Schülerpraktikum Leitfaden für Schüler und Eltern für Unternehmen
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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 1. Warum ein Praktikum? 5 2. Schülerbetriebspraktikum und Ferienpraktikum im Vergleich 5 3. Welche Gesetze und Vorschriften sind zu beachten? 6 3.1 Jugendarbeitsschutzgesetz 6 3.2 Sozialversicherungen 9 3.3 Unfallversicherung 9 3.4 Haftpflichtversicherung 10 3.5 Gesundheitsvorschriften 11 Anlage 1: Mustervertrag für ein Ferienpraktikum 12 Anlage 2: Anschreiben für ein Schülerbetriebspraktikums 14 Anlage 2a: Praktikumsvertrag zum Schülerbetriebspraktikum 15 Anlage 3: Praktikumsbescheinigung 17 Anlage 4: Praktikumsbeurteilung 18
4 Vorwort In einem Praktikum finden die zuvor theoretisch erworbenen Kenntnisse praktische Anwendungen. Ein Praktikum hilft den Jugendlichen bei der Berufsfindung und stellt für die Unternehmen eine Chance dar, ihren Fachkräftenachwuchs gezielt zu sichern. Nicht nur die Jugendlichen können durch ein Praktikum ihr Interesse bekunden, sondern auch die Unternehmen können sich als attraktiven Arbeitgeber präsentieren. Jugendliche sollen während des Praktikums durch Aufmerksamkeit, Freundlichkeit und Einsatzbereitschaft ihr Interesse an dem Unternehmen signalisieren. So kann eine spätere Bewerbung erfolgreiche verlaufen. Was möchte ich einmal werden? Diese Frage stellen sich jedes Jahr die Schulabgänger. Die Berufswahl erfordert reifliche Überlegungen. Mit Hilfe eines Praktikums können Schüler und Schülerinnen Kenntnisse über die unterschiedlichen Berufe und die auszuübenden Tätigkeiten kennenlernen und erproben. Üblicherweise ist das Praktikum zeitlich begrenzt und stellt keine Berufsausbildung dar. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen einige wesentliche Informationen geben, welche Sie bei der Durchführung von Praktika beachten sollten. Zunächst werden die unterschiedlichen Formen des Praktikums für Schüler dargestellt. Anschließend soll auf die wichtigsten Vorschriften und Gesetze eingegangen werden. Im Anhang finden Sie Musterdokumente für den Praktikumsvertrag und die Praktikumsbeurteilung. Unterstützen Sie die Schüler bei der Planung, Realisierung und Auswertung von Praktika zur Berufsorientierung, denn sie sind unser künftiger Fachkräftenachwuchs.
5 1. Warum ein Praktikum? Ein wichtiges Thema für Schüler ist am Ende der Schulzeit die Berufswahl, Bewerbungen schreiben und schließlich eine geeignete Ausbildungsstelle zu finden. Jeder Schüler wünscht sich einen Ausbildungsplatz zu finden, der ganz seinen Wünschen, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Dazu sollte sich jeder Schulabgänger ein realistisches Bild über die verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten verschaffen. Oft gestaltet sich die Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz schwieriger als gedacht. Durch das Ausprobieren verschiedener Tätigkeiten kann der Jugendliche anhand eigener Erfahrungen entscheiden, welcher Beruf für ihn in etwa in Frage kommt. Diverse Studien belegen, dass die Wahrscheinlichkeit des Abbruchs einer Berufsausbildung geringer ist, wenn der Jugendliche vorher ein oder mehrere Praktika absolviert hat. Der Ausbildungsbetrieb kann auf diese Weise ebenfalls prüfen, ob der Jugendliche in sein Unternehmen passt und die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Persönlichkeit, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit sowie praktische Fertigkeiten können besser eingeschätzt werden, als allein durch ein Vorstellungsgespräch. Eine gute Praktikumsbeurteilung ist oftmals Türöffner für die ersehnte Berufsausbildung. 2. Schülerbetriebspraktikum und Ferienpraktikum im Vergleich Unternehmen können Schüler im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums beschäftigen oder Ferienpraktika anbieten. Damit geben die Unternehmen den Jugendlichen die Möglichkeit, Einblicke in Unternehmen, Tätigkeiten und Ausbildungsberufe zu erhalten. Das Schülerbetriebspraktikum ist für Schüler in Thüringen Bestandteil des Fachbereiches Arbeit-Wirtschaft-Technik und somit eine schulische Veranstaltung. Dieses Praktikum stellt für alle Schüler, auch denjenigen, die nicht unmittelbar vor der Berufswahl stehen, die umfassendste Möglichkeit dar, entsprechend ihren Interessen und Neigungen Gegebenheiten des Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftslebens zugänglich und erfahrbar zu machen. Darüber hinaus sollen die im Schülerbetriebspraktikum gewonnenen Erfahrungen und Einsichten zu einer besser vorbereiteten und begründeten Berufswahl der Schüler beitragen.
6 Vorgesehen ist, dass Schülerbetriebspraktikum in den Klassenstufen 7-10 durchzuführen. Nach Möglichkeit sollten alle Schüler dieser Klassenstufen an mindestens einem Praktikum, mit einer Dauer von 1-2 Wochen teilgenommen haben. Das Schülerbetriebspraktikum begründet weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Im Gegensatz zum Schülerbetriebspraktikum stellt das Ferienpraktikum ein von Schülern freiwillig gewähltes, ohne schulischen Bezug, in den Ferien absolviertes Praktikum dar. Hierbei sind bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die Schüler müssen mindestens 15 Jahre alt sein und unterliegen den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Die maximale Dauer von vier Wochen im Kalenderjahr darf nicht überschritten werden. Im Folgenden wird auf die gesetzlichen Bestimmungen genauer eingegangen. Zusammenfassung: - Die beiden Formen des Praktikums dienen ausschließlich der Information und dem Erproben von Berufen im Rahmen der Berufsorientierung. - Schüler dürfen sich während des Praktikums nicht an gefährlichen Arbeitsstellen des Betriebes aufhalten, nicht mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung kommen oder unbeaufsichtigt an Maschinen hantieren. - Eine Vergütung für die ausgeübten Tätigkeiten ist nicht vorgesehen. Im Gegensatz zu Schülerbetriebspraktikum und Ferienpraktikum besteht das vorrangige Ziel bei einer Ferienarbeit darin, etwas Geld zu verdienen. Das Kennenlernen und Erproben von Berufen und Tätigkeiten ist dabei zweitrangig. 3. Welche Gesetze und Vorschriften sind zu beachten? 3.1 Jugendarbeitsschutzgesetz Das JArbSchG legt die Rahmenbedingungen fest, unter welchen ein Betrieb Praktikanten beschäftigen darf. Wichtig sind hierbei das Alter und die Feststellung, um welche Form von Praktika es sich handelt. Das JArbSchG unterscheidet gemäß 2 zwischen Kindern und Jugendlichen: 2 Kind, Jugendlicher (1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
7 (2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. (3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Grundsätzlich besteht ein Beschäftigungsverbot von Kindern. Dieses Verbot gilt nicht, wenn ein Kind im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht beschäftigt wird ( 5 JArbSchG). Zusammenfassend gilt: Schülerbetriebspraktikum (Schulveranstaltung) Schüler dürfen unabhängig vom Alter beschäftigt werden. Ferienpraktikum (keine Schulveranstaltung) Die Schüler müssen mind. 15 Jahre alt sein. Das Praktikum darf nach 5 Abs. 4 JArbSchG max. 4 Wochen (= 20 Arbeitstage) pro Jahr während der Schulferien umfassen. Die Bestimmungen des JArbSchG für Kinder müssen eingehalten werden Solang die Schüler der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen des JArbSchG für Kinder. Sind sie nicht mehr vollzeitschulpflichtig und noch keine 18 Jahre alt, bspw. angehende Abiturientin in der Klasse 11, gelten die Bestimmungen für Jugendliche. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind folgende Punkte sowohl für das Schülerbetriebspraktikum als auch für das Ferienpraktikum zu beachten: - Die Schüler dürfen keine Tätigkeiten ausführen, die gesetzlich oder nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Jugendliche verboten sind. - Die wöchentliche Arbeitszeit der Schüler beträgt bis zu 35 Stunden und liegt Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr. In den in 16 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes aufgeführten Ausnahmefällen (z. B. Krankenhäuser, Gaststätten, Landwirtschaft) können Praktikanten auch am Samstag in der Zeit zwischen 7.00 und 13.00 Uhr tätig sein. Die Arbeitszeit darf an keinem Tag sieben Stunden überschreiten. 1 - Den Schülern müssen mindestens die in 11 JArSchG vorgesehenen Ruhepausen gewährt werden. Danach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 h bis zu 6 h eine oder mehrere, 1 Empfehlung des Thüringer Kultusministeriums
