Rahmenbedingungen des liberalisierten Gasmarkts in Österreich



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Rahmenbedingungen des liberalisierten Gasmarkts in Österreich Wien, am 18. April 2013 Dr. Florian Haas

Übersicht zur Erarbeitung der rechtlichen Regelungen Überblick, Chronologie, wesentliche Kriterien und Ansätze zum liberalisierten Gasmarkt Grundprinzip, Unbundling, Marktmodell, Netzzugang zur Stärkung der Kundenrechte und des Monitoring Rolle der E-Control, Wechselprozess, smart meter, Abschaltung 2

Das Dritte Binnenmarktpaket - Umsetzungserfordernisse Agenturverordnung RL Elektrizitätsbinnenmarkt RL Erdgasbinnenmarkt VO Grenzüberschreitender Stromhandel VO Zugang zu Erdgasfernleitungsnetzen 3

Erarbeitung des GWG 2011 ElWOG 2010 RL Elektrizitätsbinnenmarkt Energie-Control-Gesetz RL Erdgasbinnenmarkt GWG 2011 ElWOG 2010 + E-ControlG (BGBl. I Nr. 110/2010) GWG 2011 + Novelle E-ControlG (BGBl. I Nr. 107/2011) 4

Chronologie der Meilensteine 8.3.2007: 3.9.2009: Europäischer Rat nimmt Binnenmarktbericht der Europäischen Kommission zur Kenntnis Inkrafttreten des 3. Binnenmarktpaketes Feb. 2011: Begutachtungsverfahren 1.3.2011: Ministerratsbeschluss 3.3.2011: Ende der Umsetzungsfrist 23.3.2011: Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss des NR 19.10.2011: Beschlussfassung im Plenum des NR 21.11.2011: Kundmachung im Bundesgesetzblatt 3.3.2012: 1.1.2013: Erarbeitung des GWG 2011 Inkrafttreten der Unbundlingbestimmungen Umstellung auf das neue Marktmodell 5

Erarbeitung des GWG 2011 Vorgaben bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes Umsetzung des Unionsrechts Belebung des Wettbewerbes Absicherung des Wirtschaftsstandorts Österreich Verbesserungen im Konsumentenschutz Vermeidung unnötiger Kosten und Bürokratie Stärkung der Versorgungssicherheit grundsätzliche Beibehaltung des bestehenden Systems saubere Trennung zwischen regulatorischen und nichtregulatorischen Angelegenheiten Gleichbehandlung von Gas und Strom 6

Übersicht zur Erarbeitung der rechtlichen Regelungen Überblick, Chronologie, wesentliche Kriterien und Ansätze zum liberalisierten Gasmarkt Grundprinzip, Unbundling, Marktmodell, Netzzugang zur Stärkung der Kundenrechte und des Monitoring Rolle der E-Control, Wechselprozess, smart meter, Abschaltung 7

Grundprinzip der Liberalisierung In präliberalisierten Systemen bestehen zumeist vertikal integrierte Unternehmen, die sowohl Eigentümer der Infrastruktur (natürliches Monopol) als auch Lieferant der Ware sind (historisch gewachsenes Monopol). Die Preise für die Gasversorgung sind in der Regel staatlich reguliert. Seit Ende der 90er-Jahre wurde seitens der Europäischen Union stufenweise die Liberalisierung der Warenlieferung Schaffung von Wettbewerb - vorangetrieben und der Leitungsbetrieb der Aufsicht durch eine staatliche Regulierungsbehörde unterstellt. Die Preise für die Gasversorgung sind in Netzentgelte und Gaspreis aufgeteilt; Netzentgelte werden durch die Regulierungsbehörde hoheitlich festgelegt, die Preise für das Erdgas bilden sich auf dem (freien) Markt. 8

Fernleitungsnetzbetreiber-Unbundling Neudefinition der Fernleitungen: Überregionalität obligatorisches Entry/Exit-System bei Erdgasfernleitungen Unbundling der Fernleitungsnetzbetreiber sowie Regelung des Verfahrens zur Zertifizierung Eigentumsrechtliche Entflechtung als Grundmodell Unabhängiger Netzbetreiber (ISO), der zwar kein Eigentum am Netz, aber souveräne Entscheidung über Betrieb und Netzausbau hat Unabhängiger Fernleitungsnetzbetreiber (ITO), der zwar im Eigentum eines Energieversorgers steht, aber sein im Eigentum befindliches Netz administrativ, finanziell, personell unabhängig und getrennt von Mutterkonzern führt strengere Entflechtung als ITO (ITO+) Erstellung von 10jährigen Netzentwicklungsplänen 9

Verteilernetzbetreiber-Unbundling Neudefinition der Inlandshochdruckleitungen durch GWG 2011 Festlegung durch Verordnung des BMWFJ durch E-Control regulierte Systemnutzungsentgelte für die Benützung der Infrastruktur gesellschaftsrechtliches Unbundling der Verteilernetzbetreiber ab einer bestimmten Größe (50.000 Hausanschlüsse) ausreichende personelle und materielle Ressourcenausstattung neue Regeln für Kommunikation und Marke Zugang des Gleichbehandlungsbeauftragten zu Informationen Verankerung eines Verschlechterungsverbots bei Entflechtung Erstellung von 10jährigen Langfristplänen in Bezug auf Inlandshochdruckleitungen 10

2. Marktmodell Marktgebiet: Ein Zusammenschluss miteinander verbundener Netze verschiedener Netzbetreiber, in dem ein Netzzugangsberechtigter gebuchte Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann. Verteilergebiet: der in einem Marktgebiet von Verteilernetzen abgedeckte, geografisch abgegrenzte Raum. Virtueller Handelspunkt: Ein virtueller Punkt in einem Marktgebiet, an dem Erdgas nach der Einspeisung und vor der Ausspeisung innerhalb des Marktgebiets gehandelt werden kann. Der virtuelle Handelspunkt ist keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt zugeordnet und ermöglicht Käufern und Verkäufern von Erdgas, auch ohne Kapazitätsbuchung, Erdgas zu kaufen oder zu verkaufen. 11

Marktmodell gesonderte Entflechtungsbestimmungen für MGM, VGM, VHP Die Funktionen VGM und MGM bzw. VHP und BKO können, sofern die Eigentümer zustimmen, unter gewissen Voraussetzungen zusammengelegt werden. MGM, VHP VGM VGM VGM 12

Marktmodell - Marktgebietsmanager Einrichtung eines Marktgebietsmanagers (MGM) von Fernleitungsunternehmen benannt Kernaufgaben des MGM Sicherstellung des Betriebs des VHP und Benennung des VHP- Betreibers, sowie Kooperation mit VHP Verwaltung der Bilanzgruppen und Nominierungsabwicklung Koordination der Netzsteuerung und der Linepackabrufe Erstellung von Lastflussszenarien und Koordination der Netzentwicklungspläne Kapazitätsermittlung Online-Plattform für Angebot und Handel von Kapazitäten Kooperation mit VGM (Engpassmanagement, Regelenergieeinsatz, Kapazitätenverwaltung, Infrastrukturplanung, ) 13

Marktmodell - Verteilergebietsmanager Einrichtung von Verteilergebietsmanagern (VGM) von VNB der Ebene 1, bzw. von TIGAS und VEG benannt Kernaufgaben der VGM Buchung der Kapazitäten an den Ausspeisepunkten der Fernleitungsnetze in das Verteilernetz Verwaltung der Kapazitäten im Verteilernetz Fahrplanabwicklung Abwicklung von Anträgen auf Netzzugang zum Verteilernetz Abschluss von Verträgen mit Netzbetreibern, durch die den Netzzugangsberechtigten das Recht auf Zugang zu vorgelagerten Erdgasleitungen bis zum VHP eingeräumt wird Bereitstellung Systemdienstleistung (Leistungs- u. Druckregelung) Erstellung der Langfristplanung Durchführung einer Abgrenzung Regelenergie - Ausgleichsenergie Kooperation mit MGM 14

Marktmodell virtueller Handelspunkt Einrichtung des Betreibers d. Virtuellen Handelspunktes (VHP) vom MGM benannt Kernaufgaben des Betreibers des Virtuellen Handelspunktes Betrieb des VHP in Kooperation mit MGM Bereitstellung kommerzieller Hub-Dienstleistungen Elektronische Protokollierung und Abrechnung von gehandelten Energiemengen Abwicklung der Geschäfte im Dauerbetrieb Bereitstellung einer elektronischen Back-up/Back-down Plattform Bereitstellung überregionaler Anbindung an benachbarte Marktgebiete Kooperation mit Börsen und Abwicklungsstellen für Börsegeschäfte Bereitstellung einer überregionalen Balancing Plattform 15

6. Speicherunternehmen Grundsatz: verhandelter Speicherzugang Speicherunternehmen, die Erdgasspeicher verwalten, haben den Speicherzugangsberechtigten den Zugang zu ihren Anlagen zu nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen zu gewähren. bei Marktversagen kann BMWFJ durch Verordnung den Zugang auf regulierter Basis festlegen Kapazitätsvergabeverfahren auf nichtdiskriminierender, transparenter Basis angemessene Ankündigung/Dauer des Verfahrens Entflechtungsbestimmungen vergleichbar mit VNB Bestimmungen über die Genehmigung von Kugel- und Röhrenspeichern 16

7. Systemnutzungsentgelte / Tarife Systemnutzungsentgelte (Verteilerebene) Neukodifikation der Entgelte im GWG Einführung eines Regulierungskontos gesetzliche Festschreibung der Anreizregulierung Feststellung der für die Tarifierung maßgeblichen Kosten, Zielvorgaben und Mengengerüst durch Bescheid Festlegung der Rechtschutzmöglichkeiten im Bescheidverfahren Entry/Exit-Tarifierung (Fernleitungsebene) Shipper bucht bei Entry in und bei Exit aus Fernleitungsebene des Marktgebiets (kann auch Verteilerebene sein) und zahlt entfernungsunabhängigen Entry- bzw. Exit Tarif (bei Exit VHP bucht und zahlt VGM) Netzbetreiber wickeln den Transport intern ab 17

Übersicht zur Erarbeitung der rechtlichen Regelungen Überblick, Chronologie, wesentliche Kriterien und Ansätze zum liberalisierten Gasmarkt Grundprinzip, Unbundling, Marktmodell, Netzzugang zur Stärkung des Monitoring und der Kundenrechte Rolle der E-Control, Wechselprozess, smart meter, Abschaltung 18

Monitoring und E-Control stärkere Überwachung durch E-Control E-Control als Anstalt öffentlichen Rechts Festschreibung der vollständigen Unabhängigkeit in regulatorischen Angelegenheiten drei Organe (Vorstand, Regulierungskommission, Aufsichtsrat) Anpassung der Zuständigkeiten an die geänderten Rahmenbedingungen des ElWOG und GWG E-Control als zentrale Anlaufstelle für Verbraucher Strafbestimmungen (Verwaltungsstrafrecht, Geldbußen, gerichtliche Strafbestimmungen), insb. bei Missbrauch von Geheimhaltungspflichten und Diskriminierung Regulierungsbeirat für regulatorische, Energiebeirat für energiepolitische Angelegenheiten 19

Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher Wechsel des Versorgers/ der Bilanzgruppe: Wechselfrist 3 Wochen Haushalte und Kleinunternehmen können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen den Versorger kündigen. Einrichtung einer Datenschnittstelle für den Wechsel Grundversorgung (Versorgung letzter Instanz) für Haushalte und Kleinunternehmen Ausweitung der Informationsrechte der Endverbraucher u.a. Teilbetragszahlungen, Mahnfristen, Verbrauchsdaten allf. Einführung von smart meters Entgelt für Ab- und Anschaltung von max. 30 Euro 20

DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Dr. Florian HAAS Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Sektion IV (Energie und Bergbau) Abteilung IV/1 (Energie Rechtsangelegenheiten) A-1015 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0)1 71100-3009 florian.haas@bmwfj.gv.at 21