BESSER und SICHER Selbständig!

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Transkript:

BESSER und SICHER Selbständig! Wolfgang Gruber Club BH 18. Oktober 2016

Pflichtversicherung GEWERBE Begründung Pflichtversicherung Inhaber von Gewerbeberechtigungen Gesellschafter einer OG * Persönlich haftende Gesellschafter ( Komplementäre ) einer KG * Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter *, die nicht nach dem ASVG pflichtversichert sind * sofern die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer ist Der Versicherungsschutz umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, GSVG-Krankenversicherung und ASVG-Unfallversicherung

Pflichtversicherung GEWERBE Beginn & Ende Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem die Vorraussetzungen eingetreten sind, z.b. Tag der Gewerbeanmeldung oder Konzessionserteilung Tag des Eintritts in eine OG Bestellung zum geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Kalendermonates, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind.

Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV, KV und UV Ruhen eines Gewerberechtes Das Ruhen ( Nichtbetrieb ) führt zur Ausnahme von der gesamten gewerblichen Sozialversicherung. TIPP: Ideale Lösung für Unterbrechungen der selbständigen Tätigkeit ACHTUNG auf KV-Schutz! Der Nichtbetrieb ist der Kammer der gewerblichen Wirtschaft anzuzeigen. ACHTUNG: Ruhendmeldungen für die Vergangenheit bewirken die Ausnahme für maximal 18 Monate (sofern kein Leistungsbezug).

Pflichtversicherung GEWERBE Ausnahmen von der PV & KV Geringfügige Selbständigkeit Umsatz 30.000,00 Einkommen 4.988,64 5.108,40 (Wert: 2017) innerhalb der letzten 60 KM max. 12 Monate einer GSVG- Pflichtversicherung oder 60. Lebensjahr vollendet oder 57. Lebensjahr vollendet und Einkommensgrenzen in den letzten 60 Kalendermonaten nicht überschritten seit 1. Juli 2013 während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld bzw. einer Kindererziehungszeit Ausnahme in der PV & KV Unfallversicherung bleibt aufrecht Nur für Versicherte mit Einzelgewerbeberechtigung!

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Begründung der Pflichtversicherung 1. Erklärung, Versicherungsgrenze wird überschritten: Die Pflichtversicherung und der soziale Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung treten sofort ein. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Prognose falsch war, ändert sich an der Pflichtversicherung nichts. 2. Erklärung, Versicherungsgrenze wird nicht überschritten: Vorläufig keine Sozialversicherungsbeiträge, aber auch kein Schutz in der Kranken- und Unfallversicherung. War die Prognose falsch, erfolgt rückwirkend die Feststellung der Pflichtversicherung mit einem Beitragszuschlag im Ausmaß von 9,3 %. Möglichkeit Opting in : mtl. 31,80 ab 01.01.2017 mtl. 32,57

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Versicherungsgrenzen bis 31.12.2015 Die Versicherungsgrenze I 6.453,36 gilt, wenn innerhalb des Beitragsjahres keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und auch keine andere Geldleistung bezogen wird. Die Versicherungsgrenze II 4.871,76 gilt, wenn neben der selbständigen eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Einem Erwerbseinkommen gleichgestellt sind: Pension bzw. Ruhe- oder Versorgungsgenuss Kranken- oder Wochengeld Karenz- und Kinderbetreuungsgeld Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung AUSNAHME: Unfall- oder Versorgungsrenten o. Ä.

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Versicherungsgrenze ab 01.01.2016 Ab 01.01.2016 gilt für ALLE Neuen Selbständigen EINE Versicherungsgrenze in Höhe des 12-fachen der Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2016: 4.988,64 ) Übergangsbestimmung: Für Versicherte, die durch den Wegfall der hohen Versicherungsgrenze erstmals der Pflichtversicherung in der PV unterliegen, ist die Möglichkeit eines Befreiungsantrages vorgesehen. Voraussetzungen: Antragsfrist: 50. Lj. am 01.01.2016 vollendet am 01.01.2016 noch keine 180 Beitragsmonate einer Pflichtversicherung in einer ges. PV 1 Jahr ab Verständigung durch die SVA, spätestens bis 31.12.2019.

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Beginn und Ende Beginn der Pflichtversicherung Mit dem Tag der Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit. Mit Jahresbeginn, wenn keine Meldung über die Aufnahme einer Tätigkeit erfolgt. Ende der Pflichtversicherung Mit dem Letzten des Kalendermonates, in dem die betriebliche Tätigkeit eingestellt wird bzw. in dem erklärt wird, dass die Versicherungsgrenze nicht mehr überschritten wird. Mit Jahresende, wenn eine Meldepflichtverletzung vorliegt.

Pflichtversicherung NEUE SELBSTÄNDIGE Beginn und Ende ACHTUNG: Die SVA muss von einer kontinuierlichen Ausübung der Erwerbstätigkeit ausgehen (Unterbrechungen sind nur relevant, wenn es Ruhendmeldungen gibt - z.b. für Kunstschaffende seit 01.01.2011) oder eine Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit nachgewiesen wird (Einzelfälle aufgrund VwGH-Erkenntnis).

Pflichtversicherung Mehrfachversicherung Höchstbeitragsgrundlage GSVG Überschreitungsbetrag GSVG Rückzahlung in voller Höhe oder Differenz zw. ASVG und Höchst-BGRL ASVG KEINE GSVG Einkünfte Unterschiedsbetrag GSVG ASVG ASVG ASVG Mindestbeitragsgrundlage Wolfgang Gruber 2015

Die Beitragsermittlung vorläufige und endgültige Beitragsgrundlage Vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung auf Basis endgültiger Einkommensteuerbescheid Endgültige Beitragsgrundlage

Die Beitragsermittlung Formel + Beitragssatz Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag PV 18,50 % KV 7,65 % SV 1,53 %

Die Beitragsermittlung die endgültige Beitragsgrundlage 2016 Höchst-BGRL mtl. 5.670,00 Die endgültige Beitragsgrundlage Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres Mindest-BGRL / Monat BGRL PV + KV 415,72 PV 723,52 KV 415,72 Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 %

Die Beitragsermittlung die endgültige Beitragsgrundlage 2017 Höchst-BGRL mtl. 5.810,00 Die endgültige Beitragsgrundlage Einkommen lt. EStB des jeweiligen Jahres Mindest-BGRL / Monat BGRL PV + KV 425,70 PV 740,88 KV 415,72 Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SV: 1,53 %

Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Gewerbe Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: Pensionsversicherung (PV): 723,52/ Monat Krankenversicherung (KV): 415,72/ Monat Beitragssätze: PV: 18,50 % KV: 7,65 % SeVo: 1,53 % Monatsbeitrag PV: 133,85 KV: 31,80 SV: 6,36 172,01 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 9,11 / Monat ( 109,32 / Jahr)

Die Beitragsermittlung Höhe der Beiträge Neue Selbständige Vorläufige Beitragsgrundlagen & Beiträge zu Beginn der Versicherung BGRL: 415,72/ Monat Monatsbeitrag PV: 76,91 KV: 31,80 SV: 6,36 115,07 Unfallversicherung: Einkommensunabhängiger Fixbetrag in Höhe von 9,11 / Monat ( 109,32 / Jahr)

Die Beitragsermittlung Nachbemessung & Herabsetzung Ab 2016 Herabsetzung und Hinaufsetzung möglich! 2018 2019 2017 ESTB 2015 2016 ESTB 2013 12.000,00 HR 1.988,00 NB PV 981,00 vorl. 4.988,64 KV FIX ESTB 2014 24.000,00 HR 1.988,00 NB PV 3.201,00 vorl. 4.988,64 KV FIX 50.000,00 HR 1.988,00 NB PV + KV 11.608,00 vorl. 8.682,24 PV vorl. 4.988,64 KV vorl. mtl. 1.253,09 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr

Die Beitragsermittlung bei Neugründern Ab 2014 können die Nachzahlungen für die ersten 3 Jahre auf Antrag auf 3 Jahre verteilt werden. Zinsenfrei und in 12 Quartalsbeiträgen! ESTB 2018 ESTB 2017 ESTB 2016 ESTB 2015 ESTB 2014 ESTB 2013 2015 2016 2014 2014 2015 2017 2013 2013 2013 2014 2015 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Die Beitragseinhebung Fälligkeit und Konsequenzen Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Zahlungsprobleme! DRINGEND Ratenvereinbarung Nach den ersten 3 Jahren ab der Unternehmensgründung können Versicherte in Härtefällen eine Überbrückungshilfe bekommen! Verzugszinsen 7,88 % ab 19. Tag der Fälligkeit Absenkung ab 2017 auf Basiszinssatz + 4 % (für 2015 z.b. 3,88 %) Mahnung Exekution

Ratenkonzept Pilotprojekt der Landesstelle Wien

Ratenkonzept Fall 1 Versicherter möchte seine Quartalsvorschreibungen in 3 Teilbeträgen (monatlich) oder unabhängig von Fälligkeiten bezahlen! Angebot SVA Jahresvereinbarung = Jahresrate durch Inkludierung der laufenden Quartalsvorschreibungen Voraussetzungen: KEIN Beitragsrückstand (maximal 2 offene Quartale) KEINE Nachbemessungen! Jahresrate ist nur für 1 Jahr möglich und wird Mitte des Jahres kontrolliert. Vereinbarung wird eingehalten: Kontaktaufnahme durch SVA wegen Fortsetzung im Folgejahr Vereinbarung wird nicht eingehalten: Jahresrate ist nicht mehr möglich.

Ratenkonzept Fall 2 Versicherter möchte seine Quartalsvorschreibungen zuzüglich seiner Nachbemessungsbeiträge über einen längeren Zeitraum verteilt entrichten (KEIN Neuzugang)! Angebot SVA Voraussetzungen: Zwöftelung der Nachbemessung und Gleichstellung mit Neuzugängen KEIN Beitragsrückstand (maximal 2 offene Quartale) Laufende Quartalsvorschreibungen werden pünktlich bezahlt! Zwöftelung wird Mitte des Jahres kontrolliert. Vereinbarung wird eingehalten: Fortsetzung und Inkludierung der künftigen Quartalsvorschreibungen möglich Vereinbarung wird nicht eingehalten: Ratenmahnung bzw. Fälligstellung der Vereinbarung

Vorteile für unsere Versicherten + Grundsätzlich ist nur eine Kontaktaufnahme mit der SVA zum Jahresbeginn erforderlich, um eine flexible Jahresvereinbarung zu treffen. + Der Versicherte kann bereits zu Jahresbeginn einen individuellen jährlichen Zahlungsplan unter Berücksichtigung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen und geplanten Investitionen erstellen. + Keine Bindung mehr an die gesetzlichen Fälligkeitstermine der SVA und effektive Vermeidung von Terminkollisionen der Fälligkeitstermine (insbesondere Fälligkeitstermine von SVA und Finanzamt). + Zahlungen können individuell entsprechend der Auftragslage getätigt werden. + Keine Einleitung von gerichtlichen Schritten während des Kalenderjahres. + Eine absolute Steigerung unserer Servicequalität.

