Elternbrief zum Beginn des Schuljahres 2014/15

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Transkript:

Viktor-von-Scheffel-Schule Staatliche Realschule Bad Staffelstein St.-Veit-Straße 10 96213 Bad Staffelstein Telefon 09573 33090 Fax 09573 31376 E-Mail rs.staffelstein@t-online.de www.realschule-staffelstein.de Elternbrief zum Beginn des Schuljahres 2014/15 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, Bad Staffelstein, 22. September 2014 als Schulleiter der Viktor-von-Scheffel-Schule möchte ich Sie und Ihre Kinder im neuen Schuljahr 2014/2015 ganz herzlich grüßen. Dieser Elternbrief teilt Ihnen wichtige Informationen und Regelungen mit, die sich in den vergangenen Jahren für die Zusammenarbeit und das Zusammenleben an unserer Schule bewährt haben. Die gesamte Schulleitung würde sich sehr freuen, wenn wir damit wiederum zu einem vertrauensvollen Miteinander von Eltern, Schülern und Lehrkräften beitragen könnten. Vor allem den Schülerinnen und Schülern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule wünschen wir ein erfolgreiches Schuljahr. 1 Schülerzahl und Klassenbildung Unsere Schule besuchen im Schuljahr 2014/15 insgesamt 602 Schülerinnen und Schüler in 24 Klassen (durchschnittliche Klassenstärke: 25,1). 2 Personelle Veränderungen Zum Schuljahresbeginn gab es folgende personelle Änderungen: Mit Wirkung vom 01.08.2014 wurde unsere bisherige zweite Konrektorin Tabinda Plischke an die Staatliche Realschule Eltmann versetzt und übernimmt dort als 1. Konrektorin die Aufgaben der stellvertretenden Schulleiterin. Das Amt der Zweiten Realschulkonrektorin übernimmt an unserer Schule Seminarrektorin Monika Greßmann-Schierer. Als neue hauptamtliche Lehrkräfte traten die Studienreferendarinnen mit Beschäftigungsauftrag Melanie Döllwanger (Mathematik, Englisch), Anika Jahn (Wirtschaft, Erdkunde) und Katja Moser (Mathematik, kath. Religion) an der Viktor-von-Scheffel-Schule ihren Dienst an. Herr Markus Motschenbacher (Deutsch, Geschichte) wurde fest zu uns versetzt, Frau Monika Mielke (Mathematik, Physik) unterstützt uns als mobile Reserve. Außerdem wird mit einer Teilabordnung von der Adam-Riese-Schule Bad Staffelstein die Grundschullehrerin Johanna Kalb die neuen Fünftklässler beim Übergang an die weiterführende Schule unterstützen. Insgesamt sind an unserer Schule 51 Lehrkräfte tätig. 3 Leistungsnachweise Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen die Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Faches schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. Art, Zahl, Umfang und Gewichtung richten sich nach den Erfordernissen der einzelnen Fächer. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage. 3.1 Schulaufgaben In den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie, Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen sowie Werken werden Schulaufgaben geschrieben, die spätestens eine Woche vorher angekündigt werden müssen. Diese werden bei der Notenbildung doppelt gewichtet. In einigen Fächern kann nach Beschluss der Lehrerkonferenz eine Schulaufgabe durch eine Pro-

