Bericht. für den Zeitraum vom. Augsburg



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Transkript:

Bericht über die Aktualisierung der Prüfung der durchgeführten Gaspreiserhöhungen in den Tarifgruppen für Endverbraucher Stadtwerke Erdgas Basis 1 bis Basis 4 sowie der Sonstigen Erlöse und Kosten der Gassparte für den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2009 Stadtwerke Augsburg Energie GmbH Augsburg

I N H A L T S Ü B E R S I C H T 1. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 2. Gegenstand, Art und Umfang des Auftrags 2 3. Entwicklung der gaspreis-/gasbezugspreisveränderungen für tarifkunden 4 3.1. Prüfungsgrundlagen 4 3.2. Prüfungsdurchführung und Prüfungsergebnisse 5 4. Schlussbemerkung 9 Anlage 1: Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

- 1-1. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Die Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Augsburg - nachfolgend auch kurz Gesellschaft genannt - hat uns den Auftrag erteilt, eine Aktualisierung der Prüfung hinsichtlich des Zusammenhangs der Veränderung der Gastarife in den Tarifgruppen für Endverbraucher Stadtwerke Erdgas Basis 1 bis Basis 4 der Gesellschaft im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2009 und den in diesem Zeitraum zu verzeichnenden Bezugspreiserhöhungen bzw. senkungen durch den Vorlieferanten durchzuführen. Der Auftrag erstreckte sich ferner auf die Überprüfung der Entwicklung des Saldos aus den Sonstigen Erlösen und Kosten der Gassparte. Diese Aktualisierung baut auf unserer mit Bericht vom 23. Juli 2008 dokumentierten Prüfung des Zeitraums vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2008 auf und aktualisiert diese vorangegangene Prüfung. Über Art und Umfang sowie das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, welcher ausschließlich für die Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt ist. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gilt die auf Basis unseres Angebotes vom 29. Januar/3. Februar 2009 mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarung sowie ergänzend die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002.

- 2-2. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DES AUFTRAGS Gegenstand unseres Auftrages war die Aktualisierung der Prüfung und Darstellung der Entwicklung der Gaspreisveränderungen anhand einer Gegenüberstellung der Gaspreise für Kunden der Basistarife 1 bis 4 und den entsprechenden Bezugspreisen der Gesellschaft. Im Folgenden werden aus Vereinfachungsgründen die Kunden der Stadtwerke Erdgas Basistarife 1 bis 4 als Tarifkunden bezeichnet. Diese Tarife sind für Privat- und Gewerbekunden bestimmt. Der relevante Betrachtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2009. Dabei war von uns insbesondere zu überprüfen, ob die Gastarife für die Tarifkunden stärker erhöht wurden als die entsprechenden Bezugspreise gestiegen sind bzw. die Bezugspreise stärker gesunken sind als die Gastarife und ob nicht gegebenenfalls eine Veränderung des Saldos aus den Sonstigen Erlösen und Kosten die gestiegenen Bezugspreise kompensiert. Ferner haben wir überprüft, wie sich der Saldo aus den Sonstigen Erlösen und Kosten im gleichen Zeitraum entwickelt hat. Unter den Sonstigen Erlösen und Kosten sind die aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der Gassparte entnommenen Erträge und Aufwendungen zu verstehen, soweit es sich nicht um Gasbezugskosten vom Vorlieferanten und Umsatzerlöse aus dem Gasverkauf an Tarif- und Sonderkunden handelt. Bei der Ermittlung der Sonstigen Erlösen und Kosten kann nicht nach Erlöse von bzw. Kosten für Tarifkunden und Sonderkunden differenziert werden, da diese nicht direkt den einzelnen Kundengruppen zuordenbar sind. Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unstimmigkeiten und Unrichtigkeiten in den Angaben der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Dabei haben wir unsere Prüfungshandlungen in Stichproben durchgeführt. Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir uns im Wesentlichen auf folgende Unterlagen und Informationen gestützt: Gasbezugsvertrag zwischen den Stadtwerken Augsburg (jetzt: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH) und der Bayerische Ferngas GmbH (jetzt: Bayerngas GmbH) über die Lieferung von Gas vom 25. November 1988 einschließlich insgesamt fünf Nachträgen vom 9./ 18. März 1993, 21./ 23. April 1998, 24. Oktober/ 7. November 2001, 6. Dezember 2005/ 3. Januar 2006 bzw. 13. April 2007 sowie einer Anpassungsvereinbarung zum Arbeitspreis vom 26. Oktober 2005. Diese Vereinbarungen waren gültig bis zum 30. September 2007. Gasbezugsvertrag vom 8. Dezember 2006 zwischen den o. g. Vertragsparteien einschließlich insgesamt zwei Nachtragsvereinbarungen vom 16. August 2007 und 28. September 2007 mit Gültigkeit ab dem 1. Oktober 2007. Bestätigungsschreiben der Bayerngas GmbH vom 1. September 2008 zum Heizgaskundenvertrag vom 8. Dezember 2006 - hier 2 - Vertragsmodell konforme Preisstellung zum 1. Oktober 2008 und 3. Nachtrag vom 7. Mai 2008 zum Heizgaskundenvertrag vom 8. Dezember 2006. Die Bayerngas GmbH ist als kommunale Einkaufsgesellschaft einziger Gaslieferant der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH.

