Allgemeine Bedingungen für den CHALLENGE-Spezialmarkt anlässlich des DATEV CHALLENGE ROTH am in Roth

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Transkript:

Allgemeine Bedingungen für den CHALLENGE-Spezialmarkt anlässlich des DATEV CHALLENGE ROTH am 17.07.2016 in Roth 1. Willkommen Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum CHALLENGE-Spezialmarkt 2016. Zu Ihrer Information erhalten Sie hiermit die allgemeinen Bedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung ausdrücklich anerkennen. 2. Zeitplan und Ausstellungsräume Der CHALLENGE-Spezialmarkt (Ausstellung auf dem Freigelände im Triathlonpark in Roth und in der Stadthalle) findet zu folgenden Zeiten statt: Datum Donnerstag, den 14.07. Freitag, den 15.07. Samstag, den 16.07. Sonntag, den 17.07. Montag, den 18.07. Uhrzeit von 12.00 Uhr bis 18.30 Uhr - Aufbau ab 7.00 Uhr von 08.30 Uhr bis 21.00 Uhr von 08.30 Uhr bis 19.00 Uhr von 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr - Abbau nach Rücksprache Sollten Sie sich für eine Buchung der Stadthalle interessieren, wenden Sie sich bitte an Synergy-Sports GmbH, Herrn Markus Heimerl, Sigmundstraße 149, 90431 Nürnberg, Tel. 0049 (0)911 / 99998970 3. Standgröße / Flächen Die Mindestfläche beträgt 9 qm (3m x 3m). Die maximale Standtiefe beträgt 4 m, größere Maße sind nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin möglich. Optimales Größenraster: Tiefe: 3m bis 4m / Breite = Verkaufsseite: 3m, 6m oder 9m. Breiten über 9m sind generell möglich, unterliegen jedoch Einschränkungen durch vorstehende Bäume und Laternen. Die maximale Höhe beträgt 3,50 m. Auf der Freifläche vor dem Athletenservice sind nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin auch größere Standhöhen möglich. 4. Kosten Eigenes Zelt im Freigelände: EUR 140,--/qm + MWSt. Bei Buchung und Bezahlung bis zum 31.01.2016: EUR 120,--/ qm + MWSt (=14,3% Rabatt) Bei Buchung und Bezahlung bis zum 31.03.2016: EUR 130,--/ qm + MWSt (=7,1% Rabatt) Pauschale Gebühr für Strom und Wasser: EUR 25,-- + MWSt. Bei der Buchung einer Standfläche erhalten Sie zudem vor Ort zwei Eintrittskarten zur Nudelparty am Freitag, 15. Juli zwei Tribüneneintrittskarten für den Zielbereich am 17. Juli Seite 1 von 6

5. Anmeldung und Anmeldeschluss Die Anmeldung gilt durch die Zusendung einer korrespondierenden Rechnung als angenommen. Der Aussteller erhält ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn seinen Standplatz per Lageplan mitgeteilt. Anmeldeschluss ist Samstag, der 30. April 2016. 6. Zahlungsbedingungen Die Veranstalterin erstellt nach Zugang der Anmeldung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe bis spätestens zum 15. Mai 2016 zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung der Anmeldegebühr bis zum 31.01.2016 reduziert sich der Quadratmeterpreis von 140,-- EUR auf 120,-- EUR. Bei Bezahlung bis 31.03.2016 reduziert sich der Quadratmeterpreis auf 130,-- EUR. Zahlungen haben auf folgendes Konto zu erfolgen: Kontoinhaber: TEAMCHALLENGE GmbH IBAN: DE62 7645 0000 0750 3762 87 BIC: BYLADEM1SRS Bank: Sparkasse Mittelfranken-Süd Betreff: DATEV Challenge Roth 2016 EXPO-Anmeldung FIRMENNAME Die Veranstalterin ist berechtigt, bei nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Zahlung der Standgebühr nach schriftlicher Abmahnung über die reservierte Standfläche anderweitig zu verfügen. 7. Rücktrittsrecht Bei Ausübung des Rücktrittsrechtes bis 15. Mai 2016 werden 15% von der Gesamtsumme erhoben, die gem. Buchung des Standplatzes angefallen wären. In der Zeit vom 16. Mai bis 30. Juni 2016 sind es dann 35%. Nach dem 30. Juni 2016 ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Gelingt nach dem 30. Juni die Weitervermietung einer abgesagten Fläche, erhält die absagende Partei eine Rückvergütung aus diesen Netto-Mieteinnahmen in Höhe von 60 %. 8. Auf- und Abbau der Stände Den Ausstellern werden Standflächen, jedoch keine spezifischen Standeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Aufbau der Stände ist nur mit erfolgter Bezahlung des Rechnungsbetrages siehe Ziffer 10 möglich. Der Aufbau eigener Stände ist am Mittwoch, den 13.07.2016, von 07.00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie am Donnerstag, den 14.07.2016 von 07.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich. Spätere Aufbauzeiten sind bei der Anmeldung zum Spezialmarkt anzugeben und können nicht während der Öffnungszeiten erfolgen. Der Abbau darf nicht vor Montag, den 18.07.2016-14.00 Uhr erfolgen und muss bis spätestens 17.00 Uhr beendet sein. Der Abbau darf nicht während der Öffnungszeiten des Spezialmarktes erfolgen. Die Standflächen müssen sauber und völlig geräumt verlassen werden, ansonsten erfolgt die Verrechnung der Reinigungskosten pauschal in Höhe von 100 EUR. Dieser Betrag ist vor dem Aufbau als Kaution beim Verantwortlichen der Veranstalterin in bar zu hinterlegen und wird nach Abbau und Abnahme der Standfläche zurückgezahlt. Die Ausstellungsfläche darf nur bis Donnerstag, 14.07.2016 bis 11.30 Uhr und dann erst wieder ab Montag, 18.07.2016 ab 14.00 Uhr mit Fahrzeugen befahren werden. An den weiteren Ausstellungstagen muss die Bestückung der Messestände mit Handtransportgeräten erfolgen. Seite 2 von 6

