Übersetzung (Orig.: Englisch) 21. August 2015,16:00 Uhr Arbeitsübersetzung Brasilianisch-deutsche gemeinsame Erklärung zum Klimawandel Brasília, 20. August 2015 1. Die Präsidentin der Föderativen Republik Brasilien, Dilma Rousseff, und die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merkel, erkennen an, dass der Klimawandel und seine negativen Folgen ein gemeinsamer Grund für Besorgnis für die gesamte Menschheit sind und eine der größten Herausforderungen der Gegenwart darstellen. Sie sind sich der entscheidenden Rolle bewusst, die beide Länder beim Beitrag zur Entwicklung fairer und wirksamer weltweiter Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit spielen. Sie heben hervor, dass beide Länder das langfristige Ziel verfolgen, den Zuwachs der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen, was eine Energiewende hin zu erneuerbaren Energien erfordert, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts, unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel und Zugang zu Finanzierungen, Technologien und Qualifizierung als notwendige Elemente einer solchen Wende und mit Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer. 2. In Würdigung der positiven Wirkungen einer starken brasilianisch-deutschen Kooperation zum Thema Klimawandel für die bilateralen Beziehungen der beiden Länder und für die multilaterale Ordnung im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) haben Präsidentin Rousseff und Bundeskanzlerin Merkel entschieden, die bilaterale Partnerschaft im Bereich Klimawandel zu stärken, indem gemeinsame Anstrengungen für ein erfolgreiches Ergebnis der Klimakonferenz Ende des Jahres in Paris unternommen werden und die bilaterale Zusammenarbeit auf Gebieten von gemeinsamem Interesse ausgebaut wird. 3. Brasilien und Deutschland unterstützen nachdrücklich die Verabschiedung eines ehrgeizigen, dauerhaften, umfassenden und rechtsverbindlichen Abkommens in Paris, das dem Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten gemäß den verschiedenen länderspezifischen Umständen gerecht wird. Beide Länder stimmen überein, dass es dringend notwendig ist, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen. Beide Länder bekräftigen ihre Entschlossenheit, ein Abkommen zu erarbeiten, das für alle Vertragsstaaten Vorgaben enthält, ihre Ambition im Laufe der Zeit zu erhöhen, sodass dieses langfristige Ziel unbedingt gewahrt bleibt. Hierbei sollte ein hohes Maß an glaubwürdiger Transparenz herrschen, das auch Berichterstattung und Überprüfungen sowie eine regelmäßige Bilanzierung der Wirksamkeit des Abkommens insgesamt umfasst. In Würdigung dieses Ziels betonen Brasilien und Deutschland, dass hierzu massive Senkungen der weltweiten Treibhausgasemissionen erforderlich sind.
4. Beide Länder heben hervor, dass alle Staaten kurz- wie auch langfristig höchst ehrgeizig vorgehen müssen, und weisen auf die Aufgabe der Industrieländer hin, sich als Vorreiter bei der Festlegung ehrgeiziger gesamtwirtschaftlicher Emissionssenkungsziele zu betätigen, sowie auf die Notwendigkeit, dass die Entwicklungsländer ihre Zielsetzungen im Laufe der Zeit erhöhen und ebenfalls auf gesamtwirtschaftliche Emissionssenkungsziele hinarbeiten, je nach den jeweiligen Möglichkeiten und dem jeweiligen Entwicklungsstand. 5. Brasilien und Deutschland unterstreichen die Bedeutung der Klimafinanzierung und betonen die Zusage der Industrieländer, gemeinsam zu 2020 für die Entwicklungsländer 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr aus öffentlichen und privaten Mitteln zu mobilisieren. Im Rahmen des neuen Abkommens wird die Klimafinanzierung auch über 2020 hinaus eine Schlüsselrolle spielen. Die Klimafinanzierung ist ein wesentlicher Bestandteil des 2015 zu schließenden Abkommens; sie wird ausgebaut, um ehrgeizige Minderungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern zu fördern, wobei Umfang und Potenzial der Emissionsminderungen sowie die Anpassungsmaßnahmen der Länder berücksichtigt werden und ein besonderer Schwerpunkt auf die ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder gelegt wird. Neben ehrgeizigen Minderungszusagen und -maßnahmen sollten öffentliche Mittel als Katalysator für die erforderliche weitaus größere Umlenkung von Investitionsströmen zur Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 2 C und zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit weltweit eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang erinnern Brasilien und Deutschland an die Führungsrolle der Industrieländer und die Notwendigkeit, dass diese Länder ihre Unterstützung für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern ausbauen. Zugleich ermutigen Brasilien und Deutschland die Entwicklungsländer im Sinne der Solidarität und der gemeinsamen Ziele für nachhaltige Entwicklung, Initiativen der Süd- Süd-Kooperation zur Förderung des Übergangs zu einer emissionsarmen, klimabeständigen Entwicklung komplementär auszubauen. 6. Präsidentin Rousseff brachte ihre Anerkennung für das langjährige starke Engagement Deutschlands für die multilaterale Ordnung im Bereich Klimawandel im Rahmen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls zum Ausdruck. Präsidentin Rousseff würdigte auch die ehrgeizigen Minderungsmaßnahmen Deutschlands einschließlich des Ziels, bis 2050 mindestens 80% des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu speisen, sowie der deutschen Führungsrolle bei dem ehrgeizigen Ziel der Europäischen Union, im Rahmen national festzulegender Beiträge die Treibhausgasemissionen im Inland bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 zu senken. Präsidentin Rousseff lobte auch Deutschlands Ziel, seine Klimafinanzierungsbeiträge bis 2020 gegenüber 2014 zu verdoppeln. Es wurde hervorgehoben, dass die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ein Eckpfeiler des Klimaschutzes ist, der Deutschland in die Lage versetzen wird, maßgeblich zu dem EU-Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95% bis 2050 (gegenüber 1990) beizutragen. 7. Bundeskanzlerin Merkel unterstrich die konstruktive Rolle Brasiliens im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) seit deren
Verabschiedung in Rio de Janeiro 1992 sowie die derzeitigen Anstrengungen Brasiliens im eigenen Land, insbesondere im Bereich des Waldschutzes, die zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 41% zwischen 2005 und 2012 geführt haben. Es wurde hervorgehoben, dass die Vorbereitungen Brasiliens zu seinen national festzulegenden Beiträgen weit fortgeschritten sind innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens verkündet werden. Brasiliens Beitrag wird umfassend sein und Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen sowie Instrumente zur Umsetzung abdecken, Brasiliens größtmögliche Anstrengungen, die Ziele der Konvention zu erreichen, widerspiegeln und die Bemühungen insbesondere in den Bereichen Forstwirtschaft, Flächennutzung, Industrie und Energie ausbauen. 8. Präsidentin Rousseff und Bundeskanzlerin Merkel nehmen die positive Bilanz der bilateralen Kooperation im Bereich der Bekämpfung des Klimawandels mit Anerkennung zur Kenntnis, darunter den intensiven politischen Dialog im Rahmen des brasilianisch-deutschen gemeinsamen Ausschusses zum Klimawandels sowie die Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung. Eingedenk der Notwendigkeit, Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu verstärken, die dem Klimasystem der gesamten Erde zugutekommen, haben Präsidentin Rousseff und Bundeskanzlerin Merkel beschlossen, die bilaterale Partnerschaft durch weitere Initiativen zu stärken, die zu einer substantiellen Absenkung der Treibhausgasemissionen führen werden, die Widerstandsfähigkeit erhöhen und neue emissionsarme, klimabeständige Investitionen fördern. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden die Bereiche Wald- und Flächennutzung, erneuerbare Energien, Energieeffizienz, emissionsarme Technologien, nachhaltige Städte und Anpassung an den Klimawandel abdecken. Zu diesem Zweck stellt Deutschland bis zu 582,4 Millionen Euro zur Verfügung. Deutschland erklärt sich bereit, die brasilianischen Anstrengungen im Kampf gegen den Klimawandel weiter substanziell zu unterstützen. 9. Als flächenmäßig fünftgrößtes Land der Welt hat Brasilien bereits einen großen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen durch die Eindämmung der Entwaldung und die Durchsetzung nationaler Rechtsvorschriften geleistet. Die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen hat zu einem Rückgang der Entwaldung im Amazonas-Biom um 82% seit 2004 geführt. Brasilien wird seine Strategien weiter stärken, um bis 2030 illegale Abholzungen im brasilianischen Amazonasgebiet vollständig zu stoppen und Treibhausgasemissionen infolge legaler Rodungen auszugleichen, sodass ein signifikanter Rückgang der Treibhausgasemissionen erzielt werden kann. Deutschland hat bereits große Beiträge zum Amazonienfonds geleistet und wird diesen, zusätzlich zu der technischen Zusammenarbeit, auch künftig finanziell mit weiteren 100 Millionen Euro vor 2020 unterstützen. Deutschland wird auch weiterhin zu dem Amazonienfonds beitragen und dadurch die ergebnisabhängigen Zahlungen im Rahmen von REDD+ ausbauen. 10. Mit Unterstützung des Amazonienfonds wird Brasilien durch Wiederaufforstung und Wiederherstellung von Wäldern einen ehrgeizigen Ausbau von Kohlenstoffspeichern vorantreiben. Unter Mitarbeit der nationalen
Raumforschungsbehörde INPE wird Brasilien eine Regenerationsrate des Waldes erstellen, welche auch die Wiederherstellung von Wäldern und Wiederaufforstung umfasst, um die öffentlichen Maßnahmen zum Ausbau von Kohlenstoffspeichern zu verbessern. 11. Bis zum Jahr 2030 wird Brasilien 12 Millionen Hektar Wald wiederherstellen und wiederaufforsten. Auf der Grundlage des Forstgesetzes werden dauerhafte Schutzgebiete insbesondere in den Biomen Amazoniens, der Cerrado-Region und des Atlantischen Regenwalds wiederhergestellt. Deutschland wird die Wiederherstellung des Waldes und die Wiederaufforstung geschädigter Flächen durch ein 5 Millionen Hektar umfassendes Programm mittels eines zinsgünstigen Darlehens von bis zu 100 Millionen EUR unterstützen. 12. Deutschland begrüßt, dass Brasilien seine Führungsposition bei der Umsetzung ehrgeiziger Waldschutzstrategien ausbauen wird, welche durch die Intensivierungen der Bemühungen zur landesweiten Umsetzung des Umweltregisters für den ländlichen Raum (CAR) und des brasilianischen Forstgesetzes den vollständigen Stopp illegaler Abholzungen ermöglichen. Brasilien ist bestrebt, bis zum Jahr 2016 alle Landbesitzer vollständig zu registrieren. Brasilien und Deutschland haben ein Finanzierungsabkommen zu CAR unterzeichnet (Finanzhilfe über 23 Millionen EUR). Deutschland wird darüber hinaus CAR und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Amazonasgebiet unterstützen (Finanzhilfe von 10 Millionen EUR; Zuschuss von 11,5 Millionen EUR zur technischen Unterstützung). 13. Das Amazon Region Protected Area Programme (ARPA) ist inzwischen vollständig ausgereift und ermöglichte es Brasilien, mit Hilfe der ARPA-Partner und insbesondere Deutschlands dessen Reichweite erheblich zu erweitern und dessen langfristige finanzielle Tragfähigkeit bis zum Jahr 2040 anzustreben. Durch das Programm werden heute Naturschutzbestrebungen unterstützt, die mehr als 58 Millionen Hektar Schutzgebiete umfassen. Durch die unmittelbar bevorstehende Einrichtung weiterer Gebiete durch Regierungen auf Bundes- und Staatenebene wird Brasilien das für 2020 gesetzte Ziel von 60 Millionen Hektar übertreffen. Damit wird ARPA, das etwa 40% der Schutzgebiete Brasiliens umfasst, zum weltweit größten Vorhaben zum Schutz des tropischen Regenwaldes. 14. Brasilien und Deutschland haben eine zusätzliche Finanzierungsvereinbarung zu ARPA unterzeichnet (31,7 Millionen EUR Finanzhilfe). Brasilien erkennt Deutschland als maßgeblichen Unterstützer des ARPA an und bringt seine Dankbarkeit für die kürzlich vereinbarten Finanzhilfen zum Ausdruck, welche einen zusätzlichen Schutz der Wälder und der Artenvielfalt ermöglichen. Brasilien begrüßt das von Deutschland gezeigte Engagement bei der Erstellung des Programms und das Bestreben, die Übertragung dieser Erfahrung auf andere Länder im Rahmen einer trilateralen Kooperation eventuell zu unterstützen. 15. Präsidentin Rousseff und Bundeskanzlerin Merkel würdigen den historischen Erfolg der auch durch deutsche Hilfe ermöglichten Ausweisung indigener Gebiete im