- 3 - Mitteilungen der Bayerngas GmbH an die Gesellschaft über geltende Referenzwerte, die der Berechnung der Bezugspreise zugrunde liegen, für die vertraglichen Lieferungen im Zeitraum vom 1. Quartal 2004 bis zum 4. Quartal 2008. Ausgewählte Eingangsrechnungen der Bayerngas GmbH für den Zeitraum Januar 2004 bis einschließlich Dezember 2008. Fachserie 17 des Statistischen Bundesamts für den Zeitraum Januar 2004 bis November 2008, aus welcher die Preise für leichtes Heizöl (HEL, Bezugsbasis Rheinschiene) und schweres Heizöl (HSL, Bezugsbasis Rheinschiene, ab 1. Januar 2008 Deutschland) entnommen wurden. Die HEL- und HSL-Preise für Dezember 2008 bis Februar 2009 sind Prognosewerte der WIBERA AG mit Stand vom 12. Dezember 2008. Die jeweils gültigen Preisblätter der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH für den betrachteten Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. März 2009. Nach Aussage der Gesellschaft soll zum 1. April 2009 der Abgabearbeitspreis in den Basistarifen 1 bis 4 um netto 1,25 Cent/kWh gesenkt werden. Informationen der Gesellschaft über die Gasmengen für das 1. Quartal 2008 bis zum 2. Quartal 2009, wobei es sich bei den Mengen für das 1. Halbjahr 2009 um prognostizierte Angaben handelt. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der Gassparte der Gesellschaft für die e 2003 bis 2007. Unsere Aussagen zu den Gaspreisen bis zum 30. Juni 2009, also nach dem Zeitpunkt der Abgabe dieses Berichts, basieren auf plausiblen Prognosen der HEL- und HSL-Preise sowie den zu liefernden Mengen an die Tarifkunden. Weitere Basis für den zukünftigen Zeitraum ist die Auskunft der Geschäftsführung der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, dass Preiserhöhungen bei den Endkunden dieser Tarifgruppen nur in o. g. Höhe vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der esabschlüsse, insbesondere die vollständige und zutreffende Abbildung der relevanten Geschäftsvorfälle, verantwortlich ist. Eine Prüfung dieser Sachverhalte war nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftrag wurde von uns im Januar 2009 in unserem Büro in München durchgeführt. Von der Geschäftsführung und den uns benannten Mitarbeitern sind alle gewünschten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erbracht worden. Die Geschäftsleitung hat uns am 3. Februar 2009 in einer berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass uns alle erforderlich Angaben vollständig und richtig gemacht worden sind.

