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Transkript:

Paketinhalt CMS Basisinstallation Hosting auf hochverfügbarem gigatec Web-Cluster, Staging-System Eine.de-Domain 10 GB Webspace für dynamische Inhalte, 10GB Transfervolumen je Monat, SFTP-Zugang Zugriffsstatistiken, Web-Analytics 10 Postfächer (mit Kalender und Adressbuch) inkl. ActiveSync-Unterstützung (iphone, Android, etc.) Spam- und Virenfilter Webmail-Interface Update-Service für CMS-Software inkl. installierter Module sowie der Server-Software Weitere Leistungen zubuchbar Vertragspartner Firma Ansprechpartner Straße PLZ / Ort Telefon Telefax (erste) email-adresse Wunsch-Domain Kosten Der monatliche Preis beträgt 9,99. Die Abrechnung erfolgt für jeweils drei Monate im Voraus. Zusätzliches Transfervolumen wird im jeweiligen Folgemonat mit 0,49 je angefangenes weiteres GB berechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Laufzeit Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate, der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt wird. Weitere Vertragsbedingungen Es gelten die AGB Web- und email-hosting wie beigefügt. Datum Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen Web- und email-hosting Stand: 28.02.2011 I. Präambel Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Web- und email-hosting durch die (im Folgenden gigatec ) für den Kunden. II. Leistungen von gigatec (1) gigatec stellt dem Kunden die im Vertrag bezeichneten Leistungen in einer für den Kunden bereit gestellten Server-Umgebung während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung. (2) Ferner stellt gigatec dem Kunden außer im Rahmen des Webhosting Business ein Staging-System zur Verfügung, in welchem beispielsweise neue Softwareversionen oder Gestaltungsvarianten geprüft werden können, ohne das Produktiv-System zu beeinträchtigen. (3) Zum Schutz der Website des Kunden betreibt gigatec ferner eine Firewall-Infrastruktur. (4) gigatec verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit die Server-Umgebung für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. gigatec weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet kein störungsfreier Zugang zum Internet und Datentransport über das Internet zu jeder Zeit gewährleistet werden kann. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht von gigatec dar. (5) gigatec übernimmt die Durchführung von relevanten Software- und Sicherheitsupdates für das Server-Betriebssystem sowie für die vertragsgemäß von gigatec zur Verfügung gestellte und installierte Software (CMS, Shop, etc.) während des Software-Lebenszyklus. Wird für eine installierte Software vom Hersteller / Entwickler kein Update oder kein zur installierten Software kompatibles Update angeboten, wird gigatec den Kunden hierauf hinweisen. gigatec ist nicht verpflichtet, in diesem Fall eine Aktualisierung auf die jeweils unterstützte Folgeversion ('Major Release') auf eigene Kosten durchzuführen. (6) Speicherplatz auf den Servern von gigatec wird grundsätzlich im Rahmen einer 'Fair-Use- Policy' zur Verfügung gestellt. Bedarf, der über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgeht wird bis zu einer Verdoppelung des Umfangs kostenfrei zur Verfügung gestellt. (7) gigatec betreibt ferner für den Kunden eine professionelle Systemüberwachung, um Leistungsparameter zu protokollieren und zukünftige Engpässe sowie Störungen möglichst frühzeitig zu erkennen. gigatec stellt die daraus gewonnenen Daten dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung. (8) gigatec misst das übertragene Datenvolumen von und zur Website des Kunden mittels Webloganalyse. Die so gewonnenen Daten sind Grundlage der monatlichen Abrechnung des verbrauchten Datenvolumens. gigatec stellt dem Kunden eine stündlich aktualisierte Übersicht des im jeweiligen Monat genutzten Datenvolumens zur Verfügung. Der Verbrauch wird kaufmännisch auf ganze GigaByte (GB) gerundet, ein Übertrag von nicht genutztem Datenvolumen in Folgemonate ist nicht möglich. Datenvolumen für andere Services, bspw. email- Versand und -Empfang bleiben unberücksichtigt und werden dem Kunden nicht berechnet. III. Besondere Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Der Kunde räumt gigatec an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen. Er hat sich bei der Nutzung der Dienste jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet, keine Daten auf den Servern von gigatec zu speichern und in das Internet einzustellen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder sittenwidrig sind, oder auf derartige Informationen zu verweisen. Hierzu zählen beispielsweise Informationen, die strafbare oder sexuell anstößige Inhalte oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, ohne hinreichend gegen die Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren gesichert zu sein, oder die sonst verboten sind, insbesondere Daten kinderpornographischen oder politisch radikal propagandistischen Inhalts. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sowie die nationalen und internationalen Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. Wendet der Kunde sich mit seinem Angebot (auch) an Nutzer in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland, gilt dies auch für die Vorschriften solcher anderen Staaten. Der Kunde wird in angemessenen Zeitabständen auch aus dem Internet heraufgeladene Daten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, soweit diese für Dritte zugänglich sind; sofern der Kunde derartige Daten nicht löscht oder sperrt, hat er die Inhalte im Verhältnis zum Anbieter wie eigene zu vertreten. (3) Es obliegt dem Kunden, ausreichende Sicherungskopien seiner Internetseiten, Datenbanken und seiner sonstigen Daten, insbesondere emails anzufertigen. Sofern der Kunde hierzu eine Einweisung benötigt, führt gigatec diese einmalig kostenfrei durch. Soweit gigatec die Datensicherung übernehmen soll, ist hierüber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zu schließen. gigatec sichert unabhängig davon Daten, kann jedoch keinen bestimmten Stand zusichern. (4) Der Kunde ist verpflichtet, den üblichen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, z. B. Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen. gigatec empfiehlt, das Passwort mindestens alle 90 Tage zu wechseln. Der Kunde wird gigatec unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten / Passwörter bekannt sind. (5) Ferner ist der Kunde verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß 5 TMG, sowie alle weiteren anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. (6) Die Weitervermietung / kostenlose Überlassung der vertragsgegenständigen Leistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von gigatec. Im Falle des Einverständnisses sind dem Dritten die in dieser Bestimmung enthaltenen Nutzungsbestimmungen aufzuerlegen. (7) Um die Systemsicherheit zu gewährleisten ist es dem Kunden untersagt, selbst dynamische Inhalte, bspw. in einer Skriptsprache verfasste Webseiten, in seiner Server-Umgebung zu hinterlegen. gigatec stellt dem Kunden die vertragsgemäße Umgebung zur Verfügung und sorgt für deren Sicherheitsaktualisierungen. Benötigt der Kunde darüber hinaus weitere Komponenten, so werden diese durch gigatec installiert, sofern hierdurch keine Beeinträchtigung der Systemsicherheit zu befürchten ist. (8) Soweit der Kunde Daten, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder aufgrund ihrer Art eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweisen (bspw. Zahlungsdaten) auf den Systemen von gigatec verarbeitet, speichert oder anderweitig nutzt, ist gigatec hierüber zu informieren, so dass in Abstimmung das notwendige erweiterte Schutzniveau sichergestellt werden kann.

