Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. im Bereich
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1 TEIL 1: BEGRÜNDUNG STADT SELB / SG 601 Seite / 1 Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3 im Bereich zwischen Ringstraße, Albert-Pausch-Ring, Wiesenstraße, Heinestraße, Weißenbacher Straße und Brunnenstraße Teil 1 Teil 2 Begründung zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes Umweltbericht zum Konzept für die Änderung des Flächennutzungsplanes Bearbeitung: Stadt Selb Dipl.-Ing. (FH) Werner Siller Stadtplaner
2 Seite / 2 Inhaltsverzeichnis 1. Plangebiet 1.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes 1.2 Flächenbilanz 2. Anlass der Planung 3. Planungsgrundlage 4. Verhältnis zu anderen Planungen 4.1 Landes- und Regionalplanung 4.2 Flächennutzungsplan/Landschaftsplan 4.3 Sonstige Planungen Landschaftsentwicklungskonzept Biotopkartierung Artenschutz und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 5. Denkmalschutz 6. Ziel der Planung 7. Altlasten 8. Immissionsschutz 9. Eingriffsregelung und Umweltbericht
3 Seite / 3 Quellenverzeichnis Deckblatt (Kartenauszug) Topographische Karte Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Flächennutzungsplan der Stadt Selb Regionalplan für die Region Oberfranken-Ost (5) Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost Landesentwicklungsprogramm Bayern vom Bayerische Staatsregierung Biotopkartierung Bayern, Juli 2002 Bayerisches Landesamt für Umweltschutz Eingriffsregelung in der Bauleitplanung - Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Leitfaden, ergänzte Fassung vom Januar 2003 Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Landschaftsentwicklungskonzept für die Region Oberfranken-Ost (LEK), September 2003 Regierung von Oberfranken Artenschutzkartierung Bayern Bayer. Landesamt für Umwelt (Ortsbezogene Nachweise),Kurzliste, Stand: Historische Recherche ehemalige Porzellanfabrik Heinrich vom Dr. Rietzler & Heidrich GmbH, Nürnberg Geoportal Bayern Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
4 Seite / 4 1 Plangebiet Lage und Beschreibung des Plangebiets Standortgemeinde Die Stadt Selb liegt im Osten des Regierungsbezirks Oberfranken, ca. 45 km (Luftlinie) nordöstlich von Bayreuth und nur ca. 6 km südwestlich von Asch (Tschechien). Selb liegt im Nordosten des Landkreises Wunsiedel. Die Stadt gehört der Region 5 Oberfranken Ost an. Plangebiet Das Plangebiet liegt in städtebaulich integrierter Lage, lediglich ca. 200 m vom Stadtkern entfernt, im Nordwesten des Stadtzentrums von Selb. Folgende Grundstücke der Gemarkung Selb sind von der Planung betroffen: 93/2, 93/4, 1431/14, 1432/0, 1433/0, 1433/2, 1433/3, 1437/0, 1437/3, 1437/4, 1437/5, 1437/6, 1439/0, 1443/5, 1443/8, 1541/0 Teilfläche, 1543/2, 1543/5, 1543/8, 1562/0, 1562/2, 1562/5, 1562/7, 1562/8, 1562/9, 1562/10, 1562/11, 1562/12, 1562/14, 1566/3, 1566/5, 1566/6, 1566/8, 1566/9, 1567/3, 1567/4, 1567/5 und 1767/7 Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund m², also etwa = 9,65 ha. 1.1 Flächenbilanz Sondergebiet mit Zweckbestimmung FOC: m² MI 640 m² GE(e) m² Fläche für den Gemeinbedarf mit m² Straßenverkehrsfläche: m² Grünfläche: m² 2 Anlass der Planung Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Umnutzung und Neugestaltung des Areals der ehemaligen Porzellanfabrik Heinrich zu großflächigen Einzelhandel. 3 Planungsgrundlage Die Planzeichnung wurde auf der Grundlage der digitalen Flurkarte des Vermessungsamtes Wunsiedel erstellt. 4 Verhältnis zu anderen Planungen 4.1 Landes- und Regionalplanung Landesentwicklungsprogramm (LEP) - Präambel (Auszug) Die Stadt gehört der Region 5 Oberfranken Ost an. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist die Stadt Selb als gemeinsames Oberzentrum mit der Stadt Asch eingestuft und liegt in der Gebietskategorie Raum mit besonderem Handlungsbedarf. 4.2 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Aktuell stellt der Flächennutzungsplan für das Plangebiet Sondergebiet SO, gewerbliche Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf, gemischte Baufläche und Grünfläche dar.
