Lebensmittelhygieneschulung nach 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung

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Transkript:

GEWERBERECHT G68 Stand: Dezember 2015 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-689 Lebensmittelhygieneschulung nach 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung Seit 2007 gilt in Deutschland die neue Lebensmittelhygiene-Verordnung. 4 dieser Verordnung verlangt, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende wissenschaftliche Ausbildung oder Berufsausbildung, die leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Eine Schulung ist nur dann nicht erforderlich, soweit ausschließlich verpackte Lebensmittel gewogen, gemessen, gestempelt, bedruckt oder in den Verkehr gebracht werden. Welche Unternehmen sind von der Lebensmittelhygiene- Verordnung betroffen? Von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sind sowohl der jeweils verantwortliche Lebensmittelunternehmer, als auch alle Personen, die in den nachfolgend aufgeführten Einrichtungen mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen: lebensmittelherstellende Industrie- und Handwerksbetriebe, (Lebensmittel-) Handelsgeschäfte (mit Fleisch-, Fisch- oder Käsetheke), Gaststätten, Imbissstände, Cateringeinrichtungen, Betriebskantinen, Altenheime, Kindertagesstätten, Ganztagsschulen und Hausmeister in Schulen mit Pausenverkauf in den Schulen, Landwirte, die ihre verarbeiteten Produkte verkaufen. Industrie- und Handelskammer des Saarlandes 1/5 Tel. 06 81/95 20-1 Fax 06 81/95 20-689 E-Mail: info@saarland.ihk.de Internet: www.saarland.ihk.de

Wer kann am Seminar teilnehmen? Personen ohne einschlägige Berufsausbildung oder wissenschaftliche Ausbildung, die im Bereich der Herstellung, Bearbeitung oder des Verkaufs von leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Dies können sowohl der Unternehmer selbst wie auch alle seine Mitarbeiter sein. Es kommt nicht darauf an, ob diese in Voll- oder Teilzeit arbeiten oder etwa nur Aushilfskräfte sind. Welche Inhalte werden vermittelt? Einführung Lebensmittelrecht - Grundgedanken - Wesentliche Inhalte Hygienische Anforderungen an die Herstellung, Verarbeitung und Behandlung von Lebensmitteln - Mikrobiologie o Grundlagen o Wichtige Krankheitserreger und lebensmittelbedingte Erkrankungen o Reinigung und Desinfektion - Basishygiene o Bauliche Anforderungen o Räume und Geräte o Umgang mit kritischen Lebensmitteln o Personalhygiene o Abfälle Betriebliche Eigenkontrolle gemäß den HACCP-Grundsätzen - Eigenkontrollsysteme - Getränkeschankanlagenhygiene Schankanlagenhygiene Lebensmittelkennzeichnung - Verkehrsbezeichnung / Zusatzstoffe Wann findet der Kursus statt? Der Kursus findet wochentags von 12.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Wir bitten um Ihre Anwesenheit ab 12.00 Uhr. Für den Check-in bitten wir Sie, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Die genauen Schulungstermine finden Sie beigefügt (s. Blatt 4). Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10. Die Plätze werden nach Eingangsdatum der Anmeldung vergeben. 2/5

Unsere Dozenten Die Schulung wird durch die IHK Saarland angeboten. Die Dozenten sind im Bereich der Lebensmittelkontrolle tätig und kennen deshalb die lebensmittelrechtlichen Vorgaben genau. In einzelnen Vorträgen mit Diskussion werden die einzelnen Inhalte den Teilnehmern näher gebracht. Zahlung Die Teilnahmegebühr beträgt 79,00. Diese Gebühr ist mit Rechnungsstellung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Wir bitten um Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer. Sie können nach Ihrer Anmeldung durch schriftliche Erklärung von der Schulung zurücktreten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass in diesem Fall bis ein Viertel der Gebühr zu zahlen ist. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme ist die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer nochmaligen Anmeldung wird die volle Gebühr in Höhe von 79,00 in Rechnung gestellt. Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Industrie- und Handelskammer des Saarlandes 3/5 Tel. 06 81/95 20-1 Fax 06 81/95 20-689 E-Mail: info@saarland.ihk.de Internet: www.saarland.ihk.de

Fax-Anmeldung - 0681/9520-689 E-Mail-Anmeldung (eingescannt mit Unterschrift): medine.akan@saarland.ihk.de Lebensmittelhygieneschulung gemäß 4 Lebensmittelhygiene-Verordnung in der IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken von 12.30 bis 18.30 Uhr im Seminargebäude, Raum 0.01 Bitte kreuzen Sie Ihren Seminartermin an: Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Donnerstag, 14. Januar 2016 Donnerstag, 4. Februar 2016 Donnerstag, 10. März 2016 Donnerstag, 21. April 2016 Donnerstag, 12. Mai 2016 Donnerstag, 2. Juni 2016 Donnerstag, 30. Juni 2016 Donnerstag, 28. Juli 2016 Donnerstag, 1. September 2016 Donnerstag, 6. Oktober 2016 Donnerstag, 10. November 2016 Donnerstag, 15. Dezember 2016 Donnerstag, 12. Januar 2017 Donnerstag, 9. Februar 2017 Hiermit werden verbindlich für je 79,00 angemeldet: 1. W M Vorname Name Geb. Datum Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort) 2. W M Vorname Name Geb. Datum Anschrift (Straße, Nr., PLZ, Ort) Rechnungsanschrift / Kostenträger Name, Vorname PLZ, Ort, Straße Telefon/ Fax E-Mail Gebührenrechnung an Teilnehmer Gebührenrechnung an Kostenträger... Datum + Unterschrift des Teilnehmers... Datum + Unterschrift des Kostenträgers Industrie- und Handelskammer des Saarlandes 4/5 Tel. 06 81/95 20-1 Fax 06 81/95 20-689 E-Mail: info@saarland.ihk.de Internet: www.saarland.ihk.de

IHK Saarland Anfahrtsskizze IHK Saarland: 66119 Saarbrücken Franz-Josef-Röder-Str. 9 Tel: 0681 / 95 20-201 Fax: 0681 / 95 20-689 Parkmöglichkeit: Parkhaus Am Schloss 66119 Saarbrücken Talstraße 34-42 Vergünstigte Preise für IHK-Besucher 45 Min.: 1,00 Tagesgebühr: 8,00 5/5 Stand: Dezember 2015