen. Dazu sind Begegnungen an Orten des 2

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 3 gesellschaftlichen Lebens nötig. Wo die Menschen leben, findet Verkündigung statt (z. B. in Schulen, Kindergärten, Vereinen und Gruppen der Gemeinde). 2.2 Salz der Erde sein Missionarisch Kirche sein Die Pfarrei St. Ursula wird sich in einem Umfeld befinden, in dem immer mehr Menschen dem Christentum und der Kirche fern stehen. Deshalb ist es eine der wichtigsten Aufgaben in einer säkularisierten Welt, die Frage und Suche nach Gott wachzuhalten. Unser Christsein soll für die Menschen transparent und erfahrbar werden durch überzeugendes Handeln, persönliches Glaubenszeugnis und praktizierte Nächstenliebe. Dabei dürfen ansprechende Gottesdienste und Zeiten der Stille nicht fehlen. Hilfreich können Gespräche über den Glauben sowie der Austausch über Glaubenserfahrungen oder auch Glaubenszweifel sein. Im Wissen um Gottes Gegenwart können wir vertrauensvoll gemeinsam neue Wege wagen und ohne Scheu auch Fehler eingestehen. Eine Hilfe für das neue Zusammenleben können Kleine christliche Gemeinschaften und jegliche Initiativen sein, die versuchen, Alltagsleben und Glauben der Menschen miteinander in Beziehung treten zu lassen. Hier ist es möglich, sich gegenseitig im Glauben zu stärken und eigene Charismen/Fähigkeiten in die Gemeinde einzubringen. Ausgehend vom II. Vatikanischen Konzil soll der ökumenische und der interreligiöse Dialog unbedingt in der Pfarrei St. Ursula seinen Platz finden. 2.3 Nächstenliebe mit Hand und Herz Caritas Wo die Liebe und die Güte da ist Gott. Das zeigt sich vor allem in den Werken der Caritas. Dafür ist die Aufmerksamkeit aller Gemeindemitglieder, besonders auch der Caritasbeauftragten, erforderlich, die sich den Menschen in ihren vielfältigen Nöten sowohl am Kirchort als auch in der Pfarrei zuwenden, und ihnen durch Wort und Tat beistehen. Die Caritasarbeit umfasst z. B.: - Besuchsdienste (Neuzugezogene, Neugeborene, Senioren, Kranke, Jubiläen) -Gottesdienste und Besuche in Altenheimen - konkrete Projekte und Angebote - Senioren- und Krankenhilfe - Lebensberatung durch Fachleute - materielle Hilfe. Durch besondere Gottesdienste (z. B. Caritassonntag) kann die Arbeit der Caritas den Menschen innerhalb der Gemeinden der Pfarrei und auch außerhalb näher gebracht werden gemäß dem Motto Gutes tun und darüber reden. Eine zentrale Anlaufstelle soll Anfragen an die Verantwortlichen in den Kirchorten weiterleiten, wenn dort gehandelt werden soll. Eine Vernetzung mit anderen sozialen Diensten und Stellen caritativer Arbeit (z. B. Bezirkscaritasverband, Sozialstation, Anzieh-Eck) ist notwendig. 2.4 Mit dem Herzen hören Einzelseelsorge Alle Gemeindemitglieder in der Pfarrei St. Ursula haben ein offenes Ohr und ein waches Auge für Menschen in seelischer Not und sind gesprächsbereit. Da in vielen Fällen kompetente und fachkundige Hilfe notwendig ist, sollte eine derartige Begleitung von Hauptamtlichen und dazu ausgebildeten Ehrenamtlichen übernommen werden, die sich für die Aufgabe Zeit nehmen. An wen sich konkret vor Ort gewendet werden kann, muss leicht und schnell in Erfahrung zu bringen sein. Andere Fachleute sollen, wenn nötig, einbezogen werden (z. B. geistliche Begleitung). Kontakte zu psychiatrischen/sozialen Einrichtungen müssen intensiviert werden, um ein Netzwerk zur Hilfe aufzubauen. Wenn signalisiert wird: Wenn du mich brauchst, dann bin ich da, ist Kirche glaubhaft. 2.5 Aus der Quelle trinken Liturgie Der Glaube will gefeiert werden. In der Liturgie der katholischen Kirche geschieht das in vielfältiger Weise. In der Feier des Kirchenjahres und des Sonntags wird unser Leben immer mehr durchdrungen vom Heilshandeln Gottes an den Menschen. An allen Kirchorten sollen regelmäßig Gottesdienste zu festen, verlässlichen Zeiten gefeiert werden. 3