8 im Voraus feststehende Ruhepausen von insgesamt mind. 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden von mind. 60 Minuten Dauer einzulegen. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mind. 15 Minuten. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden. Länger als 4,5 h hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen wird als Schichtzeit bezeichnet, welche 10 h an einem Tag nicht überschreiten darf. Ausnahmen sind nach 12 JArSchG: im Bergbau unter Tage im Gaststättengewerbe in der Landwirtschaft in der Tierhaltung 8 Stunden 11 Stunden 11 Stunden 11 Stunden auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden in der Binnenschifffahrt für Jugendliche über 16 Jahre 14 Stunden während der Fahrt unter bestimmten Umständen Tabelle 1: Ausnahmen Schichtzeit 12 JArSchG - nach dem JArSchG 13 dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mind. 12 Stunden beschäftigt werden. - Jugendlich dürfen keine Arbeiten verrichten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen ( 22-24 JArSchG), z. B. o Heben, Tragen und Bewegen schwerer Lasten o Arbeiten, bei denen dauerndes Stehen erforderlich ist o Arbeiten mit erzwungener Körperhaltung o Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung. o Arbeiten, bei denen Schüler schädliche Einwirkungen beim absichtlichen Umgang mit den besonders gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen der Gruppe 3 und 4 im Sinne der Bio-Stoff-Verordnung ausgesetzt sind, sind verboten - Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Unterweisung erforderlich über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen Schüler bei der Beschäftigung ausgesetzt sind sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. - Eine ausreichende Aufsicht durch eine fachkundige erwachsene Person ist sicherzustellen.
9 - Soweit Beschäftigten aufgrund geltender Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Tätigkeiten persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Kopf-, Augen-, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfen Schüler mit solchen Arbeiten nur beschäftigt werden, wenn sie die vorgeschriebenen Schutzausrüstungen benutzen. - Wenn Schüler während des Praktikums Zugang zu Daten haben, die unter das Datenschutzgesetz fallen, sind sie auf die Schweigepflicht hinzuweisen und dazu schriftlich zu verpflichten. Für Schüler über 18 Jahre findet das Jugendarbeitsschutzgesetz keine Anwendung. 3.2 Sozialversicherungen Bei dem Schülerbetriebspraktikum sind keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, und Pflegeversicherung zu entrichten, da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist. Außerdem ist, wie bereits erwähnt, ein Arbeitsentgelt nicht vorgesehen. Wird beim Ferienpraktikum kein Arbeitsentgelt gezahlt, sind keine Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, und Pflegeversicherung zu entrichten. Da ein Praktikum von schulpflichtigen Schülern auf max. 4 Wochen bzw. 20 Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet ist, besteht Versicherungsfreiheit. Diese besteht sogar dann, wenn ein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Ist der Praktikant über 18 Jahre alt und überschreitet die Beschäftigungsdauer von 2 Monaten im Zusammenhang oder 50 Arbeitstagen für ein Jahr, so ist er sozialversicherungspflichtig, wenn er ein Entgelt für das Praktikum erhält. 3.3 Unfallversicherung Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, unterliegen Schülerpraktika der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b). Der Schülerbetriebspraktikant ist auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Tätigkeit als Praktikant unfallversichert. Für Unfälle während des Praktikums gilt das gleiche Meldeverfahren wie bei Schulunfällen. Der Betrieb zeigt demnach den Unfall auch seinem Versicherungsträger an. Folglich müssen Eltern keine weitere Unfallversicherung abschließen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den regional organisierten Unfallkassen und bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden.