5 Seite / 5 Im Landschaftsplan sind Entlang der Roglerstraße bedeutende landschaftsprägende Baum- und Strauchgruppen gezeigt. 4.3 Sonstige Planungen Landschaftsentwicklungskonzept Laut Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) für die Region Oberfranken-Ost liegt das Plangebiet überwiegend im Gebietstyp Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild Biotopkartierung Laut Kartierung liegen folgende Biotope im Plangebiet: Objektnummer (Relativ lichte, gemischte Strauch-/Baumhecke ) Objektnummer (lichte Birken-Salweidenhecke mit gehölzfreien Zwischenbereichen ) Die kartierte Fläche ist infolge früherer Baumaßnahmen weitgehend nicht mehr in der beschriebenen Form existent. Eingriffe in jüngerer Vergangenheit wurden, wie z.b. beim Hochwasserschutz Vielitzer Graben, ausgeglichen. Objektnummer (von Weißdorn dominierte Strauchhecke ). Bei der anstehenden Bebauungsplanänderung geht das Biotop voraussichtlich größtenteils verloren. Objektnummer (aufgelassene Fläche mit Initialgehölzen, Kulturbestand und magerem Altgrasbestand). Die kartierte Fläche ist infolge früherer Baumaßnahmen nur noch teilweise in der beschriebenen Form existent. Objektnummer (aufgelassenes Grundstück mit einzelnen alten Gehölzen und jüngeren Initialgehölzen) Artenschutz und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Für das Plangebiet enthält die Artenschutzkartierung Bayern keine Einträge. 5. Denkmalschutz Im Hof der ehemaligen Porzellanfabrik befindet sich ein Kriegerdenkmal für die gefallenen Werksangehörigen des 1. Weltkrieges der Fa. Heinrich & Co., das in die Denkmalliste eingetragen ist. Zudem ist das Eingangsportal der Ofenhalle (Werk Kreishalle) in die Liste der Baudenkmäler eingetragen. 6. Ziele der Planung Ziel der Planung ist die Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Umnutzung und Neugestaltung des Areals der ehemaligen Porzellanfabrik Heinrich zu großflächigen Einzelhandel. 7. Altlasten Für den Bereich des SO nördlich der Vielitzer Straße wurde 2002 eine Historische Recherche durch das Büro Dr. Rietzler & Heidrich GmbH durchgeführt. Dabei ergab sich für sieben Flächen ein Kontaminationsverdacht. Die Areale sind im zugehörigen Bebauungsplan Nr. 205 als Flächen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, gekennzeichnet. Im Übrigen darf an dieser Stelle auf die Historische Recherche vom verwiesen werden. Südlich der Vielitzer Straße bestanden wohl bis etwa in die siebziger Jahre, genaue Angaben liegen nicht vor, eine Ofenhalle mit Rundöfen (deren Gefährdungspotential ist eher als gering einzustufen), Wohnhäuser und Garagen. Die Nutzungen sind augenscheinlich zu-
6 Seite / 6 rückgebaut. Das Ergebnis der Historischen Recherche und wirtschaftliche Aspekte lassen darüber hinaus vermuten, dass die schadstoffträchtigen Nutzungen wie etwa die Generatorgaserzeugung, die Teergruben, der Gleisanschluss mit Verladebereich und die Tankstelle auf dem Betriebsgelände nördlich der Vielitzer Straße lagen. Nachderzeitigem Kenntnisstand wird daher keine Notwendigkeit zur Kennzeichnung dieser Flächen bezüglich der Belastung mit umweltgefährdenden Stoffen gesehen. Laut vorliegender Informationen handelt es sich beim Areal südlich des nördlichen Abschnitts der Vielitzer Straße um einen belasteten Bereich. Das Grundstück Nr. 1543/2 wird daher im zugehörigen Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet. 8. Immissionsschutz Im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen Bebauungsplanes wird eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Bebauungsplan berücksichtigt. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Schutzbedürftigkeit der Umgebungsbebauung in der Regel, eine Ausnahme bildet hier lediglich die Kleingartenanlage im Nordosten, nicht über der eines Mischgebiets liegen wird. 9. Eingriffsregelung und Umweltbericht Gem. 18 BNatschG sind u. A. die in Folge einer Bauleitplanung verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Gemäß 1a Abs. 3 BauGB ist ein Ausgleich jedoch nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Obwohl es sich insgesamt gesehen bei dem gesamten Plangebiet um einen Innenbereich im Sinne des 34 BauGB handelt, eine Bebauung des Gebiets also nahezu in der gleichen Intensität möglich gewesen wäre, ist die Anwendung der Regelung des 1a Abs. 3 BauGB wegen der massiven Eingriffe in die Biotopflächen im Erweiterungsbereich hier nicht statthaft. Der Eingriff in Natur und Landschaft im Erweiterungsbereich ist auszugleichen. Nähere Angaben zum erforderlichen Ausgleich können dem Umweltbericht entnommen werden. Aufgestellt: Selb, SG Stadtplanung S i l l e r Stadtplaner
Änderung des. Flächennutzungsplanes Nr. 2017/3. im Bereich
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