Probezeitbeurteilung

Ähnliche Dokumente
Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung von Lehrkräften und Förderlehrkräften

Dienstliche Beurteilung

Amtliche und rechtliche Auszüge zur Dienstlichen Beurteilung von schwerbehinderten und gleichgestellten Lehrkräften

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD

Anlage1. I. Personalangaben. Beurteilungsart. ! Regelmäßige Beurteilung! Anlassbeurteilung. ! Probezeitbeurteilung! Zwischenbeurteilung.

Tipps und Hilfen zur Beurteilung

Beurteilungsart. I. Personalangaben. Beurteilungszeitraum von bis Besonderheiten (Abordnung, Freistellung oder ähnliches) Beurteiler

Tipps und Hilfen zur Beurteilung

UK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P b.

Dienstliche Beurteilung

Abschnitt 1 Geltungsbereich

Dienstliche Beurteilung

Periodische Beurteilung Lehrkräfte Verfahren

Vorbildlich: Als Schulleitung beurteilt werden. und. Beurteilung von Lehrkräften

Dienstliche Beurteilung

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Dienstliche Beurteilung (zu Nummer 5.3 Satz 2 und Nummer 7.1 Satz 2) Name, Vorname, Geburtsdatum,

AllMBl S A. Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung

KWMBl S K

Dienstliche Beurteilung

IV Beurteilt werden a) die Beamten auf Probe:

Dienstliche Beurteilung

MERKBLATT. für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten

Dienstliche Beurteilung für Lehrer einschließlich Funktionsstelleninhaber Vertraulich behandeln

Anlass: ja nein ja nein


Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung

UK. Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern

Verfahrensbeschreibung

Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt!

R i c h t l i n i e n. für die Beurteilung der Beamtinnen/Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen Vom 01.

Richtlinien über die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern (Beurteilungsrichtlinien) vom 1. März 2013

Grundlegende Änderungen im Beurteilungsverfahren

Dienstliche Beurteilung - Beurteilungsvordruck -

Stand: 2. Februar Kultusministerium. Regierung. Schulamt. Schulleiter

Dienstliche Beurteilung. Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt!

UK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. vom 15. Februar 2012 Az.: II.5-5 P b.

Rechtsverordnung über die Laufbahnen der. Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Deutschland (LaufbahnVO EKD)

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Sonderinformation: Beurteilungsrichtlinien Beförderungen

Beurteilung. zu Beurteilende/r. Art der Beurteilung (s. Anhang zum Beurteilungsvordruck Seite 1) bitte auswählen. Beurteilungsgrundlagen

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

Beurteilungsrichtlinien für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Beurteilungsanlass. während der laufbahnrechtlichen Probezeit gemäß Nr. 3.1 der AV

Fundstelle: Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 3 vom /Amtsblatt Nr. 10/07

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Sonderinformation: Beurteilungsrichtlinien Beförderungen

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Dienstliche Beurteilung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

Dienstliche Beurteilung Lehrkräfte Beurteilungsbeitrag Lehrkräfte

Abschnitt 3. Dienstliche Beurteilung allgemeine Beurteilungsrichtlinien

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3372. Beschlussempfehlung

VwV-Lehrkräftebeurteilung VwV-LK-Beurt

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August 2016

Periodische Beurteilung. Verfahren

Synopse zur Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung LbV): af - > n.f.

Berufungsliste der Professur für (NF Prof. ) Inhaltsverzeichnis. Allgemeine Angaben zur Professur/Juniorprofessur

Integrationsvereinbarung

Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilung

Synopse zur Verordnung über die Laufbahnen der bayerischen Beamtinnen und Beamten (Laufbahnverordnung LbV): n.f. - > a.f.

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

Dienstliche Beurteilung

Beurteilungs VO vom veröffentlicht im GBl. vom , S 780

Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Erlass des Kultusministeriums. Vom 23. März 1995

Antrag zur Erteilung von Religionsunterricht in konfessionell gemischten Lerngruppen für das Schuljahr 20 /

Sonder-Information: Beurteilungsrichtlinien 2014

Ja, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:

B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN

Antrag auf Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung unter Wegfall der Bezüge

Antrag auf Telearbeit

Grundsätze für die Evaluation von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren nach. an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Berufsbildende Schule Linz/Rhein Am Gestade 9,

Die ersten Jahre- vom Beamten auf Widerruf bis zur Anstellung auf Lebenszeit

Dienstliche Beurteilung

Vom 21. März 2014 (ABl. S. 166) Änderungen. Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle ABl. EKM 1 Verordnung zur Änderung

Dienstanweisung über die Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten

Beurteilung Lehrkräfte. Instrument der Personalführung und Qualitätssicherung des Unterrichts

Dienstliche Beurteilung: Berücksichtigung behinderungsbedingter Minderleistungen

Überblick über die Änderungen im Beamtenrecht in NRW durch das Inkrafttreten des BeamtStG und die Neufassung des LBG NRW zum 01.

