Der ESF im Landkreis Sigmaringen Förderperiode Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Sigmaringen Förderjahr 2017

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Transkript:

1 Der ESF im Landkreis Sigmaringen Förderperiode 2014-2020 Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Sigmaringen Förderjahr 2017 - erarbeitet in der Sitzung des ESF-Arbeitskreises am 24.Juni 2016 - Einleitung Diese Arbeitsmarktstrategie wurde wie folgt erstellt: Schritt 1: Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs auf Grundlage der aktuellsten verfügbaren Arbeitsmarktdaten sowie der Einschätzungen und Erfahrungen der AK-Mitglieder Schritt 2: Formulierung von Zielen und Aktivitäten und Bestimmung von Zielgruppen Schritt 3: Umsetzung der Ziele Schritt 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Spezifisches Ziel B.1.1: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabe- Chancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind Wichtigste Zielgruppen sind (gemäß OP vom 01.09.2014; S. 34f): (OP ist die Abkürzung für "Operationelles Programm") Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert. Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden. Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen, Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten

2 Geplante Maßnahmen sind (gemäß OP-Entwurf vom 26.03.2014; S. 34): Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur sozialen Integration Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen Berücksichtigung der Querschnittsziele (gemäß OP-Entwurf vom 26.03.2014; S. 35): (a) Gleichstellung von Frauen und Männern Die in diesem Ziel geplanten Maßnahmen sollen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind. Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und für Männer erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und letztendlich ihre Integrationschancen zu verbessern. (b) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Konzentration auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z. B. Minderheiten oder Armutsmigrantinnen und -migranten aus EU- Mitgliedstaaten und Drittstaaten. (c) Ökologische Nachhaltigkeit Die ökologische Nachhaltigkeit spielt insbesondere im Rahmen von Maßnahmen der sozialen Stabilisierung und der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen eine Rolle. Der Landkreis Sigmaringen verfolgt seit 2009 kontinuierlich in der Prioritätsachse C (Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen) die spezifischen Ziele C 8.1 Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen und C 8.2 Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen. In den Förderjahren 2009 bis 2012 wurde zudem das spezifische Ziel C 7.2 Erhöhung von Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verfolgt. Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Sigmaringen im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 identifiziert werden: Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen Arbeitslose Personen nach Migrationshintergrund und ausgewählten Merkmalen Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA): Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer Länder, Kreise (April 2016 ) Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III (Land und Kreise (Dezember 2014) Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten (Länder und Kreise) (Januar 2016)

3. Die Arbeitsmarktsituation im Rechtskreis des SGB II im Landkreis Sigmaringen nach ausgewählten Merkmalen Im Landkreis Sigmaringen waren im April 2016 insgesamt 2.462 Menschen als arbeitslos gemeldet, davon 1.123 oder 44,8% im Rechtskreis des SGB III und 1.359 oder 55,2% im Rechtskreis des SGB II. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen im Landkreis Sigmaringen um 65 Personen ab. Im Vergleich zum Land weist der Landkreis Sigmaringen eine etwas günstigere Entwicklung auf. Positive Entwicklung im Bereich der SGB II-Arbeitslosigkeit: Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Rückgang festzustellen. Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im April 2016 im Landkreis Sigmaringen 50,3 % der SGB II-Arbeitslosen Frauen (683) und 49,7% Männer (676) waren. Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung zeigt, dass es sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern zu einem Rückgang kam (Frauen: - 25 Personen; Männer: - 40 Personen). Von der positiven Entwicklung im Bereich SGB II-Arbeitslosigkeit sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre im SGB II Insgesamt waren114 junge Erwachsene im April 2016 im Landkreis Sigmaringen als arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 8,4% der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre (Ba-Wü: 7,8%). Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der arbeitslosen jungen Erwachsenen um 21 Personen zu. Auf Landesebene ist auch ein Anstieg um 3,1% zu beobachten. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den jungen Männern gegenüber dem Vorjahresmonat kam es zu einer Steigerung (16 Personen), bei den jungen Frauen hingegen nur um (5Personen) zu beobachten war. Im April 2016 waren im Landkreis Sigmaringen somit 61 junge Frauen (60,2%) und 53 junge Männer (39,8%) im SGB II als arbeitslos registriert. Negative Entwicklung im Bereich der U25-SGB II-Arbeitslosigkeit: Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