jektnote oder einen Sprechfertigkeitstest ersetzt werden. Dies wird am Schuljahresanfang bekanntgegeben. Anzahl der Schulaufgaben Jahrgangsstufe 5 6 7 8 9 10 Deutsch 4 4 4 4 3 3 Englisch 4 4 4 4 3 3 Mathematik I 4 4 4 4 4 3 Mathematik II/III 4 4 3 3 3 3 Physik WPFG I --- --- 2 2 3 3 Physik WPFG II/III --- --- --- 2 2 2 Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen WPFG II --- --- 3 3 3 3 Französisch in WPFG IIIa --- --- 3 3 3 3 Chemie in WPFG I --- --- --- 2 2 2 Chemie in WPFG II/III --- --- --- --- 2 2 Werken in WPFG IIIb* --- --- 3 3 3 3 *Eine Schulaufgabe kann durch einen Praktischen Leistungsnachweis ersetzt werden. 3.2 Stegreifaufgaben, Jahrgangsstufen- und Grundwissentests Stegreifaufgaben können in allen Fächern geschrieben werden. Die Lehrkraft lässt dabei Aufgaben oder Fragen zum Inhalt der vorausgegangenen Stunde schriftlich bearbeiten. Auch Grundwissen kann mit abgefragt werden. Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten können die Stegreifaufgaben nach Hause mitgegeben werden. Die in den Jahrgangsstufentests der 6., 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe erzielten Leistungen werden wie eine Stegreifaufgabe gewichtet. In diesem Schuljahr werden an unserer Schule nach einem Lehrerratsbeschluss folgende verpflichtende Tests durchgeführt: Mo, 29.09.2014 Di, 30.09.2014 Di, 30.09.2014 Di, 30.09.2014 Mi, 01.10.2014 Do, 02.10.2014 Do, 02.10.2014 Grundwissentest Mathematik (7. Jahrgangsstufe) Grundwissentest Mathematik (9. Jahrgangsstufe) Jahrgangsstufentest Deutsch (6. Jahrgangsstufe) Jahrgangsstufentest Mathematik (8. Jahrgangsstufe) Jahrgangsstufentest Englisch (7. Jahrgangsstufe) Jahrgangsstufentest Mathematik (6. Jahrgangsstufe) Jahrgangsstufentest Deutsch (8. Jahrgangsstufe) Wer sich noch einmal gezielt auf die Tests vorbereiten möchte, kann über unsere Homepage (www.realschule-staffelstein.de) auf die Aufgaben und Lösungen der vergangenen Schuljahre zugreifen. 3.3 Mündliche Leistungsnachweise Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. Pro Halbjahr muss mindestens ein mündlicher Leistungsnachweis vorliegen. Mündliche Leistungen können auf verschiedene Arten gewonnen werden: Abfragen von Schülern Unterrichtsbeiträge / Referate Bewertung mündlicher Unterrichtsbeiträge über mehrere Unterrichtsstunden 3.4 Zwischenberichte statt Halbjahreszeugnis Gemäß Realschulordnung ist es möglich, dass die Eltern statt eines Zwischenzeugnisses einen detaillierten schriftlichen Überblick über die Leistungen ihres Kindes zu zwei Zeitpunkten des Jahres (November 2014 und April 2015) erhalten. Nach einem Beschluss der Lehrerkonferenz wird diese Möglichkeit für die 5., 6., 7. und 8. Klassen wahrgenommen, d.h., in den in den genannten Jahrgangsstufen gibt es kein Zwischenzeugnis.

4 Schulversäumnisse und Unterrichtsbefreiungen 4.1 Verhinderung der Teilnahme am Unterricht Ist ihr Kind aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Falle telefonischer Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Sie können hierfür die auf unserer Homepage zum Download bereitstehenden Formulare verwenden. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse und bestehen Zweifel an der Erkrankung, kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden. Wird das Zeugnis nicht beigebracht, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Formblätter für die Entschuldigung sind in den einzelnen Klassen beim Klassenleiter zu erhalten. 4.2 Befreiung vom Unterricht In begründeten Fällen kann der Schulleiter eine zeitlich begrenzte Befreiung im Fach Sport und in musischen oder praktischen Fächern aussprechen. Die Beeinträchtigung muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. 4.3 Beurlaubungen In dringenden Ausnahmefällen können Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig vorher beantragt werden. Dies gilt für den Pflicht- und den Wahlunterricht. 5 Termine In der Ferienordung sind im Schuljahr 2014/15 folgende Tage unterrichtsfrei (erster und letzter Ferientag): von/am bis Termin 03.10.14 Tag der deutschen Einheit 27.10.14 31.10.14 Herbstferien 19.11.14 Buß- und Bettag 24.12.14 05.01.15 Weihnachtsferien 16.02.15 20.02.15 Faschingsferien 30.03.15 10.04.15 Osterferien 14.05.15 Christi Himmelfahrt 26.05.15 05.06.15 Pfingstferien 03.08.15 14.09.15 Sommerferien Weitere Termine geben wir Ihnen rechtzeitig über Ihre Kinder bekannt. Außerdem können Sie alle wichtigen Daten unserer Schule auch im Internet auf der Homepage (www.realschule-staffelstein.de) nachlesen. Bitte nutzen Sie auch den Service auf unserer Internetseite mit der Präsentation des jeweils aktuellen Vertretungsplanes. 6 Sprechzeiten der Lehrkräfte Die Übersicht über die wöchentlichen Sprechzeiten der Lehrkräfte ist diesem Elternbrief beigefügt und steht Ihnen auch auf unserer Homepage (www.realschule-staffelstein.de) zur Verfügung. Zusätzlich finden für alle Klassen im Schuljahr zwei Elternsprechtage statt. Für diese Elternsprechtage ergeht eine gesonderte Einladung. In dringenden Fällen können Sie sich gerne jederzeit auch außerhalb der Sprechzeiten an die Schulleitung wenden. 7 Papiergeld Für das Schuljahr 2014/15 wird im Oktober Papiergeld in Höhe von 9,00 erhoben. In diesem Betrag sind auch die Kosten von 3,00 für den Jahresbericht enthalten.

