Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

Ähnliche Dokumente
MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

Gefahrstoffe Transport von Gefahrgütern

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Gefahrstoffe. Transport von Gefahrgütern Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.

Transport gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNGEN FÜR HANDWERKER, AUSSENDIENSTMITARBEITER etc.

Gefahrstoffe. Transport von Gefahrgütern. Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Gefahrguttransport. Seminar Innerbetrieblicher Transport und Verkehr gemäß DGUV Vorschrift 2

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Leitfaden zur Schulung. beauftragter Personen. und. sonstiger verantwortlicher Personen

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Gefahrguttransport in kleinen Mengen

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Big-Bag auf Rungenpalette. SuperNeonsKëscht-Karton. PU-Schaumdosen-Karton. Kunststoffdeckelfass 30 l. Kunststoffspundfaß 120 l.

Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel

Checkliste Beförderungspapier nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis:

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Große Änderungen bei kleinen Mengen

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Leitfaden zur Unterweisung von Personen, die in der Bauwirtschaft an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind * )

Neuerungen Gefährliche Stoffe und Güter

Kraftstoff-Kanister made by hünersdorff

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Ladungssicherung Gefahrgut

Bekanntmachung der Verfahrensregeln der IMO/ILO/UNECE für das Packen von Güterbeförderungseinheiten CTU-Code Verkehrsblatt Seite 422 Stand: Mai 2015

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013

Gut informiert. Kurzzusammenfassung über die Kennzeichnung von Gasflaschen und die Verordnung über die Beförderung auf der Strasse

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Allgemeines. Freigrenzen-Regelung nach ADR/SDR. Hilfsliste Berechnung der Freigrenzen

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Diese Produkte sind dann zusätzlich als umweltgefährdend zu kennzeichnen. (genauer siehe Punkt ):

Gefahrgutinformation. Transport von Gasflaschen die Punkte-Regel.

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen

Multilaterale Vereinbarungen

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Kraftstoff-Kanister made by hünersdorff

Befreiungen nach ADR I

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

INFORMATIONSBROSCHÜRE

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte Ergebnisse der Gefahrgutschätzung. Fachserie 8 Reihe 1.4

Merkblatt zum sicheren Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr

Lithiumbatterien, gebraucht, defekt Wie entsorgen? Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ERFA 2014 Bild 1

EIGA Positionspapier

Verkehr. Statistisches Bundesamt. Gefahrguttransporte. Fachserie 8 Reihe 1.4. Ergebnisse der Gefahrgutschätzung

1. Anwendungsbereich. 2. Gefahren für Mensch und Umwelt. 3. Checkliste

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.

C 23. Gefahrstoffe ermitteln. Einsatz- und Übungsdienst

Neuigkeiten im Gefahrgutrecht - Stand: November Achtung: Änderungsverordnung auf der Internetseite veröffentlicht.

Neufassung der GGAV vom 18. Februar 2016 (BGBl. I S. 275)

Herzlich Willkommen zur. gefahrgutrechtlichen. Unterweisung ADR 2015

Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt ABC-Gefahrstoffe


Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Information zu Gefahrguttransporten der Lehrstühle/Einrichtungen an den. Außenstellen der UBT

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung ABC-Gefahrstoffe. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

Gefahrensymbole und Gefahrgüter

Forum Gefahrgut Rhein-Mosel 14. September 2016

GEFAHRGUT. WARUM muss sich die Feuerwehr damit auseinander setzten?

In welche Gefahrenklassen wird Gefahrgut eingeteilt?

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben

20 Jahre Forum Gefahrgut- Rhein-Mosel 14. September 2016

>> LADUNGSSICHERUNG KLEINTRANSPORTER UDO MAAß SICHERHEIT UND GEFAHRGUT INFRASERV LOGISTICS GMBH GEFAHRGUTDIALOG RHEIN - MAIN AM 1.2.

