Handreichung. für Pflegefachkräfte zur Durchführung von Maßnahmen zur Primärprävention nach 20 SGB V (gemäß Leitfaden Prävention )

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Transkript:

Handreichung für Pflegefachkräfte zur Durchführung von Maßnahmen zur Primärprävention nach 20 SGB V (gemäß Leitfaden Prävention ) Erarbeitet von der Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention, Rehabilitation und Beratung

Übersicht Vorbemerkung... 2 Die ersten Schritte... 4 Das Organisatorische... 5 Die Stolpersteine... 6 Der Kontakt... 7 Vorbemerkung Im Juni 2009 hat der GKV-Spitzenverband dem Antrag des DBfK auf Aufnahme der bundeseinheitlich geregelten Pflegeberufe, insbesondere der Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, der Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen, der AltenpflegerInnen, sowie der Diplom-PflegepädagogInnen, der PflegemanagerInnen/ Dipl. Pflegewirte und der Diplom- PflegewissenschaftlerInnen in den Katalog der Kooperationspartner zur Erbringung von Maßnahmen der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach 20 Abs. 1 und 2 SGB V grundsätzlich zugestimmt. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes sind Pflegefachkräfte von der Grundqualifikation her geeignet, Leistungen im 1. Handlungsfeld Stressbewältigung/ Entspannung und im 2. Handlungsfeld Suchtmittelkonsum, speziell bei der Förderung des Nichtrauchens gemäß Leitfaden Prävention anzubieten. Zu erstgenanntem Handlungsfeld Stressbewältigung/ Entspannung: Hier handelt es sich z.b. um Kurse für Autogenes Training (Grundstufe 1), progressive Muskelentspannung nach Jacobson, Yoga, Tai Chi und Chi Gong. Dies erfordert, dass die Pflegende eine auf die anzubietende Entspannungsmaßnahme ausgerichtete adäquate Zusatzqualifikation nachweisen muss. Wie diese Zusatzqualifikation im Einzelnen auszusehen hat, dazu nimmt der GKV-Spitzenverband keine Stellung. Das bedeutet, dass die Pflegekraft dieses im Einzelfall mit der Krankenkasse aushandelt. Ob die Krankenkasse die Maßnahme dann fördert, liegt im Ermessen der Kasse und wird immer von der Kasse vor Ort entschieden. Seite 2 von 7

Für das zweite Handlungsfeld Suchtmittelkonsum gilt folgendes: Der GKV-Spitzenverband folgt der Argumentation aus dem Antrag des DBfK, dass diejenigen Pflegefachkräfte, die vom IFT Institut für Therapieforschung München nach individueller Prüfung zur Trainerschulung für das Rauchfrei- Programm zugelassen werden und diese erfolgreich absolvieren, geeignet sind, einen Tabakentwöhnungskurs durchzuführen, der förderfähig durch die Krankenkassen ist. Das Rauchfrei-Programm des IFT ist ein modernes, gut evaluiertes Tabakentwöhnungsprogramm, dem neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu Grunde liegen. Es wurde vom IFT Institut für Therapieforschung in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelt. Das Programm entspricht den Anforderungen der Krankenkassen und der Gesundheitsverbände sowie den Kriterien des GKV Leitfadens Prävention. Nach Aussage des Institutes absolvieren zahlreiche Pflegefachkräfte nach individueller Zulassungsprüfung eine Qualifizierungsmaßnahme. Voraussetzung für die Zulassung ist nach Aussage der Kursleiterin Dr. Grade (IFT, 2009) neben der pflegerischen Ausbildung der Nachweis von Kenntnissen in der Gruppenleitung (allgemein), sowie der Nachweis von langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit abhängigkeitskranken oder psychiatrisch erkrankten Personen. Die Eignung des Bewerbers wird in einem individuellen Assessment überprüft und erfolgt nach einem festgelegten Schema. Schon die Zulassung zum Erwerb des Trainerscheines bietet somit Gewähr für die Eignung des Bewerbers 1. Grundsätzlich merkt der GKV-Spitzenverband an, dass immer die Passfähigkeit eines Präventionsangebotes mit den Kriterien des Leitfadens Prävention und der Anbieterqualifikation überprüft werden. Dieses ist ein unabdingbares Kriterium für eine mögliche Förderung durch die Krankenkassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Kassen vor Ort automatisch alle diesbezüglichen Angebote für die Versicherten fördern. Diese Entscheidung wird immer vor Ort getroffen. Das gilt für alle Präventionskurse. 1 Nähere Informationen zu dieser Kursleiterschulung finden Sie unter http://www.ift-gesundheit.de/.der Link zu der Schulung ist http://www.rauchfrei-programm.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&itemid=117 Seite 3 von 7

