INHALT. Ausschreibungen. Initiativen. 3 Editorial. 4 Kunstkreditkommission 2015. 6 Kunst und Bau. 9 Werkbeiträge. 10 Projektbeiträge



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Transkript:

PROGRAMM KUNSTKREDIT BASEL-STADT 2015

INHALT 3 Editorial 4 Kunstkreditkommission 2015 4 Termine Ausschreibungen 5 Teilnahmebedingungen und weitere Bestimmungen 6 Kunst und Bau 9 Werkbeiträge 10 Projektbeiträge Initiativen 11 Basler Kunstpreis 11 Performancepreis Schweiz 11 Kunst im öffentlichen Raum 12 Ankäufe für die Sammlung des Kunstkredits 13 Kontakt und Impressum 2 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

EDITORIAL Meilensteine 2014: Ausstellung und Jahresrückblick Der Kunstkredit Basel-Stadt befindet sich nunmehr seit einiger Zeit im Wandel. Einige der seit 2012 geplanten Neuerungen wurden im vergangenen Jahr erfolgreich umgesetzt. Der 2014 erstmals veröffentlichte Jahresrückblick dokumentiert nachhaltig die Tätigkeiten des Kunstkredits und trägt überdies zu einer zeitgenössischen Debatte über Themen der Kunstförderung bei. Die neu konzipierte Jahresausstellung in der Kunsthalle Basel stiess auf ein grosses Echo und lockte über 2400 Besucherinnen und Besucher an. Die Durchführung der Ausstellung, parallel zur Diplomausstellung des Master of Fine Arts der Hochschule für Gestaltung und Kunst FHNW, bot den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern eine optimale Plattform für eine breite öffentliche Wahrnehmung ihrer Arbeit. Wir freuen uns auf die Weiterentwicklung dieser Kooperation mit der neuen Direktorin der Kunsthalle, Elena Filipovic, sowie der neuen Leiterin des Instituts Kunst der HGK FHNW, Chus Martínez. Programmentwicklung Die Kunstkreditkommission ist die kantonale Fachkommission für bildende Kunst. Sie entscheidet über die Vergabe der Fördergelder. Ausgehend von einer kritischen Evaluation des Bestehenden diskutierte die Kommission im vergangenen Jahr in mehreren Workshops über das Selbstverständnis und die Förderformate des Kunstkredits. Die daraus resultierenden Anpassungen und Neudefinitionen erscheinen sehr geeignet, zwischen den aktuellen professionellen Anforderungen an Kunstschaffende und kulturpolitischen Vorgaben zu vermitteln sowie die Qualität und die Ausstrahlung des regionalen Kunstschaffens zu befördern. Dies soll durch eine stärker als bisher laufbahnorientierte Künstlerförderung und durch gezielte Initiativen zur Förderung der öffentlichen Wahrnehmung zeitgenössischer Kunst verfolgt werden. Neue Förderakzente ab 2015 Im kulturpolitisch wichtigen Bereich Kunst im öffentlichen Raum plant der Kunstkredit ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklung Gundeli Plus. Die Ausschreibung der Werkbeiträge wurde angepasst und die Förderkriterien werden erstmals transparent kommuniziert. Die grösste Veränderung betrifft die Neudefinition der Projektbeiträge, die künftig zur Unterstützung der Entwicklung und Herstellung von neuen Arbeiten oder Werkgruppen im Hinblick auf eine öffentliche Präsentation vergeben werden. Damit wird eine von Künstlerinnen und Künstlern oft bemängelte Lücke im kantonalen Förderprogramm geschlossen. 2015 wird die Kommission die Überprüfung der Förder- und Vermittlungsformate mit einer Diskussion über die Ankaufspraxis fortsetzen und voraussichtlich abschliessen. Anregungen nehmen wir gerne entgegen (kunstkredit@bs.ch). In einer Veranstaltung am 23. März 2015 in der Schwarzwaldallee werden wir, gemeinsam mit kulturelles.bl, über die Neuerungen und alle aktuellen Fördermöglichkeiten im Bereich bildende Kunst in der Region Basel informieren. Wir freuen uns bereits jetzt auf Ihr Interesse und Ihre Fragen. Kunstkreditkommission Basel-Stadt Katrin Grögel, Leitung Kunstkredit 3 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

KUNSTKREDITKOMMISSION 2015 Sonja Feldmeier, Künstlerin Claire Hoffmann, Kunstwissenschaftlerin und Kuratorin Deuxpiece Karin Hueber, Künstlerin Dorothee Messmer, Direktorin Kunstmuseum Olten Boris Rebetez, Künstler Nele Stecher, Künstlerin N. N. Katrin Grögel, Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt (Vorsitz) Beat Aeberhard, Vertreter des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt (ab April 2015) Auswärtiger Juror für den Wettbewerb Werkbeiträge: Raphael Gygax, Kurator Migros-Museum für Gegenwartskunst, Zürich Zusätzlicher Juror für die Atelierankäufe: Søren Grammel, Kunstmuseum Basel TERMINE 3. März 2015, 17 18 Uhr Orientierung Kunst und Bau: Belforterstrasse Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Rittergasse 4, Raum D04, 4. OG, 4051 Basel 23. März 2015, 19 Uhr Informationsveranstaltung zur Förderung bildende Kunst in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft Schwarzwaldallee, Voltastrasse 41, 4056 Basel 27. April 2015 Abgabetermin Präqualifikation Werkbeiträge und Projektbeiträge 4. Mai 2015 Abgabetermin Präqualifikation Kunst und Bau: Belforterstrasse 12. Oktober 2015 Abgabetermin Projektbeiträge 17. Oktober 2015 Wettbewerbsveranstaltung Performancepreis Schweiz Kunstmuseum Luzern 8. 15. November 2015 Jahresausstellung Kunstkredit und Diplomausstellung des Master of Fine Arts HGK FHNW Kunsthalle Basel 4 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

AUSSCHREIBUNGEN Teilnahmebedingungen Die Ausschreibungen richten sich an Künstlerinnen und Künstler, A die Bürgerinnen oder Bürger des Kantons Basel-Stadt sind (bei Wohnsitz ausserhalb des Kantons muss die Heimatberechtigung nachgewiesen werden) oder B die seit mindestens einem Jahr (d. h. seit 1. Januar 2014) in den Kantonen Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnhaft und angemeldet sind oder C deren Werk in engem Bezug zur Stadt Basel steht oder die sich regelmässig an Ausstellungen oder Veranstaltungen in Basler Kunsträumen beteiligen. Die Wettbewerbe richten sich ausschliesslich an professionelle Kunstschaffende. Dies bedingt in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung. Projekte, die im Rahmen eines Studiums erarbeitet werden, können nicht eingegeben werden. Bei Arbeitsgemeinschaften mit auswärtigen Kunstschaffenden muss mindestens die federführende Künstlerin oder der federführende Künstler eine der obigen Bedingungen erfüllen. Ausnahmen sind unter den jeweiligen Ausschreibungen vermerkt. Besondere Bestimmungen Eingaben an den Kunstkredit müssen einer Ausschreibung zugeordnet sein. Eine Künstlerin, ein Künstler oder ein Künstlerteam kann pro Wettbewerb oder Ausschreibung nur einen Beitrag einreichen. Die Teilnahme an mehreren allgemeinen Wettbewerben oder Ausschreibungen ist möglich. Pro Bewerberin oder Bewerber kann in der Regel maximal entweder ein Werkbeitrag oder ein Projektbeitrag pro Jahr bewilligt werden. Das gleiche Projekt kann nicht in verschiedenen Wettbewerben oder Ausschreibungen eingegeben werden. Projekteingaben können nicht gleichzeitig bei mehreren baselstädtischen oder bi-kantonalen Förderstellen (Kunstkredit BS, Kulturpauschale BS, Swisslos Fonds BS oder Fachausschüsse BS/BL) eingereicht werden. Eingaben, die von einer dieser (bi-)kantonalen Förderstellen geprüft und abgelehnt wurden, können nicht einer weiteren (bi-)kantonalen Kulturförderstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Einreichung der Unterlagen und formale Prüfung Die Unterlagen sollen im PDF-Format auf der Uploadseite www.kunstkreditbasel.ch/upload.html hochgeladen werden. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in Papierform eingereicht werden. Sie dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten. Ringordner oder andere sperrige Präsentationsmappen und -register sind nicht zugelassen. Audiovisuelle Arbeiten werden vorzugsweise als Link, alternativ auf einer DVD oder einem USB-Stick entgegengenommen. Die Abteilung Kultur, Kunstkredit, prüft die termingerecht eingegangenen Bewerbungen auf ihre Vollständigkeit. Bei kleineren Mängeln gibt sie Gelegenheit zur Ergänzung oder Berichtigung. Bei grösseren Mängeln oder wenn die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind, wird die Eingabe zurückgewiesen. Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur, Kunstkredit Livia Möckli, Sachbearbeiterin, Marktplatz 30a, 4001 Basel Tel. +41 (0)61 267 43 16, livia.moeckli@bs.ch Weitere Bestimmungen Unterstützungsfonds für schweizerische bildende Künstler Bei Ankäufen und Aufträgen sind die Mitglieder der Berufsverbände und der Kunstvereine abgabepflichtig. Gemäss Reglement der Visarte Schweiz werden diese Abgaben direkt vom Kunstkredit Basel-Stadt der Kasse überwiesen. Rechte an Entwürfen und Ankäufen Die zur Ausführung bestimmten Entwürfe gehen mit allen Rechten in das Eigentum des Staates über. Der Kanton Basel-Stadt behält sich das Wiedergaberecht an sämtlichen eingereichten Entwürfen und allen angekauften Kunstwerken vor. 5 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