Die Veranstalterin stellt pro Aussteller einen Parkplatz zur Verfügung. Weitere Parkplätze sowie Stellflächen für Anhänger können, wenn vorhanden, beim Verantwortlichen der Veranstalterin abgefragt und entsprechend zugewiesen werden. Auf die im Ausstellungsbereich befindliche Begrünung ist Rücksicht zu nehmen. Das Befestigen von Abspannleinen, Werbebannern o.ä. an den Bäumen ist nicht gestattet. Ebenso ist die Verwendung sogenannter Erdnägel zur Fixierung von Zelten untersagt. 9. Veranstalterin TEAMCHALLENGE GmbH Otto-Schrimpff-Str. 14 D-91154 Roth Tel.: 0049 (0)9171 / 89 55 000 E-mail: info@challenge-roth.de 10. Ansprechpartner für technische Fragen Frau Iris Gröger Tel. 0049 (0)160/7706465 E-Mail: technik@challenge-roth.de 11. Konkurrenzausschluss Kann nicht zugesichert werden. 12. Beteiligung Dritter Eine zugewiesene Stellfläche darf weder ganz, noch teilweise Dritten überlassen werden. Vertretungen oder kommissarische Tätigkeiten für Fremdfirmen innerhalb der Messe müssen in der Anmeldung angegeben werden und unterliegen im Hinblick auf Genehmigung einer gesonderten Überprüfung durch die Veranstalterin. 13. Werbemittel Werbemittel dürfen nur innerhalb der zugeteilten Standflächen verteilt oder angebracht werden. Schäden, die der Aussteller dadurch verursacht, werden auf seine Kosten behoben. Promotion Aktionen auf dem Spezialmarktgelände oder sogar darüber hinaus sind nicht Gegenstand einer Standflächenbuchung und dürfen daher ohne schriftliche Erlaubnis der Veranstalterin nicht durchgeführt werden. Das Anbringen von Plakaten, Werbebannern, Schildern o.ä. außerhalb der Standflächen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Veranstalterin. Angebrachte Plakate, Werbebanner, Schilder o.ä. sind vom Aussteller nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen. 14. Reinigung/Wasseranschluss/Stromanschluss Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung auf den Freiflächen im Spezialmarktbereich. Stromanschluss - soweit gewünscht - muss unter Angabe des Anschlusswertes mit der Anmeldung angefordert werden. Die vom Anschluss bis zum Messestand benötigten Kabel müssen vom Aussteller selbst mitgebracht werden. Seite 3 von 6