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 4 Höhepunkt dieser gemeinsamen Liturgie ist die sonntägliche Eucharistiefeier. Sie ist gleichzeitig Quelle und Höhepunkt christlichen Lebens und Feierns (Vaticanum II, Lumen gentium 11). Dabei ist die Vielfalt der Gottesdienstformen beizubehalten und zu fördern. Zur Stärkung des Erlebens von Gemeinschaft im Glauben als Schwestern und Brüder sind an bestimmten Festtagen im Kirchenjahr kirchort-übergreifende Gottesdienste anzustreben (z. B. Pfingstmontag, Fronleichnam u.a.). Gottesdienste für bestimmte Zielgruppen (z. B. Kinder- und Familiengottesdienste, Jugendgottesdienste) sind in allen Kirchorten zu ermöglichen und miteinander zu koordinieren. Allen in der Liturgie Tätigen muss die Möglichkeit zur regelmäßigen Aus- und Fortbildung gegeben werden. 2.6 Es muss doch mehr als alles geben Kirche für Suchende Die Menschen unserer Zeit sind vielfältig auf der Suche. Als Dienst an den Suchenden verstehen wir unser Bemühen, mit den Menschen nach tragbaren und glaubwürdigen Antworten aus dem Glauben heraus zu suchen. Suchende verstehen wir als - Menschen in Not, die konkrete Hilfe suchen: Um effektiv helfen zu können, ist zu klären: Wer sind die Ansprechpartner? Wie gestalten sich Zuständigkeiten, Erreichbarkeit und Kommunikation? Ein soziales Netzwerk zu einem umfangreichen und profilierten Hilfsangebot soll geschaffen werden, sowohl zwischen Kirche und Stadt als auch zwischen den einzelnen Kirchorten. Konkretes Helfen beinhaltet auch gesellschaftspolitisches Handeln. - Kirchenferne, die auf der Suche nach Gott und Sinn für ihr Leben sind: Hier sind von großer Bedeutung niedrigschwellige Veranstaltungen und Feiern für Einsteiger (z.b. Musikangebote, Ausflüge, Filmabende, unkonventionelle, kreative Gottesdienste). Es ist wichtig, Menschen da abzuholen, wo sie inhaltlich und auch räumlich stehen. Die Pfarrei St. Ursula muss aufsuchend sein, d. h. Impulse geben für verschiedenste Altersgruppen und Milieus. - Gläubige, mit ihren Zweifeln und Fragen, die auf der Suche nach Antworten sind: Hier spielen Treffen eine große Rolle, die das Leben, die Festigung des Glaubens und einen Austausch darüber ermöglichen (z. B. Gesprächsrunden, Bibel-Teilen, Exerzitien, Glaubenskurse). 2.7 Die Stimme Gottes hören Spiritualität In der Pfarrei St. Ursula ist es eine vornehmliche Aufgabe, wach zu sein für das vielfältige Wirken des Geistes Gottes. Der Sorge um eine lebendige Spiritualität und das geistliche Leben der Gemeindemitglieder kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Wer aus dem Gebet und dem Geist Gottes Kraft schöpft, kann diesen Glauben in Kirche und Welt leben und bezeugen. Dabei soll die gemeinsame Feier der Eucharistie Grundlage sein und zur Identitätsbildung der Pfarrei beitragen. Außerdem muss aus der Vielfalt der Gottesdienstformen (z.b. Wort-Gottes-Feiern, Andachten, Laudes, Vesper, Frühschicht, etc.) geschöpft werden. Dazu braucht es u. a. Orte der Meditation und der Spiritualität. Die Möglichkeit geistlicher Begleitung soll einem größeren Interessentenkreis bekannt und zugänglich gemacht werden. 2.8 Begabungen wecken und fördern In der Pfarrei St. Ursula wird jeder einzelne Mensch in seiner Individualität wertgeschätzt. In verstärktem Maß sollen Aufgaben in Form von Projekten organisiert werden. Gute Vorbereitung von Sitzungen und Treffen motiviert die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und macht die Arbeit effizient. Die unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten innerhalb der Pfarrei sollen erkannt und gefördert werden. Dabei ist es hilfreich, immer wieder zu ermutigen und Engagement anzuerkennen. Informationen, Erfahrungen und Wissen sollen mit den heutigen Möglichkeiten und Mitteln (z. B via Internet) möglichst zeitnah weitergegeben werden, um Talent und Engagement zu unterstützen und im Sinne gegenseitiger Hilfe zur Bewältigung der Aufgaben beizutragen. Durch konkrete Zielsetzungen und kontinuierlichen Austausch über Zwischenstände werden Aufgaben überschaubar; eventuelle Richtungsänderungen werden so leichter möglich. Gegenseitige Bestärkung und positive Rückmeldungen sind ebenso wichtig wie bewusst gelassene Freiräume und individuelle Entscheidungsmöglichkeiten. Die Pfarrei St. Ursula bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig gezielte Fortbildungsmaßnahmen an und weist auf Angebote 4

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 5 des Bezirks und des Bistums hin. Angebote zum Auftanken bieten den Engagierten geistige Erholung und Raum um Kraft zu schöpfen. 2.9 Da lebt und stirbt man nicht allein Gemeinschaft leben Die Pfarrei St. Ursula lebt Gemeinschaft in Gottesdiensten, Festen und Feiern, in ökumenischen und weiteren die Gemeinschaft fördernden Veranstaltungen. So sollen alters- und zielgruppengerichtete Treffpunkte wie z. B. Seniorenkreise, Kinder- und Jugendtreffen, Frauen- und Männerkreise, Gesprächskreise, Bibelkreise und Bastelkreise eingerichtet bzw. gepflegt werden. Zur Vertiefung gemeinschaftlichen Lebens soll es Gemeindefahrten, Pilgerreisen und Bildungsveranstaltungen geben. Ebenso dienen dazu auch größere Veranstaltungen, wie z. B. der gemeinsam gefeierte Pfingstmontag, der Stadtkirchentag, die Nacht der Kirchen und das Brunnenfest. 3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 3.1 Öffentliches Erscheinungsbild Die Pfarrei hat ein einheitliches öffentliches Erscheinungsbild. Integraler Bestandteil dieses Erscheinungsbildes ist ein gemeinsames Logo für die Pfarrei und all ihre Kirchorte. Der öffentliche Auftritt der Pfarrei ist so gestaltet, dass die geschichtlich gewachsene Identität der Kirchorte gewahrt bleibt. 3.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind für die Pfarrei von zentraler Bedeutung. Öffentlichkeitsrelevante Themen, Veranstaltungen und Angebote der Pfarrei werden zielgruppenadäquat und offensiv bekannt gemacht. Die Koordination dieser Aufgabe soll durch dafür verantwortlich benannte Personen gewährleistet werden. 3.3 Medien der Mitteilung Die Pfarrei hat drei zentrale Mitteilungsmedien: - Homepage: Die Homepage muss aktuell sein und einen schnellen Zugang zu relevanten Themen und Informationen bieten. - Pfarrblatt: Regelmäßig erscheint ein Pfarrblatt. Es informiert über die Gottesdienstordnung und Veranstaltungen. - Pfarrbrief: Für die Pfarrei gibt es einen gemeinsamen Pfarrbrief. Er setzt sich im Wesentlichen aus vier Inhaltsteilen zusammen: - Geistlicher Impuls - Berichtsteil auf Ebene der Pfarrei - Berichtsteil auf Ebene der einzelnen Kirchorte - Ausblick, Termine und Kontaktdaten. 3.4 Neue Kommunikationswege Die Pfarrei ist offen für die Nutzung neuer Kommunikationswege. 