: Ausgleichsfläche zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Riedel Bau-Gelände Gmkg. Bergrheinfeld und Schweinfurt Kurzerläuterung Bearbeitung: Martin Beil, Landschaftsarchitekt BDLA, Stadtplaner, Dipl.-Ing. Landespflege (TU) Natascha Back, Landschaftsarchitektin BDLA
2 Inhalt KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS... 3 1. Vorbemerkungen... 3 2. Lage und Größe... 3 3. Bestand... 3 4. Ziele und Ausgleichsmaßnahmen... 3 5. Artenschutz... 5 5.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Eingriffsbebauungsplan... 5 5.2 Artenschutz - Ausgleichsmaßnahmen... 6 6. Kostenschätzung... 6 Anhang I: Saatgutmischung Anhang II: Plan - Ausgleichflächennachweis Plan: Gestaltungsplan M. = 1:1.000
3 KURZBESCHREIBUNG DES VORHABENS 1. Vorbemerkungen Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Riedel Bau-Gelände am nordwestlichen Ortsrand von Bergrheinfeld soll zwischen dem Geltungsbereich des (Eingriffs-) Bebauungsplans und der Ortsumgehungsstraße eine Ausgleichsfläche festgesetzt werden. Sie umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1865 1868, 1881/1 und 547/3 Tf. (Gmkg. Bergrheinfeld) und die Grundstücke Fl.-Nr. 778, 780, 781, 783 (Gmkg. Oberndorf). Im Plangebiet erfolgt derzeit noch eine Neuordnung der Flur. Die Fl.St.Nr. können sich daher ändern. Zur Schonung landwirtschaftlicher Ackerflächen werden nicht oder nur extensiv genutzte Flächen für Zwecke des Arten- und Biotopschutzes sowie des Bodenschutzes optimiert. Agrarstrukturelle Belange werden damit berücksichtigt. Des Weiteren wird auf die Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. 2. Lage und Größe Die Ausgleichsfläche umfasst ca. 19.650 m² zzgl. Flur- und Pflegeweg und bestehender Gehölzstruktur an der Ortsumfahrung. Sie erstreckt sich auf die Gemarkungen Bergrheinfeld (westlich) und Oberndorf (Stadt Schweinfurt, östlich). 3. Bestand Durch das Grundstück verlief rechtwinklig der Landwehrgraben. Die Struktur der Landwehr zeigt sich heute noch als bewachsener Graben südöstlich des Plangebiets. Sie ist im Plangebiet in der bisherigen Flurkarte (vor der Flurneuordnung) erkennbar. 220-KV-Leitung Am südlichen Rand verläuft eine 220 KV Freileitung mit einem Maststandort. Flurweg Am südlichen Rand befindet sich ein Flurweg als Schotter- bzw. Erdweg, der sich als Lagerfläche partiell aufweitet. Vegetation Die Fläche wird weder landwirtschaftlich noch anderweitig genutzt. Daher habe sich verschiedene Sukzessionsstadien durch natürliche Vegetationsentwicklung eingestellt: Ältere Pioniergebüsche (v.a. Weiden, Robinien) im Norden entlang der Ortsumgehung, Flächige Schlehen-Hartriegel-Initialgebüsche (mit Weißdorn und Wildrosen) in unterschiedlicher Wuchsdichte - mit Gras- und Krautfluren, Offene, magere Gras- und Krautfluren (mehrjährige Altgrasfluren), die von niedrig wüchsigen Gräsern dominiert sind, Ruderale Altgrasfluren mit Beifuß, Rainfarn und Steinklee, Nitrophile Initialgebüsche und Gras-/Krautfluren (Brombeergebüsche, Brennnesselfluren). 4. Ziele und Ausgleichsmaßnahmen In Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden (Landratsamt und Stadt Schweinfurt) soll die zunehmend in Verbuschung befindliche Ausgleichsfläche geöffnet und damit in ihrem Wert für den Arten- und Biotopschutz optimiert werden; v.a. durch lateralen