AUSSCHREIBUNGEN KUNST UND BAU: WOHNHEIM BELFORTERSTRASSE Allgemeiner Wettbewerb mit Vorauswahl Ausgangslage Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) betreibt an der Burgfelderstrasse ein Heim für Menschen mit schwersten körperlichen und mehrfachen Behinderungen. Dieses wurde im Jahr 2001 als Pilotprojekt auf dem Areal des Felix-Platter Spitals in den Räumen einer ehemaligen Langzeitpflegestation eröffnet und soll nun durch einen Neubau an der Belforterstrasse auf dem heutigen Parkplatz Bachgraben ersetzt werden. Der Ersatzneubau soll den grösstenteils bettlägerigen Bewohnerinnen und Bewohnern ein adäquates und ihren Bedürfnissen angemessenes Lebensumfeld abseits vom Spitalalltag bieten, gleichzeitig aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wohnheims das notwendige Arbeitsumfeld bieten, um die erforderliche professionelle Betreuung und Pflege gewährleisten zu können. Situation Areal allgemein Ein grosser Teil des Areals des heutigen Parkplatzes Bachgraben wird umgezont und für genossenschaftlichen Wohnungsbau bereitgestellt. Die Wohnbaugenossenschaft Wohnstadt plant hier kostengünstige Wohnungen für Familien und günstigen Wohnraum für Studenten zu erstellen. Auf dem anderen Teil der Parzelle kommt das neue Wohnheim Belforterstrasse zu stehen. Das heute vorliegende Projekt sieht für die beiden Nutzungen (Wohnungsbau und Wohnheim) einen gemeinsamen Baukörper vor, der sich von der Belforterstrasse aus mäanderförmig über das ganze Areal entwickelt. Dabei spannt der Baukörper einen gemeinsamen Aussenraum auf. Durch die Umzonung und die daraus resultierende Verkleinerung der heutigen Parkplatzparzelle, werden die an die Parzelle angrenzenden Verkehrsflächen neu organisiert. Wohnheim Belforterstrasse Das Wohnheim besetzt die westliche Parzellenecke zum Parkplatz hin und setzt somit den Schlussstein der geschwungenen Gesamtfigur. Zur neuen Busstation entsteht ein grosszügiger Platz mit öffentlichem Charakter. Der Zugang zum Wohnheim liegt am westlichen Ende dieses Platzes. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnheimes werden so auch räumlich in die Gesamtanlage integriert. Das neue Heim umfasst in den Obergeschossen vier getrennte Wohngruppen mit grosszügigen Loggien für insgesamt 24 Bewohnerinnen und Bewohner. Im Erdgeschoss befinden sich neben einem Gemeinschaftsraum, einer Betriebsküche, diverse Therapieräume, sowie die Personal- und Nebenräume. Die einzelnen Wohngruppen sind voneinander autonom und sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern das Gefühl einer möglichst natürlichen Familienstruktur vermitteln. Da die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnheimes durch ihre schwere Behinderung nur beschränkt mobil sind, wird auf den Aussenraum viel Wert gelegt. Einerseits wird es auf der den Familiengärten zugewandten Seite erdgeschossig einen für alle Wohngruppen zugänglichen Aussenraum geben. Es ist u. a. vorgesehen, dass in diesem Aussenraum Pflanzbeete angelegt werden können. Im Weiteren sind pro Wohngruppe jeweils zwei grosszügige Loggien geplant, auf denen die Bewohnerinnen und Bewohner sich im Aussenbereich aufhalten können ohne dass sie dazu ihr Bett verlassen müssen, resp. lange Wege in Kauf genommen werden müssen. 6 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

