FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS HAAG-NORD

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1 GEMEINDE NEUENDETTELSAU LANDKREIS ANSBACH BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGS- UND LANDSCHAFTSPLANS HAAG-NORD - VORENTWURF - STAND: Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr Nürnberg Landschaftsplanung Klebe Glockenhofstr Nürnberg

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass der 5. FNP- und LP-Änderung 4 2 Vorgaben der Raumordnung- und Landesplanung 5 3 Lage des Plangebietes / Angaben zum Bestand 6 4 Planung / Angaben zur Änderung Art der baulichen Nutzung Verkehrsanbindung Immissionsschutz Grünflächen / Ortsrandeingrünung Belange von Natur und Landschaft / Eingriff Ausgleich 8 5 Umweltprüfung / Umweltbericht 8 3

3 1 Anlass der 5. FNP- und LP-Änderung Nach dem Bayerisches Landesamt für Statistik werden die Einwohnerzahlen in Neuendettelsau in den nächsten 10 bis 15 Jahren steigen, sodass hier Bedarf an neuer Wohnbaufläche hervorgerufen wird. Bis zum Jahr 2034 wird eine Einwohnerzunahme von 425 Personen auf 8100 EW prognostiziert. Im Ortsteil Haag haben zwei private Eigentümer konkretes Interesse ihre landwirtschaftliche Fläche zu Wohnbauland zu entwickeln, um dem Bedarf an neuen Bauflächen gerecht zu werden. Der dörfliche Charakter in Haag soll dennoch erhalten werden und weiterhin ein Nebeneinander von Wohnen und Landwirtschaft ermöglichen. Aus diesem Grund wird im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 29 Haag-Nord insgesamt ein Dorfgebiet gemäß 5 BauNVO ausgewiesen. Dieses wird in zwei Teilbereiche unterteilt, um reine Wohnnutzungen von landwirtschaftlichen Nutzungen räumlich zu trennen. Am jetzigen westlichen Ortsrand bestehen bereits drei Wohngebäude. Mit der Planung von weiteren Wohngebäuden kann der Ortsrand städtebauliche abgerundet werden. Des Weiteren kann durch Erweiterung des vorhandenen landwirtschaftlichen Wegs die Haupterschließung des Plangebiets gesichert werden. Flächenversiegelungen durch Erschließungsmaßnahmen sind daher nur in geringen Umfang erforderlich. Da im Änderungsbereich teilweise bislang landwirtschaftliche Flächen dargestellt sind, künftig jedoch ein Dorfgebiet gemäß 5 BauNVO vorgesehen wird, erfordert dieses neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch eine Anpassung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans. Somit wird dem Entwicklungsgebot gem. 8 Abs. 2 BauGB entsprochen. Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Nr. 5 wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 29 Haag-Nord mit leicht abweichendem Geltungsbereich durchgeführt. Diese Abweichung ergibt sich insbesondere aufgrund des bereits im wirksamen FNP/LP dargestellten Dorfgebiets (Flurstück 1, 3/1, 5/6 (TF)), welches nicht geändert werden muss. Geltungsbereich der 5. FNP/LP-Änderung der Gemeinde Neuendettelsau Lage der Änderungsbereiche der Gemeinde Neuendettelsau im Ortsteil Haag (Bayerische Vermessungsverwaltung 2018, Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) 4

4 2 Vorgaben der Raumordnung- und Landesplanung Die gemäß 1 Abs. 3 BauGB zu beachtenden Ziele der Raumordnung für die Bauleitplanung in Neuendettelsau enthalten das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP 2013) sowie der Regionalplan Westmittelfranken (RP 8). Im RP 8 ist Neuendettelsau zentralörtlich als Unterzentrum eingestuft. Im Rahmen der LEP Fortschreibung, wurde keine Unterzentren ausgewiesen. Bestehende Klein- und Unterzentren sowie bestehende Siedlungsschwerpunkte können jedoch als Grundzentren beibehalten werden. Die als Grundzentrum eingestuften Gemeinden sollen darauf hinwirken, dass die Bevölkerung ihres Nahbereichs mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt wird. Gebietskategorisch ist Neuendettelsau als allgemeiner ländlicher Raum einzustufen. Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern und weiter entwickeln kann, seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind, er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann. Die Verdichtungsräume und der ländliche Raum sollen sich unter Wahrung ihrer spezifischen räumlichen Gegebenheiten ergänzen und gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten zur ausgewogenen Entwicklung des ganzen Landes beitragen. Gemäß LEP (3.1 (G)) soll die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Weiterhin sollen flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden. Der demographische Wandel, hohe Infrastrukturkosten, Anforderungen an die Energieeffizienz und der Klimaschutz machen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erforderlich. Diese ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Bei Planungsentscheidungen sollen frühzeitig die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden. Die Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung werden in der vorliegenden 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans berücksichtigt. 5

5 3 Lage des Plangebietes / Angaben zum Bestand Der Geltungsbereich der (FNP / LP) befindet sich am nordwestlichen Siedlungsrand vom Neuendettelsauer Ortsteil Haag Der Geltungsbereich der 5. FNP- und LP-Änderung umfasst die Grundstücke mit den folgenden Flurnummern 3, 5/6 (TF), 20, 160 (TF),163, (TF) 164 (TF), 201 (TF) alle Gemarkung Haag, mit einer Gesamtfläche von m² (ca. 3,1 ha). Geltungsbereich der 5. FNP/LP-Änderung der Gemeinde Neuendettelsau Ausschnitt des wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplans 6