Die ersten Schritte Bei der Barmer Ersatzkasse sollten Sie die Aufnahme in die Datenbanken der BEK beantragen. In der Regel ist vorzulegen eine o Urkunde über den ursprünglich erlernten Beruf o Urkunde/Zertifikat über die Zusatzqualifikation o Angaben, ab wann und wo der Kurs angeboten werden soll. Die AOK bestätigt auf Nachfrage, dass die Pflegefachkräfte in den genannten Handlungsfeldern Kurse anbieten können. Bitte einloggen über o Internetportal aokplus : o Link: www.aokplus-online.de/plus-partnerschaft o Benutzername: AOKPLUS; Passwort: Gefoe2009 Dort befindet sich ein Antragsbogen für externe Anbieter der AOK-Plus. Dieser sollte heruntergeladen, ausgedruckt und ausgefüllt werden. Dabei werden folgende Angaben erfragt: o Titel der Maßnahme, Ziele der Maßnahme, Zielgruppe, sozialer Bezug, Dauer und Umfang der Maßnahme, Kosten, Zusage über Kostenübernahme von ortsansässiger Krankenkassen, Angaben zur Kursleiterin, Qualifikationen der Kursleiterin etc. Die Bezahlung der Kurse erfolgt für die AOK-Versicherten kostenfrei über Gutscheine, die die Mitglieder von der AOK erhalten. Über diese kann die Pflegefachkraft dann abrechnen. Jedoch ist für die Abrechnung der Kurse mit der AOK ein Institutionskennzeichen notwendig. Dieses kann bei der Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen in Sankt Augustin beantragt werden. o Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Alte Heerstraße 111 D-53757 Sankt Augustin Fax: 02241 231-1334 E-Mail: svi@dguv.de Die unternehmensnahen Krankenkassen, die im BKK Bundesverband und bei dem IKK e.v. organisiert sind (Betriebskrankenkassen, Innungskran- Seite 4 von 7

