BEGRÜNDUNG GRÜNORDNUNG, NATURSCHUTZ, EINGRIFFSREGELUNG GEMEINDE GROSSBARDORF 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES LANDKREIS RHÖN-GRABFELD

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1 GEMEINDE GROSSBARDORF LANDKREIS RHÖN-GRABFELD 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES SO BIOGASANLAGE IM GEMEINDETEIL GROSSBARDORF BEGRÜNDUNG GRÜNORDNUNG, NATURSCHUTZ, EINGRIFFSREGELUNG STAND: (E) MICHAEL MOCK LANDSCHAFTSARCHITEKTUR STADT-, LANDSCHAFTS-, FREIRAUMPLANUNG BERGBLICK 7, OBERSTREU T: F: E:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Erfordernis der Planung Lage, Geltungsbereich Bestehende Verhältnisse Ermittlung des Ausgleichflächenbedarfs Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsfläche A VI Ausgleichsfläche A VII Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen Flächenbilanz...14 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage im Raum... 2 Abbildung 2: Lage der internen Ausgleichsflächen Abbildung 3: Lage der externen Ausgleichsfläche Abbildung 4: Ableitung der Beeinträchtigungsintensitäten Abbildung 5: Lage der Ausgleichsflächen VI und VII Abbildung 6: Lage der internen Ausgleichsfläche VI Abbildung 7: Lage der externen Ausgleichsflächen am Streitrangen. 11 Abbildung 8: Lage der externen Ausgleichsfläche VII. 12 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bestehende interne Ausgleichsflächen Tabelle 2: Bestehende externe Ausgleichsfläche Tabelle 3: Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Tabelle 4: Bewertung der Kompensationsmaßnahmen Tabelle 5: Flächenbilanz Ausgleichsflächen. 14 Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite I

3 1 Anlass und Erfordernis der Planung Die Biogasanlage Großbardorf soll um ein zweites Gärproduktlager (GPL) ergänzt werden. Hierzu ist es notwendig, im Rahmen einer 1. Änderung des Bebauungsplanes SO Biogasanlage GT Großbardorf die bebaubaren Sondergebietsflächen (SO) innerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden rechtskräftigen Ursprungbebauungsplanes 2012 Richtung Norden und Nordosten zu erweitern. Die Erweiterung erfolgt dabei zu Lasten bisher festgesetzter Ausgleichsflächen. Für den (Teil-) Verlust der rechtskräftigen Ausgleichsflächen I und II sind deshalb z. T. extern neue Ausgleichsflächen festzusetzen. 2 Lage, Geltungsbereich Das Bearbeitungsgebiet des Fachbereiches Grünordnung, Naturschutz, Eingriffsregelung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Biogasanlage liegt zum einen im Geltungsbereich des Ursprungbebauungsplanes 2012, zum anderen mit einer weiteren Ausgleichsfläche extern in der Gemarkung Großbardorf. Die Größe der neu festzusetzenden Ausgleichsflächen beträgt insgesamt ca m². Bisher sind im rechtskräftigen Bebauungsplan 2012 Ausgleichsflächen in einer Größenordnung von ca m² ausgewiesen. Davon gehen durch die Erweiterung der Biogasanlage ca m² verloren. Die nachfolgend aufgeführten Grundstücke betreffen im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes den Fachbereich Grünordnung, Naturschutz, Eingriffsregelung : - Flurstück Nummer 2679, Gemarkung Großbardorf, jeweils anteilig (Ausgleichsfläche VI -neu-, im Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes 2012, Umwidmung eines Teiles der bisher festgesetzten Ausgleichsfläche A I) - Flurstück Nummer 3831, Gemarkung Großbardorf, jeweils anteilig, (Ausgleichsfläche A VII -neu-, extern, Kompensation für Erweiterung der Biogasanlage Großbardorf) Die Lage der Ausgleichsflächen kann nachfolgendem Übersichtslageplan entnommen werden. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 1

4 SO Biogasanlage 2012 Interne Ausgleichsflächen I IV 1. Änderung SO Biogasanlage Interne Ausgleichsfläche VI 1. Änderung SO Biogasanlage Externe Ausgleichsfläche VII SO Biogasanlage 2012 Externe Ausgleichsfläche V Abbildung 1: Lage im Raum Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 2