4 Nährstoffeintrag veränderte oder durch Baubetrieb ruderalisierte Gras- und Krautfluren sollen neu mit artenreicheren Wiesenmischungen eingesät bzw. durch Heumulchsaat aus artenreicheren Wiesenflächen neu angelegt und zu mageren Wiesenflächen entwickelt werden. Folgende Optimierungsmaßnahmen mit Erstanlage bzw. Erstpflege und Folgemaßnahmen sind im beiliegenden Gestaltungsplan beschrieben. Eine Abgrenzung der Maßnahmenbereiche kann vor Ort modifiziert werden. Die grundsätzliche Verteilung der Entwicklungsbereiche ist aber beizubehalten. a) Verbuschungskomplexe Entwicklung von Magerwiesen Entfernen der Gehölze Mulchen bestehender Gras- und Krautfluren incl. Entfernen des Mulchguts 1-2schürige Mahd bzw. Mulchen bei starkem Gehölzausschlag ca. 4.000 m² b) Verbuschungskomplexe Entwicklung von Magerwiesen mit lockeren Strauchgruppen Auflösen in lockere Gebüschgruppen mit max. 20 % Überschirmungsgrad durch Entbuschung (streifen- oder blockweise) 1-2schürig incl. Mähgutentnahme bzw. Mulchen bei starkem Gehölzausschlag ca. 2.600 m² c) Gras- und Krautfluren mit Initialgebüschen Entwicklung zu Magerwiesen Entfernen der Gehölze (Mulchen) Umbruch Ansaat mit autochthonem Magerwiesensaatgut (s. Anhang I) oder Heumulchsaat aus regionalen Beständen 1-2schürige Mahd mit Mähgutentnahme ca. 7.800 m² d) Gras- und Krautfluren Entwicklung zu Magerwiesen 2-schürig incl. Mähgutentnahme ca. 1.300 m² e) bestehende Magerwiesen / Wegefläche - weiterentwickeln 1schürige Mahd / Mähgutentnahme ca. 3.800 m² f) Verbuschungskomplexe weiterentwickeln zu Hecken und Gebüschen Für die Ausgleichsfläche gilt: Düngung und Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln sind nicht zulässig. Ausgenommen sind hier ggf. Maßnahmen zur Eindämmung von Neophyten (Zackenschote, Greiskraut, Kreuzkraut, Jap. Staudenknöterich, ) in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. An Stelle der Mahd ist auch eine extensive Beweidung (auch Umtriebsweide) in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde möglich. Auf die artenschutzrechtlich eingeschränkten Zeiträume der Maßnahmen wird hingewiesen. Gemäß Vorgabe von Peichl Ortsplanung sind 8.511 m² Ausgleichsfläche nachzuweisen.
5 Aufgrund der differenzierten Abgrenzung von Maßnahmenbereichen und Modifikation der Maßnahmen ergibt sich folgender, ermittelter Ausgleichsflächenwert: Fläche A-Faktor A-Wert 15.730 0,5 7.865 710 0,25 178 3.210 0,25 803 19.650 8.845 m² Ausgleichsflächenwert A- Faktor = Ausgleichsflächenfaktor; A-Wert = Ausgleichsflächenwert Die Ausgleichsflächen werden mit dem Aufwertungsfaktor 0,5 durch die Untere Naturschutzbehörde anerkannt. Die Maßnahmen im Beeinträchtigungsbereich der Ortsumfahrung werden in Anlehnung an die bis 30.08.2014 gültigen Konventionen zu Eingriffen staatlicher Straßenbaumaßnahmen nochmals um den Faktor 0,5 (Ausgleichsfaktor = 0,25) reduziert. Es entsteht ein Überschuss des Ausgleichsflächenwerts von 334 m². Die erforderlichen Ausgleichsflächen und Maßnahmen werden damit nachgewiesen. Der Umfang der überschüssigen Ausgleichsfläche beträgt 668 m² außerhalb der Beeinträchtigungszone der Umgehungsstraße. Die Fläche kann (z.b. als firmeneigenes Ökokonto).sonstigen Eingriffen zugeordnet werden. Im Lageplan ist eine entsprechende Fläche gesondert gekennzeichnet. 5. Artenschutz 5.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen - Eingriffsbebauungsplan Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Untersuchungen (Thomas Struchholz, Landschaftsarchitekt BYAK) zum Eingriffsbebauungsplan werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Hinblick auf die Vermeidung der Verschlechterung des Zustands der Populationen geschützter Tierarten(grupppen) wie folgt als erforderlich beschrieben. Sie werden im Plangebiet bzw. an dessen Gebietsrand örtlich festgelegt. Fledermäuse Aufhängen von 2 Fledermauskästen (z.b. Fledermaushöhle 2F Fa. Schwegler) im