PAUSE

Neue Vorschreibung Jahresvorschau & Info zur Beitragsgrundlage Kann ich mich auf die Vorschreibungen einstellen? Jahresvorschau im 1. Quartal 2013 Zeigt vorläufige Beiträge für das lfd. Jahr und die 2013 fälligen Nachbelastungen Information zur Beitragsgrundlage ab dem 3. Quartal 2011 Bietet genaue Informationen nach dem Motto vom Steuerbescheid zur Beitragsgrundlage

Neue Vorschreibung Jahresvorschau

Neue Vorschreibung Vorläufige Beitragsgrundlage

Neue Vorschreibung Endgültige Beitragsgrundlage mit Erhöhung und KV-FIX

Neue Vorschreibung OnlineService für Versicherte Wie erhalten Sie eine Authentifizierung? In Ihrer Landesstelle erhalten Sie bei einer persönlichen Vorsprache unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) Ihre Authentifizierungsdaten (Benutzername und Kennwort) sofort ausgefolgt. Am nächsten Werktag können Sie die Online-Services in Anspruch nehmen. ODER

Handy oder e-card? Vorteile immer dabei kein Kartenlesegerät funktioniert mit jedem Computer ideal für gelegentliche Nutzung keine Problematik mit Softwareupdate Vorteile alle Anwendungen verfügbar kein SMS.Empfang Achtung: Kartenlesegerät erforderlich!

Sichere Kommunikation - Einverständniserklärung Nochmaliges Verstärken des schon bisher vorhandenen Schutzes der persönlichen Daten! Versicherte füllen eine Einverständniserklärung aus, um ihre Zustimmung zur Kommunikation per E-Mail zu geben (einfache Bekanntgabe der betroffenen E-Mail-Adressen) und/oder persönliche Daten auch per Telefon abfragen zu können (Ausfüllen von drei Sicherheitsfragen, die im Bedarfsfall abgefragt werden) und/oder ihre Zustimmung zum Empfang des Newsletters zu erteilen.

Sichere Kommunikation Vorgangsweise Bevollmächtigte Auch für Bevollmächtigte wird der Schutz der persönlichen Daten bei elektronischen oder telefonischen Auskünften verstärkt! Als Bevollmächtigte benötigen wir von Ihnen bitte: eine E-Mail-Adresse, über welche die Kommunikation mit uns erfolgen soll (durch Angabe mehrerer Adressen können Sie auch Ihre Mitarbeiter einbinden) bzw. ein Kennwort, wenn Sie auch telefonisch Auskünfte einholen wollen. Die für dieses Service notwendigen Formulare finden Sie unter: www.svagw.at/einverstaendniserklaerung1

Sichere Kommunikation SVA Vollmacht Um Ihnen dieses Service möglichst schnell und reibungslos zur Verfügung stellen zu können, schicken Sie bitte mit der Einverständniserklärung auch die jeweiligen SV-Vollmachten mit! Im Idealfall auch für Klienten, wo Sie eine solche der Landesstelle schon früher einmal geschickt haben!

Duales Leistungssystem Optionsmöglichkeiten Duales Leistungssystem Sachleistung Geldleistung Optionsmöglichkeiten

Duales Leistungssystem Sachleistung und Geldleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) Arztbesuch Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgm. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Anstaltspflege allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse

Duales Leistungssystem Option Sonderklasse Patientenschein Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Arztbesuch 79,89 Anstaltspflege Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse

Duales Leistungssystem Volle Geldleistung Patientenschein (Selbstbehalt 20 %, außer Kinder u. Waisenpensionisten) 99,84 allgem. Gebührenklasse (kein Selbstbehalt) Privatpatient Vergütungstarif, max. 80 % allgm. Gebührenklasse oder Leistungen im Rahmen der Sonderklasse

Sechs Schritte zum halben Selbstbehalt! Gesundheitscheck Gesundheitsziele gemeinsam mit dem Arzt festlegen zu den 5 Werten; entweder Gesundheit erhalten oder Gesundheit verbessern Erreichbare Fortschritte planen Wie und bis wann kann ein Wert verbessert werden Erfolg prüfen das Evaluierungsgespräch mit dem Arzt Reduktion des Selbstbehaltes bei der SVA beantragen Regelmäßige Gesundheitschecks Alle zwei bis drei Jahre je nach Alter