4. Synodale Gremien: 4.1 Pfarrgemeinderat Die neue Pfarrei hat gemäß der Synodalordnung im Bistum Limburg einen Pfarrgemeinderat (PGR). Der PGR hat für die XII. Amtszeit 16 Mitglieder. Für die Wahl am 29./30. Oktober 2011 wird festgelegt, dass im PGR gemäß 9 WO PGR je zwei Mandate für Vertreter aus den acht Kirchorten kontingentiert werden. 4.2 Ortsausschüsse 4.2.1 Der Pfarrgemeinderat bildet Ortsausschüsse und Sachausschüsse. Größe und Zusammensetzung eines Ortsausschusses können nach den örtlichen Belangen individuell gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die kirchlichen Grunddienste und die Vielfalt des gemeindlichen Lebens am Kirchort im Ortsausschuss berücksichtigt werden. 4.2.2 Sachausschüsse werden für kirchortübergreifende Themen gebildet. 5

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 6 4.2.3 Empfehlungen für den neuen Pfarrgemeinderat bezüglich der Zusammensetzung: Die gewählten Pfarrgemeinderatsmitglieder des Kirchortes stellen in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Bezugsperson und auf Grund von Vorschlägen aus dem Kirchort eine Liste der Mitglieder des Ortsausschusses zusammen. Der Ortsausschuss sollte bestehen aus: - Mindestens einem Pfarrgemeinderatsmitglied - Mindestens einer vom Verwaltungsrat mit Gattungsvollmacht ausgestatteten Person (ggfs. erst nach VRK-Wahl) - einer hauptamtlichen Bezugsperson - einer KiTa-Kontaktperson (wenn eine KiTa am Kirchort vorhanden ist) - weiteren Personen, die für das gemeindliche Leben und die Grunddienste vor Ort Verantwortung tragen 4.2.4 Die Mitglieder des Ortsausschusses werden vom Pfarrgemeinderat berufen. Im Gottesdienst am Kirchort werden die Mitglieder des Ortsausschusses vorgestellt. 4.2.5 Die Mitglieder des Ortsausschusses wählen eine(n) Vorsitzende(n) gemäß 22 Abs. 4 Synodalordnung. Diese Person soll, muss aber nicht unbedingt ein gewähltes Pfarrgemeinderatsmitglied sein. Der/die Vorsitzende ist Mitglied des Pfarrgemeinderates (mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht). Der/die Vorsitzende sorgt für rechtzeitige Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen (gemäß 22 Abs. 6 SynO) und für die Erstellung eines Protokolls. 4.2.6 Es ist sinnvoll, dass Mitglieder der Sachausschüsse die Ortsausschüsse informieren und für eine transparente Kommunikation zu bestehenden Arbeitsgruppen vor Ort sorgen. Bei der Zusammenarbeit der Sachausschüsse und der Arbeitsgruppen vor Ort ist das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. 5. Pastorale Einzelfragen 5.1 Gottesdienstordnung Die bestehende Gottesdienstordnung des Pastoralen Raums einschließlich der Ordnungen für die Feiertage und Werktage wird für die neue Pfarrei übernommen. Aus der Gründung der neuen Pfarrei ergeben sich keine Notwendigkeiten, Zeiten und Anzahl der Gottesdienste zu verändern. 5.2 Taufpastoral Orte der regulären Taufspendung sind die Pfarrkirche und alle ehemaligen Pfarrkirchen. Das Taufkonzept wird in der vom Pastoralausschuss gebilligten Form weiter umgesetzt. Reguläre Taufspender sind alle in der Pfarrei tätigen Priester und Diakone unabhängig vom Dienstsitz. 5.3 Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung Die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung geschieht nach einem abgestimmten Konzept in der vom Pastoralausschuss gebilligten Konzeption. Für die Feier der Firmung hat sich die gemeinsame Feier bewährt. Über Anzahl und Ort der Firmgottesdienste entscheidet der PGR. 5.4 Kinder- und Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendarbeit wird nach einem abgestimmten Konzept wahrgenommen. Dabei wird in Bezug auf die Kinder verfahren nach dem Grundsatz: Kurze Beine kurze Wege. Die Jugendarbeit der Pfarrei orientiert sich an der Lebenswelt der Jugendlichen. 