Wir empfehlen die Mitnahme einer Kabeltrommel mit 50 m Kabellänge, die für die Verwendung im Freien geeignet ist. Für die vorübergehend errichtete elektrische Anlage gilt die DIN VDE 0100-740. 15. Genehmigungen Besondere Genehmigungen, Zulassungen, Befreiungen und Zustimmungen, die zur beabsichtigten Ausstellung seitens des Ausstellers erforderlich sind, müssen von diesem selbst beantragt und eingeholt werden. 16. Obhutspflicht Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus. Das Freigelände sowie das Messezelt werden außerhalb der offiziellen Messezeiten bewacht. Die Bewachung beginnt am Donnerstag, 14.07.2016, 18.00 Uhr und endet am Montag, den 18. Juli 2016 um 08.00 Uhr. 17. Haftung Die Veranstalterin haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. 18. Höhere Gewalt Die Veranstalterin ist bei Vorliegen von zwingenden Gründen, insbesondere höherer Gewalt, berechtigt, den Spezialmarkt zu verschieben, zu kürzen, zeitweise oder ganz zu schließen oder abzusagen, wenn und soweit diese Gründe nicht von ihr zu vertreten sind. Die Aussteller/Mieter haben in solchen Fällen Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung der Standmiete oder auf Schadenersatz insoweit, als nur der Restbetrag nach Deckung aller Kosten, die der Veranstalterin bis dahin entstanden sind, zur Rückzahlung ansteht. 19. Entsorgung Für die Entsorgung von Müll- und Verpackungsmaterial ist der Aussteller verantwortlich. Die Standfläche ist gereinigt zu hinterlassen. Eventuelle Nachreinigungskosten werden vom Veranstalter pauschal mit 100 EUR weiterbelastet. 20. Sonstiges Die Veranstalterin behält sich vor, Anmeldungen dann zurück zuweisen, wenn die Messeflächen ausgebucht oder berechtigte Interessen gegen eine Buchungsbestätigung bestehen. 21. Gerichtsstand Als Gerichtsstand für Veranstalterin und Aussteller/Mieter gilt Schwabach. Roth, Dezember 2015 TEAMCHALLENGE GmbH Seite 4 von 6

Anmeldung Seite 1/2 Für die Teilnahme am CHALLENGE-Spezialmarkt vom 14.07.2016 bis einschließlich 18.07.2016 auf dem Freigelände im Triathlon-Park in Roth. Bitte beachten Sie den Meldeschluss am 30.04.2016! Adress- und Kontaktdaten: - BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! Firmenname Firmenname für Ausstellerverzeichnis Anschrift Postleitzahl und Ort E-Mail Adresse Telefonnummer Faxnummer Verantwortlicher Mitarbeiter Handynummer verantw. Mitarbeiter Produkte und Leistungen: - BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! Warengruppe/Produktkategorie Bei Nachfrage von anderen Spezialmarkt-Teilnehmern, Lieferanten oder allgemeinen Interessenten sind wir mit der Weitergabe unserer Kontaktangaben einverstanden. Wir haben Interesse, kostenpflichtige Bannerwerbung auf www.challenge-roth.de zu schalten. Bitte erstellen Sie uns ein individuelles Angebot. Seite 5 von 6

Anmeldung Seite 2/2 Daten zum Messestand: - BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! Standgröße (mindestens 9 qm) Wir benötigen 230 V Stromanschluss Wir benötigen einen Wasseranschluss Fläche: Höhe: m x m = qm m qm Fläche x 140 EUR / qm = EUR Kosten [120 EUR / qm bis 31.01.2016; 130 EUR / qm bis 31.03.2016] + Pauschale Gebühr für Strom und Wasser 25,00 EUR GESAMTSUMME (zzgl. MWSt.) EUR Folgendes Elektrogerät werden wir im Messestand betreiben. Gerät: Anschlusswert: Wünsche / Bemerkungen Die Einteilung des Messestandes hinsichtlich Größe und Lage erfolgt durch die Veranstalterin. Die Stände dürfen eine maximale Bautiefe von 4,00 m nicht überschreiten. Die für den Stromanschluss erforderlichen Kabel / Kabeltrommeln (für den Außenbereich bestimmt) sind eigenständig mitzubringen. Für die vorübergehend errichtete elektrische Anlage gilt die DIN VDE 0100-740. Schlussinformationen: Die zugewiesene Stellfläche werden wir weder ganz, noch teilweise Dritten überlassen. Die "Allgemeinen Bedingungen des CHALLENGE-Spezialmarktes liegen uns vor und werden hiermit ausdrücklich anerkannt. Ort, Datum _ Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Eingegangen am: Bestätigungsmail versendet am: Rechnung versendet am: Übernahme in Listen: RGF-Übersicht Messeplan Seite 6 von 6