Regionaler Richtplan Val Müstair. Bericht über die nicht berücksichtigten Einwändungen

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Transkript:

Regionaler Richtplan Val Müstair Bericht über die nicht berücksichtigten Einwändungen Landschaft L 3.4; Regionaler Naturpark Val Müstair Öffentliche Auflage: 21.Oktober - 19. November 2010

A. Formelles Der Entwurf des regionalen Richtplans Val Müstair, Objekt 3.4 Regionaler Naturpark Val Müstair wurde vom 21. Oktober 2010 bis 19. November 2010 öffentlich aufgelegt. Die Publikation erfolgte im kantonalen Amtsblatt (21.10.2010). Die öffentliche Auflage erfolgte an folgenden Orten: - Amt für Raumentwicklung Graubünden, Grabenstrasse 1, 7000 Chur - Cumün da Val Müstair, 7537 Müstair Parallel zum Auflageverfahren wurde die Vernehmlassung bei den Fachstellen der kantonalen Verwaltung durchgeführt. Insgesamt gingen 7 Stellungnahmen von den kantonalen Fachstellen (5) und von Umweltverbänden (2) ein. Geäussert haben sich: Amt für Energie und Verkehr (eingegangen am 9.11.2010) Amt für Wald (9.11.2010) Amt für Wirtschaft und Tourismus (12.11.2010) Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (15.11.2010) Amt für Jagd und Fischerei (19.11.2010) Pro Natura GR, WWF GR (18.11.2010) Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (22.11.2010) - 1 -

B. Behandlung der Anträge zum Entwurf des regionalen Richtplans Val Müstair, Kapitel 3.4 Kapitel 3.4 des regionalen Richtplans Val Müstair befasst sich mit der räumlichen Sicherung des regionalen Naturparks und seinen Teilräumen. Er definiert in den Leitüberlegungen (B) räumlich differenzierte Ziele und Grundsätze im Zusammenhang mit der Raumnutzung, und legt in den Verantwortungsbereichen (C) die dafür erforderlichen Verfahren fest. Insofern regelt der Richtplan generell den Umgang mit den verschiedenen Teilräumen, er behandelt jedoch nicht einzelne Projekte und Vorhaben. In der Ausgangslage (A) werden Stand und räumlicher Koordinationsbedarf aktueller resp. im Richtplan festgelegter Vorhaben beschrieben. Diese Ausführungen weisen jedoch einen rein erläuternden Charakter auf. Die einzelnen Vorhaben werden, sofern Bestandteil der Richtplanung, erst im Rahmen der anstehenden Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans Val Müstair behandelt. Nr. Antrag [Antragssteller, Datum] Behandlung Begründung 1 [Amt für Energie und Verkehr Graubünden, 9.11.2010] Das AEV weist darauf hin, dass innerhalb des Perimeters des regionalen Naturparks Mittelspannungsanlagen von lokaler und regionaler Bedeutung betrieben werden, die der Talversorgung dienen. Es soll gewährleistet sein, dass der Betrieb, der Unterhalt und eine spätere Erneuerung oder Erweiterung der Mittelspannungsanlagen durch die Errichtung des Naturparks weder beschwert noch behindert wird. Kenntnisnahme Der generelle Umgang mit Ausbauten und Änderungen von Infrastrukturanlagen wird im Richtplantext klar dargelegt. Es sind diesbezüglich keine weiteren Ergänzungen resp. Präzisierungen erforderlich. 2 [Amt für Wald, 9.11.2010] Das AfW weist darauf hin, dass es die forstlichen Interessen bereits während der Errichtungsphase eingebracht hat. Das AfW hat keine Einwände anzubringen Kenntnisnahme - 2 -

3 [Amt für Wirtschaft und Tourismus, 9.11.2010] Das AWT erklärt sich damit einverstanden, dass der Ausbau der Alp Sprella nur für den Sommerbetrieb in Betracht gezogen wird, zumal sich die Auslastung der Hotellerie im Winter im Bereich von 10% bewege. Weiter weist das AWT darauf hin, dass die Fragen im Zusammenhang mit der Ausscheidung der Pufferzone im Unterengadin zum Erhalt des UNESCO-Labels prioritär zu behandeln, und die Arbeiten diesbezüglich voranzutreiben sind. Kenntnisnahme 4 [Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, 19.11.2010] Das ALG hat keine Einwände anzubringen. Kenntnisnahme 5 5a [Amt für Jagd und Fischerei, 15.11.2010] Erschliessung Rifairer Alm Das AJF weist darauf hin, dass die Aussage im Richtplantext, wonach die vorgesehene Verbindungsstrasse zur Erschliessung der Rifairer Alm die Birk- und Auerwildbiotope nicht tangiert, nicht korrekt ist. Gemäss der Auerwildvorkommenskarte des AJF und den Auerwildbeobachtungen liegt die Erschliessungsstrasse mitten im Auerwildbiotop, was erhebliche Auswirkungen auf das Auerwild haben würde. teilweise berücksichtigt Es liegen in Bezug auf das Vorkommen von Birk- und Auerwild im betroffenen Gebiet verschiedene, sich teilweise widersprechende Informationen vor. Die Ausführungen im Richtplantext beziehen sich auf den behördenverbindlichen Waldentwicklungsplan WEP. Gemäss diesem befinden sich die Birk- und Auerwildbiotope oberhalb der vorgesehenen Linienführung der Verbindungsstrasse, und wären durch eine neue Verbindungsstrasse nicht betroffen. Faktisch fehlen jedoch detaillierte Untersuchungen in Bezug auf die Auswirkungen des Vorhabens auf Flora und Fauna. Mit einer Untersuchung der Vegetationseinheiten und Lebensräume im betroffenen Gebiet werden die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Flora und Fauna, namentlich auch in Bezug auf das Vorkommen von Birk- und Auerwild, beurteilt. Gestützt auf die Umweltuntersuchung wird die Vereinbarkeit der vorgesehenen Strassenführung mit den Interessen der Lebensraumerhaltung für die betroffenen Tierarten geprüft, und falls erforderlich werden im Rahmen der - 3 -

kommunalen Nutzungsplanung und des Baubewilligungsverfahrens Massnahmen formuliert, die auf eine grösstmögliche Schonung der betroffenen Fauna zielen (z.b. Einsetzen einer ökologischen Baubegleitung während der Bauphase, restriktives Benützungsreglement während der Betriebsphase). Die Erläuterungen im Richtplantext, Kapitel 3.4, werden an die neuen Erkenntnisse angepasst. 5b Umnutzung Alp Sprella Das AJF ist mit der Aussage im Richtplantext, wonach der Bau und Sommerbetrieb einer SAC-Hütte in der Val Mora nur zu einer leichten Störung der Wildtiere führe, welche mit Begleitmassnahmen zu verantworten sei, nicht einverstanden. Das AJF ist der Ansicht, dass die Störungen der Talflanken und alpinen Gebiete des Val Mora auch bei einem auf den Sommer reduzierten Betrieb ganz massiv zunehmen würden. Das AJF weist weiter darauf hin, dass das betroffene Tal (Val Mora) in den letzten 10 Jahren eine starke Intensivierung der touristischen Aktivitäten erfahren hat, mit deutlichen Folgen für das Schalenwild. Weiter bemerkt das Amt, dass es bereits heute Begleitmassnahmen bräuchte um bestehende Konflikte (Mountainbiker - Wanderer) zu lösen. nicht berücksichtigt vgl. Beantwortung Antrag 6c - 4 -