- 4-3. ENTWICKLUNG DER GASPREIS-/GASBEZUGSPREISVERÄNDERUNGEN FÜR TARIFKUNDEN 3.1. Prüfungsgrundlagen Die Gesellschaft begleicht den Bezug ihres Erdgases vom Vorlieferanten mit einem Arbeitsund Leistungspreis. Der Arbeitspreis ist gemäß 3 Nr. 2 des Bezugsvertrages vom 8. Dezember 2006 und gemäß dem Bestätigungsschreiben vom 1. September 2008 zum Heizgaskundenvertrag vom 8. Dezember 2006 (2-Vertragsmodell konforme Preisstellung zum 1.Oktober 2008) jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines es nach oben oder nach unten veränderlich. Dabei besteht eine Abhängigkeit vom Preis für leichtes Heizöl (HEL) und seit dem 4. Quartal 2007 auch für schweres Heizöl (HSL), welche monatlich vom Statistischen Bundesamt unter Fachserie 17 veröffentlicht werden. Der Leistungspreis ist lohnabhängig und insofern für die vorliegende Darstellung nicht relevant, da die Lohnänderungen im Betrachtungszeitraum unwesentlich waren. Die Gesellschaft beliefert in den Tarifgruppen Stadtwerke Erdgas Basis 1 bis Basis 4 Endkunden mit einem jeweils fixen Grundpreis, einem leistungsabhängigen Zuschlag sowie einem von der Bezugsmenge abhängigen Arbeitspreis. Der Grundpreis und der leistungsabhängige Zuschlag sind im Betrachtungszeitraum bis zum 30. September 2008 unverändert geblieben und waren damit bis zu diesem Zeitpunkt nicht Gegenstand der weiteren Prüfungen. Ab dem 1. Oktober 2008 ist der Grundpreis um 20,00 / für alle Tarifgruppen gleichermaßen angehoben worden. Die damit verbundenen Erlöserhöhungen für das 4. Quartal 2008 werden im weiteren Vergleich mit berücksichtigt. Im weiteren Verlauf ist bis zum Ende des Prüfungszeitraumes keine weitere Veränderung des Grundpreises geplant. Für den Ausgleich der im Betrachtungszeitraum zu verzeichnenden Kostenerhöhungen bzw. -senkungen infolge der Anpassung der Arbeitspreise für den Gasbezug wurden bzw. werden die Tarifkundenpreise Stadtwerke Erdgas Basis 1 bis Basis 4 nicht automatisch, sondern fallweise angepasst. Es wird Gleichheit der Gasmengen für den Absatz und deren Bezug angenommen. Die Abgabepreise entsprechen den in den Preisblättern in der jeweils gültigen Fassung veröffentlichten Arbeitspreisen. Das aktuelle Preisblatt mit Gültigkeit seit 1. Januar 2009 ist im Internet einsehbar. Die Überprüfung der Entwicklung der allgemeinen Kosten erfolgt durch ein Vergleich der Werte aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen e. Es wurden im Einzelnen die Veränderungen der e 2003/2004, 2004/2005, 2005/2006 und 2006/2007 summiert nach Sonstigen Erträgen, Sonstigen Aufwendungen und Finanzergebnis ermittelt. Eine Betrachtung der e 2007/2008 ist nicht möglich, da die Gewinn- und Verlustrechnung für 2008 noch nicht vorliegt.

- 5-3.2. Prüfungsdurchführung und Prüfungsergebnisse Die Prüfung der Bezugspreise und insbesondere der jeweiligen Bezugspreisveränderungen erfolgte durch einen Abgleich der in den Preismitteilungen und Eingangsrechnungen der Bayerngas GmbH dokumentierten Preise und einer von uns erstellten Berechnung. In dieser Berechnung wurde die Umsetzung der im Bezugsvertrag festgeschriebenen Formel und der damit zusammenhängenden weiteren Berechnungsbedingungen nachvollzogen. Aus den von der Gesellschaft veröffentlichten Preisblättern wurden die Arbeitspreise für die Tarifkunden Stadtwerke Erdgas Basis 1 bis Basis 4 entnommen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die jeweilige quartalsweise Bezugspreisveränderung im Betrachtungszeitraum und stellt die weitergegebenen Tarifpreisanpassungen sowohl zum Vorquartal sowie auch zum 1. Januar 2004 gegenüber. [in Cent/kWh] 1.Q. 04 2.Q. 04 3.Q. 04 4.Q. 04 1.Q. 05 2.Q. 05 3.Q. 05 Bezugspreisveränderung gegenüber Vorquartal 0,0651 0,0042 0,0888 0,2987 0,3207 0,0829 Tarifpreisveränderung gegenüber Vorquartal Basis 1 bis 3 0,2500 0,4800 Basis 4 0,1800 0,4800 Bezugspreisveränderung gegenüber Basisquartal 0,0651 0,0694 0,1582 0,4569 0,7776 0,8605 Tarifpreisveränderung gegenüber Basisquartal Basis 1 bis 3 0,2500 0,2500 0,7300 Basis 4 0,1800 0,1800 0,6600 [in Cent/kWh] 4.Q. 05 1.Q. 06 2.Q. 06 3.Q. 06 4.Q. 06 1.Q. 07 2.Q. 07 Bezugspreisveränderung gegenüber Vorquartal 0,1134 0,4185 0,2792-0,0402 0,2683-0,1655-0,3673 Tarifpreisveränderung gegenüber Vorquartal Basis 1 bis 3 0,4000 0,2600-0,0600 0,2600-0,1000-0,2300 Basis 4 0,4000 0,2600-0,0600 0,2600-0,1000-0,2300 Bezugspreisveränderung gegenüber Basisquartal 0,9739 1,3923 1,6715 1,6313 1,8996 1,7341 1,3668

- 6 - Tarifpreisveränderung gegenüber Basisquartal Basis 1 bis 3 0,7300 1,1300 1,3900 1,3300 1,5900 1,4900 1,2600 Basis 4 0,6600 1,0600 1,3200 1,2600 1,5200 1,4200 1,1900 [in Cent/kWh] 3.Q. 07 4.Q. 07 1.Q. 08 2.Q. 08 3.Q. 08 4.Q. 08 1.Q 09 2.Q 09 Bezugspreisveränderung gegenüber Vorquartal -0,0766 0,0103 0,3264 0,3525 0,4893 0,5363 1) 0,3257 1) 1,1339 Tarifpreisveränderung gegenüber Vorquartal Basis 1 bis 3 0,1400 2) 0,0800 0,3000 1,4600-0,3900-0,9500 Basis 4 0,1400 2) 0,0600 0,3200 1,3200-0,4000-1,2100 Bezugspreisveränderung gegenüber Basisquartal Tarifpreisveränderung gegenüber Basisquartal 1,2902 1,3005 1,6269 1,9794 2,4687 3,0050 1) 2,6793 1) 1,5454 Basis 1 bis 3 1,2600 1,2600 1,4000 2) 1,4800 1,7800 3,2400 2,8500 1,9000 Basis 4 1,1900 1,1900 1,3300 2) 1,3900 1,7100 3,0300 2,6300 1,4200 In den vorstehenden Einzelwerten können Rundungsdifferenzen enthalten sein 1) Wert beinhaltet eine Prognose der HEL-/HSL-Preise 2) Die Erhöhung um netto 0,38 Cent/kWh zum 1. Juni 2008 ergibt mit den Mengen der drei zugrundeliegenden Monate für das zweite Quartal die oben dargestellte gewichtete Erhöhung