6 4 Planung / Angaben zur Änderung 4.1 Art der baulichen Nutzung Um die geplanten Wohnnutzungen sowie den landwirtschaftlichen Betrieb im Geltungsbereich planungsrechtlich zu sichern, wird die Art der baulichen Nutzung im Änderungsbereichs von landwirtschaftliche Fläche in Dorfgebiet (MD) gemäß 5 BauNVO umgewandelt. Im Änderungsbereich ist wirksamen Flächennutzungsplan (westlich des Gebäudes mit der Hausnummer 61) bislang ein Spielplatz dargestellt, welcher künftig nicht mehr ausgewiesen wird. Dies ist nicht mehr erforderlich, weil der Spielplatz in der Ortsmitte (Haus Nr. Haag 22) gut ausgebaut und nur ca. 100 m von der Baufläche entfernt liegt, fußläufig also gut erreichbar ist. 4.2 Verkehrsanbindung Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets erfolgt über die Ortsdurchfahrtstraße sowie der vorhandenen Gemeindestraße (ohne Name), welche von der Ortsmitte nach Nordwesten verläuft. Um die verkehrliche Erschließung des MD sicherzustellen, wird diese Gemeindestraße ein Stück verlängert. Um eine ausreichende Wendemöglichkeit gemäß RASt 06 für die Müllabfuhr zu gewährleisten wird auf Höhe der Hausnummer 61 ein Wendehammer mit 18 m Durchmesser vorgesehen. Im FNP werden die Straßen nicht gesondert gekennzeichnet, sondern als MD dargestellt. Die Sicherung der verkehrlichen Erschließung wird im Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 29 Haag-Nord konkretisiert. 4.3 Immissionsschutz Geruch Der aktive landwirtschaftliche Betrieb auf Fl.Nr. 3 im Plangebiet betreibt einen Milchviehstall, durch dessen Bewirtschaftung Geruchemissionen hervorrufen werden können. Neben dem Milchviehstall bestehen zwei offene Güllegruben mit je 130 m² Emissionsfläche und zwei offene Anschnittflächen mit je 30 m² an den Fahrsilos. Um die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen, zu denen insbesondere die Wohnnutzungen zählen, vor Geruchsimmissionen zu schützen, erfolgte seitens des Landratsamt Ansbach SG 44 Technischer Umweltschutz eine Berechnung der erforderlichen Immissionsschutzabstände. Grundlage hierfür ist die VDI Mit dieser Richtlinie können auf Basis des bestehenden Tierbestands ausgehende Emissionen von Tierhaltungsanlagen ermittelt werden. Im Ergebnis der Berechnung ist ein Abstand zwischen Immissionsort und Wohnnutzungen von mindestens 120 m einzuhalten. Bei Berücksichtigung dieses Abstandes wird auch der vorgegebene Immissionswert für Dorfgebiete (0,15) gemäß der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) eingehalten. Unter Berücksichtigung der angegebenen Tierbestände und der Einstufung des Plangebiets als Dorfgebiet bestehen bei Einhaltung des errechneten Abstandes keine Bedenken gegenüber negativen Auswirkungen durch Geruchsimmissionen. Lärm Die von bestehenden landwirtschaftlichen Flächen / Betrieben ausgehenden Immissionen sind im gesetzlichen Rahmen und entsprechend den Ausführungsvorschriften im Sinne einer geordneten landwirtschaftlichen Nutzung von den Bewohnern, Nutzern bzw. Bauwilligen zu dulden. 7

7 4.4 Grünflächen / Ortsrandeingrünung Auf die Darstellung einer Grünfläche wird in der FNP-Änderung verzichtet, da auch auf B- Plan-Ebene nur Festsetzungen für eine schmale Ortsrandeingrünung auf Privatgrund vorgesehen ist, weil hier aufgrund der kaum von außen einsehbaren Lage der Fläche keine umfangreicheren Pflanzmaßnahmen erforderlich sind. Im FNP werden daher Baum- und Strauchpflanzungen am nördlichen, nordwestlichen und südlichen Rand der gemischten Baufläche dargestellt. Außerdem werden die im B-Plan festgesetzten Straßenbäume in die FNP/LP-Darstellung übernommen. 4.5 Belange von Natur und Landschaft / Eingriff Ausgleich Im Zuge der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 Haag-Nord mit integriertem Grünordnungsplan wurde eine detaillierte Bilanzierung im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erstellt. Die im Bebauungsplan zugeordneten externe Ausgleichsfläche (Teilfläche des Flurstücks Nr. 37, Gemarkung Haag) ist nicht Teil dieser Flächennutzungsplanänderung; die Darstellung dieser Flächen wird bei der nächsten Gesamtfortschreibung entsprechend angepasst. 5 Umweltprüfung / Umweltbericht Da im Parallelverfahren zur vorliegenden FNP-Änderung ein Bebauungsplan für den Änderungsbereich aufgestellt wird und die Eingriffsauswirkungen der FNP-Änderung genau den im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 29 Haag-Nord beschriebenen Auswirkungen auf die einzelnen Prüfkriterien entsprechen, wird hier auf den Umweltbericht zum Plan verwiesen und auf die Erstellung eines separaten Umweltberichts zur FNP-Änderung verzichtet. Nürnberg, Bearbeitet: Planungsbüro Vogelsang: M.Sc. Ines Richardt Landschaftsplanung Klebe: Dipl.-Ing. S. Klebe, Dipl.-Ing. A. Grosse in Zusammenarbeit mit der 8

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