Offenlegungsbericht nach CRR



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Transkript:

Offenlegungsbericht nach CRR per - Finanzgruppe Seite: 1 von 46

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen 4 1.1. Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2. Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26 a LWG) 4 1.3. Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4. Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2. Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1. Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.1.1. Risikomanagementziele und -politik 6 2.1.2. Risikoprofil 6 2.1.3. Risikotragfähigkeit 7 2.1.4. Risikomanagement 8 2.1.5. Risikosteuerung 8 2.1.6. Marktpreisrisiko 9 2.1.7. Adressenrisiko 10 2.1.8. Liquiditätsrisiko 11 2.1.9. Operationelle Risiken 12 2.1.10. Stresstest 12 2.2. Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 13 2.2.1. Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans 13 2.2.2. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) 13 2.3. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) 14 2.4. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) 14 3. Eigenmittel (Art. 437 CRR) 14 3.1. Eigenkapitalüberleitungsrechnung 14 3.2. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 15 3.3. Art und Beträge der Eigenmittelelemente 16 4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 16 4.1. Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) 16 4.2. Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) 16 5. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 17 5.1. Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 17 5.1.1. Gesamtbetrag der Risikopositionen 17 5.1.2. Geografische Verteilung der Risikopositionen 18 5.1.3. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen 19 5.1.4. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten 21 5.2. Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 22 5.2.1. Definition überfälliger und notleidender Forderungen 22 5.2.2. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge 22 - Finanzgruppe Seite: 2 von 46

5.2.3. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten 23 5.2.4. Entwicklung der Risikovorsorge 25 6. Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 26 6.1. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung 27 7. Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 28 8. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 29 9. Marktrisiko (Art. 445 CRR) 31 10. Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 31 10.1. Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a CRR) 31 10.2. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 32 11. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 32 11.1. Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) 32 11.2. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) 33 11.3. Kreditderivate 33 12. Operationelles Risiko 34 13. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 35 Abkürzungsverzeichnis 37 Anhang Art und Beträge der Eigenmittelinstrumente - Finanzgruppe Seite: 3 von 46

1. Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen ( notleidende / überfällige Risikopositionen und Entwicklung der Risikovorsorge) auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2. Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Offenlegung der Sparkasse Oder-Spree erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Es gibt nachgeordnete Unternehmen. Hier handelt es sich hauptsächlich um Finanzunternehmen (Objektleasinggesellschaften). Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.3. Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Oder-Spree macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht, wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. - Finanzgruppe Seite: 4 von 46

Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, wurden als "sonstige Positionen" ausgewiesen. Für die Sparkasse Oder-Spree besteht gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen, da sie im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung als nicht bedeutend eingestuft wird. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Oder-Spree: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Oder-Spree ist kein global systemrelevantes Institut) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden) Art. 451 CRR (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt) Art. 454 CRR (Die Sparkasse Oder-Spree verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken) Art. 455 CRR (Die Sparkasse Oder-Spree verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko) 1.4. Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Oder-Spree veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Oder-Spree jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. 1.5. Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Oder-Spree hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. - Finanzgruppe Seite: 5 von 46

2. Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1. Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.1.1. Risikomanagementziele und -politik Der Gesetzgeber definiert in 25 a Abs. 1 KWG die Anforderung, innerhalb des Kreditinstituts ein System zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation von Risiken zu installieren. Diese Anforderung wird durch die Sparkasse Oder-Spree in vollem Umfang erfüllt. Das installierte Risikomanagement umfasst alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse der Sparkasse Oder-Spree einschließlich der von Dritten bezogenen Dienstleistungen im Sinne des 25 a Abs. 2 KWG (Outsourcing). Dem Gedanken einer konsequent konservativ ausgerichteten Geschäftspolitik wird durch den Grundsatz Rechnung getragen, nach dem nur Risiken eingegangen werden, bei denen ein ausgewogenes Risiko-/Ertragsverhältnis erwartet wird. Dieser Grundsatz ist in der Geschäftsstrategie verankert. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, müssen die durch die Sparkasse eingegangenen Risiken tragbar sein. Daher sind alle Maßnahmen in den steuerungsrelevanten Prozessen darauf ausgerichtet, Risiken entweder gänzlich zu vermeiden, die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken und die damit verbundene Verlusthöhe zumindest zu verringern und die Beherrschbarkeit der Risiken insgesamt stetig zu verbessern. Die Sparkasse Oder-Spree schätzt sich über alle Geschäftsfelder als risikoneutral ein. 2.1.2. Risikoprofil Teil der risikobewussten Geschäftspolitik der Sparkasse ist die jährliche Erstellung einer Risikoinventur, in der die aus Sicht der Sparkasse Oder-Spree wesentlichen Risiken identifiziert und die Anforderungen an die Prozesse der Risikosteuerung und des Risikocontrollings überprüft werden. Im Ergebnis der Risikoinventur 2014 wurden die Marktpreis- und Adressenrisiken für die Sparkasse Oder-Spree als wesentlich eingestuft. Die darunter fallenden Zinsänderungsrisiken Aktienkursrisiken Kreditrisiken (inklusive Immobilien- und Sicherungsgutrisiko) Emittentenrisiken - Finanzgruppe Seite: 6 von 46