Aufgabe/Perimeter Der Perimeter für die Kunstintervention beschränkt sich auf die Parzelle des Wohnheimes Belforterstrasse. Er erstreckt sich im Erdgeschoss über den Boden der asphaltierten Vorfahrt vor dem Gebäude über den seitlichen Aussenraum (Hecke) des Wohnheimes bis zum Parkplatz Bachgraben und in den privaten Aussenraum/Garten zu den Familiengärten hin. In den Obergeschossen erstreckt sich der Perimeter über die beiden Loggien. In den Bereichen, die unter freiem Himmel liegen, sollten wetterbeständige Materialien eingesetzt werden. Arbeiten, die in den Loggien platziert werden, dürfen die Bewegungsfreiheit der Bewohner nicht einschränken, resp. die Nutzfläche der Loggien nicht verkleinern, da sonst die Bewohnerbetten und Rollstühle keinen Platz mehr haben. Es ist darauf zu achten, dass die Heimbusse auf der Vorfahrt ungehindert zirkulieren können und der Aus- und Einladevorgang nicht gestört wird. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Heimes sind Menschen mit ausgeprägten Körper- und Sinnesbehinderungen. Sie können sich selbst wenig bis keine Reize zuführen und sind daher darauf angewiesen, dass dies vom Umfeld für sie übernommen wird. Gesucht ist eine künstlerische Intervention, die für die Bewohnerinnen und Bewohner eine sinnliche Erfahrung bietet. Für Vorschläge von Installationen mit Video- und Audioelementen, farblichen Applikationen oder Mustern empfiehlt es sich, einen psychologischen Fachspezialisten beizuziehen. Präqualifikation Einzureichen sind: A Konzept/Kurzbeschreibung der Projektidee (maximal zwei Seiten) B Kostenschätzung C Kurzbiografie und konzentriertes, informatives Dossier über die bisherige Tätigkeit (maximal zwanzig Seiten) D ausgefülltes Teilnahmeformular Aufgrund der Präqualifikation werden von der Jury maximal fünf Projekte zur Weiterbearbeitung ausgewählt. Ausarbeitung konkreter Projekte Einzureichen sind: A anschauliche Projektbeschreibung (Text, Pläne, Bildmaterial, Skizzen) B detaillierter Kostenvoranschlag C Vorabklärungen zur Bewilligung Die ausgearbeiteten Projekte werden im Herbst, voraussichtlich am 25. September 2015, persönlich der Jury vorgestellt. Die Jury beabsichtigt, aus den eingereichten Projekten eines zur Ausführung zu empfehlen. Bei der Realisierung findet ein Werkvertrag des Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Anwendung. Ein Mustervertrag ist unter www.kultur.bs.ch/kulturprojekte/bildende-kunst/kunstkredit-kunstfoerderung.html downloadbar. 7 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

