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Recht Automobil Wirtschaft (RAW) Hinweise für Autoren (Stand: Mai 2013) Sehr geehrte Autorinnen, sehr geehrte Autoren, wir möchten Sie freundlich bitten, die nachstehenden Hinweise bei der Manuskripterstellung zu beachten. Dadurch kann der Ablauf bei der Bearbeitung Ihres Beitrags effizienter gestaltet werden; die Bearbeitungsfrist verkürzt sich. Bereits im Voraus vielen Dank für Ihre Kooperationsbereitschaft. Schriftleitung RAW I. Allgemeine Hinweise Honorar Manuskripteinreichung Rechtschreibung Absätze Hervorhebungen im Text Abkürzungen Personennamen Als Autorenhonorar wird für einen veröffentlichten Beitrag je gedruckter Seite 30,00 Euro gezahlt. Für die Manuskripteinreichung beachten Sie bitte folgende Punkte: Bitte schicken Sie uns Ihren Beitrag per CD oder E- Mail als Word-Datei oder im rtf-format zu. Die Redaktion akzeptiert Beitragsangebote nur unter der Voraussetzung, dass der Verfasser den Gegenstand nicht zeitnah auch an anderer Stelle behandelt. Mit dem Manuskriptangebot verpflichten Sie sich darüber hinaus, den Text bis zur Entscheidung über Annahme oder Ablehnung nicht andernorts zu veröffentlichen oder anzubieten. In der RAW wird die neue deutsche Rechtschreibung verwendet. Die Textblöcke sollten weder zu klein (z. B. nur ein Satz) noch zu groß (z. B. länger als eine Seite) sein. Nach Absatz oder Überschrift erfolgt kein Einzug. Hervorhebungen erfolgen ausschließlich kursiv (also: Hauptfaktor), bitte verwenden Sie keine Unterstreichungen (also nicht: Hauptfaktor) und keine Versalien (also nicht: HAUPT- FAKTOR). Bitte schreiben Sie den Ausdruck bei der erstmaligen Verwendung aus, und setzen Sie die Abkürzung in Klammern dahinter; bei wiederholter Verwendung reicht dann die Abkürzung. Personennamen werden im Text immer kursiv gesetzt.

Zahlen Zahlen bis zur Ziffer zwölf sollen bitte ausgeschrieben werden; keinen Tausenderpunkt setzen, sondern stattdessen ein Leerzeichen; Währungsbezeichnungen bitte hinter die Zahlen stellen und Euro bitte ausschreiben. Beispiel: 100 000 Euro. Datumsangaben Bitte in Zahlen ohne Leerzeichen angeben. Beispiel: 2.8.2000 (nicht: 02. 08. 2000). Paragrafen Bei Paragrafen mit Buchstaben erfolgt die Angabe derselben ohne Leerzeichen nach der Zahl. Beispiel: 15a EStG, 613a BGB, aber: 613 ff. BGB. Zudem sollen die Begriffe Absatz, Seite, Variante, Alternative bei der Zitierung von Normen wie üblich abgekürzt werden, also: Abs., S., Var., Alt. Fremdsprachige Begriffe Bitte bei der Verwendung innerhalb eines Satzes die deutschen Regeln für Groß- und Kleinschreibung anwenden, also z. B. Substantive groß schreiben; ohne Anführungsstriche, nicht kursiv setzen; die Originalschreibweise bitte mit Klammerzusätzen verwenden. Beispiel: Der Fair Value ist mit großen Ermessensspielräumen behaftet. Aber: Gemeint ist der Zeitwert ( fair value ). II. Die Erste Seite in der RAW Die Erste Seite soll eine pointierte Meinungsäußerung einer renommierten Persönlichkeit aus der Fachwelt zu einem aktuellen Thema beinhalten. Überschrift Textumfang Kernsatz Autorenvorstellung Es sollte eine prägnante Überschrift gewählt werden, die sowohl ein Sachstichwort als auch eine Bewertung/Einordnung enthält. Der Haupttext kann max. 4200 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen; der Kernsatz 100 Zeichen inkl. Leerzeichen, das Autorenporträt 200 Zeichen inkl. Leerzeichen. In der Mitte des Textes steht ein besonders herausgehobener Satz, der nach Möglichkeit mit der Überschrift korrespondieren sollte. Die Autorenvorstellung sollte mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit sowie den erworbenen beruflichen und/oder akademischen Abschlüssen beginnen und dann noch zwei weitere Sätze zur Person enthalten. Beispiel: Prof. Dr. Ulrich Noack ist seit 1994 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Düsseldorf. Schwerpunkt seiner wissenschaftlichen Arbeit ist das deutsche und internationale Gesellschaftsrecht. Er ist Mitherausgeber der Reihe Kölner Kommentare zum Gesellschafts-

und Unternehmensrecht. III. RAW-Aufsatz Gliederung Autorenzeile Überschrift Textumfang Vorspann Bitte gliedern Sie in folgender Form, und versehen Sie alle Gliederungspunkte mit einer aussagekräftigen Überschrift: 1. Ebene: I., II., III.,... 2. Ebene: 1., 2., 3.,... 3. Ebene: a), b), c ),... 4. Ebene. aa), bb), cc),... 5. Ebene: aaa), bbb), ccc),... 6. Ebene: (1), (2), (3),... In der Dachzeile: Name, Berufsattribute Akademische Grade, Vor- und Nachname, Berufsexamina (abgekürzt) Beispiel: Prof. Dr. Wilhelm Müller, LL. M. (Yale), WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Wüstemann, M. S. G. (Paris IX) Die Überschrift soll das Thema darstellen, prägnante Punkte herausstellen, möglichst knapp und verständlich sein sowie möglichst auf die bloße Nennung einer Norm verzichten (besser: Regelungsinhalt darstellen). Bitte geben Sie den kompletten Titel und ggf. Untertitel des Beitrages an. Beispiel: Anforderungen an den Bericht des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund steigender Anfechtungsrisiken für Entlastungsbeschlüsse Untertitel: Zugleich Anmerkung zu LG München I, 5.4.2007 5 HK O 15964, BB 207, 2170 Der Beitrag soll bei 5200 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnotenapparat je Seite etwa acht RAW-Heftseiten umfassen, also insgesamt rund 42.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Dieses Element ist für jeden Beitrag obligatorisch. Inhaltliche Punkte sind: - Thema: Um was geht es? - Adressatenkreis: Wer sollte sich mit dieser Thematik beschäftigen? - Relevanz: Warum sollte sich der Leser mit dieser Thematik beschäftigen? - Problemlösung: Welches Problem des Lesers wird in dem Beitrag gelöst? (ggf. Relation zu anderen Veröffentlichungen)

Visuelle Elemente Zusammenfassung Autorenvorstellung Fußnoten - Aktualität: Aus welchem Grund sollte der Leser sich jetzt mit dem Thema befassen? Visuelle Elemente dürfen in Beiträgen verwendet werden. Dies können sein: - Übersichten - Zahlenbeispiele - Tabellen (z. B. Berechnungen) - Grafiken (z. B. Verlaufsdiagramm) - Synopsen - Praxistipps - Formulierungsvorschläge - schematische Falldarstellungen Bitte schicken Sie uns die visuellen Elemente in einer separaten Datei und kennzeichnen Sie im Text eindeutig die Stelle, an der sie eingefügt werden sollen. Bitte schicken Sie uns diese Elemente als doc., xls. oder ppt.-datei (MS Office-Anwendungsprogramme). Bitte arbeiten Sie bei der Erstellung mit Tabulatoren und versehen Sie die Abbildungen/Tabellen mit Unterschriften bzw. bei Tabellen mit Überschriften. Bei Verwendung von bereits in anderen Publikationen verwendeten Abbildungen/Tabellen ist eine Quellenangabe erforderlich. Als Autor sichern Sie bezüglich der beschafften Abbildungen die Freiheit von Rechten Dritter an den dem Verlag eingeräumten Nutzungsrechten und die Verfügungsbefugnis darüber zu. Auch alle übrigen visuellen Elemente sollten mit einer aussagekräftigen Beschriftung versehen sein. Dieses Element ist bei jedem Beitrag obligatorisch. Am Ende des Beitrags soll immer eine nummerierte thesenförmige Zusammenfassung stehen. Dabei werden die im Vorspann aufgeworfenen Fragen beantwortet und insbesondere die Folgen für die Praxis herausgestellt. Die Autorenvorstellung sollte mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit sowie den erworbenen beruflichen und/oder akademischen Abschlüssen beginnen und dann noch zwei weitere Sätze zur Person enthalten. Beispiel: Prof. Dr. Ulrich Noack ist seit 1994 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Düsseldorf. Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit ist das deutsche und internationale Gesellschaftsrecht. Dieser Text kann max. 300 Zeichen inkl. Leerzeichen umfassen. Bitte setzen Sie keine Fußnoten in die Überschriften oder den Vorspann des Aufsatzes. Auch sollten zwei Fußnoten nicht direkt