10 Im Falle des Ferienpraktikums wird der Schüler gemäß 2 Abs. 2 SGB VII arbeitnehmerähnlich für den Betrieb tätig und ist über den Betrieb gesetzlich unfallversichert. Versicherungsrechtlich ist unerheblich, ob ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Zuständig ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die jeweilige Fachberufsgenossenschaft des Betriebes. Da Praktikanten kraft Gesetzes versichert sind, bedarf es keines Antrages bzw. Meldung an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger vor Aufnahme eines Praktikums. Im Schadensfall hat der Betrieb diesen an den gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) unverzüglich zu melden. 3.4 Haftpflichtversicherung Die beteiligten Schüler sind beim Schülerbetriebspraktikum über den Schulträger versichert. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Der Schulträger vereinbart in der Regel einen speziellen Haftpflichtdeckungsschutz 2 mit dem Kommunalen Schadenausgleich (KSA) der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dieser tritt dann ein, wenn keine Aufsichts- oder Amtspflichtverletzung vorliegt und die Schülerin oder der Schüler nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für den Schaden haften muss und dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Verfügt der Schulträger über keine Vereinbarung mit dem Kommunalen Schadensausgleich, so besteht die Möglichkeit für Geschädigte, ihre Ansprüche zur Regulierung eines eingetretenen Schadens mittels Antrag beim Schulträger geltend zu machen. Der aktuelle Haftpflichtversicherungsschutz ist vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums mit dem Schulträger abzuklären. Beim Ferienpraktikum besteht keine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Vermögen- und Sachschäden, die durch Praktikanten verursacht werden, werden je nach Lage des Einzelfalls von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder des Praktikanten bzw. der Eltern übernommen. Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte vertraglich geregelt sein, so dass keine Unstimmigkeiten im Schadensfall entstehen. 2 Der KSA gewährt für seine Mitglieder einen Deckungsschutz pauschal für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden bis 30 Mio. und für reine Vermögensschäden bis zu 20 Mio.
11 3.5 Gesundheitsvorschriften Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Praktikums mit Lebensmitteln umgehen, benötigen gemäß 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung der Belehrung wird vom Gesundheitsamt ausgestellt und ist dem Praktikumsbetrieb vor Beginn des Praktikums zu übergeben. Die Belehrung darf max. 3 Monate vor Aufnahme des Praktikums stattfinden. Die Bescheinigung gilt für die Dauer eines Jahres. Informationen über die Termine der Belehrung gibt das Gesundheitsamt des entsprechenden Wohnorts.
12 Anlage 1: Mustervertrag für ein Ferienpraktikum Zwischen dem Schüler/der Schülerin: sowie dem Praktikumsbetrieb (Name und Adresse, bzw. Stempel) wird für den Zeitraum vom bis zum folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Praktikums Im Rahmen des Praktikums soll der/die Praktikant/-in die Regeln und Gesetzmäßigkeiten eines betrieblichen Ablaufes lernen und seine/ihre eigenen beruflichen Fertigkeiten erproben. 2 Pflichten der Vertragspartner Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, - den/die Praktikanten/-in so zu beschäftigen, dass er/sie erfahren kann, ob eine Ausbildung in diesem Berufsfeld sinnvoll erscheint. Für den Betrieb entsteht keine Verpflichtung zu einer späteren Übernahme. - umgehend die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn die/der Praktikant/-in nicht erscheint. - die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der/die Praktikant/-in verpflichtet sich, dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend zu verhalten, insbesondere: - sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. - die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen zu befolgen. - die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten sowie betriebliche Gegenstände zu bewahren und pfleglich zu behandeln. - bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu unterrichten und spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliches Attest) oder eine sonstige amtliche Bescheinigung einzureichen, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. - gegenüber Dritten über alle ihm/ihr bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren. 3 Tägliche Beschäftigungszeit Die tägliche Beschäftigungszeit beträgt Stunden und geht von Uhr bis Uhr. Die Pausen sind um und um Uhr. 4 Vergütungsanspruch Vergütungs- und Urlaubsansprüche bestehen nicht.
13 5 Versicherungsschutz Für das Ferienpraktikum besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Bezüglich der Haftpflichtversicherung besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Vermögens- und Sachschäden, die durch den/die Praktikant/-in verursacht werden, werden abhängig vom Einzelfall von der Haftpflichtversicherung des Ä Betriebes oder des Ä Praktikanten bzw. der Erziehungsberechtigten übernommen. (Bitte entsprechendes ankreuzen) 6 Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. 7 Auflösung des Vertrages Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Begründung und Fristen jederzeit aufgelöst werden. 8 Ansprechpartner/Ansprechpartnerin im Praktikumsbetrieb Verantwortlich für die Unterweisung des/der Praktikant/-in im Praktikumsbetrieb ist: Frau/Herr Sie/er ist fachlich und persönlich für die Anleitung geeignet. 9 Sonstige Vereinbarungen Der Praktikumsbetrieb stellt dem/der Praktikant/-in eine Praktikumsbescheinigung aus. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Betriebes Unterschrift Praktikant/-in Unterschrift der Erziehungsberechtigten
14 Anlage 2: Anschreiben für ein Schülerbetriebspraktikums Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Lehrfächern für den Haupt- und Realschulabschluss an den Regelschulen wenden wir uns an Sie mit der Bitte, einem Schüler ein 5- bzw. 10-tägiges Praktikum in Ihrem Betrieb bzw. in Ihrer Einrichtung zu ermöglichen. Wir verfolgen damit das Ziel, den Schülern der Klassenstufe 8, 9 und 10 einen realen Zugang zur Arbeits- und Wirtschaftswelt zu erschließen, der den Schülern als Orientierungshilfe beim Übergang in das Berufsleben dienen soll. Folgende Hinweise zum Verantwortungsbereich während des Praktikums sind zu beachten: 1. Die Schüler sind während der Praktikumszeit über den Schulträger haftpflichtversichert und gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b Sozialgesetzbuch VII gegen Arbeitsunfälle versichert. 2. Die Aufsichtspflicht und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmens bzw. der Einrichtung. 3. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 7 Stunden. Der Beginn der Arbeitszeit sollte nach Möglichkeit zwischen 07:00 und 08:00 Uhr liegen. 4. Da das Betriebspraktikum eine schulische Veranstaltung ist, erfolgt keine Bezahlung an die Schüler. 5. Die Schüler werden während des Praktikums von einem Lehrer der Schule mindestens einmal aufgesucht und betreut. 6. Nach Beendigung des Betriebspraktikums geben Sie bitte den Schülern den Bewertungsbogen ausgefüllt zurück. Wir bedanken uns für Ihr Entgegenkommen und Ihre Zusammenarbeit mit unserer Schule. Mit freundlichen Grüßen Schulleitung
15 Anlage 2a: Praktikumsvertrag zum Schülerbetriebspraktikum Zwischen - Praktikant - und - Praktikumsbetrieb - wird für den Zeitraum vom bis folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Praktikums Im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums soll der Praktikant die Regeln und Gesetzmäßigkeiten eines betrieblichen Ablaufes kennen lernen und seine eigenen beruflichen Fertigkeiten erproben. Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. 2. Pflichten der Vertragspartner Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, Ä den Praktikanten so zu beschäftigen, dass er testen kann, ob eine Ausbildung in diesem Berufsfeld sinnvoll erscheint. Für den Betrieb entsteht keine Verpflichtung zu einer späteren Übernahme. Ä umgehend die Schule bzw. die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn der Praktikant nicht erscheint, Ä die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Der Praktikant verpflichtet sich, sich dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend zu verhalten. Insbesondere: Ä sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, Ä die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen, Ä den notwendigen Anleitungen der Weisungsbefugten nachzukommen, Ä die geltenden Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über Schweigepflicht zu beachten, Ä ist bei Fernbleiben vom Praktikum der Praktikumsbetrieb unverzüglich zu unterrichten und spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliches Attest) oder eine sonstige amtliche Bescheinigung einzureichen. Ebenfalls ist die Schule zu benachrichtigen. 3. Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 35 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 7 Stunden. Nach 4,5 Stunden ist eine Pause vorzusehen. Insgesamt sind 60 Minuten Pause zu gewähren, so dass der Praktikant 8 Stunden im Betrieb ist. 4. Vergütungsanspruch Der Praktikant hat keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung durch den Praktikumsbetrieb. Während der Praktikumsdauer besteht kein Urlaubsanspruch. Im Rahmen des Praktikums werden die
16 Fahrtkosten zwischen Schule und Betrieb (bis zu einer Entfernung von 25 km) vom Schulträger übernommen. 5. Versicherungsschutz Es besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger. 6. Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. 7. Auflösung des Vertrages Dieser Vertrag kann ohne Fristen jederzeit aufgelöst werden. 8. Ansprechpartner im Praktikumsbetrieb Verantwortlich für die Unterweisung des Praktikanten im Praktikumsbetrieb ist: Frau/Herr Sie/Er ist fachlich und persönlich für die Anleitung geeignet. 9. Sonstige Vereinbarungen Der Praktikumsbetrieb stellt dem Praktikanten eine Praktikumsbescheinigung aus., den, den Stempel und Unterschrift des Unternehmens Stempel und Unterschrift der Schule, den Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten, den Datum und Unterschrift des Praktikanten
17 Anlage 3: Praktikumsbescheinigung Herr/Frau.. geb. am:. wohnhaft in:. hat im Zeitraum vom... bis.. in unserem Unternehmen: ein Praktikum absolviert. Einsatzbereich/Berufsfeld:.. Ausgeführte Tätigkeit: Erworbene Kenntnisse: Besondere Fähigkeiten: Bemerkungen: Ort, Datum. Unterschrift, Firmenstempel
18 Anlage 4: Praktikumsbeurteilung Herr/Frau.. geb. am:. wohnhaft in:. hat im Zeitraum vom... bis.. in unserem Unternehmen: ein Praktikum absolviert. Einsatzbereich/Berufsfeld:.. A. Beurteilung der Leistung Bewertung 3 1. Ausbildungsbereitschaft ++ + 0 - -- Einsatzbereitschaft gezeigtes Interesse Fleiß Leistungswille 2. Ausbildungsbefähigung ++ + 0 - -- Auffassungsgabe Geschicklichkeit Kreativität Belastbarkeit 3. Lern- und Arbeitsweise ++ + 0 - -- Zuverlässigkeit Ausdauer Sorgfalt Sauberkeit Arbeitsorganisation Umgang mit technischen Geräten und Materialien handwerklich-motorische Fertigkeiten 4. Lern- und Arbeitserfolg ++ + 0 - -- Arbeitsqualität Arbeitsmenge Termineinhaltung Zielerreichung 5. Wesentliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die vermittelt wurden (bitte eintragen) ++ + 0 - -- Gesamtbeurteilung der Leistungen 3 ++ = außergewöhnlich gut, + = überdurchschnittlich gut, 0 = nicht überdurchschnittlich, aber auch keine wesentlichen Schwächen, - = entspricht noch den Anforderungen, -- = entspricht nicht mehr den Anforderungen
19 Bemerkungen zur Leistungsbeurteilung: B. Beurteilung des Verhaltens Bewertung 4 gegenüber Vorgesetzten und Kollegen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern Teamfähigkeit Kontaktfreudigkeit Kommunikationsfähigkeit Verhalten in Konfliktsituationen ++ + 0 - -- Gesamtbeurteilung der Leistungen Bemerkungen zur Verhaltensbeurteilung: Eignung der Praktikantin/des Praktikanten für dieses Berufsfeld und Empfehlungen: Ort, Datum. Unterschrift, Firmenstempel 4 ++ = außergewöhnlich gut, + = überdurchschnittlich gut, 0 = nicht überdurchschnittlich, aber auch keine wesentlichen Schwächen, - = entspricht noch den Anforderungen, -- = entspricht nicht mehr den Anforderungen
20 Praktika lohnen sich für Unternehmen und Schüler!!! Å Sie bieten Praktikumsplätze für Schüler an und möchten diese veröffentlichen? Å Sie sind Schüler und Suchen einen Praktikumsplatz? Å Schauen Sie in die Lehrstellen- und Praktikumsbörse der IHK Erfurt! http://www.erfurt.ihk.de/www/ihk/bildung/lehrstpraktikum/