Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Bautechnik Schwerpunkt Bauwerkerhaltung vom 28.08.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bauwerkerhaltung, ist eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an einer Fachschule. Ausbildungsinhalte In der Ausbildung staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bauwerkerhaltung, lernt man im fachrichtungsbezogenen Grundlagenbereich zum Beispiel: wie man unterschiedliche Bauwerke - ihrer jeweiligen Aufgabe und Funktion entsprechend - unter Berücksichtigung rechtlicher, technischer, ökonomischer und ökologischer Aspekte entwirft und konstruiert wie Baukonstruktionen in technischen Zeichnungen auch unter Einsatz neuer Technologien (zum Beispiel CAD) dargestellt und überzeugend präsentiert werden können wie im Baubetrieb Kostenermittlungsstrategien analysiert und bewertet werden können und wie eine optimierte Baukostenplanung, -steuerung und -dokumentation (Kalkulation, Abrechnung) erfolgen kann wie Planung und Leitung der Baustellen zu erfolgen hat (Baustelleneinrichtung, Personal-, Geräte- und Maschineneinsatzplanung, Materialbestellung und -einsatz, Unfallverhütungsmaßnahmen, Qualitätsmanagement) wie Mörtel, Betone, Stahlbetonbauteile im Labor hergestellt werden können, geprüft, verglichen und hinsichtlich ihrer Eigenschaften beurteilt werden können wie die zeichnerische Darstellung in die Realität umgesetzt werden kann wie Ausschreibungsunterlagen rechnerisch und inhaltlich durch Sichtung und Erfassung von Ausführungsplänen bearbeitet werden wie gesetzliche Regelungen und Vorgaben der Verdingungsordnung für Bauleistungen bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und -verzeichnissen zu berücksichtigen und umzusetzen sind wie mathematische und physikalische Aufgabenstellungen aus der Baupraxis mit Hilfe mathematisch-naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden analysiert und gelöst werden können wie einzelne Baustoffe qualitativ, ökonomisch und ökologisch einzuordnen sind und ihren Eigenschaften entsprechend eingesetzt und richtig verarbeitet werden welche Vermessungsgeräte eingesetzt werden, wie sie funktionieren, zum Teil auch wie sie bedient werden, und wie die Vermessungsergebnisse beziehungsweise Vermessungsunterlagen als Grundlage für die Planung und Bautätigkeit genutzt werden welche Gesetze, Normen, Verordnungen und Richtlinien usw. (zum Beispiel im Bereich Umweltschutz, Arbeitssicherheit) im Baubetrieb berücksichtigt werden müssen wie man Computer- und Betriebssysteme bedient und einsetzt und Standardsoftware (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, CAD) anwenderorientiert zur Aufgabenerledigung nutzt wie der Baubetrieb organisiert wird und wie man wirtschaftlich arbeitet wie man Mitarbeiter führt und motiviert
Im fachrichtungsbezogenen Anwendungsbereich im Schwerpunkt Bauwerkerhaltung werden zum Beispiel Inhalte folgender Fächer vermittelt: Bauwerkerhaltung Baustatik Baubetriebslehre Konstruktion/Gestaltung Dokumentation Haustechnik Während der gesamten Ausbildung werden auch allgemeine, fachrichtungsübergreifende Fächer unterrichtet, beispielsweise: Deutsch, Englisch Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde Für den Wahlbereich kommen Lerninhalte wie Einführungen in die EDV, Arbeitssicherheit, Umweltschutz oder computergestützte Arbeitsmethoden und Arbeitsmittel in Frage. An der Fachschule kann die Vorbereitung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Fachhochschulreife, der Ausbildereignungsprüfung, der Prüfung als "Kauffrau/Kaufmann im Handwerk" oder der Meisterprüfung erfolgen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Bautechnik im Schwerpunkt Bauwerkerhaltung werden an der beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland in Husum ausgebildet. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen (zum Beispiel Laboruntersuchungen, Projektarbeiten, Vermessungsübungen im Freien, Baustellenbegehungen und Exkursionen). Das während des Unterrichts Gelernte verarbeitet man dann am häuslichen Schreibtisch. Ausbildungsstätten Technikerschulen Fachschulen für Techniker/innen Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an der beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland erfolgt in Vollzeitform. Da dies die zur Zeit einzige Ausbildungsstätte in Deutschland ist, ist Mobilitätsbereitschaft erforderlich. Während der Ausbildung sind zahlreiche Leistungsnachweise in schriftlicher, mündlicher und fachpraktischer Form zu erbringen sowie eine Abschlussprüfung abzulegen. Theoretischer Unterricht im Klassenverband überwiegt, ergänzt wird er durch praktische Ausbildung, bei Laborübungen, im Freien bei Vermessungsübungen, Baustellenbegehungen oder anderen Exkursionen, je nach Aufgabenstellung im Team oder Einzeln. Bei den Schülern und Schülerinnen einer Technikerschule handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Die körperliche Belastung ist aufgrund des überwiegend theoretischen Unterrichts gering. Die Ausbildung in Vollzeitform bringt im Einzelfall psychische Belastungen mit sich, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht in der Fachschule verwendeten Arbeitsgegenstände und -mittel entsprechen teilweise denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Ausbildung an der Technikerfachschule bestehen Kontakte zu anderen Fachschülern und Fachschülerinnen sowie Angehörigen der jeweiligen Schule, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal.