5 3 Bestehende Verhältnisse Die Erweiterung der Biogasanlage Großbardorf um ein weiteres Gärproduktlager (GPL) macht es notwendig, auf bestehende, rechtskräftig festgesetzte Ausgleichsflächen zurückzugreifen. Diese müssen deshalb extern an anderer Stelle in der Gemarkung Großbardorf neu ausgewiesen und festgesetzt werden. Folgende Ausgleichsflächen haben im rechtkräftigen Ursprungbebauungsplan 2012 Bestand: Rechtskräftiger Ursprungbebauungsplan SO Biogasanlage GT Großbardorf Interne Ausgleichsflächen - Ausgleichsfläche / Nr. Bezeichnung Flächengröße in m² A I Streuobstwiese A II dichte Randeingrünung, Hecken, mesophile Gebüsche A III Baumreihe A IV Absetzbecken, Pufferstreifen Gewässer 986 Tabelle 1: Bestehende interne Ausgleichsflächen 2012 A II m² SO Biogasanlage 2012 A I m² A III m² A II m² A IV 986 m² Abbildung 2: Lage der internen Ausgleichsflächen 2012 Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 3

6 Zusätzlich wurde zum Ursprungbebauungsplan 2012 eine externe Ausgleichsfläche auf einer Teilfläche des Grundstückes mit Flurstück Nummer 3831 in der Gemarkung Großbardorf ausgewiesen. Rechtskräftiger Ursprungbebauungsplan SO Biogasanlage GT Großbardorf Externe Ausgleichsfläche - Externe Bezeichnung Ausgleichsfläche / Nr. A V Entbuschung / Wiederherstellung / Entwicklung Magerrasen, Extensiv- Grünland Tabelle 2: Bestehende externe Ausgleichsfläche 2012 Flächengröße in m² SO Biogasanlage 2012 Externe Ausgleichsfläche A V 3831 A V m² Abbildung 3: Lageplan der externen Ausgleichsfläche 2012 Insgesamt sind im rechtskräftigen Ursprungbebauungsplan 2012 an 5 unterschiedlichen Stellen Ausgleichsflächen (A I bis A V) in einer Größenordnung von m² festgesetzt, die für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Verwendung finden. Bewertung Alle festgesetzten Ausgleichsflächen haben faktisch hohe Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild und werden deshalb in Anlehnung an den Bayerischen Leitfaden zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in die Kategorie III (1,0 bis 3,0) mit dem Wertfaktor 1,5 eingestuft. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 4

7 4 Ermittlung des Ausgleichflächenbedarfs Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgt nach dem Leitfaden zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2003). Einstufung der geplanten Änderung Im Änderungsgebiet ist eine Umstufung von festgesetzten Ausgleichsflächen in bebaubare Sondergebietsflächen (SO) vorgesehen. Als Maß der baulichen Nutzung ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 vorgesehen. Der Änderungsbereich wird somit der Gebietskategorie A mit hohem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zugerechnet. Hier handelt es sich um eine Fläche in der Größenordnung von m². Änderungs- / Eingriffsgebiet AE 2 A III Änderungsfläche m² AE 1 Änderungsfläche m² Abbildung 4: Ableitung der Beeinträchtigungsintensitäten Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 5

8 Einstufung des Änderungsgebietes vor der Bebauung Im geplanten Änderungsgebiet sind bisher Ausgleichsflächen mit nachfolgender Zweckbestimmung rechtskräftig festgesetzt: - Neuanlage einer Streuobstwiese (Ausgleichsfläche A I, Änderungsgebiet AE 1) Fläche: m² - Aufbau einer dichten Randeingrünung mit Baum-Strauchhecken (Ausgleichsfläche A II, Änderungsgebiet AE 2) Fläche: 482 m² Beide Ausgleichsflächen sind seit ihrer Festsetzung 2012 bereits mind. 6 Jahren existent und werden deshalb faktisch als Gebiet mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild gewertet, da nach dieser Zeitspanne von einer gewissen Zweckerfüllung der Ausgleichsmaßnahmen ausgegangen werden muss. Beide Ausgleichsflächen werden somit der Kategorie III zugeordnet. Festlegung der Kompensationsfaktoren Gebietskategorie: Eingriffstyp: III A Kompensationsfaktor: 1,5 (1,0 bis 3,0) Biotoptypen der Ausgleichsflächen A I (AE1) und AII (AE 2) erfüllen seit ihrer Festsetzung vor 6 Jahren (2012) auch bei einer Nichtumsetzung faktisch wertvolle Funktionen für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Eingriffsfläche: m² (1.906 m² m²) Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 6