nacheinander stehen. Fußnotentext Zeichensetzung: Die Abtrennung der Angaben innerhalb eines Nachweises erfolgt durch Kommata; bei einem neuen Nachweis wird vorher ein Semikolon gesetzt; am Ende der Fußnote steht immer ein Punkt. Beispiele im Folgenden: Monographien: Nachname des Autors (kursiv), Titel des Buchs (nur bei ausländischen Werken: Erscheinungsort), Auflage (ab der 2.) und Erscheinungsjahr, S. (Seitenzahl). BEISPIEL: Großfeld, Bilanzrecht, 3. Aufl. 1997, S. 76 f.; ders., Kernfragen der Rechtsvergleichung, 1996, S. 2. Kommentare: Autor (kursiv), in: Nachname des/der Herausgeber (nicht kursiv), Titel des Kommentars, Auflage (ab der 2.) bzw. Stand,..., Rn.... BEISPIEL: Heinrich, in: Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, 25 ZPO, Rn. 4. Aufsätze in Sammelbänden: Nachname des Autors (kursiv), keine Titelangabe, in: Nachname(n) des(r) Herausgeber (nicht kursiv), Titel des Sammelbands, Auflage (ab der 2.), Jahr, S. (Seitenzahl). BEISPIEL: Kraft, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, 1995, S. 45. Aufsätze in Festschriften: Nachname des Autors (kursiv), keine Titelangabe, in: (Name des Herausgebers) (Hrsg.), FS [Name des Jubilars], Jahr, S. (Seitenzahl). BEISPIEL: Forster, in: Matschke (Hrsg.), FS Sieben, 1998, S. 377. Aufsätze in Zeitschriften: Nachname des Autors (kursiv), keine Titelangabe, Zeitschriftenabkürzung, Jahr, keine Jahrgangsangabe, Seitenzahl des Aufsatzbeginns, Seitenzahl der maßgeblichen Stelle. BEISPIEL: Bischof/Oser, WPg 1998, 540, 542. Zeitungsartikel: Nachname des Autors, keine Titelangabe, Zeitungsname als Kürzel vom Datum, Seitenzahl. BEISPIEL: Müller, FAZ vom 23.10.1998, 24. Internetadressen: Adressenangabe (bitte keine aktiven Links) und Datumsangabe des Abrufs. BEISPIEL: www.bis.org/publ/index.htm (Abruf: 22.2.2008). Entscheidungen: Gericht (Abkürzung), Datum Aktenzeichen, ggf. Vorinstanz, Amtliche Sammlung, Zeitschriftenfundstelle (Bitte möglichst verlagseigene Zeitschriften wie BB, ggf. RIW, EWS oder K&R verwenden.). Bitte geben Sie auf jeden Fall Datum und Aktenzeichen der Entscheidung sowie grundsätzlich die Anfangsseite der Fundstelle an. BEISPIEL: BGH, 20. 9. 2004 - II ZR 264/02 (OLG Celle), DStR 2005, 40.

Sollte eine Betonung unterscheidungshalber zwischen Urteil und Beschluss relevant sein: BEISPIEL: BFH, Urteil/Beschluss vom 28.1.1999 V R 32/98, BStBl. II 1999, 258, BB 1999, 670. Verwaltungsanweisungen: BMF bzw. FinMin. (Land) bzw. OFD (Ort), Datum Aktenzeichen, Fundstelle. BEISPIEL: BMF, 12.12.1997 IV B 3 S 2056, BB 1998, 360. IV. RAW-Entscheidungsreport: Der RAW-Entscheidungsreport präsentiert und kommentiert eine Entscheidung, die mit ihren Leitsätzen abgedruckt wird und nicht als Volltext. Gliederung Der Entscheidungsreport besteht obligatorisch aus den Elementen: I. Leitsätze II. Zusammenfassung III. Praxisfolgen. Überschrift Kernaussage der Entscheidung, Praxisfolge z. B.: Aufwendungen für BahnCard 100 als vorweggenommene Werbungskosten Gericht, Datum, Az. Beispiel: BGH, 29. 6. 1957 - IV ZR 313/56 (KG), BGHZ 25, 79 Ggf. einschl. Vorinstanz (ggf. mit Fundstelle) Beispiel: Vorinstanz: KG vom 6.9.1956 12 U 86/56 Nicht höchstrichterlich entschieden: LAG, Nürnberg, 16.10.2007 7 Sa 182/07, rkr. Leitsätze Bei fehlenden amtlichen Leitsätzen werden dieselben vom Kommentator verfasst. Autorinformation Name, Berufsattribute, aktuelle Position, Firma und Ort Beispiel: Dr. Oliver Simon, RA/FAArbR, Partner bei CMS Hasche Sigle, Stuttgart Textumfang Der RAW-Entscheidungsreport kann (inkl. Leitsätze) max. 4200 Zeichen inklusive Leerzeichen umfassen, das Autorenporträt max. 300 Zeichen inklusive Leerzeichen. Kontakt: Forschungsinstitut für Automobilrecht Donaustraße 6 D-85049 Ingolstadt Schriftleitung: Dr. Ullrich Ehrenberg, Tel.: 0841/885608913 E-Mail: schriftleitung@forschungsinstitut-automobilrecht.de