8 Schülertransport Zur Kostensenkung wurden die Schulbuslinien des Landkreises in das öffentliche Nahverkehrsnetz eingebunden. Beachten Sie bitte, dass die Schule keine Möglichkeit hat, in den Fahrplan des öffentlichen Linienverkehrs einzugreifen. 9 Schulberatung --- NEU Mit Beginn dieses Schuljahres hat Frau Gabriele Kroemer neu die Aufgaben der Schullaufbahnberatung an unserer Schule übernommen. Als weitere Ansprechpartner stehen der staatliche Schulberater für Oberfranken, StD Roland Schuck, und die Mitarbeiterin für den Bereich Realschulen, StRin (RS) Andrea Längenfelder, zur Verfügung. Anschriften und Telefonnummern werden in den Klassenzimmern ausgehängt. 10 Handynutzungsverbot Laut des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) müssen Mobilfunktelefone sowie digitale Speichermedien im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. Lehrkräfte haben bei Zuwiderhandlung die rechtliche Möglichkeit, diese einzubehalten. Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, muss die Polizei verständigt werden. Ein grundsätzliches Verbot, Mobilfunktelefone in die Schule zu bringen, gibt es nicht. Angesichts der technischen Möglichkeiten können Handys auch als Hilfsmittel zum Unterschleif betrachtet werden. In dringenden Fällen haben Schülerinnen und Schüler nach Rücksprache mit einer Lehrkraft nach wie vor die Möglichkeit, die Eltern mit dem Handy anzurufen. Sollten entsprechende Geräte unbefugt während des Unterrichts benutzt werden, wird in der Regel das Gerät einbehalten und ein Verweis erteilt. 11 Rauchverbot An öffentlichen Schulen besteht ein striktes Rauchverbot, was auch gemäß Realschulordnung für Schülerinnen und Schüler unserer Schulart gilt. Dem Anliegen, Maßnahmen gegen das Rauchen durchzuführen, wird an unserer Schule bereits seit Jahren Rechnung getragen, indem Prävention gegenüber Suchtgefahren in verschiedenen Formen im Unterricht stattfindet. Um jedoch das Ziel einer rauchfreien Schule zu erreichen, kommt der Mitwirkung der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Bemühen. 12 Parksituation in der St.-Veit-Straße Leider muss daran erinnert werden, dass manche Eltern die Verkehrsregeln missachten und vor allem morgens den Verkehr behindern, indem sie mit ihren Autos auf der Busspur parken, nur um ihr Kind direkt vor der Schultüre aussteigen zu lassen. Bitte nehmen Sie Rücksicht! Gerade vor Unterrichtsbeginn kommen innerhalb kürzester Zeit viele Busse an. 12 Ganztagsschule In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Arbeiterwohlfahrt Bamberg, bieten wir auch in diesem Schuljahr die offene Ganztagsschule an, bei der die Schüler in gemischten, jahrgangs- und klassenübergreifenden Gruppen von speziell angestellten Betreuerinnen betreut werden. Zudem haben wir in der 5. und in der 6. Jahrgangsstufe jeweils eine gebundene Ganztagsklasse eingerichtet, in der alle Schüler viermal die Woche den gesamten Schultag im Klassenverband mit ihren eigenen, angestammten Lehrkräften verbringen. 13 Schulverpflegung: Frühstück, Pausenverkauf, Mittagessen Der Pausenverkauf mit einem sehr breiten und gesundheitsbewussten Angebot geschieht durch den Betreiber unserer Mensa, der eat and more Catering. Am Mittagessen in unserer Mensa können grundsätzlich alle Ganztagsschüler teilnehmen. Halbtagsschüler können in der Mensa ebenfalls Essensbons für das Mittagessen (täglich bis spätestens 09:00 Uhr) käuflich erwerben. Der Speiseplan unserer Mensa wird auf unserer Homepage unter Ganztagsschule veröffentlicht. Au-

