2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (Öffentlichkeit) 3. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Eltern (einer Klasse)

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Transkript:

Konzept Elternarbeit Inhalt 1. Einleitende Bemerkungen 2. Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern (Öffentlichkeit) 2.1. Kontakt / Informationen allgemein 2.2. Partizipation der Eltern 3. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Eltern (einer Klasse) 3.1. Allgemeine Kontakte 3.2. Schulbesuch von Eltern 3.3. Elternanlässe 4. Gestaltung der Elternabende 5. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und einzelnen Eltern 5.1. Allgemeine Kontakte 5.2. Kontaktmöglichkeiten für Eltern 5.3. Elterngespräche 6. Grenzen der Zusammenarbeit Eltern Schule 7. Vorgehen bei Fragen und oder Unklarheiten Anhang 1 Vorbereitung auf den Kindergarten (Musterbrief) 0603.P.02 Seite 1 von 6

1. Einleitende Bemerkungen In unserem Leitbild steht: Wir pflegen den Kontakt mit den Erziehungsberechtigten. Den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule erachten wir als wichtige Bestandteile unserer schulischen Arbeit. Wir erfüllen unseren Erziehungsauftrag partnerschaftlich mit den Eltern. Die Verantwortung für die Erziehung liegt bei den Eltern. Die Schule unterstützt sie dabei. Wir erwarten Interesse und Unterstützung der Eltern für die persönliche und schulische Entwicklung ihres Kindes und für unsere Arbeit. Bei den Ausführungen verzichten wir darauf, die Erziehungsberechtigten zu erwähnen. Sie sind mit Eltern ebenfalls gemeint. 2. Zusammenarbeit zwischen Schule (als Ganzes) und Eltern (Öffentlichkeitsarbeit) 2.1. Kontakt / Informationen allgemein - Themenabend (Verantwortung Schulleitung) Alle Eltern und Interessierte werden wenn möglich einmal pro Jahr von der Schule eingeladen, meist wird ein Referent zu einem bestimmten Thema einen Vortrag halten. - Rüegsau Nachrichten (Verantwortung Schulleitung, Mitarbeit Lehrpersonen) Viermal jährlich wird die Rüegsau Nachrichten in alle Haushalte verteilt. Die Schule berichtet regelmässig über aktuelle Ereignisse und Anlässe. - Homepage (Verantwortung Schulleitung) Auf unserer Homepage sind alle wichtigen und aktuellen Informationen zu finden. - Elternbriefe (Verantwortung Schulleitung) Informationen, die alle Eltern betreffen, werden von der Schulleitung den Eltern per Brief mitgeteilt. - Informationsbroschüre (Verantwortung Schulleitung) Die Informationsbroschüre wird jährlich neu erstellt und allen Schülerinnen und Schülern vor den Sommerferien verteilt. - Quartalsbrief Schule (Verantwortung Schulleitung und Klassenlehrperson) Viermal pro Schuljahr erhalten die Eltern einen Quartalsbrief mit einem Überblick über das Quartal mit Terminen der Schule und Informationen der Klassenlehrpersonen. 2.2. Partizipation der Eltern - Lehrpersonen holen regelmässig (alle 2 Jahre) ein Feedback von den Eltern zu ihrer Arbeit ein. Dies kann in unterschiedlichen Formen erfolgen (Fragebogen, Elternabend etc.). - Lehrpersonen können um Mithilfe von Eltern bei geselligen Anlässen, Ausflügen, Lagern etc. bitten. 0603.P.02 Seite 2 von 6

3. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und Eltern (einer Klasse) 3.1. Allgemeine Kontakte - Allgemeine Informationen werden situationsgerecht, in der Regel schriftlich an die Eltern weitergeleitet (eine Kopie ist der Schulleitung abzugeben). - Elternanlässe werden mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich bekannt gegeben. - In jedem Lehrerzimmer steht ein Ordner mit einer Ideensammlung für informelle Elternanlässe, solche können mehrmals pro Jahr stattfinden. - Jede Lehrperson gibt vor den Sommerferien den bewilligten Stundenplan und die Informationsbroschüre ab. - Die Lehrpersonen informieren die Eltern bei Schuljahresbeginn darüber, wie und wann sie erreichbar sind (s. Kontaktmöglichkeiten unter 5.2) und geben eine Telefonkette ab. 3.2. Schulbesuch von Eltern - Eltern haben das Recht den Unterricht ihres Kindes zu besuchen. Andere Verwandte sind dazu nicht berechtigt auch Geschwister nicht. - Die Lehrperson fordert die Eltern zum Schulbesuch auf. Es gibt keinen offiziellen Schulbesuchstag. - Die Lehrpersonen schätzen es, wenn die Eltern ihren Besuch vorgängig anmelden. - Es ist wichtig, dass die Eltern pünktlich zum Lektionenanfang erscheinen, sich während des Unterrichts still verhalten und keinen Einfluss auf das Unterrichtsgeschehen nehmen. Die Lehrperson kann die Eltern in den Unterricht einbeziehen. - Aus organisatorischen Gründen ist es angenehm, wenn die Eltern darauf verzichten, in den vier Wochen nach Anfang und vor Ende eines Schuljahres einen Schulbesuch zu machen. - Allgemein gilt: Während der Unterrichtszeit sind die Lehrpersonen für die Schülerinnen und Schüler da und können keine Elterngespräche führen, auch nicht in den Pausen. Eltern suchen auf anderem Weg die Gesprächsmöglichkeit (s. Kontaktmöglichkeiten unter 6.2.). 3.3. Elternanlässe - Einmal jährlich findet in jeder Klasse ein Elternabend statt. Die Schulleitung nimmt wenn möglich daran teil, der Termin ist vorgängig mit ihr abzusprechen. Wer eine Klasse ein zweites Jahr führt, kann den Elternabend durch einen informellen (geselligen) Elternanlass ersetzen. - Jede Klassenlehrperson führt wenn möglich jedes Jahr einen informellen Elternanlass durch. 0603.P.02 Seite 3 von 6

4. Gestaltung der Elternabende In der folgenden Tabelle sind die verbindlichen Standardinformationen für Elternabende festgehalten. Situation Zeitpunkt Standardmitteilungen Klasse wird übernommen im 1. Quartal oder schon vor den Sommerferien spätestens in der 6. Woche im 1. Semester oder 2. Semester - Vorstellen der Lehrpersonen - Kennen lernen der neuen Klassenlehrperson - Organisatorisches Klasse - Hausaufgaben - Pädagogische Grundhaltung - Kontaktmöglichkeiten - Lernziele / Lerninhalte - s. oben - s. oben oder - geselliger Anlass Wechsel der Klassenlehrperson während Schuljahr gleiche Klasse wie Vorjahr 5. Klasse im 1. Semester - s. oben und - Übertritt 5. Zusammenarbeit zwischen Lehrperson und einzelnen Eltern 5.1. Allgemeine Kontakte Die Lehrpersonen suchen das Gespräch mit den Eltern frühzeitig bei Veränderungen im schulischen, sozialen und emotionalen Bereich. Dasselbe gilt für die Eltern. Das Führen eines Korrespondenzbüchleins ist in bestimmten Situationen eine geeignete Kontaktmöglichkeit. 5.2. Kontaktmöglichkeiten für Eltern Die Lehrpersonen entscheiden persönlich über die zeitlichen Kontaktmöglichkeiten für Eltern. Sie orientieren die Eltern darüber spätestens am Elternabend. 5.3. Elterngespräche - Die Lehrperson informiert die Eltern mindestens drei Wochen im Voraus über den vorgesehenen Zeitpunkt des Gespräches. - Im Kindergarten findet das Gespräch zur Beurteilung der Schulbereitschaft im Februar/März statt. - In allen Primarklassen wird jährlich mindestens ein Beurteilungsgespräch geführt. - In der sechsten Klasse wird im November/Dezember ein Zwischenbericht abgegeben und ein Gesprächsangebot gemacht. Die Übertrittsgespräche finden am Ende des 1. Semesters statt. 0603.P.02 Seite 4 von 6

- Die Lehrpersonen bereiten sich schriftlich auf das Elterngespräch vor. Sie informieren die Eltern über die schulische Entwicklung, den Lernfortschritt, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Leistungsstand. - Die Eltern haben die Möglichkeit, sich mit der Lehrperson über Erziehungsthemen und Entwicklungsphasen auszutauschen. - Die Schülerinnen und Schüler können nach Absprache beim Elterngespräch anwesend sein. Ihre Sicht wird in angemessener Form einbezogen. - Fachlehrpersonen werden nach Absprache einbezogen. Bei den Übertrittsgesprächen sind alle Lehrpersonen anwesend, die Übertrittsfächer unterrichten. - Je nach Situation werden am Ende des Gesprächs Zielvereinbarungen und Abmachungen schriftlich festgehalten und gegenseitig unterschrieben. In schwierigen Situationen wird nach dem Stufenmodell vorgegangen. 6. Grenzen der Zusammenarbeit Eltern Schule In folgenden Bereichen liegt die Entscheidung allein bei der Schule: - pädagogische Grundhaltung - Didaktik und Methodik des Unterrichts - Personalfragen, Personalführung - Stundenpläne - Lehrmittel - Klassenzuteilung, Gruppenzuteilungen 7. Vorgehen bei Fragen und oder Unklarheiten Bei Unklarheiten zwischen Eltern und Lehrperson sollte unbedingt der Dienstweg eingehalten werden. Dieser ist in der Informationsbroschüre beschrieben. Eltern suchen zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson. Es ist jedoch wichtig, dass die Eltern nicht erzürnt in der Schule erscheinen und erwarten, dass die Lehrperson Zeit für ein Gespräch hat, denn es gilt der Grundsatz: In der Anwesenheit der Lehrpersonen am Arbeitsplatz ist die Lehrperson ohne vorherige Terminvereinbarung ausschliesslich der Schule und dem Unterricht verpflichtet. Deshalb melden die Eltern ihren Wunsch für einen Gesprächstermin telefonisch oder via Kontaktheft der Lehrperson mit. 11.8.15/SM Vom Gemeinderat Ressort Bildung bewilligt und in Kraft gesetzt am 17.8.2015 0603.P.02 Seite 5 von 6

Anhang 1 Vorbereitung auf den Kindergarten (Musterbrief) Liebe Eltern Schon bald beginnt für Ihr Kind die Kindergartenzeit. Das bedeutet einen grossen Schritt in die Selbständigkeit, da sich das Kind in einer Gruppe von ca. 16 bis 24 Kindern und einer neuen Bezugsperson zurechtfinden muss. Ihr Kind wird mit der Trennung vom Elternhaus über eine längere Zeit konfrontiert, deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Trennung vorgängig üben. Es muss sich mit einer veränderten Tagesstruktur zurecht finden, lernt Regeln des Zusammenlebens mit vielen Gleichaltrigen und es muss Vertrauen in die neue Bezugsperson fassen. All dies wird Ihr Kind in der ersten Zeit enorm ermüden. Schnupperbesuch am (Datum) von 13:30 bis 15:15 Uhr Damit Ihr Kind den Eintritt in den Kindergarten als positives Ereignis erleben kann, ist es sinnvoll, ihm vorgängig eine Annäherung in Form eines Besuchsnachmittags zu ermöglichen. Dieser dient vor allem dazu, Ihrem Kind den Kindergarten näher zu bringen und die Trennungssituation Eltern Kind zu üben. Wenn Sie Ihr Kind zum Schnupperbesuch begleiten wollen, können Sie mit ihm den Kindergarten noch kurz anschauen. Wir bitten Sie, den Kindergarten anschliessend zu verlassen, damit die Kinder an diesem Nachmittag mit der Lehrperson allein zusammen sein können. Erster Kindergartentag am (Datum) Der Kindergarten beginnt an diesem Tag in Rüegsauschachen um 9:00 Uhr und in Rüegsbach um 8:20 Uhr. Die Eltern können ihre Kinder am ersten Tag in den Kindergarten begleiten, verabschieden sich jedoch spätestens vor der Znüni-Pause. Selbständigkeit Auf dem Weg in ein selbständiges Leben sind Eltern und Lehrpersonen täglich gefordert, das Kind zu ermuntern alltägliche Dinge selbständig zu erledigen. Selbständiges An- und Ausziehen Um dieses Ziel schrittweise zu erreichen, sollten Eltern beim täglichen Üben genügend Zeit einplanen. WC - Regeln Ihr Kind sollte sein WC Geschäft (inkl. Händewaschen) selbständig erledigen können. Dies bedingt tägliches Üben zu Hause. Kinder mit Windeln können im Kindergarten nicht betreut werden. Schulweg Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Sie entscheiden, wie und wann Ihr Kind (abhängig von seiner Entwicklung) Schritte zur Selbständigkeit machen kann. Wir erwarten, dass die Eltern die Kinder nur bis vor den Kindergarten begleiten. Im Kindergarten oder Schulhaus sind die Lehrpersonen für die Kinder verantwortlich. Wir freuen uns auf Ihr Kind! Lehrerschaft und Schulleitung 0603.P.02 Seite 6 von 6