kenkassen, Knappschaft-Bahn-See sowie die BIG direkt gesund) haben das Prüfgeschäft an die Team Gesundheit GmbH abgegeben. Das betrifft die Zertifizierung der Kursangebote sowie die fortlaufende inhaltliche Betreuung der zentralen Kursdatenbank. Um als Kursleiter aufzutreten ist es notwendig, sich bei der easy! Die Präventionskurs-Datenbank registrieren zu lassen. Die Datenbank ermöglicht den Versicherten einen Überblick über das Kursangebot und den Kursleitern (nach vorheriger Zertifizierung) die Veröffentlichung ihres Kursangebotes. Allgemeine Informationen finden Sie unter: http://www.bkkpraeventionskurse.de/admin/ Das Infoblatt für Kursleiter und die Möglichkeit, sich registrieren zu lassen, finden Sie unter http://www.bkkpraeventionskurse.de/admin/docs/infoblatt_kursanbieter.pdf Das Organisatorische Organisation der Räumlichkeiten; Planung der Öffentlichkeitsarbeit/Bewerbung/Ausschreibung; Kalkulation der Kosten (Raummiete, Material, Zeitaufwand etc.); Eine übliche Teilnahmegebühr liegt zwischen 75 und 100. Wenn der Kurs teurer ist und eine Eigenbeteiligung fällig ist, müssen die Teilnehmer darüber im Vorfeld informiert werden. Unter Umständen ist die Teilnahmegebühr festgelegt. Kontakt zu dem Präventionsbeauftragten einer großen Krankenkasse (BEK, AOK, BKK) aufnehmen, da die Förderrichtlinien bundesweit nicht einheitlich sind 2. Potenziellen Kurs-Teilnehmern wird empfohlen, sich im Vorfeld selber bei der eigenen Kasse nach der Kostenübernahme des Kurses zu erkundigen. (Die Krankenkassen kalkulieren jährlich ein Budget für jeden gesetzlich Versicherten für präventive Maßnahmen.) Die Teilnehmer bezahlen vor oder bei Beginn des Kurses die Teilnahmegebühr und erhalten von der Kursleitung eine Quittung. 2 Der DBfK hat alle Spitzenverbände der Krankenkassen angeschrieben; das vorliegende Papier gibt den Sachstand April 2010 wieder; das Verfahren ist nicht überall bundesweit einheitlich, daher sind Änderungen und Abweichungen möglich und es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Seite 5 von 7

Beim letzten Kurstermin wird dann eine Teilnahmebescheinigung (informell) ausgestellt und diese reicht der Teilnehmer zusammen mit der Quittung und der Bitte um Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse ein. Die Stolpersteine Die skizzierten Vorgehensweisen mögen auf den ersten Blick unübersichtlich und kompliziert erscheinen. Das sollte einen aber nicht von dem Start in die Freiberuflichkeit abhalten. Häufig orientieren sich die Kassen vor Ort in ihrem Vorgehen aneinander. Sehr schnell wächst auch die eigene Expertise in dem Bereich und das vielfältige Kursangebot der anderen Berufsgruppen zeugt von einer ernstzunehmenden Perspektive in der beruflichen Entwicklung. Trotzdem gilt immer die individuelle Entscheidung der Kasse vor Ort über die Förderfähigkeit des Kurses. Als Mitglied im DBfK können Sie sich gerne auch für eine persönliche Beratung zu den Möglichkeiten der Leistungserbringung nach 20 SGB V an die Bundesgeschäftsstelle wenden. Seite 6 von 7

Der Kontakt Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.v. Bundesverband BAG Prävention, Rehabilitation, Beratung Salzufer 6 10587 Berlin Email: dbfk@dbfk.de DBfK 2010 Stand April 2010 Redaktionelle Bearbeitung: Andrea Weskamm Die BAG Prävention, Rehabilitation, Beratung hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Profil der Pflege im Kontext von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation zu stärken. Die Mitglieder der BAG möchten den Kollegen und Kolleginnen in der Praxis ein Bewusstsein über die vielfältigen Möglichkeiten in diesen Tätigkeitsfeldern vermitteln. Nicht erst seit der Änderung des Krankenpflegegesetzes 2004 und der damit einhergehenden Einführung der Gesundheits- und Krankenpflege gilt es, Aspekte der Gesundheitsförderung und Prävention, auch in der Rehabilitation immer mitzudenken. Die BAG möchte der Pflege eine Stimme geben und insbesondere die Pflegeberatung als originäres Arbeitsfeld für Pflegende besetzen. Zukünftig werden sich weitere neue Arbeitsfelder in diesen Bereichen entwickeln; hier gilt es Transparenz zu schaffen und diese aktiv mitzugestalten. Die Zulassung von besonders qualifizierten Pflegefachkräften zur Leistungserbringung nach 20 SGB V konsolidiert die Akzeptanz der Pflegeberufe bei der Übernahme von Aufgaben in Prävention und Gesundheitsförderung dar. Seite 7 von 7