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE:

Kleinmengenregelung und begrenzte Mengen. erstellt von Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Resch 06/2016

ECOCAMPING Kurzinformation Transport und Lagerung von Benzin und Diesel

Stellungnahme des Schweizerischen Strassenverkehrsverbands FRS

Gefahrgut- Umweltschutz C. Giefer GmbH. Freistellungen ADR

Richtlinie für Gefahrguttransporte

Praxiswissen Gefahrgut. Gefahrgutrecht Band 1

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

Ladungssicherheit Transport von Drucklufttauchgeräten. Leitfaden für Mitglieder der TSG Grevenbroich e.v.

AOT Herbstsymposium Beförderung gefährlicher Güter WER hat WAS zu tun?

Stadt Bielefeld. Der Oberbürgermeister. - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur

Transport von Chemikalien. im gewerblichen Alltag. Sehr geehrte Kunden,

Jahresbericht des internen Gefahrgutbeauftragten für das Jahr 2013 Copyright: Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Spohr

Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld. "Gasflaschentransporte durch Handwerksbetriebe"

Transkript:

Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft Dr. Klaus Kersting

Was sind gefährliche Güter? Gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.

Wie oder woran erkenne ich es? feuergefährlich ätzend Gefahrgut (Gefahrzettel) 3 8 Gefahrstoffe

Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Sprengstoff, Sprengschnur, Sprengzünder Thermitanzünder, Sicherheitszündschnur

Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis Klasse 2: Gase Flüssiggas, Acetylen, Sauerstoff 2 5.1 Spraydosen Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten 3 Klasse 6: giftige Stoffe Benzin, Diesel, Pflegemittel 6 Holzschutzmittel, Abbeizer

Woran erkenne ich Gefahrgut? - Gefahrzettel geben einen Hinweis Klasse 8: Ätzende Stoffe 8 Batteriesäure, Härter von Epoxidharzen Sanitärreiniger Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe 9 Epoxidharze, Bitumen Kennzeichen für wassergefährdende Stoffe

Kennzeichnung von Gefahrgütern Gefahrgüter müssen mit dem Gefahrzettel und der UN-Nummer gekennzeichnet werden! z.b. + UN 1805 für Sanitärreiniger UN 1805

Kennzeichnung von Gefahrgütern Bei zusammengesetzten Verpackungen ist häufig nur die Außenverpackung (Karton) gekennzeichnet 2

Informationen zur Klassifizierung Gebinde, Gefahrzettel und UN-Nummer aber: diese Daten sind bei zusammengesetzten Verpackungen meist nicht auf dem Gebinde Technisches Merkblatt aber: Angaben sind auf dem Technischen Merkblatt nicht erforderlich Sicherheitsdatenblatt Punkt 14 'Angaben zum Transport'

Angaben im Sicherheitsdatenblatt Punkt 14: Angaben zum Transport

Verkehrsschilder beim Transport wassergefährdender Stoffe Besondere Vorsicht beim Transport wassergefährdender Stoffe Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen Freigrenze: 20l ansonsten 250, ein Monat Führerscheinenzug

GGVSEB + ADR + GGAV + RSEB = = Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Europäisches Abkommen über die internat. Beförderung gef. Güter auf der Straße = Gefahrgut-Ausnahmeverordnung = GGVSEB-Durchführungsrichtlinien

Unterschiedliche Regelungen beim Gefahrguttransport Kleinmengen "Große" Mengen Freistellungen z.b. "erleichterte Beförderung" "Faktor 1000" Beachtung sämtlicher Vorschriften der GGVSEB

Freistellungen in der Übersicht Völlige Freistellung von den Vorschriften des ADR Privatpersonen, die Gefahrgut befördern, das handelsgerecht verpackt ist ( Baumarkt-Regel ) Gefahrgut im inneren Aufbau von Maschinen und Geräten (z. B. eingebaute Akkumulatoren) Weitgehende Freistellung von den Bestimmungen des ADR Kleine Mengen nach 1.1.3.6.3, befördert in Verbindung mit der Haupttätigkeit des Unternehmens oder in Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten bis 450 l/versandstück (z.b. Werkstattwagen, Baggerführer mit 200l-Dieselfass zum Nachtanken, Dachdecker mit 132 kg FG) Flüssige Kraftstoffe in - Kfz-Tanks bis 1500 l, bei Anhängern bis 500 l - tragbaren Behältern bis 60 l - Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen Begrenzte Mengen bestimmter Güter (z. B. Spraydosen im Karton mit UN 1950-Zettel ) Ungereinigte leere Verpackungen, die Güter der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8, 9 enthielten, wenn Keine Gefahren vom Gut ausgehen können (z.b. leere Gasflaschen, leere Benzinkanister usw.) 1.1.3.1 a) ADR 1.1.3.1 b) ADR 1.1.3.1 c) ADR 1.1.3.3 ADR 1.1.3.4.2 ADR 1.1.3.5 ADR Eingeschränkte Freistellung von den Bestimmungen des ADR Kleine Mengen nach 1.1.3.6.3, befördert zur Versorgung oder über 450l Versandstück (z. B. Disponent holt 132 kg Propan vom Händler und bringt die Gasflaschen zum Lagerplatz, LKW-Fahrer befördert IBC mit 850 l Diesel zur Baustelle 1.1.3.6.2 ADR

Transport gefährlicher Güter - Kleinmengenregelung Stoffe/Zubereitungen Klasse UN- Nr. Verp. Grup Höchstmengen Faktoren Bezeichnung 333 1.000 unbe grenzt 3 1 2 1072 SAUERSTOFF, VERDICHTET 1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜSSIGT, N.A.G. GEMISCH C 1001 ACETYLEN, GELÖST 1950 DRUCKGASPACKUNGEN 3 1133 II KLEBSTOFF 1133 III KLEBSTOFF 1202 III DIESELKRAFTSTOFF 1203 II BENZIN 1263 II FARBE 1263 III FARBE 4.1 3175 II FESTE STOFFE, DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGE STOFFE ENTHALTEN, N.A.G. (z.b. ölgetränkte Putzlappen) 6.1 1593 III DICHLORMETHAN 2810 III GIFTIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 2853 III MAGNESIUMFLUORIDSILICAT 2902 III PESTIZID, FLÜSSIG, GIFTIG, N.A.G. 8 1719 II ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 1719 III ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

Maßeinheiten der Kleinmengenreglung Höchstmengen werden angegeben für: Feststoffe und verflüssigte Gase in kg netto Flüssigkeiten in l (transportierte Menge nicht Nennvolumen des Gefäßes!) verdichtete Gase das Volumen der Flasche in l

Faustformel zur Berechnung mehrerer Gefahrgüter Menge des Stoffes 1 Menge des Stoffes 2 Ergebnis < 1000 = Auflagen der Kleinmengenbeförderung X + X = Ergebnis Faktor für Stückgutbeförderung (kursive Zahl in der Tabelle) Faktor für Stückgutbeförderung (kursive Zahl in der Tabelle) Ergebnis > 1000 = alle Auflagen der Gefahrgutverordnung Dieser Transport fällt unter die Bedingungen der Kleinmengenbeförderung

Rechenbeispiel Benzin X Faktor für Stückgutbeförderung 60 l (= 180) 3 + Flüssiggas 66 kg Ergebnis < 1000 = Auflagen der Kleinmengenbeförderung X (= 198) = 378 Faktor für Stückgutbeförderung 3 Ergebnis > 1000 = alle Auflagen der Gefahrgutverordnung Dieser Transport fällt unter die Bedingungen der Kleinmengenbeförderung