Spreadrisiken wurden als bedeutende Risikokategorien identifiziert. Sie beanspruchen den größten Teil der zur Verfügung gestellten Risikodeckungsmasse und sind in einen umfangreichen Steuerungsprozess eingebunden. Aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben zählen auch die Liquiditätsund operationellen Risiken zu den wesentlichen Risiken. Diese Risiken werden von der Sparkasse als beherrschbar eingestuft. Alle Risiken werden auf ihre Risikotragfähigkeit beurteilt. Die Ergebnisse fließen in den Strategie- und Planungsprozess mit ein. 2.1.3. Risikotragfähigkeit Alle wesentlichen Risiken sind im Sinne einer angemessenen Risikoabbildung grundsätzlich Bestandteil der Risikotragfähigkeit. Auch in Fällen, in denen eine Kapitalhinterlegung nicht sinnvoll möglich ist (z. B. Liquiditätsrisiko), wird eine angemessene Berücksichtigung dieser Risiken in den Prozessen der Risikosteuerung und des Risikocontrollings vorgenommen. Die Risikotragfähigkeit in der Sparkasse Oder-Spree wird handelsrechtlich (periodische Sicht) und gleichzeitig auch betriebswirtschaftlich (wertorientierte Sicht) beurteilt. Die quartalsweise Überprüfung der Tragfähigkeit zielt auf die Sicherung und Fortführung des Geschäftsmodells ab. Die Sparkasse Oder-Spree orientiert sich am Fortführungsansatz des Geschäftsmodells (Going-Concern). Im Risikofall ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Instituts weiterhin gegeben und damit auch angemessen der Schutz der Gläubiger vor Verlusten berücksichtigt. Aus der mehrdimensionalen Betrachtung der Risikotragfähigkeit in der Sparkasse Oder-Spree kann letztendlich die Aussage zur Tragfähigkeit getroffen werden. Auf Basis der Risikotragfähigkeitsbetrachtung basiert das Management der wesentlichen Risiken. In der Risikotragfähigkeitsrechnung werden zwischen den einzelnen Risikoarten keine Diversifikationseffekte berücksichtigt. Der Vorstand legt im Rahmen der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dient. Die Überprüfung der Tragfähigkeit erfolgt für die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken auf Basis der von der Sparkasse prognostizierten Zins- und Konjunkturentwicklung, für das operationelle Risiko aus aktuellen Verlustschätzungen und in der Vergangenheit eingetretenen Schadensfällen. Der Prozess der Überprüfung der Risikotragfähigkeit schließt die Limitüberprüfung bzw.- festlegung mit ein. Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die Sparkasse Oder-Spree über ein internes Liquiditätsmanagementsystem, das Zahlungsverpflichtungen sowie die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch betrachtet. Im Rahmen der Planung wurde eine Liquiditätsbedarfsübersicht erstellt, simuliert aus erwarteten Liquiditätszu- und -abflüssen lt. Bilanzstrukturplanung über einen Zeithorizont von fünf Jahren. Im Ergebnis weist die Simulation der Zahlungsströme ausreichend Liquiditätsüberschüsse aus, es besteht langfristig kein Refinanzierungsbedarf. - Finanzgruppe Seite: 7 von 46

