BAU, VERKEHR UND UMWELT

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Transkript:

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG ENERGIE; Strategie Kanton Aargau; energieaargau vom 31.10.2014 bis 31.01.2015 Name/Organisation Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) Kontaktperson Sarah Suter Kontaktadresse Entfelderstrasse 11 PLZ Ort 5001 Aarau Telefon 062 837 18 06 E-Mail sarah.suter@aihk.ch Sehr geehrte Damen und Herren Ihre Meinung zur überarbeiteten Energiestrategie interessiert uns. Sie sind eingeladen, uns Ihre Stellungnahmen und Vorschläge zu unterbreiten. Dabei können Sie beurteilen, wie Sie der neuen Energiestrategie (energieaargau) gegenüberstehen (,, ). Wir bitten Sie, eine allfällige Negativ- zu begründen. Zu Beginn kommen einige Fragen bezüglich der vier kantonalen Hauptziele, gefolgt von Fragen zu ausgewählten Strategien sowie den acht Handlungsfeldern. Am Schluss haben Sie die Möglichkeit, zu weiteren Aspekten des Strategieberichts Stellung zu nehmen. Einzureichen bis am 31.01.2015 an (vorzugsweise elektronisch) Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Energie Entfelderstrasse 22 5001 Aarau E-Mail: energie@ag.ch Auskunftsperson während des Anhörungsverfahrens Werner Leuthard, Leiter Abteilung Energie, Tel. 062 835 28 81

Fragen zur Anhörung 1. Wie beurteilen Sie die vier kantonalen Hauptziele? (Kapitel 2.2) a) Hauptziel 1 Energieeffizienz: Energieverbrauch pro Kopf senken (Kap. 2.2.1) Frei nach dem Motto «Gesparte Energie ist die beste Energie» unterstützt die AIHK die Stossrichtung, den Energieverbrauch pro Kopf langfristig zu senken. Allerdings fragen wir uns, ob es sinnvoll ist, die Ziele aus der Energiestrategie 2050 des Bundes einfach «proportional» auf die Kantonsebene herunterzubrechen, zumal diese Ziele einerseits sehr ambitiös, andererseits noch alles andere als bereits in Stein gemeisselt sind, vgl. Ziff. 4. Gleichzeitig bezweifeln wir, dass bei diesem Hauptziel tatsächlich von einer «mittleren Steuerbarkeit» ausgegangen werden kann. b) Hauptziel 2 Stromeffizienz: Stromverbrauch pro Kopf senken (Kap. 2.2.2) Vgl. zu Frage 1.a) c) Hauptziel 3 erneuerbare Stromproduktion: Erneuerbare Stromproduktion ausbauen (Kap. 2.2.3) Die AIHK befürwortet allerdings nur dort einen Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, wo er auch effektiv sinnvoll und wirtschaftlich ist. So muss beispielsweise berücksichtigt werden, dass der Aargau weder eine ausgesprochene «Sonnenstube» noch ein bevorzugtes Gebiet für Windkraftanlagen ist. 2 von 8

d) Hauptziel 4 Versorgungssicherheit: Sichere Energieversorgung beibehalten (Kap. 2.2.4) Wir begrüssen es sehr, dass der Regierungsrat die Wichtigkeit der Versorgungssicherheit herausstreicht. Inwiefern der eingeschlagene Weg auch kontrollierbar respektive steuerbar ist, bleibt u.e. aber offen. Vgl. zu Frage 3.g) 2. Fragen bezüglich ausgewählten Strategien (Kapitel 3) Es folgen einige Fragen zu ausgewählten Strategien. Es sind dies neue Strategien oder aber solche, deren inhaltliche Ausrichtung sich gegenüber energieaargau aus dem Jahr 2006 erheblich geändert hat. a) Wie beurteilen Sie die neue Strategie "Windkraft"? (S. 35) 3 von 8