Hilfe bei der Berechnung Berechnung und Nachweis der Einhaltung der Höchstmenge nach 1.1.3.6 ADR Firma (Absender): Maulwurf GmbH & Co. KG 87999 Baudorf Fahrer: Fritz Mauser Kfz Kennzeichen A DR 2015 Datum 23.04.2015 Art der Versandstücke Kanister UN-Nr. Bezeichnung des Gutes nach ADR (zusätzliche Kennzeichnungen) UN 1203 BENZIN (Ottokraftstoff) Klasse 3 II Verpackungsgruppe Klassifizierungscode F1 Einzel- Gesamt- Risikomenge x Stückzahl = menge x Faktor 20 l 3 = Index Kanister UN 1203 BENZIN (Mischung 1 : 50) 3 II F1 20 l 3 60 3 180 Kanister UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF 3 III F1 20 l 1 Fass UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF (200-l-Fass) 3 III F1 200 l 1 IBC UN 1202 Dieselkraftstoff (IBC-Tankstelle) 3 Die Summe aller Einzelprodukte (Indexsumme) ist: 980 Indexsumme 1000 = Beförderung begrenzter Mengen nach 1.1.3.6 ADR Beförderung nach 1.1.3.1 c) ADR im Rahmen der Haupttätigkeit III F1 800 l 1 800 1 800

Mögliche Transporte Bauhof Eingeschränkte Freistellung von den Vorschriften Baustelle Weitgehende Freistellung von den Vorschriften

Kleinmengentransport (weitgehende Freistellung) Transport dürfen nicht zur internen und externen Versorgung dienen und transportierte Menge darf 450 l pro Gebinde nicht überschreiten Hinweis auf den Transport von Gefahrgütern an den Fahrer Eignung der Verpackung Sicherung der Ladung (gesamte Ladung) Der Umgang mit Feuer, offenem Licht sowie das Rauchen ist bei Ladearbeiten und im Fahrzeug verboten Bei Unfall unverzüglich Meldung an die zuständige Behörde

Mögliche Transporte Bauhof Eingeschränkte Freistellung von den Vorschriften Baustelle Weitgehende Freistellung von den Vorschriften

Kleinmengentransport (eingeschränkte Freistellung) Hinweis auf die Gefahrgüter Bauartzulassung der Gebinde Gefahrzettel und UN-Nummern müssen angebracht sein Feuerlöscher (2kg für einen Motorbrand) Sicherung der Ladung (gesamte Ladung) Ausreichende Lüftung beim Transport von Gasen Der Umgang mit Feuer, offenem Licht sowie das Rauchen ist bei Ladearbeiten und im Fahrzeug verboten Betrieb des Motors bei Be- und Entladen verboten Die Ladefläche muss gereinigt werden, wenn sie verunreinigt ist Bei Unfall unverzüglich Meldung an die zuständige Behörde

Der Unternehmer muss bei geschlossenen Fahrzeugen, mit denen Gase transportiert werden, Lüftungseinrichtungen oder die erforderliche Beschriftung anbringen lassen dafür sorgen, dass nur Verpackungen verwendet werden, die für die Beförderung der gefährlichen Güter zugelassen und geeignet sind Ausrüstung für die Ladungssicherung zur Verfügung stellen

Der Verlader muss den Fahrzeugführer darauf hinweisen, dass Gefahrgut verladen wird. darauf achten, dass die Gefahrgüter richtig gekennzeichnet sind. die Gefahrgüter auf Dichtheit und Beschädigung überprüfen. beim Transport von Gasflaschen sicherstellen, dass das Fahrzeug über eine ausreichende Belüftung verfügt. zusammen mit den Fahrzeugführer die Ladungssicherung durchführen (in Fahrzeuge ohne Ladungssicherungsausrüstung darf er nicht verladen). vor der Verladung die Ladefläche auf Sauberkeit prüfen.

Der Fahrzeugführer muss mögliche Beschränkungen bei der Zusammenladung beachten (z.b. bei Sprengstoffe), die gesamte Ladung gegen Verrutschen sichern, beschädigte Versandstücke von Fahrzeug nehmen, wenn Gefahrgut freigesetzt wurde, die Ladefläche reinigen, bei Unfällen, bei denen eine Gefährdung durch die Gefahrgüter besteht, die zuständigen Behörden benachrichtigen

Hilfestellung der BGBau