Ausführungskredit Für die Ausführung (Erarbeitung, Realisation und Honorar) stehen insgesamt CHF 70 000 aus dem Baukredit zur Verfügung. Entschädigungen Alle Künstlerinnen und Künstler, die zur Ausarbeitung konkreter Projekte eingeladen wurden und die Bedingungen erfüllt haben, erhalten eine Entschädigung von CHF 2500 aus dem Kunstkredit. Im Falle der Weiterbearbeitung gilt diese Entschädigung als Akontozahlung des Honorars. Orientierung 3. März 2015, 17 18 Uhr Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt Rittergasse 4, Raum D04, 4. OG, 4051 Basel Pläne und weitere Informationen stehen auf der Website der Abteilung Kultur, Kunstkredit, bereit. Ein Protokoll der Orientierung wird im Anschluss ebenfalls auf der Website bereitgestellt. www.kultur.bs.ch/kulturprojekte/bildende-kunst/kunstkredit-kunstfoerderung.html Abgabe der Projektidee 4. Mai 2015 (Datum Online-Registratur oder Poststempel) Ausführungstermin 2016 2018 Jury Kunstkreditkommission Esther Righetti, Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt N. N., Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt N. N., Burckhardt + Partner Architekten und N. N., Berchtold Lenzin Landschaftsarchitekten Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission Claire Hoffmann, claire@deuxpiece.com 8 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

AUSSCHREIBUNGEN WERKBEITRÄGE Allgemeiner Wettbewerb mit Vorauswahl Werkbeiträge werden im Sinne einer Laufbahnförderung an einzelne Künstlerinnen und Künstler vergeben, ggf. auch an Künstlergruppen. Ziel der Förderung ist es, die Entwicklung der jeweiligen künstlerischen Arbeit zu unterstützen. Werkbeiträge werden sowohl an Personen vergeben, die am Beginn einer künstlerischen Laufbahn stehen und in deren Arbeit die Jury ein entsprechendes Potenzial erkennt, als auch an Personen, deren kontinuierliches Schaffen und deren Weiterentwicklung die Jury fördern möchte. Die mit Werkbeiträgen von je CHF 20 000 ausgezeichneten Positionen werden voraussichtlich 2016 in einer kuratierten Ausstellung präsentiert. Für Werk- und Projektbeiträge stehen 2015 insgesamt CHF 190 000 zur Verfügung. Pro Bewerberin oder Bewerber kann in der Regel maximal entweder ein Werkbeitrag oder ein Projektbeitrag pro Jahr bewilligt werden. Die Jury entscheidet frei über die Sprechung von Beiträgen; sie beabsichtigt, mindestens sechs Künstlerinnen und Künstler mit Werkbeiträgen zu unterstützen. Förderkriterien sind: die künstlerische Qualität und Eigenständigkeit die Relevanz als zeitgenössische ästhetische Praxis die Einschätzung der Relevanz der Förderung für die Laufbahn des Künstlers oder der Künstlerin. Besondere Bestimmungen Eine Künstlerin, ein Künstler oder eine Künstlergruppe kann sich maximal sieben Mal um einen Werkbeitrag bewerben. Präqualifikation Einzureichen sind: A Kurzbiografie und konzentriertes, informatives Dossier über die bisherige Tätigkeit (maximal zwanzig Seiten) B ausgefülltes Teilnahmeformular Die Jury wählt aufgrund der eingereichten Dossiers maximal 16 Kunstschaffende aus, die ihr aktuelles Werk bei einem Besuch in ihren Ateliers oder in einem persönlichen Gespräch präsentieren können. Diese Visionierungen finden voraussichtlich in den Kalenderwochen 43 und 44 statt. Abgabetermin Präqualifikation 27. April 2015 (Datum Online-Registratur oder Poststempel) Jury Kunstkreditkommission Raphael Gygax, Kurator Migros-Museum für Gegenwartskunst, Zürich Auskünfte Livia Möckli, Sachbearbeiterin Kunstkredit, livia.moeckli@bs.ch 9 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