9 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen Code Nr. Bestand festgesetzter Biotop-/Nutzungstyp 2012 Einstufung (*) Wirkung (**) Flächengröße Eingriff m² Planung Biotop-/Nutzungstyp 2018 Kompensationsfaktor (***) Kompensationsbedarf m² (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H = E x G) AE 1 Streuobstwiese (festgesetzte Ausgleichsfläche I) A III V Sondergebiet (SO), Zweckbestimmung: Biogasanlage 1, AE 2 Randeingrünung, dicht (festgesetzte Ausgleichsfläche II) A III V 482 Sondergebiet (SO), Zweckbestimmung: Biogasanlage 1,5 723 Summe Kompensationsbedarf in m² Tabelle 3: Ermittlung des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen (*) Einstufung erfolgt gemäß der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren, Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Bayern, Januar (**) Code der vorhabenbezogenen Wirkungen: V Versiegelung, Verlust (dauerhafte Überbauung durch Erweiterung der Biogasanlage) (***) Als Kompensationsfaktor wird im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Faktor 1,5 festgelegt, da durch eine 6-jährige Entwicklungszeit der Biotope in den Ausgleichsflächen (ausgeführt oder nicht) faktisch eine Wertsteigerung entstanden ist, die eine Erhöhung des Minimalfaktors von 1,0 auf 1,5 bei einer Spanne von 1,0 bis 3,0 rechtfertigt. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 7

10 Ausgleichsfläche Nr. Flächengröße Eingriff / Änderung m² Bewertung der Kompensationsmaßnahmen Bestand Planung Flächengröße Ausgleich Biotoptyp Biotoptyp m² Kompensationsfaktor Kompensationsfläche m² Flächenäquivalent m² Wertverlust (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H = G - B) A VI 1) 523 Streuobstwiese (A I) Randeingrünung, dicht A VII stark verbuschter Hang mit mesophilen Gebüsch, fragmentarischen Magerrasenresten und Altgrasfilzen Entbuschung / Wiederherstellung / Entwicklung von Magerrasen mit eingestreuten Einzelbäumen und Solitärsträuchern , Tabelle 4: Bewertung der Kompensationsmaßnahmen 1) Die Umwidmung einer festgesetzten Ausgleichsfläche mit der Zweckbestimmung: Streuobstwiese (A I) in eine Ausgleichsfläche mit der Zweckbestimmung: Randeingrünung, dicht (A VI) wird nicht in die Bilanzierung eingearbeitet, da diese Änderung keiner Überbauung, Versiegelung oder gravierender Veränderung unterliegt. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 8

11 5 Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahmen Für den Verlust von bisher im Ursprungbebauungsplan 2012 rechtskräftig festgesetzten Ausgleichsflächen durch die Erweiterung der Biogasanlage um ein weiteres Gärproduktlager müssen im Rahmen einer 1. Änderung des Bebauungsplanes neue Ausgleichsflächen nachgewiesen werden. Die Lage der neu festzusetzenden Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft können nachfolgendem Übersichtslageplan entnommen werden: mit 1. Änderung SO Biogasanlage Ausgleichsfläche VI 523 m² Ausgleichsfläche VII m² Abbildung 5: Lage der Ausgleichsflächen VI und VII Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 9

12 5.1 Ausgleichsfläche A VI Flurstück Nr. 2679, Gemarkung Großbardorf, Teilfläche, 523 m² Bestand Die betroffene Fläche ist im Ursprungbebauungsplan 2012 als Streuobstwiese festgesetzt. Der Großteil der bisher festgesetzten Ausgleichsfläche A I geht zugunsten einer Erweiterung der bebaubaren Flächen für die Biogasanlage (SO) verloren. Entwicklungsziel Umwidmung einer Streuobstwiese in eine mehrreihige Strauchhecke (Randeingrünung Biogasanlage) Ausgleichsmaßnahmen Am nordöstlichen Rand des Änderungsgebietes sollen die Baulichkeiten der Biogasanlage durch eine dichte mehrreihige Strauchhecke in die freie Landschaft eingebunden werden. Die ehemals dort festgesetzten Obstbaumpflanzungen sollen durch 3-reihige Strauchpflanzungen ersetzt werden, die insbesondere der Eingrünung eines weiteren Gärproduktlagers dienen. Die Strauchhecke ist weiterer Bestandteil einer bisher schon festgesetzten vielfältigen, reich gestuften Randeingrünung rund um das gesamte Gelände der Biogasanlage. In den nicht bepflanzten Flächen zwischen den Heckengruppen erfolgt eine einfache Kräuter-Wiesenansaat, die das starre Bild der Randeingrünung etwas auflockern kann. Ausgleichsfläche VI Zweckbestimmung: Randeingrünung, dicht (523 m²) Abbildung 6: Lage der internen Ausgleichsfläche VI Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 10

