Struktur der schriftlichen Prüfung und Bearbeitungszeit

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Transkript:

Abitur 2007 Musik Seite 1 Vorabhinweise MUSIK LEISTUNGSKURS Struktur der schriftlichen Prüfung und Bearbeitungszeit 1 Kombinierte Aufgabe (300 Min.) 2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte 1.1 Pflichtaufgabe (30 Min.) 2.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung 1.2 Analyse und Interpretation (250 Min.) 1.3 Musizieren mit 8-wöchiger (20 Min.) Vorbereitung Gehörbildung 2.2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte 3 Kombinierte Aufgabe (300 Min.) 4 Kompositorische Gestaltungsaufgabe mit Erläuterungen 3.1 Pflichtaufgabe (30 Min.) 4.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung 3.2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte 3.3 Musizieren und Analysieren eines nicht bekannten Stückes (150 Min.) (120 Min.) Gehörbildung 4.2 Kompositorische Gestaltungsaufgabe mit Erläuterungen (300 Min.) (30 Min.) (270 Min.) (300 Min.) (30 Min.) (270 Min.) Die Einlesezeit beträgt einheitlich 30 Minuten. Der Prüfling wählt eine der Aufgaben 1-4 und löst diese vollständig. Die Entscheidung für die kombinierte Aufgabe 1 verpflichtet den Prüfling nicht, diese Aufgabe am Prüfungstag auch wirklich zu wählen. Hinweise zu den Themen sind den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Musik (EPA), Beschluss vom 1.12.1989, zu entnehmen. Die Inhalte der Themen ergeben sich aus den Vorgaben des Rahmenplanes der gymnasialen Oberstufe. Hinweise zum Inhalt der Prüfung 1 Kombinierte Aufgabe 1.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung Ein Pflichtteil der Anforderungen ist eine zentral gestellte Aufgabe im Bereich Gehörbildung im zeitlichen Umfang von 30 Minuten, die von allen Schülern zu Beginn der Prüfung gelöst werden muss. 1.2 Analyse und Interpretation

Abitur 2007 Musik Seite 2 Vorabhinweise 1.3 Musizieren mit 8-wöchiger Vorbereitung Vorzutragen sind: ein Pflichtstück, das dem Schüler acht Wochen vor der Prüfung am 14. März 2007 zugeteilt wird zwei Wahlstücke aus dem vorhandenen Repertoire (Pflicht- und Wahlstücke müssen verschiedenen Epochen angehören) Das Pflichtstück wird vom Kursleiter selbst festgelegt. Es ist ein dem Schüler unbekanntes Stück in angemessenem Schwierigkeitsgrad auszuwählen. Die Instrumentalisten/Sänger eines Kurses erhalten das jeweils gleiche Pflichtstück. Es können sowohl instrumentale als auch vokale Solodarbietungen gewählt werden. Ein Wahlstück kann im Ensemble musiziert werden. Die Prüfungsleistung muss deutlich erkennbar sein. Notwendige Begleitungen, die zum künstlerischen Gesamteindruck gehören, können von Lehrkräften (mit Ausnahme der Mitglieder der Prüfungskommission) oder Schülern übernommen werden. Das Gesangsstück kann transponiert werden. Die musikpraktischen Vorträge sind aufzuzeichnen. 2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte 2.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung siehe Hinweise 1/1.1 2.2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte 3 Kombinierte Aufgabe 3.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung siehe Hinweise 1/1.1 3.2 Analyse und Interpretation siehe Hinweise 1/1.2 3.3 Musizieren und Analysieren eines nicht bekannten Stückes Das Pflichtstück wird vom Kursleiter selbst festgelegt. Es ist ein dem Schüler unbekanntes Stück in angemessenem Schwierigkeitsgrad auszuwählen. Die Instrumentalisten/Sänger eines Kurses erhalten das jeweils gleiche Pflichtstück. Der Prüfling erarbeitet sich in ca. 100 Minuten in einem separaten Raum mit seinem Instrument ein ihm aus dem Unterricht nicht bekanntes Musikstück. In den folgenden 20 Minuten trägt er es vor, u. U. mit notwendiger Begleitung von Lehrkräften (mit Ausnahme der Mitglieder der Prüfungskommission). Anschließend äußert sich der Prüfling mündlich zur Interpretation, zu Form, Inhalt und kompositorischen Mitteln. Die musikpraktischen Vorträge sind aufzuzeichnen. 4 Kompositorische Gestaltungsaufgabe mit Erläuterungen 4.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung siehe Hinweise 1/1.1 4.2 Kompositorische Gestaltungsaufgabe mit Erläuterungen