AUSSCHREIBUNGEN PROJEKTBEITRÄGE Ausschreibung mit zwei Eingabeterminen pro Jahr Beiträge an die Entwicklungs- und Herstellungskosten einer künstlerischen Arbeit oder Werkgruppe, welche im Hinblick auf eine öffentliche Präsentation (in einem Ausstellungsraum, an einer Biennale, an einem Festival, im öffentlichen Raum etc.) entsteht, werden an Künstlerinnen und Künstler vergeben. Es besteht keine Einschränkung hinsichtlich der Gattungen und Medien; auch Eingaben für konzeptuelle Arbeiten, Performances und Künstlerpublikationen sind zugelassen. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Werken, welche von der Öffentlichkeit und dem Fachpublikum in einem professionellen Kontext wahrgenommen werden. Ein Augenmerk gilt der Nachwuchsförderung sowie der Ermöglichung von besonders aufwändigen Produktionen. Für Werk- und Projektbeiträge stehen 2015 insgesamt CHF 190 000 zur Verfügung. Pro Bewerberin oder Bewerber kann in der Regel maximal entweder ein Werkbeitrag oder ein Projektbeitrag pro Jahr bewilligt werden. Die Jury entscheidet frei über die Sprechung von Beiträgen. Förderkriterien sind: die künstlerische Qualität und Eigenständigkeit die Relevanz als zeitgenössische ästhetische Praxis die Einschätzung der Relevanz der Förderung für die Laufbahn des Künstlers oder der Künstlerin die Einschätzung des Realisationsvermögens ein ausgewogener Finanzierungsplan. Besondere Bestimmungen Eingaben können von Künstlerinnen und Künstlern alleine oder gemeinsam mit Kuratoren, resp. Verlegern eingereicht werden. Der Projektbeitrag aus dem Kunstkredit Basel-Stadt kann maximal 50% des Gesamtbudgets betragen. Im Falle einer Ko-Förderung durch den Kanton Basel-Landschaft gilt diese Obergrenze für den gesamten Unterstützungsbeitrag BS und BL. Ortsspezifische Arbeiten können nur subsidiär unterstützt werden. Ausgeschlossen sind Beiträge an Werke, die für Verkaufsausstellungen oder Messeauftritte produziert werden, ebenso Beiträge an bereits realisierte Projekte. Die Projekte müssen innerhalb von drei Jahren nach Beitragsprechung realisiert werden. Einzureichen sind: A kurzer Projektbeschrieb, ggf. mit Visualisierungen (max. 2 Seiten) B Absichtserklärung der Institution oder des Veranstalters (mit Angaben zum Zeitpunkt und Bestätigung der finanziellen Beteiligung); bei Künstlerpublikationen: Angaben zum Verlag und zur Distribution C Detailliertes Budget (mit Angabe des Künstlerhonorars) D Finanzierungsplan (mit Angaben zu zugesagten und beantragten Drittmitteln sowie Eigenleistungen) E Kurzbiografie und konzentriertes, informatives Dossier über die bisherige Tätigkeit (maximal zwanzig Seiten) F ausgefülltes Teilnahmeformular. Abgabetermine 27. April 2015 und 12. Oktober 2015 (Datum Online-Registratur oder Poststempel) Die Jury behält sich vor, die Gesuchsteller zu einer persönlichen Projektpräsentation einzuladen. Die Jurysitzungen finden voraussichtlich am 28. Mai 2015 und am 12. November 2015 statt. Im Falle einer Beitragsprechung wird eine Vereinbarung betreffend Projektbeitrag abgeschlossen. Ein Mustervertrag ist unter www.kultur.bs.ch/kulturprojekte/bildende-kunst/kunstkredit-kunstfoerderung.html downloadbar. Jury Kunstkreditkommission Auskünfte: Livia Möckli, Sachbearbeiterin Kunstkredit, livia.moeckli@bs.ch 10 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