13 5.2 Ausgleichsfläche A VII Flurstück Nr. 3831, Gemarkung Großbardorf, Teilfläche, m² Die externe Ausgleichsfläche A VII liegt ca. 1,3 km südlich von Großbardorf und ca. 500 m westlich der Gemeindeverbindungsstraße Großbardorf - Unterhof an einem dem Tanniggraben folgenden Geländeband mit der Flurbezeichnung Streitrangen. Der Streitrangen fällt im dortigen Bereich relativ steil Richtung Nordwesten zum vorbeifließenden Tanniggraben ab. Das Gebiet ist in der Biotopkartierung Bayern erfasst. Streitrangen 3831 Ausgleichsfläche VII 1. Änderung SO Biogasanlage Ausgleichsfläche V SO Biogasanlage Bestand Abbildung 7: Lageplan Ausgleichsflächen am Streitrangen Bestand Die Geländekante in der Ausgleichsfläche VII ist stark verbuscht und wird fast vollständig von geschlossenen mesophilen Gebüschen mit eingelagerten älteren Einzelgehölzen wie Obstbäume, Vogel-Kirschen eingenommen. Die Einzelgehölze entstammen einer Zeit, als der Hangbereich des Streitrangen noch durchgehend offen und gepflegt war. An freien Stellen sind Altgrasfilze und ruderalisierte nitrophythische Krautfluren vorhanden. Entwicklungsziel Entbuschung / Wiederherstellung / Entwicklung von Magerrasen (Erstinstandsetzung) Einbindung in das Beweidungskonzept Streitrangen Ausgleichsmaßnahmen Im Rahmen der Erstinstandsetzung wird das Areal durch eine flächige Rücknahme von Gebüschen wieder freigestellt. Prägende ältere Einzelgehölze bleiben ebenso wie einzelne Solitärsträucher stehen, um damit ein möglichst kleingliedriges Strukturmosaik zu erzielen, was insbesondere aus Artenschutzgründen von besonderer Bedeutung ist. Bei der Entbuschung ist zu beachten, dass ein maximaler Überschirmungsgrad von 20 % der Fläche nicht überschritten wird. Die Gehölze sind möglichst bis zum Wurzelhals abzuschneiden, aus der Fläche zu entfernen und umweltgerecht zu entsorgen. Die Altgrasfilze und Gras-Krautfluren werden, soweit es die Steilheit des Geländes zulässt, gemulcht, da neben dem Altgrasfilz auch Gebüsche und kleinere Bäume damit beseitigt werden können. Die Rücknahme einer vollflächigen Verbuschung unter hohem finanziellen Aufwand und hohem arbeitstechnischem Einsatz erlaubt es dem Vorhabenträger, im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde den Flächenansatz zu 100 % in die Bilanzierung einzubringen. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 11

14 Nach der Erstinstandsetzung im Winterhalbjahr wird die Pflege der Fläche unverzüglich in der nächsten Vegetationsperiode begonnen. Dabei soll in den nächsten 5 darauffolgenden Jahren auf eine scharfe Beweidung / frühe Mahd, ca. 1-2 mal pro Jahr geachtet werden, da die Erstinstandsetzung sonst durch eine vegetative Vermehrung über die Wurzelbrut zurückgenommener Gehölze ins Gegenteil umschlägt. Ausgleichsfläche VII Zweckbestimmung: Entbuschung / Wiederherstellung / Entwicklung von Magerrasen (3.600 m²) 3831 Prägende Einzelgehölze, zu erhalten Abbildung 8: Lage der externen Ausgleichsfläche VII Die Nachpflege und Weiterentwicklung der Fläche Richtung Magerrasen soll nach Ablauf der festgesetzten Frist von 5 Jahren in das Gesamt-Beweidungskonzept für den Streitrangen eingebunden werden. Ansprechpartner wäre hier der Landschaftspflegeverband Rhön-Grabfeld oder ein gleichwertiger landwirtschaftlicher Betrieb. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 12