Finanzielle Aspekte Die Technikerausbildung in der Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bauwerkerhaltung ist eine schulische Fortbildung an einer Fachschule, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Den Auszubildenden enstehen Lehrgangsgebühren und Nebenkosten (z.b. Lernmittelkosten, Kosten für Fachexkursionen, Kosten für notwendige Sicherheitsbekleidung). Außerdem können Ausgaben für auswärtige Unterbringung und Verpflegung entstehen. Die Höhe dieser Kosten kann bei der Fachschule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre im Vollzeitunterricht. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an einer Fachschule durchgeführt. In die Ausbildung können auch fachpraktische Abschnitte integriert sein. Die Ausbildung ist nur in Vollzeit möglich. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Ausbildung ist derzeit nur an der beruflichen Schule des Kreises Nordfriesland in Husum (Schleswig-Holstein) möglich. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und gemäß der Fachschulordnung und der Prüfungsverordnung berufsbildender Schulen von Schleswig-Holstein durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst für die Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Bauwerkerhaltung, Prüfungsfächer wie zum Beispiel: Bauwerkerhaltung Konstruktion/Gestaltung Baubetriebslehre Mathematik Die Gesamtdauer der Prüfung soll mindestens neun Zeitstunden betragen. Eine der schriftlichen Prüfungsarbeiten kann durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium ersetzt werden. Erwerb von Zusatzqualifikationen In Schleswig-Holstein wird die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Techniker/in - Bautechnik erworben, wenn der dafür erforderliche Zusatzunterricht erfolgreich abgeschlossen wurde. Es sind auch weitere Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel die Ausbildereignungsprüfung, die Prüfung als "Kauffrau/Kaufmann im Handwerk" oder die Meisterprüfung möglich. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten die Verordnungen über berufsbildende Schulen in Schleswig-Holstein. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.
Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Bautechnik, Schwerpunkt Hochbau/Bauwerkerhaltung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist in Schleswig-Holstein der qualifizierte Hauptschulabschluss (10. Schuljahr) oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich In Schleswig-Holstein wird vorausgesetzt: Der qualifizierte Hauptschulabschluss (10. Schuljahr) oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss In Einzelfällen können auch Abweichungen von der schulischen Voraussetzung auf Antrag zugelassen werden. Berufliche Vorbildung - rechtlich In Schleswig-Holstein wird vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von 7 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung und Das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand In Einzelfällen können auch Abweichungen von den beruflichen Voraussetzungen auf Antrag zugelassen werden. Hinweis für (ehemalige) Bundeswehrangehörige: Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/-soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel: Asphaltbauer/in Ausbaufacharbeiter/in Backofenbauer/in Baustoffprüfer/in Bauzeichner/in Betonfertigteilbauer/in Betonstein- und Terrazzohersteller/in Beton- und Stahlbetonbauer/in Brunnenbauer/in Dachdecker/in - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik Dachdecker/in - Reetdachtechnik Estrichleger/in Fachkraft - Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft - Wasserwirtschaft Feuerungs- und Schornsteinbauer/in Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in Gerüstbauer/in Gleisbauer/in Hochbaufacharbeiter/in Industrie-Isolierer/in Kachelofen- und Luftheizungsbauer/in Kanalbauer/in
Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik Maurer/in Metallbauer/in - Konstruktionstechnik Planungstechniker/in Rohrleitungsbauer/in Schiffszimmerer/Schiffszimmerin Steinmetz/in Steinmetz/in und Steinbildhauer/in Straßenbauer/in Stuckateur/in Tiefbaufacharbeiter/in Trockenbaumonteur/in Vermessungstechniker/in Wasserbauer/in Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in Zimmerer/Zimmerin In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt, zum Beispiel: Baufacharbeiter/in Betonbauer/in Betonstein- und Terrazzowerker/in Facharbeiter/in für Eisenbahnbau Facharbeiter/in für Eisenbahntechnik Facharbeiter/in für geologische Bohrungen Facharbeiter/in für Isoliertechnik Facharbeiter/in für Straßenbautechnik Facharbeiter/in für Wasserbau Facharbeiter/in für Wasserbautechnik Fliesenleger/in Fußbodenleger/in Geologiefacharbeiter/in Mosaiksetzer/in Stahlbauer/in Steinbildhauer/in Straßenbaufacharbeiter/in Tiefbauer/in Vermessungsfacharbeiter/in Werksteinfacharbeiter/in Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Übersteigt die Bewerberzahl die Aufnahmekapazität, wird die Reihenfolge für die Aufnahme aus den Noten des Abschlusszeugnisses der Berufsschule ermittelt. Wartelisten und soziale Härtefälle können dabei einbezogen werden. Dem Aufnahmeantrag beziehungsweise den Bewerbungsunterlagen sind folgende Unterlagen beizufügen: Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges, Lichtbild, Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie), Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung, Facharbeiter- beziehungsweise Gesellen- oder Gehilfenbrief in beglaubigter Fotokopie. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für körperbehinderte Menschen ist die Ausbildung grundsätzlich möglich, da sie vorwiegend in Unterrichtsräumen stattfindet. Die Möglichkeit zur persönlichen Fortbewegung sollte jedoch gegeben sein. Für psychisch behinderte Menschen mit herabgesetzter nervlicher Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit ist die Ausbildung wegen der hohen Gefahr eines Scheiterns nicht empfehlenswert. Abhängig von der Art und
Schwere der Behinderung empfiehlt sich im Einzelfall die vorherige Abklärung mit der Bildungseinrichtung. Perspektiven nach der Ausbildung Bautechniker/innen für Bauwerkerhaltung haben nach der Fortbildung eine Vielzahl von Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten, vor allem bei Bau- und Denkmalschutzbehörden sowie in Architekturbüros. Dort sind sie in der Planung, Durchführung, Überwachung und Dokumentation von denkmalpflegerischen Instandsetzungsarbeiten tätig. Ferner führen sie die Bauaufsicht, dokumentieren die denkmalpflegerischen Instandsetzungsarbeiten und sind an der Abnahme beteiligt. Während der Fortbildung wird Bautechnikern/Bautechnikerinnen ein breites Wissen in bautechnischen Grundlagenfächern vermittelt, das die Ausübung verschiedener Tätigkeiten im Baugewerbe ermöglicht. Bautechniker/innen spezialisieren sich nach ihrer Berufsausbildung häufig auf bestimmte Teilgebiete (z.b. Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung). Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung für Bautechniker/innen der Bauwerkerhaltung nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Neue Bautechnologien, veränderte Baustoffe und Weiterverarbeitungsmöglichkeiten, aber auch neue Sicherheitsanforderungen oder neue rechtliche Verordnungen in der Altbausanierung, erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar, das Spezialkenntnisse im Bereich Bausanierung, Denkmalpflege und Denkmalschutz oder Arbeitssicherheit im Bauwesen, vermittelt: vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Daneben bietet sich ihnen z.b. die Möglichkeit der Fortbildung zum Technischen Betriebswirt bzw. zur Technischen Betriebswirtin. Für Bautechniker/innen der Bauwerkerhaltung mit Hochschulzugangsberechtigung kommen beispielsweise Studiengänge wie Bauingenieurwesen oder Architektur in Frage. Sie können sich aber auch selbstständig machen und einen Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb auf ihrem Fachgebiet gründen. Ausbildungsalternativen Mit der Grundlage einer Berufsausbildung im Baubereich können für den Beruf Bautechniker und Bautechnikerin mit Schwerpunkt Bauwerkerhaltung Alternativen in verschiedenen Bereichen gefunden werden: Meister/innen Maurer- und Betonbauermeister/in Zimmerermeister/in Stuckateurmeister/in Steinmetz- und Steinbildhauermeister/in Techniker/innen, zum Beispiel: Techniker/in - Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung Bautechniker/in - Bauerneuerung/Bausanierung Bautechniker/in - Hochbau Fachwirte/Fachwirtinnen, Betriebswirte/Betriebswirtinnen, Fachkaufleute, zum Beispiel: Betriebswirt/in - Handwerk Sonstige Sonderfachkräfte, zum Beispiel: CAD-Konstrukteur/in - Bauwesen CAD/CAE-Konstrukteur/in - Architektur, Bauwesen Eine Gemeinsamkeit der Berufe aus diesen Bereichen besteht unter anderem in der Tätigkeit im Bauwesen und in der Baudenkmalpflege sowie dem Interesse an Planungs- und Überwachungsaufgaben. Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulordnung - FSO) vom 12.08.1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 354), zuletzt geändert durch Art. 3 der LVO vom 26.06.2006 (NBl.MBF.Schl.-H. S. 187) Fundstelle: 1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 354, 403), 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 393), 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 238), 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 213, ber. S. 285), 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198), 2005 (LVO v. 12.10.2005, GVOBl. S. 487), 2006 (NBl.MBF.SL Internet Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüfVO) vom 25.07.2000 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 606), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 27.07.2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198) Fundstelle: 2000 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 606), 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 238), 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 213, ber. S. 285), 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198) Volltext (pdf, 793kB)
Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Versetzung an berufsbildenden Schulen (Versetzungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-VersVO) vom 25.07.2000 (NBI.MBWFK.Schl.-H. S. 613) Fundstelle: 2000 (NBI.MBWFK.Schl.-H. S. 613) Volltext (pdf, 188kB)