INTIATIVEN BASLER KUNSTPREIS Mit der Verleihung des Basler Kunstpreis würdigt die Kunstkreditkommission ein langjähriges, qualitativ hochwertiges künstlerisches Schaffen. Ergänzend zur Vergabe von Werkbeiträgen, die in der Regel an Kunstschaffende einer jüngeren Generation gesprochen werden, werden mit dem Kunstpreis ältere Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet. Der Basler Kunstpreis wird sporadisch vergeben, Bewerbungen sind nicht möglich. PERFORMANCEPREIS SCHWEIZ Der national ausgeschriebene Wettbewerb Performancepreis Schweiz wird seit 2014 in einer Partnerschaft zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Aargau, dem Kanton Luzern, dem Kanton Basellandschaft und der Stadt Genf ausgeschrieben und juriert. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Wettbewerb sind unter www.performancepreis.ch zu finden. Die Performances der nominierten Kunstschaffenden werden am 17. Oktober 2015 im Kunstmuseum Luzern präsentiert. Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission Dorothee Messmer, dorothee.messmer@kunstmuseumolten.ch KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM Die Kunstkreditkommission plant ein Pilotprojekt zur Kunst im öffentlichen Raum in Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklung Gundeli Plus der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung. Eine Ausschreibung wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 veröffentlicht. Begleitendes Mitglied der Kunstkreditkommission Boris Rebetez, boris.rebetez@bluewin.ch 11 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

ANKÄUFE FÜR DIE SAMMLUNG DES KUNSTKREDITS Atelierbesuche Die Jury besucht zwei Künstlerateliers im Hinblick auf mögliche Ankäufe für die Sammlung. Mit der Nomination für einen Atelierankauf würdigt die Jury eine künstlerische Arbeit auf hohem Niveau. Die Jury entscheidet frei über allfällige Ankäufe. Die angekauften Werke werden voraussichtlich 2016 in einer kuratierten Ausstellung präsentiert. Es sind Atelierbesuche vorgesehen bei: Emanuel Rossetti Bettina Grossenbacher Jury Kunstkreditkommission Søren Grammel, Kunstmuseum Basel Ankäufe in Ausstellungen Zur gezielten Erweiterung der Sammlung des Kunstkredits wird ganzjährig in den Ausstellungen der regionalen Kulturinstitutionen sowie in Galerien angekauft. Berücksichtigt werden Galerien in Basel, die sich in ihrem Ausstellungsprogramm der Förderung von Basler Künstlerinnen und Künstlern verpflichtet fühlen. Über Ankäufe in Ausstellungen entscheidet die Kunstkreditkommission. Für Ankäufe für die Sammlung stehen 2015 insgesamt CHF 90 000 zur Verfügung. Auskünfte Isabel Fluri, Kuratorin, und René Schraner, Kurator, kunstkredit@bs.ch 12 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015

KONTAKT Auskünfte zu den Ausschreibungen und Bezug des Programms Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur, Kunstkredit Livia Möckli, Sachbearbeiterin Marktplatz 30a 4001 Basel Tel. +41 (0)61 267 43 16 livia.moeckli@bs.ch Auskünfte zu Ankäufen und zur Sammlung des Kunstkredits Präsidialdepartement Basel-Stadt Abteilung Kultur, Kunstkredit Isabel Fluri, René Schraner St. Alban-Graben 16 4010 Basel Tel. +41 61 206 62 00 kunstkredit@bs.ch IMPRESSUM Herausgeberin: Abteilung Kultur Basel-Stadt, Kunstkredit Redaktion: Katrin Grögel, René Schraner Gestaltung: accent graphe, Andreas Hidber und Valentin Pauwels Der Kunstkredit Basel-Stadt übernimmt für die hier aufgeführten Ausschreibungen und Angaben weder Gewähr noch Haftung. Änderungen bleiben vorbehalten. 13 PROGRAMM KUNSTK REDIT BASEL-S T ADT 2015