Im Rahmen des Gesamtprozesses wird sichergestellt, dass zur Abschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichend Risikodeckungspotenzial vorhanden ist. Daneben werden auch Stressszenarien simuliert und bewertet siehe dazu Pkt. 2.1.10. Der Prozess zur Ermittlung und Überprüfung der Risikotragfähigkeit erfolgt quartalsweise bzw. anlassbezogen. Jährlich wird die Angemessenheit der Risikomessmethoden und - verfahren überprüft. 2.1.4. Risikomanagement Unter Berücksichtigung der Rückschlüsse aus der Überprüfung der Risikotragfähigkeit umfasst das in der Sparkasse Oder-Spree installierte Risikomanagement die Festlegung der Strategien und die Einrichtung interner Kontrollverfahren. Zu diesen Kontrollverfahren zählt das interne Kontrollsystem (IKS) und die Interne Revision der Sparkasse. Das IKS beinhaltet Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation, Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken (Prozesse der Risikosteuerung und des Risikocontrollings) und Risikocontrolling-Funktion. Die Interne Revision ist als Überwachungsgremium ein Bestandteil des Risikomanagementsystems der Sparkasse Oder-Spree. Zur Wahrnehmung ihrer Funktion ist sie von den internen Prozessen unabhängig und im organisatorischen Aufbau von den Marktbereichen getrennt. Die im IKS zusammengefassten Prozesse der Risikosteuerung und des Risikocontrollings beinhalten die Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen. Dazu zählen Sicherungsmaßnahmen in der Datenverarbeitung, das Organisationshandbuch (OHB), Notfallkonzepte, die fortlaufende Qualifikation der Mitarbeiter und organisatorische Funktionstrennung der Bereiche Risikosteuerung/ Risikocontrolling und Markt bis auf Vorstandsebene mit entsprechenden Kompetenzregelungen. Die Risikocontrolling-Funktion ist in der Sparkasse Oder-Spree zum Stichtag der Stelle des Abteilungsleiters Controlling zugeordnet. Entsprechend dem organisatorischen Aufbau ist diese Stelle dem Vorstandsvorsitzenden in direkter Linie unterstellt und damit in Folge auch die Risikocontrolling-Funktion. Der Risikocontrolling-Funktion wurden entsprechende Befugnisse eingeräumt. Dem Inhaber dieser Funktion wird dabei grundsätzlich das Recht eingeräumt, sich zu risikorelevanten Entscheidungen zu äußern jedoch ohne ein Veto-Recht. Bestandteil des Risikomanagementprozesses ist weiterhin ein Frühwarnsystem. Über dieses System soll sichergestellt werden, dass eingegangene Risiken beziehungsweise die Ausweitung dieser Risiken rechtzeitig erkannt und bewertet werden. 2.1.5. Risikosteuerung Die Risikosteuerung umfasst die Berechnung des Risikodeckungspotenzials bis hin zur Darstellung der Risiken. Dieses Konzept verschafft dem Vorstand der Sparkasse Oder-Spree eine strukturierte Übersicht über die Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Die vom Gesetzgeber aufgestellten Anforderungen der MaRisk werden hierbei vollumfänglich erfüllt. Die in den Strategien der Sparkasse Oder-Spree formulierten Risiko- und Ertragsziele sind Basis für die Berechnung der Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene. Durch den Vorstand - Finanzgruppe Seite: 8 von 46

erfolgt eine Verteilung der Risikodeckungsmasse auf die relevanten Risikokategorien. Die Zielstellung, den erwarteten Verlust vollständig aus dem operativen Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres abzudecken, bildet den Rahmen für die Unternehmensplanung. Durch die Definition einer Risikotoleranzgrenze (Gesamtkapitalquote nach CRR von 13,5) ist die Geschäftsfortführung nach dem Limitverlust im Risikofall gewährleistet. In der handelsrechtlichen Sicht werden zusätzliche Risikoszenarien simuliert, die mögliche Belastungsfälle und deren Auswirkung auf das Risikodeckungspotenzial aufzeigen. Eine Überwachung der Auslastung der Limite erfolgt in einem täglichen beziehungsweise monatlichen Reporting. 2.1.6. Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko definiert die Sparkasse Oder-Spree für sich als die Bedeutendste Risikoart. Als wesentliche Risikoarten des Marktpreisrisikos zählen das Zinsänderungsrisiko, das Aktienkursrisiko und das Immobilien- und Sicherungsgutrisiko. Das Zinsänderungsrisiko wird durch die Sparkasse Oder-Spree handelsrechtlich und betriebswirtschaftlich ermittelt. Handelsrechtlich werden dem Zinsänderungsrisiko das Zinsspannenrisiko und das Bewertungsrisiko Wertpapiere zugeordnet. Die Sparkasse ermittelt monatlich das handelsrechtliche Zinsspannenrisiko auf Basis des Konzeptes der gleitenden Durchschnitte. Im Risikoszenario geht die Sparkasse für das Jahr 2015 von einem Zinsanstieg von 150 BP aus. Unter Berücksichtigung impliziter Optionen im Kundengeschäft wird das Zinsspannenrisiko in Höhe von 4,4 Mio. Euro für das Jahr 2015 limitiert. Zur Abdeckung des Bewertungsrisikos für Wertpapiere im Eigenhandel wird im Planungsprozesses Risikokapital freigegeben und die Auslastung täglich überwacht und kommuniziert. Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagebestands erfolgt nach dem gemilderten Niederstwertprinzip. Bei einem Zinsanstieg von 150 BP im Risikoszenario wird der Bewertungsaufwand für Wertpapiere im Eigenhandel in Höhe von 52,9 Mio. Euro limitiert. Zinsänderungsrisiken werden von der Sparkasse Oder-Spree bewusst eingegangen, um kontinuierlich Erträge aus Fristentransformation zu generieren. Dies wird über die Abbildung einer als effizient bewerteten Benchmark im Zinsbuch erreicht. Die Steuerung der Fristentransformation schließt das Wiederanlagerisiko ein. Die betriebswirtschaftliche Betrachtung (Value-at-Risk-Ansatz) der Marktpreisrisiken erfolgt über ein Steuerungs- und Kontrollsystem des Zinsbuches. Der Value-at-Risk (VaR) wird mit einem 95%igen Konfidenzniveau und 63 Handelstagen Haltedauer berechnet. Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden derivative Instrumente eingesetzt. In die tägliche Risikodarstellung der Handelsgeschäfte fließen die Swaps nicht mit ein. - Finanzgruppe Seite: 9 von 46

Mit der Quantifizierung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos handelsrechtlich und betriebswirtschaftlich trägt die Sparkasse Oder-Spree dem Gedanken einer risikobewussten Geschäftspolitik Rechnung. Ein weiteres wesentliches Risiko ist das Aktienkursrisiko. Die Begrenzung der Risiken erfolgt analog der Vorgehensweise bei den Zinsänderungsrisiken. Ebenfalls als wesentlich wird von der Sparkasse Oder-Spree das Immobilien- und Sicherungsgutrisiko eingestuft. Verkehrswertrückgänge bei den Sicherheiten für gekündigte Forderungen führen handelsrechtlich zu Bewertungsaufwendungen für Kundenkredite, die im Planungsprozess limitiert werden. Für alle simulierten Szenarien war sowohl handelsrechtlich als auch betriebswirtschaftlich ausreichend Risikodeckungsmasse vorhanden. Das Marktpreisrisiko der Sparkasse wird insgesamt als hoch, aber auch zukünftig als beherrschbar, eingeschätzt. 2.1.7. Adressenrisiko Adressenrisiken existieren in den Bereichen Kundenkredite und Eigenanlagen. Zu den wesentlichen Risikoarten zählen das Kredit- und Emittentenrisiko sowie das Spreadrisiko. Zur Quantifizierung des Adressenrisikos der Kundenkredite werden verschiedene Ratingmodule eingesetzt, zusätzlich ist ein Risikofrüherkennungsprozess implementiert. Auf Basis der erwarteten Verluste aus dem Forderungsbestand und den erwarteten Wertminderungen der Sicherheiten wird das Bewertungsergebnis für Kundenkredite simuliert. Die Berechnung der erwarteten Verluste für das Planszenario erfolgt mit dem ratingabhängigen Periodikmodul. Auf der Grundlage von Wirtschaftsprognosen wird Risikokapital für Adressenausfälle, einschließlich Wertverluste aus Immobilien-Sicherheiten im Verwertungsfall, ermittelt. Unterjährig erfolgt dabei regelmäßig ein Abgleich mit einem vorausschauenden System der EWB-Bildung. Für das Jahr 2015 stellt die Sparkasse Oder-Spree im Risikoszenario für das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft maximal 16,2 Mio. Euro Risikokapital zur Verfügung. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wurden dabei nicht risikoreduzierend verrechnet. Die mit den Eigenanlagen der Sparkasse Oder-Spree verbundenen Adressenrisiken werden auf Basis des jeweiligen Emittenten- bzw. Emissionsratings ermittelt und gesteuert. Bei der Ermittlung des Risikos wird auf die mit den jeweiligen Ratings verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten zurückgegriffen. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden von externen Ratingagenturen zur Verfügung gestellt. Das Spreadrisiko hat die Sparkasse Oder-Spree ebenfalls als wesentlich eingestuft. Es beinhaltet Schwankungen der Bonitätsaufschläge, ohne Veränderung der Ratingnote. Handelsrechtlich hat die Sparkasse Oder-Spree im Risikoszenario für Adressenausfall- und Spreadrisiken für das Jahr 2015 Risikokapital mit 36 Mio. Euro limitiert. - Finanzgruppe Seite: 10 von 46

Betriebswirtschaftlich werden die Adressenrisiken auf Gesamtbankebene limitiert und ihre Finanzierbarkeit monatlich überwacht und kommuniziert. Unter Einbeziehung von Neugeschäften werden sowohl der unerwartete Verlust im Kundenkreditgeschäft als auch das Emittentenrisiko für das Wertpapiergeschäft simuliert. Der unerwartete Verlust wird in Form des Credit-Value-at-Risk (CVaR) ermittelt und mögliche Wertverluste des Portfolios anzeigt. Der CVaR errechnet sich über eine festgelegte Haltedauer und ein definiertes Konfidenzniveau. Im Kreditrisikomodell werden negative Konjunkturverläufe über Rating-Veränderungen simuliert und in der Ausfallrate des Kreditnehmers abgebildet. Risikofrüherkennungsprozesse hat die Sparkasse Oder-Spree im Eigenanlagenbereich sowohl für Adressen- als auch für Spreadrisiken eingerichtet. Das Adressenrisiko der Sparkasse Oder-Spree wird insgesamt als erhöht und auch zukünftig in vollem Umfang als beherrschbar eingeschätzt. 2.1.8. Liquiditätsrisiko Aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben stuft die Sparkasse Oder-Spree das Liquiditätsrisiko als wesentlich ein. Zur Umsetzung der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen und zur Sicherstellung einer unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten optimalen Liquiditätshaltung wird durch die Sparkasse zwischen der operativen und der strategischen Liquiditätssteuerung unterschieden. Die operative Liquiditätssteuerung dient der Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft durch Optimierung der Tagesliquidität auf Grundlage einer täglichen Disposition der Verrechnungskonten. Für die Steuerung des Liquiditätsrisikos existiert in der Sparkasse Oder-Spree ein Frühwarnsystem einschließlich festgelegter Risikotoleranzgrenzen. Die strategische Liquiditätssteuerung umfasst eine Optimierung mittel- und langfristiger Liquiditätspositionen unter Risiko-/Ertragsgesichtspunkten. In Szenarien werden höhere Inanspruchnahme zugesagter Kreditlinien und ein stärkerer Abfluss von Kundeneinlagen mit unterschiedlicher Risikoausprägung simuliert. Die Sparkasse Oder-Spree verfügt über ausreichende Liquiditätsüberschüsse. Unter Risikogesichtspunkten wird die Survival Period (Überlebenszeitraum) von mindestens 36 Monaten über alle Szenarien eingehalten. Auf Risikosteuerungsmaßnahmen wird verzichtet. In der Sparkasse Oder-Spree wurde ein vereinfachtes System zur verursachungsgerechten Liquiditätskostenverrechnung implementiert. Damit werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der MaRisk bzgl. der Berücksichtigung von Liquiditätskosten und -risiken bei der Steuerung der Geschäftsaktivitäten erfüllt. Das Liquiditätsrisiko der Sparkasse Oder-Spree wird als gering und zukünftig als beherrschbar eingeschätzt. - Finanzgruppe Seite: 11 von 46

2.1.9. Operationelle Risiken Aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben stuft die Sparkasse Oder-Spree das operationelle Risiko als wesentliches Risiko ein. Unter Berücksichtigung des tatsächlichen Risikos für die Sparkasse und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben wurde ein abgestufter Steuerungsprozess definiert. Die Risiken, die sich aus dem Einsatz von Informationstechnologien ergeben, zählen zu den operationellen Risiken. Aus einer globalen Vernetzung und dem Einsatz international verbreiteter Marktsoftware (Microsoft, IBM, Oracle) ergeben sich in der Tendenz steigende Gefahren. Alle eingesetzten Anwendungen werden auf das damit verbundene Risiko überprüft. Des Weiteren wird der Schutzbedarf der jeweiligen Anwendung beurteilt und entsprechend ihrer Priorität im Notfall in sogenannten Geschäftsprozess-Wiederanlaufplänen (Business-Continuity-Management) berücksichtigt. In Bezug auf die im Einsatz befindliche Technik und die IT-Räume der Sparkasse Oder-Spree erfolgt eine analoge Vorgehensweise. Geeignete Sicherungsmaßnahmen sorgen dafür, dass die Risiken beherrschbar bleiben. Mit Einsatz der Standardsoftware der FinanzInformatik (FI) ist die Umsetzung von Standards zur IT-Sicherheit mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand garantiert. Damit erfüllt die Sparkasse Oder-Spree die gesetzlichen Anforderungen nach 25 KWG sowie die Anforderungen der Bankenaufsicht. In der jährlichen Risikoinventur werden Einschätzungen über die Risikosensitivität der Prozesse der Sparkasse vorgenommen. Zusätzlich werden Verlustpotenziale identifiziert und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten auf Basis von Schätzungen prognostiziert. Eingetretene Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank dokumentiert. Im Risikoszenario wurden für die Sparkasse Oder-Spree Verluste aus operationellen Risiken für das Jahr 2015 in Höhe von 0,5 Mio. Euro quantifiziert und in dieser Höhe limitiert. In 2014 hat die Sparkasse für alle wesentlichen Auslagerungen eine erneute Risikoeinschätzung vorgenommen. Die Ergebnisse daraus wurden im Risikomanagement berücksichtigt. Die laufende Überprüfung der Risiken aus ausgelagerten Prozessen wird über die Dienstleistersteuerung gewährleistet. Die operationellen Risiken der Sparkasse Oder-Spree werden insgesamt und auch zukünftig als beherrschbar eingeschätzt. 2.1.10 Stresstest Im Rahmen der Risikosteuerung werden regelmäßig handelsrechtliche und betriebswirtschaftliche Stresstests auf Institutsebene simuliert, die in der Historie außergewöhnliche, aber plausible Marktbewegungen beziehungsweise Entwicklungen abbilden. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Szenarien Schwerer konjunktureller Abschwung" und Inverser Stresstest" sowohl handelsrechtlich als auch betriebswirtschaftlich simuliert und auf ihre Tragfähigkeit für die Sparkasse Oder-Spree beurteilt. - Finanzgruppe Seite: 12 von 46

Die Parameter für die Simulation stellen Extremwerte dar, deren Eintrittswahrscheinlichkeit als äußerst unwahrscheinlich eingestuft wird. Eine Fortführung des Geschäftsmodells der Sparkasse Oder-Spree wäre weiterhin gegeben. Zusätzlich werden mit Hilfe von Stresstests die Auswirkungen von Risikokonzentrationen auf die wirtschaftliche Lage der Sparkasse beurteilt. Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse Oder-Spree ist unter Berücksichtigung der Risikokonzentrationen in vollem Umfang gewährleistet. Die Risiken aus bestehenden und zukünftig geplanten Geschäften kann mit der vorhandenen Risikodeckungsmasse getragen werden. Für den Eintritt von außergewöhnlichen Ereignissen, die von den Erwartungen der Sparkasse abweichen, wurde im Rahmen des Risikomanagementsystems ausreichend Vorsorge getroffen. Die mit den vorgenommenen Simulationen verbundenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden durch die Sparkasse Oder-Spree in vollem Umfang erfüllt. 2.2. Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 2.2.1. Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Der Vorstand und die Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen keine Mandate wahr, die unter die Regelungen des 25 c und d KWG fallen. 2.2.2. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes Brandenburg, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des 25 c KWG und des darauf basierenden BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. - Finanzgruppe Seite: 13 von 46

Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse nach 9 Abs. 2 Nummer 2 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes werden durch den Zweckverband für die Sparkasse Oder-Spree als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Vertreter der Gruppe der Beschäftigten) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Brandenburg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Oder-Spree. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie des Ostdeutschen Sparkassenverbandes besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. 2.3. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. 2.4. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Berichterstattung an das Leitungsorgan zum Risiko erfolgt täglich über den Tagesreport, monatlich im Anlageausschuss und quartalsweise im Risikobericht. Risikokonzentrationen und die daraus abgeleiteten Stressszenarien werden im vierteljährlichen Risikobericht entsprechend ihrer Bedeutung für die Sparkasse überwacht. Der Tagesreport und der vierteljährliche Risikobericht werden innerhalb der Sparkasse an die entsprechenden Stellen kommuniziert, dies schließt sowohl den Vorstand als auch den Verwaltungsrat mit ein. 3. Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1. Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: - Finanzgruppe Seite: 14 von 46

Handelsbilanz Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzlich es Kernkapita l Ergänzungs -kapital TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 79.362,13-8.300,00*** -62,13* 71.000,00 12. Eigenkapital 155.801,37 144.807,58 a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 152.807,58-8.000,00*** 144.807,58 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 2.993,79-2.993,79*** Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR)** -300,00 Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 215.507,58 - - Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung *Artikel 26 Abs. 1 Buchst. F CRR; der aus 340e Abs. 4 HGB gebildete Sonderposten wird in der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelberechnung nicht berücksichtigt **Immaterielle Vermögensgegenstände: Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände dürfen erst nach Feststellung des JA betragsmindernd berücksichtigt werden; es wurde ein Festbetrag angesetzt ***Artikel 26 Abs. 1 Satz 2 CRR: Anerkennung als hartes Kernkapital erst nach Testat des JA Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per. - Finanzgruppe Seite: 15 von 46

3.2. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Oder-Spree hat keine im Sinne der CRR anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3. Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 4.1. Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Sparkasse Oder-Spree verfügt über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Um dies für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen, wurde ein MaRisk-konformer Kapitalplanungsprozess implementiert. Die Eigenmittelausstattung in der Sparkasse Oder-Spree wird aus aufsichtsrechtlicher, handelsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht betrachtet. Dieser Prozess ist eng mit dem Risikomanagement verflochten. Ausführungen zur Risikotragfähigkeit enthält der Pkt. 2.1.3. dieses Berichtes. Die Sparkasse Oder-Spree wendet aufsichtsrechtlich die Vorschriften der CRR an. Für die Berechnung der Risiken werden grundsätzlich aufsichtsrechtliche Standardmethoden angewendet. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes und das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatorenansatz ermittelt. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. 4.2. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per (TEuro) Standardansatz 53.462,92 Zentralstaaten oder Zentralbanken 122,36 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 2,85 Öffentliche Stellen 27,58 - Finanzgruppe Seite: 16 von 46

Institute 1.937,08 Unternehmen 11.350,19 Mengengeschäft 10.746,14 Durch Immobilien besicherte Positionen 8.138,53 Ausgefallene Positionen 3.742,73 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 4.806,19 Investmentfonds (OGA-Fonds) 8.836,02 Beteiligungspositionen 2.540,07 Sonstige Posten 1.213,18 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 700.85 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - CVA-Risiko CVA-Risiko 13,44 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 10.991,86 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) - Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 5. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1. Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) 5.1.1. Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 3.342.391,94 setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. - Finanzgruppe Seite: 17 von 46

Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 76.622,79 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 538.309,55 Öffentliche Stellen 120.369,27 Internationale Organisationen 10.932,21 Institute 895.568,14 Unternehmen 205.846,13 Mengengeschäft 408.939,65 Durch Immobilien besicherte Positionen 286.782,09 Ausgefallene Positionen 39.073,74 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 530.391,01 Investmentfonds (OGA-Fonds) 168.412,33 Sonstige Posten 33.870,61 Gesamt 3.315.117,52 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen 5.1.2. Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Forderungen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 49.407,16 33.057,56 3.074,14 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 573.258,66 0,00 0,00 Öffentliche Stellen 117.002,96 0,00 0,00 Internationale Organisationen 0,00 14.296,62 0,00 - Finanzgruppe Seite: 18 von 46

Deutschland EWR Sonstige Institute 829.988,08 24.385,93 10.236,39 Unternehmen 136.880,99 57.041,63 10.430,71 Mengengeschäft 401.229,67 569,81 149,22 Durch Immobilien besicherte Positionen 320.618,74 184,67 205,09 Ausgefallene Positionen 35.797,72 76,26 594,37 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 310.809,30 208.133,52 0,00 Investmentfonds (OGA-Fonds) 160.899,29 5.548,64 0,00 Sonstige Posten 38.514,81 0,00 0,00 Gesamt 2.974.407,38 343.294,64 24.689,92 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten 5.1.3. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 32.438,48 0,00 53.100,38 0,00 0,00 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,00 0,00 573.080,67 177,99 1.321,93 Öffentliche Stellen 114.775,42 0,00 15,00 1.289,32 345,96 Institute 860.804,77 0,00 0,00 0,00 38.168,85 - Finanzgruppe Seite: 19 von 46

Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 518.942,82 0,00 0,00 0,00 0,00 Investmentfonds (OGA- Fonds) 0,00 10.617,26 0,00 0,00 0,00 Gesamt 1.526.961,49 10.617,26 626.196,05 1.467,31 39.836,74 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Industrieunternehmen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Unternehmen 0,00 25.904,57 51.290,14 1.270,38 0,00 Davon: KMU 0,00 13.748,80 10.654,30 1.157,51 0,00 Mengengeschäft 4.047,44 935,36 17.464,93 22.787,57 0,00 Davon: KMU 4.047,44 935,36 17.464,93 22.787,57 0,00 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.074,57 592,69 1.744,21 6.340,90 0,00 Davon: KMU 1.074,57 592,69 1.744,21 6.340,90 0,00 Ausgefallene Positionen 112,81 1.875,79 3.005,11 4.784,59 0,00 Gesamt 5.234,82 29.308,41 73.504,39 35.183,44 0,00 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen - Finanzgruppe Seite: 20 von 46

Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistun gen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Unternehmen 12,50 5.569,99 14.527,41 198.840,42 47.808,76 32.523,39 139,99 Davon: KMU 12,50 2.383,08 1.404,53 15.074,62 46.087,49 22.508,33 0,00 Mengengeschäft 258,26 19.724,59 2.929,01 1.626,79 16.459,66 28.381,45 287.333,66 Davon: KMU 258,26 19.724,59 2.929,01 1.626,79 16.459,66 28.381,45 0,00 Durch Immobilien besicherte Positionen 144,91 5.862,50 1.529,17 1.343,98 96.194,47 12.839,65 193.341,45 Davon: KMU 144,91 5.862,50 1.529,17 1.343,98 96.194,47 12.839,65 0,00 Ausgefallene Positionen 0,00 3.264,20 390,83 1.325,50 9.067,37 4.692,30 7.949,82 Gesamt 415,67 34.421,28 19.376,42 203.136,69 169.530,26 78.436,79 488.764,92 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen 5.1.4. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 36.522,07 15.812,99 33.203,80 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 179.980,79 102.792,01 290.485,86 Öffentliche Stellen 8.334,08 65.679,72 42.989,16 Internationale Organisationen 7,27 5.074,50 9.214,85 Institute 552.151,27 226.185,51 86.273,62 Unternehmen 8.726,84 63.667,51 131.958,97 Mengengeschäft 202.259,43 38.634,60 161.054,68 - Finanzgruppe Seite: 21 von 46

< 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Durch Immobilien besicherte Positionen 7.773,22 15.531,47 297.703,81 Ausgefallene Positionen 4.977,12 2.724,74 28.766,49 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 79.441,32 317.063,04 122.438,47 Investmentfonds (OGA-Fonds) 157.221,71 9.226,22 0,00 Sonstige Posten 24.976,04 0,00 13.538,77 Gesamt 1.262.371,16 862.392,31 1.217.628,47 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2. Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) 5.2.1. Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. 5.2.2. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. - Finanzgruppe Seite: 22 von 46

Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. 5.2.3. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 197,65 und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 579,75, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1.013,60. Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Privatpersonen 6.378,66 3.102,67 0,00 0,00 42,93-309,88 4.088,79 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Energie- und Wasserversorgu ng, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 22.499,57 7.995,28 0,00 0,00-1.942,26-269,78 11.198,61 1.890,04 836,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.157,12 1.250,96 0,00 0,00-122,94-4,56 923,48 - Finanzgruppe Seite: 23 von 46

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Baugewerbe 4.090,58 980,21 0,00 0,00-203,80-24,98 1.153,39 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Grundstücksund Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungs gewerbe Sonstige Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 2.688,92 1.531,59 0,00 0,00 25,61-40,82 1.856,35 4.448,15 1.027,40 0,00 20,00-107,35-98,42 5.532,58 4.824,61 2.013,96 0,00 18,96-1.414,02-100,56 1.119,02 1.400,15 354,72 0,00 0,00-119,76-0,44 613,77 Sonstige 0,00 0,00 2.771,00* 0,00 1.703,00* 1.013,60** 0,00 Gesamt 28.878,23 11.097,95 2.771,00 38,96 197,65 433,85 15.287,40 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen * der PBW-Bestand sowie die Veränderungen wurden aus Vereinfachungsgründen nicht auf Branchen aufgeteilt ** Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen wurden aus Vereinfachungsgründen nicht auf Branchen aufgeteilt - Finanzgruppe Seite: 24 von 46

Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 28.716,07 11.067,24 2.771,00* 38,96 14.770,71 EWR 49,91 2,74 0,00 0,00 1,62 Sonstige 112,26 27,96 0,00 0,00 515,07 Gesamt 28.878,23 11.097,94 2.771,00 38,96 15.287,40 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten * der PWB-Bestand wurde aus Vereinfachungsgründen nicht auf Regionen aufgeteilt 5.2.4. Entwicklung der Risikovorsorge Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand 10.672,09 3.927,13 2.045,01 1.456,27 0,00 11.097,95 Rückstellungen 20,43 20,28 1,76 0,00 0,00 38,96 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen 4.474,00 0,00 1.703,00 0,00 0,00 2.771,00 Summe spezifische Kreditrisikoanpassu ngen 15.166,52 3.947,41 3.749,77 1.456,27 0,00 13.907,91 - Finanzgruppe Seite: 25 von 46

Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Allgemeine Kreditrisikoanpassu ngen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 6. Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Benannte Ratingagenturen bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor`s Rating Services Moody`s Investors Service Standard & Poor`s Rating Services Moody`s Investors Service Institute Standard & Poor`s Rating Services Moody`s Investors Service Unternehmen Standard & Poor`s Rating Services Moody`s Investors Service - Finanzgruppe Seite: 26 von 46