Biomasseanbau Anforderungen aus Sicht eines Umweltverbandes

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Transkript:

Biomasseanbau Anforderungen aus Sicht eines Umweltverbandes Biomasse die Chance mit Umsicht nutzen! Axel Kruschat BUND Brandenburg 9.10.2008

BUND-Prämissen: Wir brauchen umweltverträglich erzeugte Biomasse für die Energiewende Wir brauchen die effizienteste Nutzung von Biomasse Quelle:BMU, Ökologisch Optimierter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien

Umweltherausforderungen beim Biomasseanbau -Massiver Grünlandumbruch -Grünlandintensivierung mit Artenverlust -Zu enge Fruchtfolgen besonders bei Mais und Raps -Humusabbau -Biotop- und Artenverlust u.a. durch Nawaros auf Stilllegung -Anhaltender Nährstoffüberschuss -GVO-Einsatz

Beispiel Grünlandumbruch Grünlandverlust in Deutschland absolut von 2003 bis 2007: 154.000 ha In Brandenburg+ Berlin: 9.000 ha Entspricht 2250 ha je Jahr Hauptursachen: Umwandlung in Ackerland und Flächenversiegelung (950 ha Brandenburg) Quelle: BfN 2008

Beispiel Humusabbau Typische maisbetonte Fruchtfolge für Biogasbetrieb in Schleswig Holstein Quelle: Landwirtschaftsministerium SH Cross Compliance - Regeln: a) Dreigliedrige Fruchtfolge oder b) Humusuntersuchung alle 6 Jahre; bei Grenzwertunterschreitung: Beratung c) Grünlandumbruch bis zu 5 % des GL-Anteils eines Bundeslandes (Referenzjahr 2003) erlaubt ohne Konsequenzen Fazit: -Humusabbau wird mit rund 300 Euro jährlich belohnt -Grünland ist nicht geschützt -Bei steigenden Preisen für Agrarrohstoffe lohnt Intensivierung weit mehr als Extensivierung (zu niedrige Prämien für Agrarumweltmaßnahmen/ Vertragsnaturschutz)

Der politische Rahmen für den Energie- Biomasseanbau wird aktuell neu definiert: Die wichtigsten Gesetze: 1. EEG ab 2009: Neue Vergütungssätze für Biogas 2. Beimischungsziel für Agrokraftstoffe - Erneuerbare Energien- Richtlinie der EU - Kraftstoffqualitäts- Richtlinie der EU Nachhaltigkeitsregeln in beiden RL vorgesehen

EEG 2009: Neue Vergütungssätze mit Chancen und Risiken Bewertung hinsichtlich Anbau Biomasse: Nawaro-Bonus nur moderat gestiegen (+1 Cent/kWh) Vorteil: bei steigenden Rohstoffkosten für Mais, etc. steigt der Anreiz für eine verstärkte Wärmenutzung Landschaftspflegebonus vorteilhaft Güllebonus ambivalent: Positiv: Anreiz für Reststoffnutzung Negativ: Faktische Quersubvention für Massentierhaltung wegen fehlender Bindung an eigene Flächen und Obergrenzen bei den Tierbeständen Quelle: top agrar 8/2008

Agrokraftstoffe Beimischungsziel für Agrokraftstoffe ist Auslöser für weitere Intensivierung? Erneuerbare Energien- Richtlinie der EU wird aktuell kontrovers verhandelt Klimapaket der EU-Kommission: 10 % Beimischungsziel für Agrokraftstoffe bis 2020 EU-Parlament: 5 % Beimischungsziel bis 2015, davon 20 % aus BtL (nicht 1. Generation Agrokraftstoffe) BUND fordert: Rücknahme der Beimischungspflicht Autoindustrie kann und muss CO2-Reduktion mit technischen Mitteln erreichen Intelligente Verkehrskonzepte Nachhaltigkeit Parlament: Mindestens 45 % CO2-Reduktion (ab 2015 minus 60 %) >>> Wert schließt Raps aus! Kommission und Rat: Mindestens 35 % CO2- Reduktion (ab 2017 minus 50 %) >>> Rapsanbau nimmt voraussichtlich zu BUND fordert: Mindestens 60 % CO2-Reduktion ab in Kraft treten Beimischungspflicht und niedriger CO2- Grenzwert würde u.a. zur weiteren Verengung der Fruchtfolge bei Raps führen. Problem: Bereits jetzt vielerorts Schädlingsresistenzen und Einsatz extrem bienengefährlicher Insektizide.

Forderungen aus Umweltsicht 1. Rücknahme der Beimischungsquote für Agrarkraftstoffe 2. Erhebliche Verbesserungen der Nachhaltigkeitskriterien und Standards (Umwelt- und Sozialstandards) 3. Fortentwicklung des EEG Deutliche Verbesserung von Cross Compliance (Fruchtfolge, Humus, etc. ) Güllebonus nicht für Gülle aus industrieller Massentierhaltung Ausschluss von Soja, Palmöl und Jatropha in KWK

Anforderungen an den Anbau von Biomasse aus Umweltsicht: - Fruchtfolge mit mindestens 3 Gliedern (bei Raps Anbaupause von mind. 5 Jahren) - ohne Ausnahmen - Jährlicher Nachweis einer ausgeglichenen Humusbilanz - Verbot von Grünlandumbruch - ohne Ausnahme - Vorgabe für 10 % der Betriebsfläche für Saum- und Strukturelemente (energetische Holz nutzung möglich) - Reduzierung der Stickstoffüberschüsse (Einführung einer Stickstoffsteuer oder Stickstoffüberschussabgabe (SRU 2004)) - Keine Zulassung von für Bienen gefährliche Pflanzenschutzmittel - Bestehende Schutzgebietsverordnungen verbessern - Ausschluss von gentechnisch veränderten Organismen - Forschung für energetische Verwertung von extensivem Grünland Klima- und Naturschutz müssen Hand in Hand gehen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit