II Der Stadtrat von Chur Geschäft Nr. 33/2001 Bericht zum Postulat Gieri Derungs und Mitunterzeichnende betreffend Begabtenförderung an der Stadtschule Chur Antrag 1. Von der Antwort des Stadtrates wird Kenntnis genommen. 2. Da kein weiterer Handlungsbedarf besteht, sei das Postulat nicht zu überweisen. Begründung Die Postulantinnen und Postulanten bitten den Stadtrat, dem Gemeinderat einen Bericht vorzulegen, welcher vor allem vier konkrete Fragen beantwortet. Zu den gestellten Fragen: 1. Wie werden bei der Stadtschule Chur die hochbegabten Schülerinnen und Schüler erfasst? Antwort: Ob ein Kind hoch begabt ist, wird in der Regel nicht erst in der Schule festgestellt. Solche Kinder fallen ihren Eltern evtl. schon in der frühen Kindheit auf. Sie zeichnen sich durch früh entwickelte Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen, schnelles Lernen, hohe Selbständigkeit und Durchhaltewillen beim
2 Lösen von motivierenden Aufgaben, ein ausgezeichnetes Gedächtnis, starke Neugierde und Wissbegierde, eine auffallende sprachliche Gewandtheit hohes Interesse an mathematischen Zusammenhängen usw. aus. Im Kindergarten- und Schulalter kommen in weiteren Bereichen auffallende Merkmale hinzu, die von den Fachpersonen in Schulen und Kindergärten erkannt werden können. Es sind Merkmale im Bereich des Wissens, Lernens und Denkens, im Bereich der Interessen und der Arbeitshaltung sowie im Bereich des Sozialverhaltens. Es kann aber auch sein, dass Verhaltensauffälligkeiten, chaotisches Lernverhalten oder gar schlechte schulische Leistungen Indizien für besondere Begabung sind. Der Anteil der Kinder mit Hochbegabung (mit einem IQ von 140 und mehr) beträgt OA% (vgl. Konzept Seite 6). In Chur wären dies theoretisch 1 bis 2 Kinder pro Jahrgang. Die Lehrpersonen sind sensibilisiert positive und negative Anzeichen für besondere Begabung beziehungsweise Hochbegabung zu beachten. In solchen Fällen wird im Einvernehmen mit den Eltern eine Abklärung durch den schul psychologischen Dienst mit einer professionellen Eignungsabklärung eingeleitet. 2. Welche Massnahmen zur Begabtenförderung sieht die Stadtschule Chur vor und sind diese nach Meinung des Stadtrates ausreichend? Antwort: Zur Zeit (Schuljahr 2001/2002) sind, abgesehen von der Binnendifferenzierung und Anreicherungsmassnahmen im Klassenverband, vorzeitige Einschulung oder Überspringen einer Klasse oder ein sogenanntes (privat finanziertes) Mentorat möglich. Für die vorzeitige Einschulung ist ein ärztliches oder ein schul psychologisches Gutachten erforderlich. Für das Überspringen einer Klasse oder für ein Mentorat sind eine schul psychologische Abklärung und der Antrag der bisherigen Lehrpersonen sowie Stoffzielkontrolle und Antrag des Schulinspektorates Voraussetzung. Diese Massnahmen sind aus Sicht des Stadtrates noch nicht ausreichend. Wie aus der Antwort zu Frage 4 hervorgeht wird dieses Manko ab Schuljahr 2002/03 behoben.
3 3. Die Verordnung zur Organisation der Kleinklassen, welche die Regierung am 6. März 2001 erlassen hat, nennt in Artikel 7 unter anderem die integrierte Kleinklasse (IKK) als Möglichkeit der Schulung von Kindern mit besonderer Begabung. Teilt der Stadtrat diese Auffassung? Antwort: Der Ausdruck "Kleinklasse" wird im neuen Schulgesetz und in der Verordnung zur Organisation von Kleinklassen einerseits wie bisher im Zusammenhang mit der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- bzw. Verhaltensproblemen verwendet. Neu wird er andererseits auch im Kontext der Förderung von Kindern mit besonderer Begabung oder Hochbegabung gebraucht. Die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderer Begabung oder Hochbegabung, welche über die Binnendifferenzierung und Anreicherung hinausgehen und den Beizug zusätzlicher Fachpersonen beinhalten, werden als Förderung in "integrierten Kleinklassen" bezeichnet. Diese Aussage in Art. 7 der Verordnung zur Organisation von Kleinklassen bedeutet trotzdem nicht, dass Kinder mit besonderer Begabung oder Hochbegabung in der selben Lerngruppe mit den Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensoder Lernstörungen und Lernbehinderungen gefördert werden sollen. Im Einzelfall gilt es abzuklären, ob und in welcher Zusammensetzung eine Förderung erforderlich ist. Das Erziehungsdepartement bereitet für die Umsetzung dieses Artikels Weisungen betreffend Organisation und Führung von Kleinklassen im Kanton Graubünden vor. Der Stadtrat erachtet dieses Vorgehen als richtig. 4. Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Gesetzes zur Begabtenförderung für die Stadt Chur (organisatorischer und finanzieller Art)? Antwort: Es gibt kein Gesetz zur Begabtenförderung. Der Sachbereich ist in Art. 26 und 27 des kantonalen Schulgesetzes sowie in der Verordnung zur Organisation von Kleinklassen geregelt. Die vorzeitige Einschulung, das Überspringen von Klassen sowie die Binnendifferenzierung und Mentorate führen bis jetzt nicht zu zusätzlichen Aufwendungen für die Stadt Chur. Ab Beginn des Schuljahres 2002/2003 sollen durch ein erstes kantonales Förderzentrum an der Kantonsschule Chur besondere Massnahmen für Kinder mit besonderer Begabung oder Hochbegabung koordiniert und begleitet werden. Die Stadt Chur wird
4 die entsprechenden, durch ihre Schülerinnen und Schüler verursachten Kosten entsprechend den kantonalen Vorgaben tragen (voraussichtlich zu 70%). Zur Zeit sind die Gesamtkosten jedoch nur schwer abschätzbar. Weitere Bemerkungen: Begabungsförderung kann nicht losgelöst von gesellschaftlichen Entwicklungen und vom übrigen Schulsystem betrachtet und behandelt werden. Sie ist für die Schule Teil des "Heterogenitätsproblems". Darunter sind nicht nur Kinder mit geringerer oder besonders hoher Begabung zu verstehen. Es geht auch darum, wie die Schule mit Multikulturalität, mit Aggression und Gewalt, mit sozialen und emotionalen Kompetenzen umgeht. Homogene Klassen gibt es kaum mehr. Im Leitbild des Stadtrates vom Oktober 2001 ist unter anderem die nachstehende Massnahme festgehalten: "Der Stadtrat fördert Schulprojekte, welche der Qualitätssicherung dienen. Er ist offen gegenüber innovativen Schulversuchen, sofern diese pädagogisch sinnvoll sind". Der Stadtrat ist der Auffassung, dass das Angebot für Kinder mit besonderer Begabung und Hochbegabung durch die bereits bestehenden und ab Schuljahr 2002/2003 ergänzten Möglichkeiten (IKK für Kinder mit besonderer Begabung oder Hochbegabung) die Bedürfnisse erfüllen kann, dass also darüber hinaus keine eigenen städtischen Gefässe geschaffen werden müssen. Chur, 29. Oktober 2001 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtpräsident L ~. ß~... c..-...s:- Christion Boner Markus Frauenfelder
5 Aktenauflage Gemeinderat: Verordnung zur Organisation von Kleinklassen, 06.03.2001 Kinder mit besonderer Begabung und Hochbegabung; Kriterien für die schulpsychologische Abklärung, April 2001 Konzept für den Kanton Graubünden zur Förderung von Kindern mit besonderer Begabung und Hochbegabung, 04.07.2000 Antwort der Regierung auf die schriftliche Anfrage Claus im Grossen Rat vom Oktober 2001
POSTULAT BEGABTENFÖRDERUNG AN DER STADTSCHULE CHUR Bereits am 4. Juli 2000 nahm die Regierung des Kantons Graubünden vom "Konzept zur Förderung von Kindern mit besonderer Begabung" Kenntnis. Am 26. November 2000 stimmte das Volk der Revision des kantonalen Schulgesetzes zu. Basierend auf Art. 26 und Art. 27 des revidierten Gesetzes hat die Regierung des Kantons Graubünden am 6. März 2001 die Verordnung zur Organisation von Kleinklassen erlassen und auf den 1. August 2001 in Kraft gesetzt und gleichzeitig Details zur Begabtenförderung beschlossen. ~ ~ ::s,q N.-1.jJ Q).-1!-I rn..c: rn tl.jj rn co.jj!-i 'd Q) co 'd.jj c: CIl.-1 Q)!-I E! Q) Q) Q t!l!-i Q) 'd,.l, ~ tlo.-10.-ln rn rn!-i 'co Q).-l,Q c: E! co Q).jJ c: 0. Q) Q) olcll c: co OlM Q).-4 ol c: E!.-1 0 ril ~ Der Beginn der Umsetzung ist, vorbehältlich der Krediterteilung durch den Grossen Rat des Kantons Graubünden, auf Beginn des Schuljahres 2002/2003 geplant. In der Märzsession haben Grossrat Hess und Mitunterzeichnete eine Motion betreffend Chancengleichheit für Hochbegabte eingereicht. In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat dem Gemeinderat einen Bericht vorzulegen, welcher vor allem die folgenden Fragen beantwortet: 1. Wie werden bei der Stadtschule Chur die Hochbegabten Schülerinnen und Schüler erfasst? 2. Welche Massnahmen zur Begabtenförderung sieht die Stadtschule Chur vor und sind diese nach der Meinung des Stadtrates ausreichend? 3. Die Verordnung zur Organisation von Kleinklassen, welche die Regierung am 6. März 2001 erlassen hat nennt in Artikel 7 unter anderem die Integrierte Kleinklasse (IKK) als Möglichkeit der Schulung von Kindern mit besonderer Begabung. Teilt der Stadtrat diese Auffassung? 4. Welche Auswirkungen hat die Umsetzung des Gesetzes zur Begabtenförderung für die Stadt Chur (organisatorischer und finanzieller Art)? Chur, 13. September 2001