Prüfpräparate was ist zu beachten? Hämatologie im Wandel Studienupdate und GCP-Training



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Transkript:

Prüfpräparate was ist zu beachten? Hämatologie im Wandel Studienupdate und GCP-Training Nadja Panzilius, Klinik-Apotheke Universitätsklinikum (AöR) der TU Dresden Frankfurt/ Main, 28.02.2015

Organigramm Klinik-Apotheke 2

Klinik-Apotheke: Mitarbeit an Klinischen Prüfungen I Herstellungsbetrieb nach 13 AMG Dienstleistungen als Projektmanager bzgl. IMPs/ Lohnhersteller/ Zentralapotheke I Klinisch-pharmazeutische Dienstleistung der Klinik-Apotheke Mitarbeit vor Ort zur (Spezial-) Lagerung, Rekonstitution, Verblindung, Vernichtung etc. 3 Rechtliche Grundlagen: u.a. AMG, AMWHV, EU-GMP, EU-GDP, GCP-V Rechtliche Grundlagen: u.a. ApoG, ApBetrO, GCP-V

Inhalt I Allgemeine Grundlagen I Aktuelles Arzneimittelfälschungen Gute Vertriebspraxis (EU-GDP Guideline) Planung IIT Antrag/ Genehmigung BOB/ EK Herstellung/ Qualitätskontrolle Freigaben (QP-PU + Sponsor) Versand IMP im Prüfzentrum 4

Begriffsdefinition (I) I Sponsor ist eine natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für die Veranlassung, Organisation und Finanzierung einer klinischen Prüfung bei Menschen übernimmt. [AMG 4 (24)] 5

Begriffsdefinition (II) - Sponsor I bedeutet auch Verantwortung für IMPs Prüfung der Eignung und Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeiten beteiligter Einrichtungen [GCP-V 4, (2)] (z.b. Hersteller: Prüfung Herstellungs-, ggf. Importerlaubnis, QMS/ SMF (Personal, Räume, Ausrüstung), Referenzen) Delegation von Aufgaben an beteiligte Einrichtungen (Abschluss von Verträgen mit Verantwortungsabgrenzung) Qualitätssicherung in beteiligten Einrichtungen (z.b. Hersteller: Personalschulungen, Audits!) 6

Planung Investigator Initiated Trial (IIT) I Angaben zu IMPs in Prüfplan/ IB Prä-/ klinische Daten, Darreichungsform, Dosierung, Behandlungsdauer, Verpackung, Kennzeichnung, spezielle Handlungsanweisungen und Hilfsmittel für Herstellung und Applikation, Maßnahmen zur Verblindung/ Entblindung, Randomisierung, Versand, Vernichtung, Vorgehen bei unerwünschten Ereignissen etc. I Frühzeitige Kontaktaufnahme mit geplanten Beteiligten (z. B. PU, Apotheke) Mögliche Hürden : Herstellungserlaubnis, Import, Stabilitätsprüfungen, GDP-konforme Transporte 7

Antrag/ Genehmigungsverfahren BOB/ EK I Ethikkommission Bezeichnung und Charakterisierung der IMPs und APIs [ 7 GCP-V] I Bundesoberbehörde (BfArM/ PEI) u.a. Angaben zu Qualität und Herstellung der IMPs, HE/ EE des Herstellers, Kennzeichnung [ 7 GCP-V] ggf. regulatorische Besonderheiten/ Erleichterungen je nach Zulassungsstatus 8

Herstellung und Qualitätskontrolle (QK) I Gemäß AMWHV & EU-GMP-Leitfaden Dokumentation! ggf. Beteiligung 2 PUs Herstellungs-, Prüf-, Verpackungsanweisung (Sponsor) Herstellung/ Verblindung (z.b. Verkapselung von Tabletten) Kennzeichnung [ 5 GCP-V] Randomisierung IMPs Lagerung, Bestand Erstellung Notfallkuverts Qualitätskontrolle (Wareneingangs-, Inprozess-, Endproduktkontrolle), plus ggf. Stabilitätsprüfungen Foto: Nadja Panzilius 9

Arzneimittelfälschungen (I) http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/pharmazie/news/2014/06/ 10/weitere-arzneimitteldiebstaehle-werden-bekannt/13036.html, Zugriff am 11.02.2015 Foto: CC Pharma, http://www.pharmazeutische-zeitung.de/ index.php?id=54024, Zugriff am 11.02.2015 http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/ plusminus/sendung/br/2014/24092014-01-100.html, Zugriff am 11.02.2015 http://www.pei.de/de/arzneimittelsicherheit-vigilanz/archiv-sicherheitsinformationen/2014/ ablage2014/2014-09-09-warnung-manipulationen-mabthera.html?nn=4655376, Zugriff am 11.02.2015 10

Arzneimittelfälschungen (II) I Einsatz von gefälschten AM in klinischen Prüfungen Risiko für Patienten Wissenschaftliche Erkenntnisse werden verfälscht!! I Enge Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig! IMPs (und NIMPs) ausschließlich über PU/ Apotheke beziehen HE & Qualitätsdokumente des Herstellers anfordern Beauftragung qualifizierter Kuriere Empfangsbestätigung nach Wareneingang 11

Freigabe I Freigabe der Sachkundigen Person (QP) des Herstellers [ 19 AMG, 16 AMWHV] Zertifizierung jeder Charge und Eintrag in Chargenregister Bei nicht zugelassenen IMPs: QP Batch Certificate als Nachweis der Qualität I Freigabe des Sponsors zum Einsatz in der klinischen Prüfung [EU-GMP Annex 13, 43] Übereinstimmung der Genehmigungsunterlagen mit Angaben der QP überprüfen Ablage in TMF 12

Versand I Schriftlicher Versandauftrag (Sponsor) [EU-GMP Annex 13] I Versandspezifikation: schriftliche Festlegung zu Versandart/ -dauer nach risikobasierter Bewertung für jedes IMP (Sponsor) I Grundlage: neue EU-GDP Guideline (in Kraft seit 9/13) 13

Good Distribution Practice (GDP) (I) I Enthält Instrumente, die verhindern sollen, dass gefälschte AM in die legale Lieferkette gelangen I Gültig für Hersteller, Großhändler, (Kuriere) I Kapitel 9 Transport : AM müssen gem. Lagerbedingungen, wie auf äußerer Umhüllung oder durch Hersteller angegeben, transportiert werden Kühl-AM müssen bei 2-8 C, RT-AM müssen bei 15-25 C versendet werden 14

Good Distribution Practice (GDP) (II) I Einfluss auf Projektplanung in IITs zusätzliche Daten zur Stabilität der IMPs außerhalb der Lagerbedingungen bei PU anfragen (z. B. Temperature Excursion Statement ) risikobasierte Bewertung des Transportweges nicht-temperaturgeführt vs. aktiv oder passiv temperaturgeführt ggf. Einsatz von Temperaturloggern Maßnahmen bei Abweichungen vorab festlegen! Kosten! 15

IMP im Prüfzentrum Dokumentation + Schulung Personal I Wareneingang (Prüfung Lieferpapiere, Zustand IMPs etc.) und Empfangsbestätigung I bei IMPs ohne Zulassung: QP Batch Certificate anfordern! I separate Lagerung (RT, Kühl, Tiefkühl) plus Temperatur-Monitoring I Bestands- und Chargendokumentation zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit (auch für Handelsware!) I aseptische Herstellung/ Rekonstitution inkl. GCP-konforme Kennzeichnung und Abgabe pat. Individ. Zubereitungen (Apotheke) I ggf. Verblindung nach Rekonstitution (Apotheke) I Änderung des Verfalldatums [AMG 14 (4), GCP-V 5 (7)] I Rückgabe nicht eingesetzter IMPs an Sponsor/ PU oder Vernichtung in Prüfzentrum/ Apotheke nach Vernichtungsgenehmigung (Sponsor) 16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Adresse: Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der TU Dresden AöR Klinik-Apotheke Haus 60 Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Kontakt: Nadja Panzilius Telefon: 0351 458-19331 Telefax: 0351 458-6385 E-Mail: Nadja.Panzilius@uniklinikum-dresden.de