5.5 Ehepastoral Kirchliche Trauungen werden in der Pfarrkirche sowie in allen ehemaligen Pfarrkirchen und der Hospitalkirche gefeiert. Regulär assistieren die in der Pfarrei tätigen Priester und Diakone bei Trauungen unabhängig vom Dienstsitz. 5.6 Caritas 5.6.1 Die diakonische Pastoral wird nach einem auf Ebene der Pfarrei abgestimmten Konzept lokal wahrgenommen. Eine gute Dialogstruktur stellt sicher, dass Aufgaben auf Pfarrei- 6

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 7 ebene (Sozialberatung, Hospizarbeit, Anzieh-Eck etc.) in gleicher Weise berücksichtigt werden wie das Engagement in den Kirchorten. 5.6.2 Zweckbindungen von Caritas-Geldern werden von der Neubildung der Pfarrei nicht berührt. 5.7 Seniorenarbeit Die Pastoral für Senioren wird nach einem abgestimmten Konzept in der Pfarrei so wahrgenommen, dass dem Bedürfnis nach Beheimatung und der verringerten Mobilität von Senioren Rechnung getragen wird. 5.8 Trauerpastoral Alle Mitglieder des Pastoralteams haben kraft Amtes oder durch bischöfliche Beauftragung die Vollmacht zur Feier von Beerdigungen und Trauerfeiern. Sie nehmen diesen Dienst in der ganzen Pfarrei nach Maßgabe eines abgestimmten Konzepts und im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten wahr. 5.9 Ökumene Die neue Pfarrei pflegt die ökumenischen Kontakte mit allen evangelischen Schwestergemeinden sowohl auf örtlicher Ebene wie auf der Ebene der Stadt Oberursel. 7

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 8 B Die neue Pfarrei als Kirchengemeinde nach weltlichem Recht 6. Verwaltungsrat 6.1 Verwaltungsrat (VRK) Die neue Pfarrei hat gemäß Kirchenvermögensverwaltungsgesetz einen Verwaltungsrat (VRK) mit 8 Mitgliedern sowie dem Pfarrer als geborenem Mitglied und Vorsitzenden. Der VRK wird gemäß der Wahlordnung in der jeweils gültigen Fassung durch den PGR gewählt. Er ist als juristische Person das Vertretungsorgan der Kirchengemeinde St. Ursula in allen Fragen von rechtlichem Belang. Der Vorsitzende des VRK St. Ursula ist kraft Amtes der Pfarrer. 6.1.1 Empfehlung zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates Der Pfarrgemeinderat soll auf eine ausgewogene Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates mit Mitgliedern aus allen Kirchorten achten. 6.2 Haushalt Die Kirchengemeinde St. Ursula hat einen gemeinsamen Haushalt. 6.3 Gesamtrechtsnachfolge 6.3.1 Rechtsnachfolge und Zweckbindung von Vermögen Die neue Kirchengemeinde wird Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen acht Kirchengemeinden St. Aureus und Justina, St. Bonifatius, St. Crutzen, St. Hedwig, Liebfrauen, St. Petrus Canisius, St. Sebastian, St. Ursula. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Kirchengemeinden mit dem Inkrafttreten des Zusammenlegungsdekretes des Bischofs von Limburg auf die neue Kirchengemeinde St. Ursula übergeht. Die Vermögensmassen der bisherigen acht Kirchengemeinden insbesondere Liegenschaften aller Art sind im Anlagenspiegel der Jahresrechung verzeichnet. Dabei bleiben bisherige Zweckbindungen von Vermögensmassen bestehen. 