Abitur 2007 Musik Seite 3 Vorabhinweise Sie überprüft im Rahmen der schulischen Möglichkeiten die Fähigkeit, nach bestimmten Vorgaben eine Komposition zu entwerfen, den Entwurf in traditioneller, erweiterter oder graphischer Notation ganz oder teilweise zu erarbeiten, das Verfahren und das Ergebnis zu erläutern und zu begründen, nach Möglichkeit, das Ergebnis ganz oder teilweise zu demonstrieren. Korrektur und Bewertung Allgemeine Hinweise Bei der Bewertung wird nur die Reinschrift berücksichtigt. Entwürfe können ergänzend zur Bewertung herangezogen werden, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift etwa Dreiviertel des erkennbar angestrebten Gesamtumfangs umfasst. In die Bewertung sind: - der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse, - die Anwendung fachspezifischer Analysemethoden und die Sicherheit im Umgang mit der Fachsprache, - die Fähigkeiten zum Schlussfolgern, Systematisieren, Urteilen und Werten einzubeziehen. Weitere notwendige Hinweise zur Bewertung sind unbedingt den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA), S. 16-18 zu entnehmen. Mit der Aushändigung der Prüfungsaufgaben erhält der Fachlehrer Hinweise zur Bewertung der einzelnen Aufgaben bzw. Schwerpunkte zur erwarteten Prüfungsleistung. Bewertung 1 Kombinierte Aufgabe 1.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung 1.2 Analyse und Interpretation 1.3 Musizieren Anteil der Bewertung 20 % Anteil der Bewertung 40 % Anteil der Bewertung 40 % 2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte 2.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung 2.2 Analyse und Interpretation oder Erörterung fachbezogener Texte Anteil der Bewertung 20 % Anteil der Bewertung 80 %

Abitur 2007 Musik Seite 4 Vorabhinweise 3 Kombinierte Aufgabe 3.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung 3.2 Analyse und Interpretation 3.3 Musizieren und Analysieren eines nicht bekannten Stückes Anteil der Bewertung 20 % Anteil der Bewertung 50 % Anteil der Bewertung 30 % (Der Wiedergabe kommt größere Bedeutung als der Erläuterung zu). Bei der Bewertung dieser Aufgabenart überwiegt der schriftliche Teil. 4 Kompositorische Gestaltungsaufgabe 4.1 Pflichtaufgabe Gehörbildung Anteil der Bewertung 20 % 4.2 Kompositorische Gestaltungsaufgabe Anteil der Bewertung 80 % mit Erläuterungen Zu bewerten sind: die künstlerisch-kompositorische Gestaltung des vorgegebenen Motivs oder Textes, das Maß der Kreativität der selbstgestellten Aufgabe und der Grad der kreativen Eigenständigkeit der Lösung der Gestaltungsaufgabe. der Umgang mit den musikalischen Gestaltungsmitteln: Gestaltung eines Formverlaufs, Auswahl und Verwendung verschiedener Kompositionsprinzipien, die Fähigkeit, musikalisch-künstlerische Entscheidungen zu reflektieren und fachgemäß zu begründen. Hilfsmittel Duden - Die deutsche Rechtschreibung Klavier, Keyboard, eigenes Instrument Notenbeispiele, Partiturauszüge Notenpapier A 4 Klangbeispiele auf CD, vom L.I.S.A. bereitgestellt eigener CD-Player, der multireadfähig sein muss und nicht älter als vier Jahre sein darf, um Klangbeispiele beliebig oft zu hören

Abitur 2007 Musik Seite 5 Vorabhinweise Hinweise für die organisatorische Vorbereitung Allgemein gilt, dass den Prüflingen jeweils zur Bewältigung einer der 4 Aufgabenbereiche (ausgenommen ist die Pflichtaufgabe Gehörbildung) Tasteninstrumente zur Verfügung gestellt werden. Zu 1 Kombinierte Aufgabe Musizieren Der Schüler erhält acht Wochen vor der Abiturprüfung im Leistungskurs Musik ein Pflichtstück, das acht Wochen vor der Prüfung zugeteilt wird (14. März 2007). Der Schüler erarbeitet sich in dieser Zeit das Pflichtstück. Es besteht die Möglichkeit, das Musizieren dieses praktischen Teils im Anschluss an die Analyse und Interpretation (am gleichen Tag nach angemessener Pause) durchzuführen. Zu 3 Kombinierte Aufgabe Musizieren Es sind Räume mit Klavier/Tasteninstrument oder dem Instrument des Schülers für den Zeitrahmen zur Bewältigung der 3. Teilaufgabe zur Verfügung zu stellen. Zu 4 Kompositorische Gestaltungsaufgabe mit Erläuterungen Es sind Räume mit Klavier/Tasteninstrument oder dem Instrument des Schülers für den Zeitrahmen zur Bewältigung der 2. Teilaufgabe zur Verfügung zu stellen.

Abitur 2007 Musik Seite 6 Vorabhinweise MUSIK GRUNDKURS Struktur der schriftlichen Prüfung und Bearbeitungszeit 1 Analyse und Interpretation 240 Minuten 2.1 Analyse und Interpretation 225 Minuten 2.2 Praktischer Teil: Musizieren 15 Minuten mit achtwöchiger Vorbereitungszeit 2 Erörterung musikbezogener Sachverhalte 240 Minuten 2.1 Erörterung musikbezogener Sachverhalte 225 Minuten 2.2 Praktischer Teil: Musizieren 15 Minuten mit achtwöchiger Vorbereitungszeit Die Aufgaben, Hörbeispiele (CD) und Erwartungshorizonte zur schriftlichen Prüfung (ausgenommen der praktische Teil) werden zentral durch das L.I.S.A. gestellt. Die Aufgaben des theoretischen Teils orientieren sich an den Bausteinen der Musik (Jahrgangsstufe 11) und an dem Pflichtthema Musik des 20. und 21. Jahrhunderts (Jahrgangsstufe 12/13). Hinweise zu den Themen sind den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Musik (EPA), Beschluss vom 1.12.1989, zu entnehmen (ebenda S. 12/13). Die Schüler sollten Kenntnisse in der Stilistik des Impressionismus, des Expressionismus, der 12-Ton-Technik und anderen Formen der Atonalität, der Aleatorik, der Minimal-Music, des Jazz und des Rock/Pop besitzen und sich im Notenbild sowie auditiv orientieren können. Die Einlesezeit beträgt 30 Minuten. Der Prüfling wählt eine der Aufgaben 1 oder 2 und löst diese vollständig. Hinweise zum Inhalt der Prüfung 1 Analyse und Interpretation 1.1 Analyse und Interpretation Überprüft wird die fachgerechte Auseinandersetzung mit textgebundener und/oder instrumentaler Musik. Die Analyse besteht in der Untersuchung von Bausteinen, Struktur und Verlauf von Musik. Sie wird als Noten- und Höranalyse durchgeführt. Die genannten Komponenten werden sowohl im Detail als auch im Gesamtzusammenhang des gegebenen Beispiels untersucht. Die sachgemäße Darstellungsform hat in fachspezifischer Terminologie zu erfolgen. Die Interpretation erfolgt auf der Grundlage der persönlichen und fachgerechten Auseinandersetzung mit einem musikalischen Text.

Abitur 2007 Musik Seite 7 Vorabhinweise 1.2 Praktischer Teil: Musizieren mit achtwöchiger Vorbereitungszeit Der praktische Teil wird in Eigenverantwortung der Musiklehrer an den Schulen erstellt. Es sollen die musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Laut Rahmenplan wären das: a) Singen, b) Instrumentales Spiel, c) kompositorisches Gestalten, d) Bewegen nach Musik e) Musizieren in der Gruppe Der Schüler hat diesen Nachweis der Handlungskompetenz in mindestens zwei Bereichen (a - e) zu erbringen. Die Mitglieder der Prüfungskommission dürfen am praktischen Teil der Prüfung künstlerisch nicht mitwirken. Es ist sicherzustellen, dass die Prüfungsleistung beim Musizieren in der Gruppe deutlich erkennbar ist. Für das Gruppenmusizieren sucht sich der Schüler geeignete Partner. Das Programm wird (nach Beratung mit dem Fachlehrer) spätestens am 21.3.2007 verbindlich festgelegt. Der praktische Teil der Prüfung erfolgt nach dem theoretischen Teil am gleichen Tag. Eine angemessene Pause ist individuell zu regeln. Es ist auch möglich, den praktischen Prüfungsteil auch außerhalb der Schule durchzuführen. Nach 26 Absatz 14 der APVO-GO M-V vom 16. Januar 1999 ist der praktische Teil auf Tonträger, bzw. bei Tanz auf Videokassette aufzuzeichnen. Anteil der Bewertung: Analyse und Interpretation: 60 % Musizieren: 40 % 2 Erörterung musikbezogener Sachverhalte 2.1 Erörterung musikbezogener Sachverhalte Die in der Textvorlage (z. B. Briefe, Interpretationen, theoretische Schriften) erkennbaren Positionen gilt es zu erfassen und zu ihnen begründet Stellung zu nehmen. Der Text gibt Informationen und Ansätze zur Problemdiskussion oder formuliert Thesen, die erörtert werden sollen. Er soll zur Auseinandersetzung und gegebenenfalls zur Darstellung kontroverser Auffassungen herausfordern. Die gegebenen Klangbeispiele sollen helfen, den der Problemstellung zu Grunde liegenden Sachverhalt zu veranschaulichen und die Argumentation zu konkretisieren. 2.2 Praktischer Teil: Musizieren mit achtwöchiger Vorbereitungszeit Es gelten die Hinweise unter 1.2 Anteil der Bewertung: Erörterung: 60 % Musizieren: 40 % Bewertung der Prüfungsleistungen Die Bewertungsmaßstäbe sind der EPA im Abschnitt 3.4 (Seite 16 18) zu entnehmen und werden u. a. in den Erwartungshorizont einfließen.

Abitur 2007 Musik Seite 8 Vorabhinweise Es wird angeraten, dass der Fachprüfungsleiter sich im Vorfeld zum praktischen Prüfungsteil gegebenenfalls mit den Instrumental-, Gesangs- und Tanzpädagogen in Verbindung setzt, um so eine echte Herausforderung zu sichern. Mindestniveau und Können der Schüler ergeben sich aus dem Anspruch, den der Lehrer stellt und der durch den Unterricht gelegt wurde. Hilfsmittel Duden Tasteninstrument Notenauszüge CD mit Hörbeispielen (vom L.I.S.A. gestellt) Eigener CD-Player