6 6a [Pro Natura GR und WWF GR, 18.11.2010] Erweiterung Skigebiet Minschuns Gemäss den Antragsstellern ist die Erweiterung des Skigebietes Minschuns aus Sicht des Landschaftsschutzes äusserst problematisch, da diese eine Landschaft von regionaler Bedeutung L-1212 gemäss kantonalem Natur-und Landschaftsschutzinventar tangiere. Zudem liege in diesem Gebiet einer der attraktivsten Kleinseen im Val Müstair, und ein Amphibienlaichplatz von nationaler Bedeutung (Lai Juata) würde ebenfalls tangiert. Die Umweltorganisationen hätten bereits im Jahr 2001 auf die Problematik der Erweiterung des Skigebietes Minschuns hingewiesen und gefordert, dass die touristische Nutzung auf bereits erschlossene Gebiete konzentriert werde und dass diese qualitativ und nicht quantitativ gefördert werde. Die Antragssteller sind der Ansicht, dass die Skigebietserweiterung aufgrund des grossen Konfliktpotenzials nicht vertretbar ist. Sie beantragen daher, die Erweiterung des Skigebietes Mischuns zu streichen. nicht berücksichtigt Das Vorhaben ist Bestandteil des kantonalen Richtplans (10.FS.10). Der rechtskräftig bestehende Inhalt der Richtplanung wird durch den Betrieb des Regionalen Naturpark Val Müstair nicht in Frage gestellt, zumal sich das Erweiterungsgebiet auch in der Entwicklungszone des Regionalen Naturparks befindet und somit nicht im Widerspruch zu den zonenspezifischen Zielen des Richtplans steht. Der Reifegrad des Vorhabens wird im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis eingestuft. Das bedeutet, dass die Koordination mit weiteren Interessen noch nicht abgeschlossen ist, und im Falle des betroffenen Vorhabens noch verschiedene Varianten bezüglich der Erschliessung zur Diskussion stehen (z.b. direkte Erschliessung Alp da Munt von Tschierv). Das weitere Vorgehen bezüglich der Skigebietserweiterung wird wie erwähnt im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans festgelegt. 6b Direkte Erschliessung Alp da Munt Die Antragssteller weisen darauf hin, dass eine Erschliessung der Alp da Munt durch eine direkte Zubringerbahn von Tschierv zu grossen resp. unlösbaren Konflikte mit der Natur und Landschaft führen würden. Aus Sicht der Antragssteller ist eine direkte Sessel- oder Luftseilbahn auch aus wirtschaftlicher Sicht unsinnig. Das Problem des Zubringers zur Alp da Munt im Winter sei auf andere Art und Weise zu lösen. Die Antragssteller beantragen, die Erschliessung des Skigebiets durch eine direkte Bahn von Tschierv nach Alp da Munt zu streichen. nicht berücksichtigt Die direkte Erschliessung steht in Zusammenhang mit der Erweiterung des Skigebietes Minschuns (vgl. 6b). - 5 -

6c Umnutzung Alp Sprella Die Antragssteller sind der Ansicht, dass die Umnutzung der Alp Sprella als SAC-Hütte mit 70 Schlafplätzen unverhältnismässig ist. Die Val Mora sei bereits heute durch den Tourismus sehr beansprucht und belastet. Die heute noch bestehenden Einschränkungen (touristische Nutzung räumlich auf den Weg konzentriert und tageszeitlich stark eingeschränkt) würden durch eine öffentliche Beherbergungsgelegenheit im Tal unmittelbar aufgehoben. Die Antragssteller sind der Ansicht, dass eine derart erweitere touristische Nutzung die vorhandenen Werte zerstören würde und den Zielen des Naturparks (Erhalten und Aufwerten von Natur und Landschaft) zuwiderlaufen würde. Das Vorhaben verletzt nach Meinung der Antragssteller die Grundsätze d und e des Richtplans, wonach neue Nutzungen so angeordnet werden, dass sie empfindliche Lebensräume (Wild, Vegetation, Gewässer) nicht stören oder beeinträchtigen (d) resp. sich Einrichtungen und Anlagen im Zusammenhang mit einer intensiveren Nutzung auf die Entwicklungszone beschränken (e). Die Antragssteller vertreten grundsätzlich die Ansicht, dass statt einer weiteren Nutzung der Val Mora vielmehr eine Reduktion der Aktivitäten, resp. zumindest deren verbesserte Kanalisierung und Lenkung anzustreben sei. Aus diesen Gründen beantragen die Antragssteller, die Umnutzung der Alp Sprella als SAC-Hütte zu streichen. nicht berücksichtigt Der Region ist es ein grosses Anliegen, dass die Grundsätze des Richtplans eingehalten werden und das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Gesamtregion verfolgt wird. Grundsatz d besagt, dass Einrichtungen und Anlagen im Zusammenhang mit einer intensiveren Nutzung sich auf die Entwicklungszone beschränken sollen. Die Alp Sprella befindet sich in der Pflegezone des regionalen Naturparks. Der Hüttenbetrieb beschränkt sich jedoch auf die Sommersaison. Mit dieser Einschränkung wird gewährleistet, dass die Val Mora im Winter ihre Funktion als wichtiges Einstandsgebiet für die im Winter besonders störungsempfindlichen Wildtiere uneingeschränkt wahrnehmen kann. In Zusammenhang mit der Umnutzung der Alp sind keine neuen Erschliessungsinfrastrukturen erforderlich, und auch das Landschaftsbild wird im Vergleich zur heutigen Situation nicht wesentlich verändert. Die Ausstattung der Hütte beschränkt sich auf das notwendigste. Durch den Hüttenbetrieb wird im Vergleich zur heutigen Nutzung der Alp nicht mehr motorisierter Verkehr verursacht, denn abgesehen von wenigen Fahrten zur Versorgung der Hütte generiert der Hüttenbetrieb ausschliesslich Langsamverkehr (Fussgänger, Mountainbike). Der SAC als Betreiber der Hütte ist ein nicht gewinnorientierter Verband, der sich für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Gebirgswelt einsetzt, und sich in seinem Leitbild zum verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt bekennt. Es ist daher auch auszuschliessen, dass nach Inbetriebnahme der SAC-Hütte zusätzliche Infrastruktureinrichtungen errichtet werden, die auf eine Intensivierung der touristischen Nutzung zielen. Die SAC-Hütte wird jährlich nur während einer Saison betrieben, beansprucht keine neuen Erschliessungsinfrastrukturen, induziert - 6 -

keinen umweltbelastenden Mehrverkehr, führt zu keiner zusätzlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und ist aus diesen Gründen nicht als Einrichtung im Zusammenhang mit einer intensiveren Nutzung zu betrachten. Bei letzterem handelt es sich um Nutzungen, welche in grossem Umfang zusätzliche Infrastrukturen oder Landschaften beanspruchen. Der Grundsatz (e) wird durch die Umnutzung der Alp Sprella nicht verletzt. Ein Sommerbetrieb der Hütte führt gemäss den Ergebnissen der Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW nur zu einer leichten Störung der Wildtiere. Diese Störung ist gemäss derselben Studie zu verantworten, sofern Begleitmassnahmen getroffen werden. Der Region ist es ein wichtiges Anliegen, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb der Alp Sprella wirkungsvolle Begleitmassnahmen umgesetzt werden. Dabei sind Aspekte der Besucherlenkung (Verbote), der Besuchersensibilisierung (Informationen, Verhaltensregeln) zu berücksichtigen und ein umweltschonendes Versorgungskonzept ist zu erarbeiten und umzusetzen. Mit der Umsetzung von Begleitmassnahmen ist auch die Einhaltung des Grundsatzes d gewährleistet. Die Erläuterungen in der Ausgangslage des Richtplantextes, Kapitel 3.4, werden ergänzt. Insbesondere wird die Notwendigkeit von Begleitmassnahmen ausführlich dargelegt. Die angesprochenen Wegkonflikte (Mountainbike - Wanderer) werden im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des Richtplans Val Müstair behandelt. - 7 -

6d Erschliessung Rifairer Alm Die Antragssteller weisen darauf hin, dass die Aussage im Richtplantext, wonach die vorgesehene Verbindungsstrasse zur Erschliessung der Rifairer Alm die Birk- und Auerwildbiotope nicht tangiert, nicht korrekt ist. Die Verbindungsstrasse führe durch Birk- und Auerwildlebensräume und verletze damit sowohl die schweizerische Gesetzgebung wie auch die Ziele des Naturparks. Die Antragssteller beantragen, die Erschliessungsstrasse Guad - Rifairer Alm aus dem Richtplan zu streichen. teilweise berücksichtigt vgl. Beantwortung Antrag 5a 7 [Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, 22.11.2010] nicht berücksichtigt vgl. Beantwortung Antrag 6a 7a Erweiterung Skigebiet Minschuns; direkte Erschliessung Alp da Munt Gemäss der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL ist die im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis aufgeführte Erweiterung des Skigebietes Minschuns aus Sicht des Landschaftsschutzes äusserst problematisch. Es werde eine Landschaft von regionaler Bedeutung gemäss kantonalem Natur-und Landschaftsschutzinventar tangiert. Zudem liege in diesem Gebiet einer der attraktivsten Kleinseen im Val Müstair und ein Amphibienlaichplatz von nationaler Bedeutung (Lai Juata) würde ebenfalls tangiert. Die SL erachtet das Vorhaben vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Skitourismus in der Schweiz als nicht zeitgemäss. Auch die Erschliessung der Alp da Munt durch eine Zubringerbahn von Tschierv erachtet die SL aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes als sehr problematisch und aus wirtschaftlicher Sicht fragwürdig. Im Hinblick auf die Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans Val Müstair braucht es - 8 -

gemäss der SL grundsätzliche Überlegungen und ein Gesamtkonzept. Die SL beantragt, die Erweiterung und Neuerschliessung des Skigebietes Minschuns sowie die Erschliessung der Alp da Munt durch eine Zubringerbahn von Tschierv her zu streichen. 7b Umnutzung Alp Sprella Die SL ist der Ansicht, dass die Umnutzung der Alp Sprella als SAC- Hütte mit 70 Schlafplätzen unverhältnismässig ist und der einzigartige Wildnischarakter der Val Mora durch eine zusätzliche touristische Nutzung verloren gehen könnte. Gegen das Vorhaben sprechen gemäss der SL der Standort des Vorhabens in einem Landschaftsschutzgebiet resp. in einer Landschaftsschutzzone gemäss regionalem bzw. kantonalem Richtplan sowie in der Pflegezone des regionalen Naturparks und in unmittelbarer Nähe eines Wildasyls. Weiter sei das Vorhaben nicht mit dem Ziel des kantonalen Richtplans, wonach naturnahe Landschaften in ihrem Wesen nicht beeinträchtigt werden dürfen, vereinbar. Die Val Mora sei gemäss der SL bereits heute durch den Tourismus sehr beansprucht und belastet. Die SL vertritt die Ansicht, dass statt einer weiteren Nutzung der Val Mora vielmehr eine Reduktion der Aktivitäten, resp. zumindest deren verbesserte Kanalisierung und Lenkung anzustreben sei. Aus diesen Gründen beantragen die Antragssteller, die Umnutzung der Alp Sprella als SAC-Hütte zu streichen. nicht berücksichtigt vgl. Beantwortung Antrag 6c 7c Erschliessung Rifairer Alm Die Antragssteller weisen darauf hin, dass die Aussage im Richtplantext, wonach die vorgesehene Verbindungsstrasse zur Erschliessung der Rifairer Alm die Birk- und Auerwildbiotope nicht tangiert, nicht teilweise berücksichtigt vgl. Beantwortung Antrag 5a - 9 -

korrekt ist. Die Verbindungsstrasse führe durch Birk- und Auerwildlebensräume und verletze damit sowohl die schweizerische Gesetzgebung wie auch die Ziele des Naturparks. Die Antragssteller beantragen, die Erschliessungsstrasse Guad - Rifairer Alm aus dem Richtplan zu streichen. - 10 -

C. Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen - 11 -