3. Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen

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Transkript:

3. Qualifizierungsmaßnahme für psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen 1

Inhalt Das Anforderungsprofil... 3 Die Pflichtbestandteile zur Erlangung des Zertifikates... 4 Der Abschluss... 4 Die Referentinnen und Referenten... 4 Die Lerninhalte... 4 Die Lernmethoden... 6 Die Tagungsleitung... 7 2

Das Anforderungsprofil Die Maßnahme richtet sich an Menschen, die über einen qualifizierten Abschluss der Sozialen Arbeit oder ein vergleichbares abgeschlossenes Fachhochschul-oder Universitätsstudium verfügen, mindestens aber über eine abgeschlossene Berufsausbildung, gekoppelt mit einer fachspezifischen, wissenschaftlich anerkannten Zusatzausbildung. Darüber hinaus sollten interessierte Bewerberinnen und Bewerber über mindestens zwei Jahre Erfahrung in sozialarbeiterischem Handeln oder eine vergleichbare Erfahrung verfügen. Die Lernziele Die Fortbildung verfolgt das Ziel, sozialpädagogische Fachkräfte mit Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Opfern von Straftaten in der psychosozialen Prozessbegleitung vertiefend zu qualifizieren. Nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder zum psychosozialen Prozessbegleiter besitzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Zielgruppe bezogenes Grundwissen in den Bereichen Medizin, Psychologie, Viktimologie, Kriminologie und Recht Kenntnisse der relevanten rechtlichen Grundlagen (wie z.b. StPO, StGB, OEG, SGB) Kenntnisse über das Ermittlungs- und Strafverfahren (Beteiligte, Abläufe) Kenntnisse über die bundesweiten Qualitätsstandards für die Psychosoziale Prozessbegleitung umfassende Kenntnisse zur Umsetzung der Niedersächsischen Standards für die psychosoziale Prozessbegleitung Methodenkompetenz in der Arbeit mit der in den Standards definierten Zielgruppe Kenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen Beratung und Gesprächsführung die Fähigkeit Vernetzung zu organisieren und vernetzt zu arbeiten die Fähigkeit die Möglichkeiten und Grenzen anderer Professionen zu erkennen und zu respektieren. 3

Die Pflichtbestandteile zur Erlangung des Zertifikates Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zu einer regelmäßigen Teilnahme an insgesamt acht Modulen, mit einem zeitlichen Umfang von insgesamt 140 Zeitstunden. Zudem gehören zu den Pflichtbestandteilen der Qualifizierungsmaßnahme die Prozessbeobachtung von mind. einer Verhandlung inkl. Dokumentation (30 Zeitstunden), ein eigenständiges Selbststudium sowie die Durchführung der Kollegialen Beratung in selbstorganisierten Gruppen im Rahmen von 16 Zeitstunden insgesamt. Der Abschluss Um den Abschluss der Qualifizierung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen zu erlangen, müssen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, nebst der Erbringung des Nachweises zur Erfüllung der Pflichtbestandteile, ein abschließendes Kolloquium absolvieren. Das Kolloquium wird durch ein Gremium, bestehend aus ausgewählten Expertinnen und Experten, durchgeführt und bewertet. Die Referentinnen und Referenten Als Referentinnen und Referenten fungieren Fachkräfte aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Viktimologie, Kriminologie und Recht. Innerhalb der Maßnahme vermitteln sie sowohl die erforderlichen Fachkenntnisse als auch Möglichkeiten wirkungsvoller Unterstützungsstrategien, die im Dialog mit den Teilnehmenden im Rahmen der Ausbildung entwickelt und erprobt werden. Die Lerninhalte Um Klientinnen und Klienten im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung eine umfassende Hilfestellung bieten zu können, werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den folgenden Themenbereichen geschult: 4

Grundlagen der psychosozialen Prozessbegleitung: Überblick über die Historie der psychosozialen Prozessbegleitung, Aufzeigen vergleichbarer Ansätze in Deutschland und Europa Die bundesweiten Empfehlungen für Mindeststandards für die psychosoziale Prozessbegleitung sowie die niedersächsischen Standards Die besondere Situation der in den Standards benannten Zielgruppen im Strafverfahren (Belastungsfaktoren vor, während und nach einer Hauptverhandlung im Hinblick auf die Besonderheiten der Zielgruppe) Das Rollenverständnis der psychosozialen Prozessbegleitung und vorhandene Schnittstellen mit anderen Professionen Trauma / Stabilisierungs- und Reorientierungsstrategien Netzwerkarbeit: Reflexion und Bewertung des eigenen bestehenden Netzwerkes, Grundsätze und Hilfestellung für eine gelingende Netzwerkarbeit, Formen der Netzwerkarbeit Zielgruppenorientiertes Basiswissen, sowie individuelle Stabilisierungs- Strategien für die in den Qualitätsstandards benannten Zielgruppen Das Ermittlungsverfahren: Pflichten und Folgen im Zuge der Anzeigeerstattung, Rollenverständnis und Aufgaben der beteiligten Professionen sowie der psychosozialen Prozessbegleitung, Anzeigebegleitung Das Strafverfahren: Grundlagen im Strafprozessrecht, Ablauf des Strafverfahrens, Rollenverständnis und Aufgaben der beteiligten Professionen (Richter/ Staatsanwaltschaft/ Nebenklage/ Verteidigung/ ) sowie der psychosozialen Prozessbegleitung, Informations- und Beteiligungsrechte von Zeuginnen und Zeugen, Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, Grundlagen im Strafrecht, Rechtsmittel 5

Psychosoziale Prozessbegleitung in Vorbereitung auf die Hauptverhandlung, während der Verhandlungen sowie Prozessnachbereitung - Psychosoziale Prozessbegleitung in der Praxis (Planspiel + Reflexion) Exkurs Familienrecht und Zivilrecht / Gewaltschutzgesetz Forensische Psychologie: Glaubhaftigkeitsbegutachtung, Suggestion Rechtsmedizinische Grundbegriffe, Beweissicherung (Pro Beweis) Das OEG-Verfahren: Antragstellung, Rechte und Pflichten der Antragstellerinnen und Antragsteller Vermittlung von Formen der Dokumentation Vermittlung von Methoden zur Selbstreflektion/ Fallarbeit: Kollegiale Beratung, weitere Formen der Fallberatung Betrachtung von Risikofaktoren der professionellen Opferarbeit: psychische Belastungen, präventive Maßnahmen, Erkennungsmerkmale, Bewältigungsstrategien, Hilfemöglichkeiten Integration psychosozialer Prozessbegleitung das eigene Arbeitsfeld: Möglichkeiten und Grenzen (Supervision) Die Lernmethoden Die Qualifizierungsmaßnahme setzt sich sowohl aus theoretischen Anteilen, die in Form von Vorträgen und Theoriearbeit mit anschließender Diskussion gelehrt werden, als auch aus praktischen Anteilen, wie Gruppenarbeit sowie praktisches Anwenden nützlicher Methoden und selbstreflexiver Arbeitsweisen zusammen. 6

Die Tagungsleitung Während des gesamten Ausbildungszeitraumes wird die Qualifizierungsmaßnahme durch eine Seminarleitung begleitet, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über Organisation und Struktur der Maßnahme informiert sowie die Bereitstellung von Ausbildungsunterlagen, Materialien für das Selbststudium und einer Anleitung für die eigenverantwortliche Prozessbeobachtung und -dokumentation sicherstellt. Des Weiteren begleitet die Tagungsleitung gruppendynamische Prozesse, wie das Kennenlernen, Schaffen einer gelingenden Arbeitsatmosphäre und Reflexion. Überdies wird die Maßnahme durchgängig durch eine Volljuristin sowie eine anerkannte Fachkraft der psychosozialen Prozessbegleitung begleitet. Der Veranstaltungsort Da sich der Adressatenkreis auf Fachkräfte aus Niedersachsen fokussiert, wird ebenso für die Qualifizierungsmaßnahme auf eine Niedersächsische Bildungsstätte zurückgegriffen. Ergänzende Fortbildung Zu dem Gesamtkonzept der Qualifizierung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen gehört neben dem Absolvieren der Qualifizierungsmaßnahme auch der regelmäßige Besuch ergänzender Fortbildungsmodule. Diese werden einmal jährlich allen in Niedersachsen tätigen psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern angeboten. 7