Zusatzversicherung in der KV Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Abschluss einer freiwilligen Zusatzversicherung Antrag vor dem 60.Lj. Wartezeit 6 Monate (ausgenommen Arbeitsunfall) Krankengeld ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen Krankengeld 60 % / tgl. Beitragsgrundlage Kosten 2,5 % der monatlichen Beitragsgrundlage Krankengeld ab Prämie 29,23 4. Tag 30,05 75,00 4. Tag 60,00 113,40 4. Tag 141,75

Beitragsfreie Unterstützung bei Krankheit und Unfall Selbständige Erwerbstätige, deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes erforderlich ist, können eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit beantragen. Voraussetzung: weniger als 25 Dienstnehmer Fixbetrag in Höhe von 29,23 täglich für maximal 20 Wochen für dieselbe Krankheit Anspruch besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Unterstützungsleistung muss beantragt und durch ein ärztliches Attest bestätigt werden.

Höherversicherung in der Unfallversicherung

Höherversicherung in der Unfallversicherung Höherversicherungsanträge sind direkt bei der AUVA zu stellen AUVA: Tel: 33 133 0 oder www.auva.at

SelbständigenVorsorge für Wen + Kosten Für wen? Für alle Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter und Neue Selbstständige, die in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflichtversichert sind. Pflichtversicherungsmodell ab 2014 mit Ausnahme für Pensionisten! Die Kosten 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung

SelbständigenVorsorge Vorsorgekassen Auswahl der Vorsorgekasse Bitte wählen Sie eine Vorsorgekasse aus. Keine Auswahl binnen 6 Monaten à Zuteilung einer Kasse. Die Vorsorgekassen

SelbständigenVorsorge Hinweise Ab wann besteht Auszahlungsanspruch? Vorliegen von drei Einzahlungsjahren und zwei Jahre nach Ruhen / Löschen der Gewerbeberechtigung bzw. Beendigung der betrieblichen Tätigkeit oder Pensionsantritt. Wichtige Hinweise Die SVA kann bei der Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse keine Hilfestellung geben. Die Anlagestrategie und die zu erwartende Leistungshöhe liegen außerhalb des Einflussbereiches der SVA. Nähere Auskünfte zu diesen Themen sind daher vom Versicherten direkt bei den Anbietern zu erfragen.

Arbeitslosenversicherung Rechtslage ab 01.01.2009 Zeiten der Krankenversicherungspflicht als Selbständiger erstrecken den Rahmenzeitraum bei der Al-Rahmenzeit unbefristet, sofern vor dem 1.1.2009 eine unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit oder vor der selbständiger Erwerbestätigkeit zumindest 5 Jahre eine unselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. In allen übrigen Fällen (z.b. selbständige Tätigkeit erst nach dem 31.12.2008 und weniger als 5 Jahre unselbständig beschäftigt) verlängert sich der Rahmenzeitraum um maximal 5 Jahre.

Arbeitslosenversicherung Optionenmodell Opting-IN Modell für Gewerbetreibende Neue Selbständige Rechtsanwälte Ziviltechniker Eintritt innerhalb von 6 Monaten ab Verständigung über Pflichtvers. Änderung der Entscheidung frühestens nach 8 Jahren

Arbeitslosenversicherung Frist, Beginn + Ende Frist für Antragstellung innerhalb von 6 Monaten nach Verständigung der PV-Pflichtversicherung (frühestens ab 1.1.2009) Fristversäumnis 8 Jahre Wartezeit Beginn mit Beginn der PV-Pflichtversicherung, sofern Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt, sonst mit folgendem Kalendermonat. Ende mit Ende der PV-Pflichtversicherung und mit Austritt (ACHTUNG: erstmals nach 8 Jahren möglich!)

Arbeitslosenversicherung Beiträge + Leistungen 3 Stufen ¼ ½ ¾ Leistung bei 30 Tagen/Mt der Höchst-BGRL 1.417,50 der Höchst-BGRL 2.835,00 der Höchst-BGRL 4.252,50 Beitrag 85,05 170,10 255,15 Arbeitslosengeld 683,70 1.101,30 1.523,10 Notstandshilfe 629,10 1.013,35 1.401,47

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!