Berufspraktische Ausbildung



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Transkript:

Informationen über die berufspraktische Ausbildung im zweiten Jahr der Ausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten Berufspraktische Ausbildung Vorbemerkungen Die berufspraktische Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr dient der Einführung in die Berufsarbeit. Sie wird in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt, die dem Berufsfeld einer Sozialassistentin oder eines Sozialassistenten entsprechen und die in konzeptioneller, personeller und sachlicher Hinsicht als Lernort geeignet sind. Die Schülerin oder der Schüler soll während dieser Zeit Einblicke in die sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Aufgabengebiete gewinnen und zur verantwortlichen Tätigkeit unter Anleitung befähigt werden. Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich während der berufspraktischen Ausbildung dient dazu, die theoretischen Kenntnisse zu erweitern und die Praxiserfahrung aufzuarbeiten. Die Lenkung der berufspraktischen Ausbildung ist Aufgabe der Schule. Entscheidungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Ausbildungsstelle durch die Schülerinnen und Schüler, die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler an Praxisstellen und Entscheidungen über einen Wechsel der Praxisstelle. Die berufspraktische Ausbildung soll in der Regel in Ausbildungsstellen im näheren Umkreis der Berufsfachschule absolviert werden. Die berufspraktische Ausbildung kann unterrichtsbegleitend oder in Blockform durchgeführt werden. Ein Wechsel der Ausbildungsstelle ist in der Regel einmal und nur mit Zustimmung der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz möglich. Die Schülerinnen und Schüler werden von fachkundigen Lehrkräften der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz betreut. Im Rahmen der Betreuung werden vorangemeldete Besuche in der Ausbildungsstelle durchgeführt. Für die Durchführung gelten die Bestimmungen für Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen entsprechend. Wer an einem Betriebspraktikum teilnimmt, ist während dieser Zeit bei den für den Schulträger zuständigen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfall versichert. Es besteht für die Schülerinnen und Schüler Haftpflichtdeckungsschutz nach Maßgabe des Erlasses vorn 15.02.1995 Richtlinien für Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen" - IV A 1-240/01-20 in der jeweils geltenden Fassung, unabhängig davon, ob das Praktikum in der Schulzeit oder in den Schulferien durchgeführt wird. Zeitliche Regelungen: Der Unterricht in der Schule findet an zwei Tagen in der Woche statt. Pro Woche sind für die berufspraktische Ausbildung in den Einrichtungen regelmäßig 21 Zeitstunden vorgesehen. Die Schüler haben Anspruch auf die Ferienregelung der öffentlichen Schulen in Hessen; dies gilt auch für die berufspraktische Ausbildung. 63071 Offenbach am Main Fax: 069-8065-3299 www.kks-offenbach.de

Berufspraktische Ausbildung: Das zweite Ausbildungsjahr hat das Ziel, die erworbenen Fähigkeiten aus dem ersten Ausbildungsjahr in die Praxis umzusetzen und zu vertiefen. Die Schüler/innen werden in der Praxis in die gesamte Planung und Organisation der Arbeit in den Einrichtungen einbezogen. Die Ausbildungszeit soll dazu beitragen, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und ihre Fähigkeit fördern eigene Meinungen zu bilden, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für ihre Aufgaben zu tragen. In Absprache mit der Praxisanleitung übernehmen sie einzelne Aufgaben in der Einrichtung, die im Zusammenhang mit Fragestellungen aus dem Unterricht stehen. Die Schüler/innen sollen in der Praxis befähigt werden, eigene Ideen einzubringen und diese in der Arbeit mit einzelnen Kindern und in Kleingruppen umzusetzen. Voraussetzung für eine erfolgreiche berufspraktische Ausbildung ist die Anleitung der Schüler in der Praxis durch eine berufserfahrene Fachkraft. Die Schülerinnen und Schüler sollen in der berufspraktischen Ausbildung: Die Struktur, Organisation und Arbeitsweise der Einrichtung erfassen. Mit Fachkräften kooperieren. Verschiede Sozialisationsbedingungen und Lebenswelten der Klientel erfassen. Beobachtungen und Aufzeichnungen anfertigen. Ziele der Arbeit für Einzelne und Gruppen kennenlernen und beschreiben. Miterleben, wie aus Gegebenheiten und Bedürfnissen fachliches Handeln entsteht. Unter Anleitung überschaubare Aufgaben übernehmen. Aufgaben der Praxisanleiterin / des Praxisanleiters: Die Fachkräfte in den Praxisstellen werden gebeten, die Schülerinnen und Schüler in die Rahmenbedingungen und die Arbeitsweisen der Institution einzuführen, das Sammeln und Auswerten von Erfahrungen zu ermöglichen, zur Information, Klärung und Reflexion zur Verfügung zu stehen, bei der Planung, Durchführung und Reflexion von Beobachtungen und Aktivitäten behilflich zu sein. Einsatz der Praktikanten/ Praktikantinnen: Den Schülerinnen und Schülern ist zunächst eine Zeit der Hospitation zu ermöglichen, in der sie von Seiten der Praxisstelle eine Einführung in die spezielle Situation der Einrichtung erhalten. Bei dem Einsatz ist zu berücksichtigen, dass sie Lernende und keine ausgebildeten Assistenten sind. Die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Die Teilnahme an Mitarbeiterbesprechungen, an der Erstellung von Arbeitsplänen, an Elterngesprächen und Elternabenden ist dringend erwünscht. Die dafür aufgewendete Zeit ist auf die Arbeitszeit anzurechnen.

Unterricht: Der Unterricht orientiert sich inhaltlich einerseits an den Praxiserfahrungen der Schüler und andererseits an inhaltlichen Aspekten des Rahmenlehrplanes für die berufspraktische Ausbildung. Die Schüler werden Aufgabenstellungen schriftlicher Art durch den Unterricht erhalten. Diese dienen der Begleitung der berufspraktischen Ausbildung durch die Schule. Eine Mitwirkung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ist zwar nicht erforderlich, eine hilfreiche Unterstützung allerdings möglich. Besuche in der Praxisstelle / Treffen der Anleiterinnen und Anleiter: Während der berufspraktischen Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr werden die Schülerinnen und Schüler von einer Lehrkraft der Schule in der Einrichtung in der Regel zweimal besucht. Dabei ist es nicht vorrangiges Ziel, eine vorbereitete Aktivität mitzuerleben und zu besprechen. Der Schwerpunkt liegt beim ersten Besuch im Gespräch über die bisherigen Erfahrungen und der Entwicklung von Perspektiven für den weiteren Verlauf der berufspraktischen Ausbildung. Bestandteil des zweiten Besuches ist ein Gespräch mit der Praktikantin / dem Praktikanten und der Anleiterin / dem Anleiter über den bisherigen Erfolg und Stand der Ausbildung und deren Perspektive. Dabei ist nicht das vorrangige Ziel eine vorbereitete Aktivität mitzuerleben und zu besprechen. Zu der Zusammenarbeit zwischen der Schule und der Praxisstelle gehören Treffen der Anleiterinnen und Anleiter, sowie Lehrerinnen und Lehrerin der Schule, die Gelegenheit geben Erfahrungen auszutauschen und Absprachen zu treffen. Beurteilung und Benotung: Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht eine abschließende schriftliche Beurteilung der Schülerinnen und Schüler durch die Praxisstellen vor, die der Schule vier Wochen vor dem Ende der berufspraktischen Ausbildung vorzulegen ist. Zeichnet sich ab, dass die Ausbildung nicht ordnungsgemäß verläuft oder treten Umstände ein, durch die eine berufspraktische Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist, bitten wir um sofortige Benachrichtigung.

Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz 2. Ausbildungsjahr Schwerpunkt: Sozialpädagogik Berufspraktische Ausbildung Berufspraktische Ausbildungsinhalte der Schüler/innen, bzw. Aufgaben des Praxisanleiters/ der Praxisanleiterin Beobachtung von einzelnen Kindern Beobachtungsdaten von einzelnen Kindern abwägen und vorsichtige Schlussfolgerungen ziehen Aussprache über die Lebenssituation und Persönlichkeit einzelner Kinder ermöglichen Mögliche Aufgabenstellungen der Schulen Beschreibung eines Kindes Auseinandersetzung mit unterschiedlichen kindlichen Lebenserfahrungen unterstützen Erfassen der Gruppenzusammensetzung Einblick in die Gruppenkartei Unterschiedliche Lernprozesse beschreiben und in ihrer Bedeutung einschätzen (z.b. Bilden von Gewohnheiten, Lernen durch Einsicht) Einbinden in Teamarbeit und Absprachen treffen, Wahrnehmung von Wünschen und Bedürfnissen, Anregungen zur Mithilfe und Selbstbeschäftigung geben Praxisanleitergespräche über Umfeld, Struktur und Konzeption der Einrichtung Beschreibung von Untergruppen/ Untersystemen in Gruppen. Erfahrungsbericht Institutionsanalyse verschiedene Berufsrollen aller, im Rahmen der Einrichtung, Tätigen Überblick gewinnen: Raumangebot, Materialausstattung, Tageslaufgestaltung, Aktivitäten des täglichen Lebens, Ablauf des Jahres Ausgewählte Kurzberichte Hilfestellung bei der Umsetzung fachspezifischer Inhalte in konkreten Praxissituationen Informationsgespräche Regelungen innerhalb der Institution

Berufspraktische Ausbildungsinhalte der Schüler/innen, bzw. Aufgaben des Praxisanleiters/ der Praxisanleiterin Beobachtung u. a. Aktivitäten im freien Spiel Kennenlernen des Spiel- und Beschäftigungsmaterials Mögliche Aufgabenstellungen der Schulen Bericht über eine Freispielsituation Beobachtungsprotokoll Beteiligen am Tun der Kinder In Absprache ausgewählte Angebote für einzelne Kinder/ Kleingruppen aus den fünf Bereichen Planung und Durchführung situationsgemäßer Angebote Pflege und Reparatur von Spiel- und Beschäftigungsmaterialien Beschreibung einer Situation Pädagogische Erweiterung von Pflegebehandlungen Für die folgenden Tätigkeiten des Praktikanten/der Praktikantin sind Anweisungen und Hilfestellungen des Anleiters/der Anleiterin notwendig. Auf Sicherheitsvorschriften sowie Hygienemaßnahmen muss durchgängig hingewiesen werden Beobachten des Ernährungsverhaltens der Kinder Erstellen einer Collage über gesunde Ernährung Planen, einkaufen und zubereiten von kleineren Mahlzeiten, ggf. mit Kindern Evtl. Gesprächskreis zum Thema Diabetes/Neurodermitis Reflexion über das Ernährungsverhalten der Kinder in der Gruppe Bericht über Planung und Durchführung der Mahlzeiten mit den Kindern Erfahrungsbericht über den Gesprächskreis Pflege von Säuglingen und Kleinkindern, Kinder bei ihren Aktivitäten des täglichen Lebens beobachten Anleitung und Förderung der Selbständigkeit bei der Körperpflege Methoden der Gesundheitserziehung Praxisanleitergespräch: Anzeichen beginnender Erkrankung, Maßnahmen, Vorbeugung, Umgang mit dem kranken Kind Beobachtungsaufgaben Gesundheitserzieherisches Handeln an einem Beispiel aufzeigen In einer Kleingruppe Methoden der Gesundheitserziehung erproben Kurzbericht

Hinweise zur Ausfertigung einer Beurteilung: Grundsätzliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum Dauer der berufspraktischen Ausbildung Ausbildungsstelle Fehlzeiten Hinweise zum Einsatzgebiet Praktikantenbezogene Ausführungen: Übertragene Aufgaben im sozialpädagogischen und / oder im sozialpflegerischen Gebiet Erfüllung der gestellten Aufgaben Umgang mit dem Klientel Planung der Arbeit Zusammenarbeit mit MitarbeiterInnen und anderen Beteiligten Engagement, Verantwortungsbewusstsein Reflexionsbereitschaft Arbeitsfeld und Aufgaben der Schülerin und des Schülers Übernahme und Wahrnehmung von Funktionen und Aufgaben Arbeitsweise fachliche Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten Umgang mit den Klienten Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation Verhalten bei Konflikten und in Belastungssituationen Einschränkungen Schwerpunkte der Tätigkeiten, besondere Interessen und Qualifikationen Besondere Fähigkeiten