Betr.: Lehrereinstellung hier: Einstellung zum (TT.MM.JJJJ) Anlage: fünf Seiten Personalbogen

Gemeinsame Allgemeine Verfügung der Senatsverwaltung für Justiz und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5

K. (Ergänzende Beurteilungsrichtlinien Wissenschaft und Kunst)

Transkript:

AnlageB Schulnummer Schule Jahr Probezeitbeurteilung Amts-/Dienstbezeichnung,Besoldungsgruppe,Name,Vorname,Geburtsdatum Lehramt,Lehrbefähigung(Fächer),Lehrerlaubnis Schwerbehinderungbzw.Gleichstelung nein ja GradderBehinderung: Codierzeile Schulnr. Geb.datum VIVA-Nr. Datumder Beurteilung Beurteilung Art G.-Urt. Datumder Eröfnung Mind.- anf. Dauerh. herausragend 1. TätigkeitsgebietundAufgabenindem(regulären verkürzten verlängerten 1) )Probezeitraum vom mitablaufam 2. Gesamtwürdigung(Gesamtwürdigung/Eignung[auchgesundheitlicheEignung]/Befähigung/ fachlicheleistung) verbalebeschreibung 2.1 FachlicheLeistung 2.1.1 UnterichtsplanungundUnterichtsgestaltung 1) Nichtzutrefendesstreichen.

2.1.2 Unterrichtserfolg 2.1.3 Erzieherisches Wirken 2.1.4 Zusammenarbeit 2.1.5 Sonstige dienstliche Tätigkeiten

2.2 Eignung und Befähigung 2.2.1 Entscheidungsvermögen 2.2.2 Einsatzbereitschaft 2.2.3 Berufskenntnisse und ihre Erweiterung 3. Ergänzende Bemerkungen Hier kann das durch die Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale von der Lehrkraft gezeichnete Bild durch ergänzende Bemerkungen, insbesondere zur Einschätzung ihrer Persönlichkeit, die in die Bewertungen der Einzelmerkmale der beiden Blöcke fachliche Leistung und Eignung/Befähigung noch nicht eingeflossen sind, aber in die Gesamturteilsbildung einbezogen werden sollen, abgerundet werden, zum Beispiel durch besondere wissenschaftliche, künstlerische Leistungen, ehrenamtliche Tätigkeiten, Mitwirkung im Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung (nur mit Zustimmung), persönliche Erschwernisse der Lehrkraft (z.b. häufige, längere Erkrankungen). Hat eine Behinderung eine Minderung der Arbeits- bzw. der Verwendungsfähigkeit zur Folge, ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Minderung der Arbeits- bzw. der Verwendungsfähigkeit infolge der Behinderung berücksichtigt wurde. Erbringt eine schwerbehinderte Lehrkraft trotz der mit der Behinderung verbundenen Erschwernis gute oder herausragende Leistungen, ist dies ebenfalls hier zu vermerken.

4. Stellungnahme und Bewertungsstufen (nicht ausfüllen, wenn 5. zutrifft) Befähigung bewährt und erfüllt damit die Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Befähigung noch nicht hinreichend bewährt und erfüllt damit noch nicht die Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Befähigung nicht bewährt und kann nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. Geeignet 1) Noch nicht geeignet 2) Nicht geeignet 2) 5. Stellungnahme zur Abkürzung der Probezeit (nicht ausfüllen, wenn 4. zutrifft) Die Lehrkraft kommt auf Grund der Prüfungsnoten für eine Abkürzung der Probezeit in Betracht. Die Lehrkraft hat sich im Beurteilungszeitraum hinsichtlich ihrer Leistung, Eignung und Befähigung bewährt und erfüllt damit die Voraussetzung für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Ihre Leistungen liegen, gemessen an denen der übrigen Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe, erheblich über dem Durchschnitt. Ja 3) 1) Eintrag in der Spalte G.-Urteil der Codierzeile 3) Eintrag AG in der Spalte G.-Urteil der Codierzeile 2) Kein Eintrag GE in der Spalte G.-Urteil der Codierzeile 6. Die Mindestanforderungen im Sinn des Art. 30 Abs. 3 Satz 1 BayBesG werden erfüllt. 2) ja nein 3) 7. (Ggf.) Dauerhaft herausragende Leistungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 1 bzw. 4 BayBesG werden festgestellt. 2) Sind bei Zwischenbeurteilungen während der Probezeit nicht auszufüllen. 3) Falls die (Förder-)Lehrkraft die an das Amt gestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist dies in einer gesonderten Mitteilung schriftlich zu begründen. In der Mitteilung ist auch der Zeitpunkt anzugeben, ab dem der Stufenstopp wirkt (vgl. dazu Abschnitt 5 der VV- BeamtR bzw. Nr. 30.3 der BayVwVBes zu Art. 30).

Beurteilende/r Dienstvorgesetzte/r:.. (Amtsbezeichnung).. (Vor- und Zuname)...... (Unterschrift der/des beurteilenden Dienstvorgesetzten) Stellungnahme der/des unmittelbar Vorgesetzten: (Amtsbezeichnung) (Vor- und Zuname) ohne Einwendungen Einwendungen, Begründung (ggf. auf gesondertem Blatt).., den... (Ort) (Datum) (Unterschrift der/des unmittelbar Vorgesetzten) Gemäß Art. 61 Abs. 1 Satz 1 LlbG eröffnet erhalten:.... (Unterschrift der beurteilten Lehrkraft) Prüfvermerk:.. (Amtsbezeichnung/Überprüfende Stelle) Einverstanden/geändert:... (Vor- und Zuname/Überprüfende Stelle)... (Unterschrift/Überprüfende Stelle) Gemäß Art. 61 Abs. 1 Satz 5 LlbG nochmals eröffnet erhalten:... (Unterschrift der beurteilten Lehrkraft)