6.3.2 Gattungsvollmachten Für einzelne Bereiche kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des jeweiligen Ortsausschusses oder aus eigener Initiative einzelnen Personen Gattungsvollmachten für fest umschriebene Bereiche und finanzielle Grenzen erteilen. Für größere Projekte oder Teilprojekte kann der Verwaltungsrat gleichlautende Gattungsvollmachten an einzelne Personen erteilen, aus welchen sich Art und Umfang der Bevollmächtigung ergibt. 6.3.3 Trägerschaft von Kindertagesstätten Die neue Kirchengemeinde ist Gesamtrechtsnachfolgerin für alle Verträge der früheren Kichengemeinden und wird damit auch Träger der sieben Kindertagesstätten, die weiterhin bestehen bleiben sollen. 6.3.4 Sonderbestimmungen zu Vermögen am Kirchort Für den Kirchort St. Crutzen ergibt sich der Sonderfall, dass das bisherige Geldvermögen sowie das Grundvermögen mit Pacht- und Erbbaupachtverhältnissen für den Kirchort zweckgebunden sind. Erträge aus diesem zweckgebundenen Vermögen (Zinsen, Dividenden, Pachten, Erbbauzinsen) sind nach dem folgenden Schlüssel zu verwenden: 6.3.4.1 Die Erträge sind um die Erträge aus dem Sondervermögen Eine-Welt-Fonds zu bereinigen. Davon ist die Finanzierung von Sonderaufwendungen aus selbst zu finanzierenden Personalkosten am Kirchort St. Crutzen, selbst zu finanzierenden Aufwendungen für Bewirtschaftung und laufende Instandhaltung der Gebäude am Kirchort St. Crutzen sowie über etwaige Erträge hinausgehende Aufwendungen aus sonstigen Maßnahmen (Erwachsenenarbeit, Seniorenarbeit, Jugendarbeit, Caritas, Katholische öffentliche Bücherei) in Abzug zu bringen. Die verbleibenden Erträge werden zu 20% als freie Erträge für die Pfarrei und zu 80% als Wiederanlage zum zweckgebundenen Vermögen verwendet. Etwaige Unterdeckungen sind aus dem Vermögen des Kirchortes St. Crutzen zu entnehmen. 8

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 9 6.3.4.2 Zur Abwicklung wird der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Ortsausschusses des Kirchortes St. Crutzen eine jeweils gleichlautende Gattungsvollmacht gemäß Abschnitt 6.3.2 an bis zu fünf Personen aus dem Kirchort St. Crutzen vergeben. Diese Personen werden gemeinschaftlich mit Mehrheitsentscheid die Verwaltung und Verwendung des zweckgebundenen Vermögens sowie der vorbenannten Anteile aus den Vermögenserträgen beraten und erforderlichenfalls dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorschlagen. 6.3.4.3 Die für den Kirchort St. Crutzen beschriebene Verwendung von Vermögen und Vermögenserträgen findet bei gleichlautenden Umständen auf Beschluss des Verwaltungsrates auf weitere Kirchorte entsprechende Anwendung. Dieser Beschluss des Verwaltungsrates bedarf der Genehmigung durch das Bischöfliche Ordinariat. 6.3.5 Empfehlung für Kirchbaumaßnahmen an Kirchorten Für die Kirchorte St. Bonifatius, Steinbach, und ggf. auch für St. Hedwig, Oberursel-Nord, (sowie in gleich gelagerten Fällen) wird dringend empfohlen, dass PGR und VRK die dortigen Projektgruppen zum Neubau von Kirche und Gemeindezentrum zur Weiterarbeit bevollmächtigen bis zur Einweihung von Kirche und Gemeindezentrum. 6.4 Zweckbindungen Zweckbindungen des kirchlichen Vermögens bleiben von der Neubildung der Pfarrei unberührt. 6.5 Salvatorische Klausel Bei Änderung wesentlicher Verhältnisse in rechtlicher, tatsächlicher oder sonstiger Art soll das gelten, was dem hier niedergelegten im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt. 7. Kindertagesstätten 7.1 Trägerschaften Die neue Kirchengemeinde bleibt Träger aller 7 Kindertageseinrichtungen der bisherigen Kirchengemeinden. 