Süden an Großgehölzen - Exposition des Einflugschlitzes bzw. Einfluglochs nach Westen. Vögel Aufhängen von 3 Nistkästen für Vögel 1 Vogelnistkasten Fa. Schwegler, Nisthöhle Typ 3SV, Einflugöffnung 34 mm, 1 Vogelnistkasten Fa. Schwegler, Nisthöhle Typ 1B, Einflugöffnung 26 mm, 1 Vogelnistkasten Fa. Schwegler, Halbhöhle Typ 2HW) Am westlichen Rand des Plangebiets an geeigneten Großgehölzen Einflugloch nach Osten ausgerichtet. Zauneidechse Durchführung von Entbuschungsmaßnahmen auf Teilflächen der nördlich an das Plangebiet anschließenden Ruderalbracheflächen in Verbindung mit Anlage folgender Strukturelemente
6 - Anlage von 2 Lesesteinhaufen Einbaufläche: ca. 1,0 m lang, 1,0 m breit und mittig mindestens 0,5 m hoch; Material: Muschelkalksteine ohne Feinanteile, Kantenlänge mindestens 10-20 cm; vorheriger Erdabtrag ca. 40 cm tief mit Einbringen eines Vlieses) - Anlage eines Totholzhaufens (Einbaufläche: ca. 5 m², mindestens 0,5 m hoch) - Anlage von 2 Sandbunkern (Einbaufläche: ca. 4-6 m², mindestens 0,5 m hoch) Die Hinweise der KARCH (Koordinationsstelle für Reptilien- und Amphibienschutz in der Schweiz) sollen hier bei Anlage der Strukturen berücksichtigt werden. Die Strukturen Sandbunker und Lesestein-/Totholzstrukturen sollen miteinander kombiniert werden. Sie sind im Gestaltungsplan verortet. 5.2 Artenschutz - Ausgleichsmaßnahmen Im Hinblick auf Verbotstatbestände nach Art. 44 BNatSchG sind im Bereich der Ausgleichsfläche folgende geschützte Tierarten oder artengruppen relevant: Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) Vögel ökologische Gilde der reich strukturierten Kulturlandschaft (Vogelschutzrichtlinie) Andere Tierarten(gruppen) sind nach Relevanzprüfung nicht betroffen. Geschützte Pflanzenarten sind nicht betroffen. Grundlage für die Relevanzprüfung bilden die Artenschutzkartierung, die online-arbeitshilfe des Landesamts für Umwelt Bayern, die Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Struchholz 2013) für das benachbarte Eingriffsgelände sowie eine eigene Geländebegehung am April 2015. Bei den geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind Entbuschungsmaßnahmen, Neuansaaten sowie Eingriffe in den Boden durch Anlage von Zauneidechsenhabitaten als Wirkungen, die Verbotstatbestände auslösen können, aufzuführen. Verbotstatbestände durch Schädigungen und Störungen sind auszuschließen, nachdem die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sowohl für die Zauneidechse als auch für die entsprechenden Vogelarten der ökologischen Gilde eine Verbesserung der Habitatbedingungen verbunden ist. Verbotstatbestände durch Tötung / Verletzung sind auszuschließen, wenn folgende Konflikt vermeidende Maßnahmen beachtet und ergriffen werden: Rodung oder Schneiden von Gehölzen (incl. Entfernen von Schnittgut) ausschließlich in der Zeit vom 1.10. 28.02. Mulchen / Mähen von Gras- und Krautfluren ausschließlich in der Zeit vom 15.09. 15.03.; Mulchen / Mähen ist auch außerhalb des Ausschlusszeitraums möglich, wenn die Flächen vor Maßnahmenbeginn durch eine Fachkraft durchsucht und keine Ruhe- und Fortpflanzungsstätten festgestellt wurden. Eingriffe in den Boden ausschließlich in der Zeit vom 15.03. 30.04. in der Aktivitätszeit der Zauneidechse 6. Kostenschätzung Die Kostenschätzung umfasst die Herstellung der Vegetationsbestände für die Ausgleichsmaßnahmen incl. der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege sowie der Unterhaltspflege (22 Jahre)
7 Maßnahme Fläche (m²) Stück Preis pro m² / Stück in Gesamtsumme in Ansaat der Wiesenflächen und Krautsäume mit artenreicher Magerwiesenmischung (autochthon) oder Heumulchsaat incl. Bodenvorbereitung u Fertigstellungs- und zweijähriger Entwicklungspflege 7.800 2,00 15.600,00 22jährige Folgepflege 7.800 2,20 17.160,00 0,00 Entbuschungsmaßnahmen / Erstmahd / Mulchen 7.000 1,00 7.000,00 Fertigstellungs-/Entwicklungspflege 7.000 0,75 5.250,00 22jährige Folgepflege 7.000 3,30 23.100,00 0,00 Mahd - Magerwiesen 3.800 0,20 760,00 Fertigstellungs-/Entwicklungspflege 3.800 0,60 2.280,00 22jährige Folgepflege 3.800 3,30 12.540,00 Pflanzung von hochstämmigen (Wild-) Obstbäumen incl. Verankerung, Schutz, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 23 150,00 3.450,00 22jährige Folgepflege 23 100,00 2.300,00 Sonderstrukturen (Lesesteine / Totholz) psch 3.000,00 3.000,00 Ersatzquartiere / Nistkästen incl. Kontrolle / Reinigung 1.000,00 1.000,00 Gesamtsumme netto 93.440,00 19 % MwSt. 17.753,60 Gesamtsumme brutto 111.193,60 zzgl. Baunebenkosten - ca. 10.000 Die Maßnahmen der Unterhaltspflege können auch durch eine adäquate landwirtschaftliche Nutzung ersetzt werden. Elfershausen-Engenthal, 24.07.2015 / 14.01.2015 Martin Beil Dietz und Partner Landschaftsarchitekten BDLA Büro für Freiraumplanung GbR Engenthal 42, 97725 Elfershausen bei elektronischer Versendung, gültig auch ohne Unterschrift
8 ANHANG I: Saatgutmischung Produktionsraum 7: Süddt. Berg- und Hügelland; Herkunftsregion 11 Südwestdeutsches Bergland - Blumenwiese; Saatgutmenge 4 g/m² in Breitflächensaat / je 50% Kräuter- und 50% Gräseranteil Artenzusammensetzung oder gleichwertig: Kräuter 50 %: Gew. % Achillea millefolium Schafgarbe 1,00 Campanula glomerata Knäuel-Glockenblume 0,20 Campanula patula Wiesen-Glockenblume 0,10 Campanula rotundifolia Rundblätt. Glockenblume 0,20 Carum carvi Wiesen-Kümmel 2,00 Centaurea cyanus Kornblume 2,00 Centaurea jacea Gemeine Flockenblume 2,50 Centaurea scabiosa Skabiosen-Flockenblume 0,80 Crepis biennis Wiesen-Pippau 1,00 Daucus carota Wilde Möhre 1,50 Galium album Wiesen-Labkraut 2,50 Galium verum Echtes Labkraut 1,00 Geranium pratense Wiesen-Storchschnabel 0,40 Knautia arvensis Acker-Witwenblume 2,00 Lathyrus pratensis Wiesen-Platterbse 0,40 Leontodon autumnalis Herbst-Löwenzahn 1,20 Leontodon hispidus Rauher Löwenzahn 1,20 Leucanthemum ircutianum/vulgare Wiesen-Margerite 4,00 Lotus corniculatus Hornschotenklee 1,50 Malva moschata Moschus-Malve 1,50 Papaver rhoeas Klatschmohn 2,00 Pimpinella major Große Bibernelle 0,60 Plantago lanceolata Spitzwegerich 2,00 Primula veris Frühlings-Schlüsselblume 0,50 Prunella vulgaris Gemeine Braunelle 2,00 Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß 0,40 Ranunculus bulbosus Knolliger Hahnenfuß 0,50 Rhinanthus alectorolophus Zottiger Klappertopf 0,80 Rumex acetosa Großer Sauerampfer 1,00 Salvia pratensis Wiesen-Salbei 3,80 Sanguisorba minor Kleiner Wiesenknopf 3,80 Sanguisorba officinalis Großer Wiesenknopf 0,50 Silene flos-cuculi Kuckuckslichtnelke 1,00 Silene vulgaris Gemeines Leimkraut 1,50 Stellaria graminea Gras-Sternmiere 0,20 Tragopogon pratense Wiesenbocksbart 2,40 Gräser 50% Agrostis capillaris Rotes Straußgras 2,00 Alopecurus pratensis Wiesen-Fuchsschwanz 2,00 Anthoxanthum odoratum Gemeines Ruchgras 4,00 Arrhenatherum elatius Glatthafer 1,00 Briza media Zittergras 5,00 Bromus erectus Aufrechte Trespe 3,00 Bromus hordeaceus Weiche Trespe 5,00 Cynosurus cristatus Weide-Kammgras 7,00 Festuca guestfalica (ovina) Schafschwingel 4,00 Festuca nigrescens (rubra) Horst-Rotschwingel 9,00 Helictotrichon pubescens Flaumhafer 1,00 Poa angustifolia Schmalblättriges Rispengras 4,00 Trisetum flavescens Goldhafer 3,00