IV. Kosten und Bezahlung (1) Die monatliche Vergütung ist dem Vertrag zu entnehmen. Soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist, wird die Vergütung zu Beginn eines jeden Vertragsmonats in Rechnung gestellt und fällig. (2) Zusätzliche Leistungen, die keine Standardprodukte gemäß Preisliste sind werden dem Kunden von gigatec zeitbezogen auf der Grundlage eines Stundensatzes von 47,- zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt je angefangener 15 Minuten nach Nachweis. (3) Die Bezahlung kann durch Überweisung oder mittels Lastschrifteinzug erfolgen. Scheitert der Lastschrifteinzug aufgrund eines nicht von giatec zu vertretenden Grundes, so ist der Kunde zum Ersatz der gigatec hierdurch unmittelbar entstandenen Kosten verpflichtet. V. Haftung von gigatec (1) gigatec haftet, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet gigatec nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht, bspw. Zuverfügungstellung der technischen Infrastruktur und Anbindung dieser an das Internet). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. (2) Sofern gigatec wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste. Ist der Kunde Unternehmer, gilt vorstehende Haftungsbeschränkung auch, sofern die Pflichtverletzung von gigatec auf grober Fahrlässigkeit beruht. (3) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn gigatec eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche Ansprüche. (4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von gigatec, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich gigatec zur Vertragserfüllung bedient. VI. Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden, Sperrung des Zugangs durch gigatec (1) Der Kunde verpflichtet sich, gigatec von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von gigatec durch den Kunden gegen gigatec erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die gigatec im Zusammenhang mit einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung seiner Dienste durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, gigatec von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Information von gigatec verpflichtet, wenn er eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezügliche Anhaltspunkte vorliegen.

(2) gigatec ist berechtigt, die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung vorläufig zu unterbrechen (bspw. durch Sperrung der Website des Kunden), wenn der weitere Betrieb der Website des Kunden zu einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der gigatec Infrastruktur führt (bspw. aufgrund von Angriffen Dritter auf die Website des Kunden) oder wenn gigatec Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn gigatec eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung bzw. das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. VII. Mängelrechte (1) gigatec leistet Gewähr für die Funktion des Servers sowie der von ihr betriebenen Infrastruktur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung. Soweit gigatec dem Kunden Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt. Eine Haftung auf Schadensersatz besteht unbeschadet der gesetzlichen Voraussetzungen nur unter den in Ziffer V genannten Voraussetzungen. (2) Sofern die Website des Kunden nicht durch gigatec installiert bzw. freigegeben wurde, ist gigatec nicht verantwortlich für die einwandfreie Funktion der Website innerhalb der Server- und Systemumgebung von gigatec. Soweit die Website über die vertraglich vereinbarten Systemumgebung hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, obliegt es dem Kunden, für die Identifikation dieser Anforderungen zu sorgen. gigatec behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Kunden kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen. (3) Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihm bekannt werden, unverzüglich anzuzeigen und gigatec bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen. VII. Datenschutz (1) Alle an gigatec übermittelten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich, beispielsweise in diesen AGB, auf der Website oder im Rahmen der Datenschutz-Policy darauf hingewiesen wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat. (2) Über den Umfang der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten informiert detailliert unsere Datenschutz-Policy. VIII. Kündigung (1) Soweit der Einzelvertrag nichts abweichendes bestimmt, ist der Vertrag für die Dauer von zwölf Monaten fest geschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien einen Monat.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für gigatec insbesondere vor, wenn (a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, oder (b) der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder (c) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Anbieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist, beispielsweise wenn das Angebot des Kunden (wiederholt) Ziel von Angriffen Dritter ist, oder (d) gigatec die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mehr erbringen kann, beispielsweise weil ihr Vorleistungen aus einem nicht von ihr zu vertretendem Grund nicht mehr zur Verfügung gestellt werden und gigatec diese nicht wirtschaftlich substituieren kann. (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (4) Bei Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen oder an Dritte zu übermitteln. Soweit gigatec dabei auf Verlangen des Kunden mitwirkt, kann gigatec eine aufwandbezogene Vergütung verlangen. gigatec verpflichtet sich, auf dem Server verbliebene Daten des Kunden nach Vertragsende vollständig zu löschen. IX. Schlussbestimmungen (1) Sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen, die im Rahmen des mit gigatec geschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform (Brief, email oder Telefax) erfolgen. email- Adresse, Telefaxnummer sowie die Postanschrift von gigatec können dem Vertrag entnommen werden. (2) Der Vertrag mit gigatec einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag mit gigatec und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten. (4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.