4 Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü50) Im April 2016 waren 443 Personen oder 32,6% der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50) (Ba-Wü: 31,0%). Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um. 43 Personen an; auf Landesebene war ein Anstieg um 3,0% festzustellen. Im April 2016 gehörten insgesamt 222 Frauen (50,2%) und 221 Männer (49,8%) zu den älteren Arbeitslosen im Bereich des SGB II. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren bei den älteren arbeitslosen Frauen ein Rückgang zu beobachten (-22 Personen), die Zahl der älteren arbeitslosen Männer war ebenfalls Rückläufig und nahm um ( -21 Personen) ab. Positive Entwicklung im Bereich Ü50-SGB II-Arbeitslosigkeit: Von dieser Entwicklung sind ältere Frauen und Männer betroffen. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im April 2016 waren von den 1.359 Arbeitslosen im SGB II insgesamt 548 Personen oder 40,3% langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Rückgang um 1,5% (47 Personen) zu beobachten (Ba-Wü: -0,4%). Von den 548 Personen sind 276 Frauen (50,4%) und 272 Männer (49,6%). Bei den Frauen war im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Rückgang um ( -24 Personen), bei den Männern um ( - 23 Personen) festzustellen. Blickt man ergänzend auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 40,9% der arbeitslosen Frauen im SGB II langzeitarbeitslos sind, bei den Männern sind es 39,7%. Positive Entwicklung im Bereich SGB II-Langzeitarbeitslosigkeit: Insgesamt sind im Landkreis Sigmaringen Frauen und Männer gleichermaßen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ausländer/innen im SGB II Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II stieg im Landkreis Sigmaringen im Zeitraum April 2015 bis April 2016 von 290 auf 338 an. Jeder vierte SGB II- Arbeitslose (24,9%) hatte somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert lag bei 33,7%. Von den 338 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II waren im April 2016 jeweils genau die Hälfte Frauen und Männer (jeweils 169 Personen). Negative Entwicklung im Bereich der ausländischen SGB II-Arbeitslosen: Männer sind von dieser Entwicklung geringfügig stärker betroffen als Frauen.

5 Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II Im April 2015 verfügten im Landkreis Sigmaringen insgesamt 870 Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 469 Frauen (53,9%) und 401 Männer (46,1%). Insgesamt haben somit 61,1% der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung (Ba-Wü: 61,9%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Anstieg um 4,3% (36 Personen) festzustellen. Im Vergleich zum Land weist der Landkreis Sigmaringen hier eine ungünstigere Entwicklung auf (Ba-Wü: +2,3%). Der Blick auf die zeitliche Entwicklung zeigt zudem, dass der Anstieg bei den Frauen mit 5,4% (24 Personen) stärker ausfiel als bei den Männern mit 3,1% (12 Personen). Blickt man ergänzend noch auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 66,2% der arbeitslosen Frauen keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, bei den Männern sind es 56,0%. Negative Entwicklung bei den SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung: Frauen sind von dieser Entwicklung etwas stärker betroffen als Männer. Arbeitslosen Frauen fehlt nach wie vor im Vergleich zu den Männern häufiger eine abgeschlossene Berufsausbildung. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II Im April 2016 wiesen im Landkreis Sigmaringen 5,3% der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt Sigmaringen weiterhin leicht unter dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,9%). Insgesamt hatten im Landkreis Sigmaringen 72 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 21 Frauen (29,2%) und 51 Männer (70,8%). Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 6 Personen. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den Frauen und bei den Männern ein Rückgang um (6 Personen) zu verzeichnen war. Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass 3,2% der arbeitslosen Frauen im SGB II eine Schwerbehinderung haben, bei den Männern sind es 7,7%. Positive Entwicklung bei den Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung im SGB II: Von dieser positiven Entwicklung profitieren Frauen und Männer gleichermaßen. Alleinerziehende im SGB II Im April 2016 wiesen im Landkreis Sigmaringen insgesamt 174 Personen das Kriterium alleinerziehend auf. Dies entspricht einem Anteil von 12,9% an allen registrierten

6 SGB II-Arbeitslosen (Ba-Wü: 13,3%). Von den 174 Personen sind 157 Frauen (90,2%) und 17 Männer (9,8%). Gegenüber dem Vorjahresmonat sank die Zahl der alleinerziehenden SGB II- Arbeitslosen u 10 Personen. Während bei den Frauen ein Rückgang um 10 Personen festzustellen ist, ist die Anzahl der arbeitslosen alleinerziehenden Männer gleichgeblieben. Der ergänzende Blick auf die Verteilung zeigt zudem, dass 23,6% der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind (Ba-Wü: 25,9%), bei den arbeitslosen Männern sind es hingegen 2,4% (Ba-Wü: 1,6%). Positive Entwicklung bei den alleinerziehenden SGB II-Arbeitslosen: Von dieser positiven Entwicklung profitieren nur alleinerziehende Frauen. Insgesamt zeigt sich, dass von der negativen Entwicklung im Bereich der SGB II- Arbeitslosigkeit im Landkreis Sigmaringen einige Personengruppen besonders betroffen sind: Ältere arbeitslose Frauen (Ü50) im SGB II SGB II-Langzeitarbeitslose, insbesondere Männer SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere Frauen Ausländische SGB II-Arbeitslose Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Landkreis Sigmaringen Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat Januar 2016, sodass hier auch immer die Entwicklung zwischen Januar 2015 bis Januar 2016 betrachtet wird. Im Januar 2016 zählten insgesamt 2.712 Personen zu dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, davon 1.288 Frauen (47,5%) und 1.424 Männer (55,5%). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist Rückgang um 119 Personen zu beobachten. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gesunken, knapp Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen. Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die zahlenmäßige Entwicklung der Leistungsberechtigten wie folgt dar: Die Zahl der Ü50-Jährigen stieg von (882 Personen im Januar 2015) auf 997 im Januar 2016 an ( 507 Frauen und 490 Männer ). Im Alterssegment der unter 25-Jährigen war die Entwicklung hingegen durch einen Rückgang gekennzeichnet. Die Zahl lag im Januar 2016 bei 258 Personen.