b) Wie beurteilen Sie die Neuausrichtung der Strategie "Geothermie (Tiefengeothermie)"? (S. 35) Die Geothermie-Strategie fokussiert neu auf die Tiefengeothermie. Bisher lag der Fokus auf der Nutzung der untiefen Geothermie. Letztere wird mit Hilfe von Erdsonden und Wärmepumpen heute bereits grossflächig zur Beheizung von Gebäuden genutzt und daher auch der Gebäude-Strategie respektive dem Handlungsfeld Gebäude zugeordnet. Bisher Strategie 12: Geothermie Geothermie soll im Sinne der Substitution CO2-emittierender Brennstoffe vermehrt zum Einsatz kommen. Wärmepumpenanlagen sollen gefördert und deren Anzahl kontinuierlich gesteigert werden. Neu Strategie Geothermie (Tiefengeothermie) Der Kanton Aargau leistet einen Beitrag zur Entwicklung der wirtschaftlichen Nutzung der Wärme aus dem tiefen Untergrund. Aufgrund der Verschiebung des Fokus von der untiefen Geothermie hin zur Tiefengeothermie macht die Neuausrichtung Sinn. Allerdings bleibt die allgemein gehaltene Neuformulierung konkrete Massnahmen oder Projekte schuldig. c) Wie beurteilen Sie die Neuausrichtung der Strategie "Kernenergie"? (S. 42) Bisher Strategie 7: Kernenergie Der langfristige, sichere Betrieb der drei Kernenergieanlagen im Kanton Aargau wird durch den Kanton Aargau unterstützt wie auch die Bestrebungen um den Ersatz der bestehenden Kraftwerkskapazitäten durch CO2-e Anlagen. Neu Strategie Kernenergie Der Kanton Aargau will keinen Ersatz der bestehenden Kernenergieanlagen mit heutigen Technologiestandards. Er unterstützt jedoch den Betrieb der Kernenergieanlagen bis zum Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer und solange diese noch einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Wir unterstützen ausdrücklich die Haltung des Regierungsrates, auf Technologieverbote zu verzichten (S. 41 unten). 4 von 8

d) Wie beurteilen Sie die neue Strategie "Vorbildfunktion"? (S. 67) 3. Fragen bezüglich den Handlungsfeldern (Kapitel 3) a) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "Wasserkraft (erneuerbare Energien)"? (Kapitel 3.1) b) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "neue erneuerbare Energien"? (Kapitel 3.2) Die AIHK spricht sich für einen gezielten Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Im entsprechenden Handlungsfeld wird dem Umstand, dass die Stromerzeugung durch Solar- und Windkraftanlagen starken Schwankungen unterliegt, u.e. aber zu wenig Rechnung getragen. Folglich besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen und es ist fraglich, ob die angestrebten Ziele tatsächlich erreicht werden können. 5 von 8

c) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "nicht erneuerbare Energien"? (Kapitel 3.3) Allenfalls wäre zusätzlich zu prüfen, ob an den Standorten der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt später neue Gas-Kombi-Kraftwerke aufgebaut werden könnten, da so die bestehende Stromnetzinfrastruktur gleich genutzt werden könnte. d) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "Gebäude"? (Kapitel 3.4) Gegen die in den revidierten kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) offenbar vorgesehene Sanierungspflicht haben wir aber grösste Vorbehalte. e) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "Prozesse"? (Kapitel 3.5) Es ist zu beachten, dass tendenziell immer weniger Abwärme entsteht, weil die Industrie immer weniger wärmeintensiv ist und bereits viel getan wurde (Stichworte Umsetzung Grossverbraucherartikel, Zusammenarbeit mit der Energieagentur der Wirtschaft). Auf keinen Fall dürfen Unternehmen unwirtschaftliche Massnahmen aufgezwungen werden. 6 von 8

f) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "Mobilität"? (Kapitel 3.6) Unseres Erachtens geht aus diesem Handlungsfeld zu wenig hervor, was der Kanton konkret zu tun gedenkt. g) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "Versorgungssicherheit und Energiespeicherung"? (Kapitel 3.7) Die AIHK ist erfreut, dass sich der Kanton im wichtigen Bereich der Energiespeicherung aktiv engagiert. Inwiefern respektive mit welchen konkreten Massnahmen er die Stromversorgung sicherstellen will, erschliesst sich uns hingegen noch nicht. Für die Unternehmen ist Versorgungssicherheit mit allen Energien sehr wichtig. Aus Sicht der Unternehmen ist es aber entscheidend, dass die gesicherte Versorgung zu einem angemessenen Preis erfolgen kann. Andernfalls wird die Konkur- renzfähigkeit unserer Wirtschaft bedroht. Wir beantragen, die Aussagen zur Versorgungssicherheit mit diesem Aspekt zu ergänzen. h) Wie beurteilen Sie das Handlungsfeld "Querschnittsaufgaben"? (Kapitel 3.8) 7 von 8

4. Allgemeine Rückmeldung Die AIHK begrüsst den Handlungswillen des Regierungsrats, die Energiestrategie 2050 des Bundes frühzeitig auch in die kantonale Energieplanung einfliessen zu lassen. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Bundesvorlage noch alles andere als eine bereits beschlossene Sache ist. Aus diesem Grunde fragen wir uns, ob es nicht nachhaltiger wäre, die kantonale Energiestrategie erst im Anschluss an das durchberatene Bundesgesetz umzusetzen. Wir befürworten die vom Regierungsrat vorgeschlagene rollende Planung, mit welcher die Ziele laufend an die neuen Entwicklungen angepasst werden können. Starr verankerten und darüber hinaus illusorischen Zielsetzungen wie sie dagegen die Volksinitiative «Aargau effizient und erneuerbar» vorsieht stehen wir ablehnend gegenüber. 8 von 8