- 7 - Bewertet man nun die jeweilige Veränderung zum Vorquartal mit den entsprechenden Quartalsmengen und kumuliert diese Quartalsdifferenzen, dann lässt sich folgende grafische Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge darstellen: 8.000.000 Kumulierte Bezugskosten- u. Erlöserhöhungen im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 30.06.2009 (in ) 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Erlöserhöhung Bezugskostenerhöhung Die Analyse der Erlös- und Bezugskostenerhöhung zeigt, dass die Gesellschaft im gesamten betrachteten Zeitraum die Bezugskostenerhöhungen nie vollständig an die Tarifkunden über eine Preiserhöhung weitergegeben haben bzw. auch bis zum 30. Juni 2009 nicht weitergeben werden. Die quartalsbezogene Bezugskostenerhöhung ist kumuliert in jedem Quartal größer als die Erlöserhöhung (im 4. Quartal 2008 sind in der Erlöserhöhung die Erlöse aus der Grundpreiserhöhung enthalten). Im Verlaufe des betrachteten Zeitraums zeigt sich im vierten Quartal 2008 eine kumulierte Differenz zwischen Bezugskostenerhöhung und Erlöserhöhung i. H. v. T 1.034. Aus dieser Rohmargenminderung resultiert ein erhebliches Preiserhöhungspotential gegenüber den Tarifkunden im 1. Halbjahr 2009.

- 8 - Den Sonstigen Erlösen und Kosten liegen die spartenbezogenen Gewinn- und Verlustrechnungen der Gasversorgung für die Zeiträume 2003 bis 2007 zu Grunde. Für die Betrachtung der Sonstigen Erlöse und Kosten wurden sämtliche Erträge und Aufwendungen (ausgenommen Umsatzerlöse aus Gasverkauf und Gasbezugkosten) in drei Blöcke zusammengefasst, sie stellen sich jeweils im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar: [in T ] 2003 2004 2004 2005 2005 2006 2006 2007 Veränderung Veränderung Veränderung Veränderung Sonstige Erträge 2.436 2.144-292 2.144 1.766-378 1.766 1.754-12 1.754 1.834 80 Sonstige Aufwendungen -21.310-21.269 41-21.268-21.584-315 -21.584-21.966-382 -21.966-21.018 948 Finanzergebnis -2.046-2.371-325 -2.371-796 1.575-796 -804-8 -804-905 -101 Veränderung -576 882-402 927 Kumulierte Veränderung -576 306-96 831 Aus vorstehender Übersicht ergibt sich, dass sich der Saldo aus den sonstigen Erträgen abzüglich der sonstigen Aufwendungen und dem Finanzergebnis im 2004 um T 576 verringerte, im 2005 um T 882 erhöhte, im 2006 wieder um T 402 verminderte und im 2007 jeweils gegenüber dem Vorjahr um T 927 erhöhte. Der Saldo aus den Sonstigen Erlöse und Kosten haben sich im Betrachtungszeitraum somit um T 831 verbessert. Die kumulierten Rohmargenminderungen im Tarifkundengeschäft konnten somit nicht vollständig durch eine Veränderung der Sonstigen Erlöse und Kosten kompensiert werden.

- 9-4. SCHLUSSBEMERKUNG Ergebnis unserer Prüfung ist, dass die von der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH betriebene Preispolitik gegenüber den Kunden der Stadtwerke Erdgas Basistarife 1 bis 4 im Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2009 billig und angemessen ist. Die Gesellschaft hat die kumulierten Kostensteigerungen auf der Bezugsseite über den gesamten Betrachtungszeitraum nicht in voller Höhe auf der Absatzseite weitergegeben. Zwar hat sich der Saldo aus den Sonstigen Erlösen und Kosten der Gassparte im Betrachtungszeitraum verbessert, jedoch konnten die gesunkenen Rohmarge hierdurch nicht vollständig kompensiert werden. Die Gesellschaft hat im gesamten Zeitraum maßvolle Preisanpassungen vorgenommen bzw. wird sie bis zum 30. Juni 2009 vornehmen. Bei den von uns in Stichproben durchgeführten Prüfungshandlungen haben wir keine Abweichungen zu den uns vorgelegten Unterlagen und getroffenen Aussagen der Gesellschaft festgestellt. München, 3. Februar 2009 Jürgen Gold Wirtschaftsprüfer Walter Bechny Wirtschaftsprüfer