7.2 Verhältnisbestimmung der Kitas zur Pfarrei Im Pastoralkonzept der neuen Pfarrei und durch Maßnahmen der Qualitätsentwicklung in den Kitas wird Sorge getragen, dass die Kindertageseinrichtungen lebendiger Teil der Pastoral der neuen Pfarrei und ihrer Kirchorte bleiben. Es wird sichergestellt, dass ein lebendiger Kontakt zwischen Kita und Kirchort besteht. Dazu werden konkrete personelle Zuständigkeiten im Pastoralteam und darüber hinaus formuliert. 7.3 Betriebswirtschaftliche Steuerung Eine Übernahme der betriebswirtschaftlichen Steuerung aller Kindertageseinrichtungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit dem Bistum Limburg wird angestrebt und zeitnah verfolgt. 8. Verwaltung und Organisation 8.1 Zentralbüro und Gemeindebüros 8.1.1 Das Zentralbüro befindet sich im Pfarrhaus von St. Ursula und ist wochentags vormittags und nachmittags geöffnet. Außerdem wird eine Erreichbarkeit des Büros an einem Wochentag bis in den frühen Abend ermöglicht. 8.1.2 Daneben existieren an den Kirchorten weitere Büros fort (Gemeindebüros) als Ansprechstellen und für die Belange der Kirchorte. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf und den personellen Möglichkeiten. Sie werden in Abstimmung mit dem Ortsausschuss vom VRK festgelegt. Außerhalb der Öffnungszeit eines Gemeindebüros werden Anrufe in das Zentralbüro vermittelt. 8.1.3. Hardware und Software in den Büros werden so aufeinander abgestimmt, dass ein vernetztes Arbeiten ermöglicht wird und ein optimaler Zugang für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet wird. 9

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 10 8.1.4 Der Priesterliche Leiter ist Dienstvorgesetzter aller Sekretärinnen. Das Zentralbüro und die Gemeindebüros sind neben ihren pfarramtlichen Aufgaben Dienstleister für das Pastoralteam und Ehrenamtliche (insbesondere für die synodalen Verantwortungsträger). 9. Kirchenbücher und Archiv 9.1 Ort der Aufbewahrung Die Kirchenbücher der neuen Pfarrei werden im Zentralbüro von St. Ursula geführt. Dort werden auch die Kirchenbücher der ehemaligen Pfarreien aufbewahrt, soweit dies für die Erstellung amtlicher Dokumente nötig ist. 9.2 Archiv Das Pfarrarchiv befindet sich im Zentralbüro St. Ursula. Die Archive der bisherigen Pfarreien verbleiben am bisherigen Ort. Dort werden auch weiterhin ortsbezogene Archivalien aufbewahrt. 9.3 Kirchensiegel Das Siegel der Pfarrei trägt die Aufschrift: Pfarrei St. Ursula, Oberursel/Steinbach 9.4 Verwaltungsratssiegel Das Verwaltungsratssiegel der neuen Kirchengemeinde trägt die Aufschrift: Kirchengemeinde St. Ursula, Oberursel/Steinbach Der Verwaltungsrat 10

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 11 Oberursel, den 28. Mai 2011 Pfarrer Andreas Unfried, Priesterlicher Leiter Pfarrgemeinderat St. Aureus und Justina Verwaltungsrat St. Aureus und Justina Pfarrgemeinderat St. Bonifatius Verwaltungsrat St. Bonifatius Pfarrgemeinderat St. Crutzen Verwaltungsrat St. Crutzen Pfarrgemeinderat St. Hedwig Verwaltungsrat St. Hedwig Pfarrgemeinderat Liebfrauen Verwaltungsrat Liebfrauen Pfarrgemeinderat St. Petrus Canisius Verwaltungsrat St. Petrus Canisius Pfarrgemeinderat St. Sebastian Verwaltungsrat St. Sebastian Pfarrgemeinderat St. Ursula Verwaltungsrat St. Ursula Pastoralausschuss, Pastoraler Raum Oberursel/Steinbach 11

Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 12 Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Stellen des Bischöflichen Ordinariates nehme ich diese Vereinbarung zur Kenntnis und empfehle auf dieser Grundlage dem Herrn Bischof die beabsichtigte Errichtung der neuen Pfarrei. Limburg, den Generalvikar DDr. Franz Kaspar 12