15 6 Artenschutz, Ausgleichsmaßnahmen 44 BNatSchG begründet ein strenges Schutzsystem für bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Zwar ist der Vorhabenträger nicht unmittelbar Adressat dieser Verbote, da mit der Bebauungsplanänderung in der Regel nicht selbst die verbotenen Handlungen durchgeführt bzw. genehmigt werden. Allerdings sollte der besondere Artenschutz bereits in der Bauleitplanung angemessen berücksichtigt sein, da ein Bebauungsplan, der wegen dauerhaft entgegenstehender rechtlicher Hinderungsgründe wie entgegenstehende Verbote des besonderen Artenschutzes bei der Umsetzung nicht verwirklicht werden kann, vollzugsunfähig ist. Im Bereich der Ausgleichsflächen sind nach einer Relevanzprüfung folgende geschützte Tierarten oder -artengruppen zu beachten: - Zauneidechse (Anhang IV FFH-Richtlinie) - Vögel - ökologische Gilde der reich strukturierten Kulturlandschaft (Vogelschutzrichtlinie) Andere Tierarten und Tierartengruppen sind nicht betroffen. Geschützte Pflanzenarten fehlen im Bereich der stark verbuschten Ausgleichsflächen. Grundlage für die Relevanzprüfung bilden die Artenschutzkartierung, die online-arbeitshilfe des Landesamtes für Umwelt Bayern sowie eine eigene Geländebegehung im April Bei den Ausgleichsflächen sind die Entbuschungsmaßnahmen als Wirkung, die Verbotstatbestände auslösen könnte, aufzuführen. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen lösen sowohl für die Zauneidechse wie auch für die entsprechenden Vogelarten der ökologischen Gilde der reich strukturierten Kulturlandschaft keine Verbotstatbestände durch Schädigungen und Störungen aus, da durch diese eine Verbesserung der Habitatbedingungen gegeben ist. Verbotstatbestände durch Tötung / Verletzung sind ausgeschlossen, wenn folgende Maßnahmen zur Konfliktvermeidung beachtet und umgesetzt werden: - Rodung und Schneiden von Gehölzen im Rahmen der Entbuschung incl. Entfernen des Schnittgutes ausschließlich in der Zeit vom bis Mähen der Ausgleichsfläche, auf mehrere Termine verteilt, in der Zeit von Mai bis Mitte Oktober möglich; Schnitthöhe nicht unter 15 cm während der Aktivitätsphase der Zauneidechse (Anfang Mitte März bis Mitte Oktober); bei der Mahd zudem Kleintiere, Bodenbrüter und Jungwild beachten; grundsätzlich ist aus Artenschutzgründen eine Beweidung der Mahd vorzuziehen - Tiefbauarbeiten wie z. B. Wurzelstock roden oder sonstige Bodenarbeiten bei Notwendigkeit ausschließlich in der Zeit vom bis in der Hauptaktivitätszeit der Eidechsen Fazit Die jetzt beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes berühren keine artenschutzrechtlichen Belange bzw. lösen keine Verbotstatbestände im Sinne des 44 Bundesnaturschutzgesetz aus. Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 13

16 7 Flächenbilanz Die Flächenbilanz für den Fachbereich Grünordnung, Naturschutz, Eingriffsregelung stellt sich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes SO Biogasanlage GT Großbardorf folgendermaßen dar: Nutzungstyp Ausgleichsflächen Ursprungbebauungsplan 2012 (m²) Verlust 1. Änderung 2018 (m²) Ausgleich 1. Änderung 2018 (m²) gesamt (m²) A B C D E = (B - C) + D Ausgleichsflächen Tabelle 5: Flächenbilanz Ausgleichsflächen Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes SO Biogasanlage findet im Vergleich zum Ursprungbebauungsplan 2012 eine Mehrung an Ausgleichsflächen um m² statt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Verlust an Ausgleichsflächen durch Überbauung (2.388 m²) im Verhältnis von 1 : 1,5 (3.582 m²) auszugleichen ist. Die kleine Flächenmehrung um 18 m² auf m² dient der Abrundung und besseren Durchführung der Ausgleichsmaßnahme vor Ort. aufgestellt: (E) ergänzt: (S) Großbardorf, Michael Mock LandschaftsArchitektur Bergblick 7, Mittelstreu Oberstreu Kirchhügel Großbardorf (Michael Mock, LandschaftsArchitekt) (Josef Demar, 1. Bürgermeister) Michael Mock LandschaftsArchitektur 06/2018 (E) Seite 14

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