brasilianischen Amazonasgebiet und sind sich einig über die Notwendigkeit und in ihrer Bereitschaft, die ursprünglichen Rechte der indigenen Bevölkerung in ganz Brasilien weiterhin schützen zu wollen. 16. Brasilien beabsichtigt eine Stärkung seines Plans für eine emissionsarme Landwirtschaft, insbesondere durch die Wiederherstellung von Weideland. 17. Brasilien und Deutschland erkennen die Bedeutung der Förderung neuer Technologien und des Austauschs von Erfahrungen über politische Umsetzungsstrategien an, die Ländern beim Übergang zu einer emissionsarmen, klimabeständigen Form der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs helfen können. Brasilien und Deutschland sind auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien sehr aktiv. Erneuerbare Energiequellen machen über 75% des brasilianischen und über 27% des deutschen Elektrizitätsmixes aus. 18. Beide Länder haben in Bereichen wie Windenergie, Solarenergie und Biokraftstoffen erfolgreich Technologien entwickelt und zur Anwendung gebracht. Brasilien verstärkt das Engagement im Bereich der Erneuerbaren, indem es den Anteil der fortschrittlichen Biokraftstoffe an der Kraftstoffversorgung ausbaut und den Biodieselanteil am Dieselmix erhöht. Außerdem wird Brasilien den Anteil der Windkrafterzeugung am Elektrizitätsmix bis 2030 anheben. Darüber hinaus beabsichtigt Brasilien, den Effizienzgewinn bei der Nutzung von elektrischem Strom bis 2030 zu steigern. Brasilien bekräftigt erneut seine Absicht, den Anteil der erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft an seinem Stromerzeugungsmix bis 2030 auf 20% anzuheben. Deutschland wird den Anteil der Erneuerbaren an der Bruttostromerzeugung bis 2025 auf 40-45% und bis 2035 auf 55-60% steigern. Und Deutschland wird zinsgünstige Kredite (415 Millionen EUR) und technische Unterstützung (4,5 Millionen EUR) für die Unterstützung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Lösungen bereitstellen. Sowohl die brasilianischen als auch die deutschen Finanzinstitutionen sind wichtige Partner bei der Hebelung von Investitionen in nachhaltige Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. 19. Brasilien und Deutschland werden auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen zur Stärkung einer emissionsarmen Stadtentwicklung zusammenarbeiten, unter anderem auch durch Initiativen zur Förderung der Energiewende in Städten, klimafreundlicher städtischer Mobilität, Energieeffizienz im Wohnungsbau und Energieeffizienz in der städtischen Wasserversorgung sowie zu Recycling und Abfallmanagement in brasilianischen Großstädten. Deutschland und Brasilien haben eine Finanzvereinbarung für einen zinsgünstigen Kredit (265 Millionen EUR) zur Unterstützung klimafreundlicher Stadtentwicklungsprojekte in Brasilien unterzeichnet. Deutschland stellt technische Unterstützung (5 Millionen EUR) für energieeffiziente Antriebssysteme in städtischen Gebieten sowie technische Zusammenarbeit (4 Millionen EUR) zur Unterstützung von energieeffizienten Lösungen im brasilianischen Sozialwohnungsbauprogramm bereit.
20. Deutschland und Brasilien werden auch in Zukunft im Rahmen von grundlagenund anwendungsorientierten Forschungsprogrammen zusammenarbeiten, etwa im Bereich Treibhausgasüberwachung sowie Klimaanpassungs- und Minderungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit einem nachhaltigen Flächenmanagement. 21. Beide Ländern sind bestrebt, die emissionsarme Entwicklung im Verkehrssektor erheblich zu verbessern. Deutschland und Brasilien werden im Rahmen ihrer bilateralen Zusammenarbeit den Dialog fortsetzen und ihre Erfahrungen austauschen. 22. Brasilien und Deutschland werden ihre Zusammenarbeit in den vorstehend genannten Bereichen wie auch im Rahmen der Absprache (MoU) vom 3. Dezember 2009 weiter verstärken.