7 Während die Zahl der älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (Ü50) anstieg, kam es bei den jüngeren Leistungsberechtigten (U25) zu einem Rückgang. Die Alleinerziehenden machten im Januar 2016 im Landkreis Sigmaringen 16,3% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus (Ba-Wü: 15,6%). Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein Anstieg um 1,3% oder 6 Personen zu beobachten (Frauen: +0,9% bzw. 4 Personen; Männer: +8,0% bzw. 2 Personen). Insgesamt waren somit 461 erwerbsfähige Leistungsberechtigte alleinerziehend, davon 94,1% (434) Frauen und 5,9% (27) Männer. Leichter Anstieg bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Januar 2016 hatten insgesamt 554 erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche Staatsangehörigkeit, davon 295 (52,3%) Frauen und 269 (47,7%) Männer. Gegenüber dem Vorjahresmonat war ein deutlicher Rückgang um 20,4% oder 73 Personen zu beobachten. Von dieser positiven Entwicklung waren die Männer stärker betroffen als die Frauen (Männer: - 31% bzw. 51 Personen; Frauen: - 12,1% bzw. 22 Personen). Der Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 22,5% deutlich unter dem entsprechenden Wert auf Landesebene mit 34,8%. Rückgang bei den ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Männer sind stärker betroffen als Frauen. Personen mit Migrationshintergrund im Landkreis Sigmaringen Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcentern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat Dezember 2014 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. Im Dezember 2015 hatten 44,0% der befragten arbeitslosen Menschen im Landkreis Sigmaringen einen Migrationshintergrund (944 Personen). In Baden-Württemberg lag dieser Anteil bei 51,5%. Von den arbeitslosen Menschen mit Migrationshintergrund wurden im Landkreis Sigmaringen im Dezember 2014 65,8% im Rechtskreis des SGB II und 34,2% im Rechtskreis des SGB III betreut. Bei den Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegen diese Anteile bei 51,6% (SGB II) bzw. 48,4% (SGB III). Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich im Dezember 2014, dass 12,8% der arbeitslosen Migrantinnen und Migranten keinen Hauptschulabschluss haben (Ba-Wü: 19,2%). Bei Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei 7,8% (Ba-Wü: 6,4%). Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede

8 zu beobachten: So konnten 69,4% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen (Ba-Wü: 64,9%), bei den arbeitslosen Menschen ohne Migrationshintergrund fehlte hingegen bei 34,1% eine abgeschlossene Berufsausbildung (Ba-Wü: 31,5%). Insgesamt zeigt sich: Von den Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind deutlich mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen. Arbeitslose mit Migrationshintergrund verfügen weiterhin über ein niedrigeres schulisches und berufliches Ausbildungsniveau, was sich als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. Die Definition des Merkmals Migrationshintergrund ist in 6 der Migrationshintergrund- Erhebungsverordnung (MighEV) geregelt: Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn 1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder 2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte oder 3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler, als dessen Ehegatte oder als dessen Abkömmling die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. Quelle: Methodenbericht der BA 2012 Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Spezifisches Ziel C.1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Anhand der folgenden Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Landkreis Sigmaringen im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 identifiziert werden: Situation der Schulabgänger/innen aus allgemein bildenden Schulen ohne bzw. mit Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2012/13 Schulsituation von ausländischen Jugendlichen

9 Als Datenquelle dienen die Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Die Schulsituation im Landkreis Sigmaringen Im Schuljahr 2012/13 lag der Anteil der Schulabgänger/innen aus öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit niedrigem Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss) an allen Schulabgänger/innen bei 21,6%; das entspricht einer Anzahl von 374 Schülerinnen und Schülern (Ba-Wü: 24,6%). Der Anteil der Schüler/innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen, betrug im Landkreis Sigmaringen 5,8% (Ba- Wü: 4,6%). Im Vergleich zum Schuljahr 2011/12 blieb dieser Anteil im Landkreis Sigmaringen somit unverändert (Ba-Wü: 4,3%). Im Schuljahr 2012/13 verließen im Landkreis Sigmaringen somit insgesamt 100 Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 122 Schüler/innen, d.h. es ist ein Rückgang um 18,0% festzustellen. Von den insgesamt 1.737 Schulabgänger/innen im Schuljahr 2012/13 haben 94 (5,4%) keine deutsche Staatsangehörigkeit (Ba-Wü: 12,6%). Blickt man auf die 100 Schulabgänger/innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich, dass 12 Schüler/innen (12%) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Wert liegt unter dem Landesschnitt von 27,8%. Während im Landkreis Sigmaringen 12,8% der ausländischen Schüler/innen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, ist dies bei den deutschen Schüler/innen bei 5,4% der Fall. Auch wenn verglichen mit dem Vorjahr im Landkreis Sigmaringen im Schuljahr 2012/13 weniger Schüler/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Abschluss verlassen, sollte diesen Jugendlichen dennoch weiterhin ein besonderes Augenmerk gelten. Bei ausländischen Jugendlichen ist zudem eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. Empfehlungen der Experten und Expertinnen aus dem AK: Angesichts der Finanzsituation ist eine Förderung der Zielgruppen an den allgemein bildenden Schulen nicht möglich. Die Zielgruppen münden in der Regel in das berufliche Schulwesen, daher wird der Handlungsbedarf weiterhin im Bereich der beruflichen Schulen gesehen. Der ESF-Arbeitskreis fasst folgenden Beschluss: Das Ziel C.1.1. soll als Teil der ESF-Arbeitsmarktstrategie im Landkreis Sigmaringen verfolgt werden. Zielgruppen: Jugendliche in den beruflichen Schulen, bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die Gefahr besteht, die berufliche Schule ohne Anschlussperspektive zu verlassen.

10 Ziele: Vermeidung von Schulversagen u.a. durch Unterstützung beim Erlernen elementarer Kenntnisse; Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit nach der Schule und Unterstützung des Übergangs in Ausbildung Aktivitäten: Training der Schlüsselqualifikationen zur Vermeidung von Schulversagen und Erhöhung der Ausbildungsreife. Individuelle Förderung und Unterstützung sollen im Mittelpunkt stehen. Frauen/Mädchen sollen mindestens gemäß ihres Anteils an der Zielgruppe gefördert werden. Schritt 3: Umsetzung der Ziele Die Ausschreibung der regionalen ESF-Mittel des Landkreises Sigmaringen in Höhe von derzeit jährlich 181.014,33 erfolgt Anfang Juli 2016 durch eine Veröffentlichung in der Presse, sowie auf der Internetseite des Landkreises Sigmaringen. In der Veröffentlichung werden die vom regionalen ESF-Arbeitskreis festgelegten Ziele und die vorgesehenen Zielgruppen und die zur Verfügung stehenden Mittel aufgeführt. Nach dem Einreichen der Projektanträge zum 30.09.2015 durch die örtlichen Träger werden die zu fördernden Projekte mit Hilfe des Ranking-Verfahrens vom regionalen ESF- Arbeitskreis ausgewählt. Kriterien für die Auswahl der Projekte sind neben den Vorgaben der ESF- Verwaltungsbehörde die Übereinstimmung von Projektanträgen mit den regionalen Arbeitskreiszielen, den Zielgruppen sowie dem Querschnittsziel der Gleichstellung. Erwartet werden gendersensible Projektanträge sowie der Einsatz von Personal mit Genderkompetenz bzw. der Bereitschaft, dies zeitnah durch Fort- und Weiterbildungen zu erwerben. Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des Landkreises Sigmaringen begleiten die Träger im Vorfeld und während der Projektlaufzeit bei Bedarf. Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESF- Arbeitskreises im Landkreis Sigmaringen zu erreichen. Schritt 4: Festlegung Vorgehen zur Evaluation Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich des Querschnittsziels der Gleichstellung wird überprüft durch das folgende Vorgehen: Die Geschäftsstelle leitet den Arbeitskreismitgliedern die Sachberichte zu. Ergänzend hält die Geschäftsstelle die AK-Mitglieder bei Bedarf über aktuelle Entwicklungen in den Projekten auf dem Laufenden. Die Projektträger berichten bei der Projektvorstellung auch über Erfahrungen und Ergebnisse der Vorläuferprojekte. Zudem werden einzelne Projekte z.b. im Rahmen von Strategie- und Rankingsitzungen durch den regionalen Arbeitskreis sowie die Geschäftsstelle besucht.

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