ßerdem existiert an unserer Schule ein Frühstücksangebot: Von 7:00 Uhr bis 07:40 Uhr können alle Schüler, die sich aufgrund der Zug- und Busverbindungen schon sehr früh im Schulgebäude aufhalten, in der Mensa gegen Barzahlung frühstücken. Die Preisliste für das Frühstück ist auf unserer Homepage unter Ganztagsschule veröffentlicht. 14 Schließfächer für Schüler Um schwere Schulranzen, Beschädigungen oder den Verlust von Schulmaterialien zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, ein eigenes Schließfach zu mieten. Die Anzahl der Schließfächer in unserem Schulgebäude wurde hierzu noch einmal deutlich aufgestockt. An alle Schließfächer wurde zudem ein neues, einfach zu bedienendes elektronisches Schließsystem installiert, wobei lediglich ein Zahlencode in ein Tastenfeld eingegeben werden muss. Sie können ein Schließfach für Ihr Kind online über unsere Schulhomepage mieten oder ein entsprechendes Anmeldeformular in unserem Sekretariat erhalten. Die Mietgebühr beträgt im ersten Schuljahr 1,60 Euro pro Monat. 15 Datenschutz Im letzten Schuljahr bzw. bei der Neuanmeldung haben Sie uns bei einer speziellen Abfrage mitgeteilt, ob und wenn ja - in welchen schulischen Veröffentlichungen Ihr Kind namentlich erwähnt oder bildlich dargestellt werden darf. Diesbezügliche Änderungswünsche können Sie uns mithilfe spezieller Vordrucke mitteilen, die Sie auf unserer Homepage oder in unserem Sekretariat erhalten. 16 Förderverein der Realschule Bad Staffelstein Im Folgenden möchte unser Förderverein ihr Interesse wecken: Sehr geehrte Eltern, Großeltern und Freunde, hiermit möchten wir Sie auf den Förderverein der Realschule Bad Staffelstein hinweisen. Warum? Wozu? Was? Wie? Wir unterstützen die Schule im Miteinander von Schülern, Lehrern und dem sozialen, kommunalen Umfeld. Es können Anschaffungen getätigt werden, die über das kommunale Budget hinaus gehen. Wir unterstützen z.b. ein soziales Projekt im Pflegeheim Bad Staffelstein und vieles mehr. Sie können uns unterstützen durch eine einmalige Spende auf das Konto DE62770621390000077712. Oder Sie werden Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 12. Eine Beitrittserklärung liegt bei. Viele kleine Dinge können Großes bewirken. Mit freundlichen Grüßen Heidi Aigner-Klob 1. Vorsitzende

17 Ministerialbeauftragter für die Realschulen in Oberfranken Der Ministerialbeauftragte, RSD als MB Heinrich Hausknecht, nimmt gemäß 2 Abs. 1 RSO im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Aufsicht über die oberfränkischen Realschulen wahr. Für eventuelle Fragen steht er Ihnen jederzeit zur Verfügung. Erreichbarkeit: Ministerialbeauftragter für die Realschulen in Oberfranken RSD als MB Heinrich Hausknecht Adolf-Wächter-Str.10 95447 Bayreuth Tel.: 09 21 / 50 70 38 80 Fax: 09 21 / 50 70 38 81 4 E-mail : mbrs-ofr@t-online.de Internet: www.realschule.bayern.de/of/ Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Schuljahr und der Bitte um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gez. Heinz Zech Realschuldirektor Bitte hier abtrennen! Zurück an die Klassleitung Abgabetermin: bis 2. Oktober 2014 Den Elternbrief vom 22. September 2014 habe ich durch meinen Sohn / meine Tochter Name des Kindes Klasse erhalten. Ort Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten