Jahresbericht 2013 Schwangerschaftskonfliktberatung Schwangerenberatung

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Transkript:

Jahresbericht 2013 Schwangerenberatung - staatlich anerkannte Beratungsstelle - 73728 Esslingen, Berliner Straße 27 Telefon (0711) 342157-100 Telefax (0711) 342157-290 schwangerenberatung.es@kdv-es.de www.psychologische-beratungsstelle-esslingen.de

Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort der Fachbereichsleitung Seite 3 2. Einrichtung und Einsatzgebiet Seite 5 2.1. Öffnungszeiten, Kosten 2.2. Räumliche Ausstattung 3. Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung / Seite 6 4. nach Seite 7 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 4.1. Zielsetzung und Konzeption 4.2. Leistungsangebote und Inhalte der Beratung 5. Schwangerenberatung nach Seite 8 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 5.1. Zielsetzung und Konzeption 5.2. Leistungsangebote und Inhalte der Beratung 6. Entwicklungen, Veränderungen, Tendenzen Seite 10 6.1. Neuregelung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren 6.2. Pränataldiagnostik 6.3. Offene Sprechstunde 7. Statistische Angaben Seite 12 8. Finanzielle Hilfen Seite 14 9. Kooperation / Vernetzung / Gremienarbeit Seite 14 10. Öffentlichkeitsarbeit Seite 15 11. Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen Seite 15 2

1. Vorwort der Fachbereichsleitung Vorwort der Fachbereichsleitung für den Jahresbericht 2013 der anerkannter. Die Beratung rund um Schwangerschaft, Geburt, Familie hat im Kreisdiakonieverband Esslingen eine über 30-jährige Tradition: Die beiden Beratungsstellen Psychologische Beratungsstelle Esslingen und Diakonische Bezirksstelle Nürtingen erfüllen seit Beginn die gesetzlichen Vorgaben und arbeiten als staatlich anerkannte Beratungsstellen. Der vorliegende Bericht informiert über Grundlagen, gesetzlichen Auftrag, Zielsetzung und aktuelle Entwicklungen. Statistisches Zahlenmaterial ergänzt die Informationen. Auch im vergangenen Jahr fanden vielschichtige gesellschaftliche Veränderungen statt. Die rechtliche Grundlage, einen Anspruch auf einen Kita-Platz schon ab dem ersten Lebensjahr zu haben, scheint familienfreundlich. Es ermöglicht zwar den Eltern, möglichst frühzeitig wieder eine Arbeit aufzunehmen, jedoch wird vielfach von Stress beim Familien management berichtet. Auch ist wegen Personalmangels nicht überall die fachliche Qualität der Kitas gesichert. Der Stress der Eltern kann sich auf die Kinder übertragen. Häufigere Erkrankungen der Kinder sind z.b. wissenschaftlich erwiesen. Die Bindungsforschung untermauert auch wissenschaftlich die Bedeutung einer hochwertigen Betreuung gerade im ersten Lebensjahr. In der Beratung gilt es oft den Spagat zwischen ökonomischen und pädagogischen Fragen zu meistern und den Eltern in der Schwangerenberatung und nach der Geburt zu helfen, einen für sie richtigen Weg zu finden. Das neu eingeführte Betreuungsgeld ist für die meisten unserer Klientinnen kein Anreiz, ihre Kinder zuhause zu betreuen, es scheint eher gut qualifizierte Mütter anzusprechen, die überlegen, ob sie frühzeitig wieder in den Beruf wollen. Das Betreuungsgeld wurde als Anreiz geschaffen, die Kinder nicht über eine Kita oder Tagesmutter, sondern Zuhause zu betreuen. Alleinerziehenden, bildungsfernen Frauen bringt diese Leistung allerdings wenig, denn eine solide Grundfinanzierung ist dadurch nicht möglich. Die neue gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nämlich, dass bei nicht verheirateten Paaren vom gemeinsamen Sorgerecht ausgegangen wird, es sei denn die Mutter legt mit gewichtigen Gründen Widerspruch ein, hat große Auswirkungen. Zum einen stärkt es die Position der Väter bei nicht verheirateten Paaren, was als Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen gesehen werden kann. 3

Zum anderen verunsichert es Frauen, die in der Schwangerschaft noch keine gesicherte Beziehung haben und löst Ängste aus, sich in allen Angelegenheiten mit dem Vater einigen zu müssen. Diese Thematik wird im vorliegenden Bericht detailliert beleuchtet. Gerade bei sich fortwährend ändernden Rahmenbedingungen ist eine qualifizierte, klärende und stützende Beratung, wie der des Kreisdiakonieverbandes im Bereich der anerkannten wichtig. Unser Dank geht an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung des Landes Baden- Württemberg, den Landkreis Esslingen, an die Städte Esslingen und Nürtingen, sowie an den Träger, den Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen, die die Arbeit mitfinanzieren und mittragen. Ebenso danken wir den evangelischen Kirchenbezirken im Landkreis Esslingen, die über ihre Umlage die Arbeit mitfördern. Dank sei auch an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen des Fachbereiches ausgesprochen, die sich auch 2013 wieder als kompetente Beraterinnen für viele Frauen und Paare in Krisenzeiten engagiert haben und auch 2014 weiter zur Verfügung stehen. gez. Renate Maier-Scheffler Fachbereichsleitung 4

2. Einrichtung und Einsatzgebiet Die integrierte sstelle der Psychologischen Beratungsstelle ist seit über 30 Jahren für die Stadt und den Landkreis Esslingen zuständig. Die Arbeit der Beratungsstelle wird vom Land Baden- Württemberg gefördert. 2.1. Öffnungszeiten und Kosten Unsere Beratungsstelle ist von Montag bis Freitag Montag, Dienstag, Donnerstag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet und telefonisch erreichbar. Beratungstermine können über diese Zeiten hinaus vereinbart werden. Anmeldungen und Erstterminvergaben erfolgen über das Sekretariat. en sind für die Klientinnen und Klienten kostenfrei. 2.1. Räumliche Ausstattung Die Psychologische Beratungsstelle befindet sich im Otto-Riethmüller-Haus, das in unmittelbarer Nähe vom Esslinger Bahnhof liegt. Sie verfügt über insgesamt sieben BeraterInnenzimmer, ein Spielzimmer, ein Wartezimmer und ein Sekretariat. Ein größerer, zusammen mit der Diakonischen Bezirksstelle genutzter Gruppenraum steht für Teamsitzungen, Supervisionen oder Gruppenangebote zur Verfügung. Von 01.01.2013 bis 31.05.2013 teilten sich zwei Beraterinnen, Susanne Alber und Elke Schwandner (jeweils 50%) einen Raum; die dritte Beraterin, Susanne Demtschück (20%) teilte sich den Raum mit einer Kollegin aus der Erziehungsberatung. Nach dem Weggang von Elke Schwandner auf 30.04.2013 übernahmen Frau Alber und Frau Demtschück jeweils 60% und teilten sich ein Beratungszimmer, wobei an einem Nachmittag der Raum einer Kollegin aus der Lebensberatung in Anspruch genommen werden musste. 5

3. Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung / Susanne Alber Dipl.-Sozialpädagogin (BA) Zusatzausbildungen: Klientenzentrierte Gesprächsführung (GwG) Grundlagen der (ezi Berlin) Methodik der Einzelberatung in der (ezi Berlin) Methodik der Gesprächsführung mit Paar- und Familiensystemen (ezi Berlin) 50 % bis 31.05.2013, 60 % ab 01.06.2013 Susanne Demtschück Dipl.-Pädagogin Zusatzausbildungen: Klientenzentrierte Gesprächsführung (GwG) Systemische Einzel-, Paar- und Familientherapeutin Grundlagen der (ezi Berlin) 20 % bis 31.05.2013, 60% ab 01.06.2013 Elke Schwandner Dipl.-Sozialpädagogin (FH) Zusatzausbildungen: Klientenzentrierte Gesprächsführung (GwG) Grundlagen der (ezi Berlin) Methodik der Einzelberatung in der (ezi Berlin) Methodik der Gesprächsführung mit Paar- und Familiensystemen (ezi Berlin) 50 % bis 31.05.2013 6

4. nach 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 4.1. Zielsetzung und Konzeption Das Ziel der ist durch gesetzliche Vorgaben definiert. Im 219 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) heißt es dazu: "Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen." 5 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz) führt weiter aus: "Die nach 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die dient dem Schutz des ungeborenen Lebens." Unsere Beratung versteht sich als vorbehaltlose Annahme der Ratsuchenden mit ihren psychischen und physischen Notlagen und Konflikten, unabhängig von Alter, Nationalität, kultureller oder religiöser Identität. Unserem Beratungsverständnis liegt zugrunde, dass Beratung ein offener, von Vertrauen getragener Prozess des Klärens und Verstehens ist, in dem jede Form von Überredung oder Schuldzuweisung fehl am Platz ist. Daher bieten wir Ratsuchenden einen geschützten Raum, in dem sie ohne Druck von außen ihre Situation anschauen können, Anteilnahme erleben und ermutigt werden, sich aktiv mit ihrer Situation auseinander zu setzen. Wir unterstützen die Ratsuchenden, für ihre Konflikte und Probleme Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln bzw. Entscheidungen zu treffen, die sie persönlich verantworten können. 7

4.2. Leistungsangebote und Inhalte der Beratung Unser vorrangiges Angebot ist die Beratung und Begleitung nach 5/6 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz). Es ist notwendig, Frauen und Paaren bei ungeplanter und ungewollter Schwangerschaft rasch einen ersten Beratungstermin anbieten zu können. Die psychosoziale Beratung und Begleitung in einem Schwangerschaftskonflikt, bei der Fortsetzung der Schwangerschaft und nach einem Schwangerschaftsabbruch orientiert sich an den unter 4.1. genannten Beratungszielen. Unter Einbeziehung der dort genannten Aspekte informieren wir über soziale und wirtschaftliche Hilfen, insbesondere über Leistungen, die ein Austragen der Schwangerschaft ermöglichen könnten pränatale Diagnostik die Möglichkeit der Adoption notwendige Formalitäten und Informationen über den Schwangerschaftsabbruch Möglichkeiten der Bewältigung eines Schwangerschaftsabbruchs Möglichkeiten der Verhütung Auf Wunsch wird diese Beratung bescheinigt. Unabhängig davon, ob sich die Schwangere für den Abbruch oder für die Geburt des Kindes entscheidet, bieten wir weitere Beratung und Begleitung an. 5. Schwangerenberatung nach 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 5.1. Zielsetzung und Konzeption Der Beratung nach 2 SchKG (Schwangerschaftskonfliktgesetz) liegt ein individueller Rechtsanspruch zu Grunde. Danach hat jede Frau und jeder Mann ein Recht auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen. Dieser Rechtsanspruch auf Beratung besteht auch unabhängig von einer Schwangerschaft. Er beinhaltet das Recht auf Informationen zu den Themen Sexualaufklärung, 8

Verhütung und Familienplanung, das Recht auf Informationen über soziale und wirtschaftliche Hilfen sowie deren Vermittlung und das Recht auf psychologische Beratung. Er bezieht sich auf die Zeit vor und während der Schwangerschaft, nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes. Ziel unserer Beratung ist zur besseren Bewältigung der Lebenssituation während und nach einer Schwangerschaft beizutragen, die Entwicklung einer wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Lebensperspektive mit dem Kind/den Kindern zu ermöglichen, die Stabilisierung der Frau/des Paares während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes, insbesondere bei psychischen, familiären oder sonstigen Schwierigkeiten 5.2. Leistungsangebote und Inhalte der Beratung Die Beratung und Begleitung Schwangerer und ihrer Familien bei finanziellen Problemen und/oder bei psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen auch über die Geburt hinaus ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratungsstelle. Im Zusammenhang mit der Schwangerenberatung kommen vor allem die folgenden Themen vor und bedürfen teilweise intensiver zeitlicher Begleitung oder der Weitervermittlung: Finanzielle Situation und Existenzsicherung Gesundheit und Schwangerschaft Pränataldiagnostische Fragestellungen und die Auseinandersetzung damit Hilfen zur familiären Entlastung Frühe Hilfen Möglichkeiten der Kinderbetreuung Wohnungssuche Verhütung und Familienplanung Berufliche Perspektiven 9

6. Entwicklungen / Veränderungen / Tendenzen im Jahr 2013 Die Anzahl der en ist auch im Jahr 2013 an unserer Stelle relativ konstant geblieben. Während die Anzahl der Beratungsfälle leicht rückläufig war, ist demgegenüber die Gesamtanzahl der Beratungsstunden leicht gestiegen. Darüber hinaus gab es einige Weiterverweisungen an andere sstellen. In der Beratung von Schwangeren geht es immer auch darum, der Frau oder dem Paar einen guten Start mit dem Kind zu ermöglichen und sie darin zu unterstützen, längerfristige Perspektiven zu entwickeln. Deshalb kommen viele Klientinnen auch über den Geburtstermin hinaus in die Schwangerenberatung. Auch der anhaltende Trend der letzten Jahre von aufwendigeren Beratungsfällen, kann von unserer Stelle für 2013 erneut bestätigt werden. Frauen und Paare bringen sehr unterschiedliche Fragestellungen oder Problemlagen mit, die durch eine Schwangerschaft oftmals noch deutlicher hervor treten. 6.1. Neuregelung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren Unverheiratete Väter werden künftig das Mitsorgerecht für ihre Kinder erhalten, selbst wenn die Mutter das nicht möchte. Ein gemeinsames Sorgerecht soll nur noch verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Diese Neuregelung gilt auch für Altfälle, die seit vielen Jahren die Familiengerichte beschäftigen. Die neue Rechtsprechung seit Mai 2013, dass der Vater des Kindes jederzeit das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann, trägt der Situation Rechnung, dass immer mehr Paare unverheiratet zusammen leben und gemeinsam ein Kind erziehen. Das neue Sorgerecht soll deshalb die Rechte der Väter stärken und es ihnen erleichtern, sich um das gemeinsame Kind zu kümmern. Dies gilt auch, wenn sie von der Mutter des Kindes getrennt leben. In der haben wir im letzten Jahr, schon bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist, große Verunsicherung bei einigen Frauen, vor allem Alleinerziehenden, erlebt. Gerade in Situationen, wenn es während der Schwangerschaft zu einer Trennung des Paares kommt, ist es für viele Frauen sehr belastend, dass der Vater des Kindes jederzeit das Sorgerecht beantragen kann. In der Folge dessen gingen in den Beratungen die Überlegungen von einzelnen Frauen so weit, dass sie gedanklich durchspielten, welche Folgen es hätte, wenn sie den Vater des zu erwartenden Kindes, nicht beim Jugendamt angeben würden. 10

Wünschenswert wäre es, dass Paare, die sich getrennt haben, die große Herausforderung meistern, dass sie sich auf der Elternebene gemeinsam um das Kind kümmern, ohne dabei alte Paarkonflikte auf dem Rücken des Kindes auszutragen. Aber es bleibt zu diesem Zeitpunkt letztendlich offen, wie sich das neue Gesetz in Zukunft auswirken wird. 6.2. Pränataldiagnostik Im gesamten Bundesgebiet wird Beratung nach Pränataldiagnostik innerhalb der Schwangerenberatung u.a. auch aufgrund der insgesamt eher seltenen Fälle, verhältnismäßig wenig in Anspruch genommen. An unserer Beratungsstelle gab es 2013 zwei Anfragen mit dem Wunsch nach Unterstützung und Begleitung bei Auffälligkeiten nach pränatal diagnostischer Untersuchung. In der Schwangerenberatung begegnete uns 2013 weiterhin das Thema Pränataldiagnostik in Form von Fragestellungen der Klientinnen, ob sie sich für bestimmte pränatal diagnostische Untersuchungen entschließen sollen. Bei diesen Fragestellungen geht es in der Schwangerenberatung in erster Linie nicht um den medizinischen Aspekt, der ja von den Frauenärztinnen und Frauenärzten abgedeckt wird, sondern es geht um die Auseinandersetzung mit möglichen Ergebnissen der Untersuchungen und den daraus folgenden Konsequenzen. In der tauchte 2013 mehrmals das Thema Pränataldiagnostik mit folgender Fragestellung auf. Ich habe auf einer Geburtstagsfeier sehr viel Alkohol getrunken oder ich habe Medikamente eingenommen, weil ich nicht wusste, dass ich schwanger bin; kann es sein, dass mein Kind deshalb behindert ist? Um diese Angst vor einer möglichen Behinderung des Kindes abklären zu können, gibt es für uns die Möglichkeit Klientinnen zeitnah einen Termin bei einer Pränataldiagnostikerin oder bei einem Pränataldiagnostiker zu vermitteln. 6.3. Offene Sprechstunde Seit Ende 2012 bieten wir regelmäßig am ersten Montag im Monat von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr eine Offene Sprechstunde für werdende Mütter und Väter an der Beratungsstelle an, zu der man auch ohne Termin kommen kann. Das Ziel ist, Frauen und Paare anzusprechen, die für sich keinen Beratungsbedarf sehen, aber trotzdem Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familie haben. Diese Zielgruppe wurde auch 2013 erreicht; die Fragestellungen an die Beraterin waren oft sehr detailliert. 11

7. Statistische Angaben 2013 Gesamtzahl der zu beratenden Frauen/Paare 217 93 Schwangerenberatung 124 Gesamtzahl aller Beratungsgespräche 460 112 Schwangerenberatung 348 Alter der Frauen Schwangerenberatung unter 14 Jahre 14 17 Jahre 4 3 18-20 Jahre 8 5 21-25 Jahre 14 19 26-30 Jahre 13 24 31-35 Jahre 17 25 36-40 Jahre 15 17 über 40 Jahre 7 7 ohne Angabe 15 24 Alter der Frauen Schwangerenberatung alleinstehend ohne Kind/er 24 13 alleinstehend mit Kind/ern 20 17 in ehelicher Lebensgemeinschaft mit Kind/er 38 53 in ehelicher Lebensgemeinschaft ohne Kind/er 7 23 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit 1 7 Kind/ern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ohne 3 9 Kind/er ohne Angabe 2 12

Anzahl der Kinder Schwangerenberatung 1 Kind 22 36 2 Kinder 22 20 3 Kinder 11 13 4 Kinder 5 7 5 Kinder und mehr 2 2 keine Kinder 31 45 unbekannt 1 Berufliche Situation Schwangerenberatung Vollzeiterwerbstätig 13 27 Teilzeiterwerbstätig 27 14 geringfügig beschäftigt 4 2 arbeitslos 7 14 nicht erwerbstätig 26 58 in schulischer Ausbildung 4 3 in beruflicher Ausbildung 11 4 Studium 1 unbekannt 2 Staatsangehörigkeit Schwangerenberatung Deutsch 57 66 andere Staatsangehörigkeit 36 55 unbekannt 3 13

8. Finanzielle Hilfen Frauen und Familien, die zur Schwangerschaftskonflikt- bzw. Schwangerenberatung kamen, konnten mit insgesamt 51.592,00 Euro finanziell unterstützt werden: Konfliktberatung Schwangerenberatung bewilligt Anträge an Bundesstiftung 2 36 36.150,00 Anträge an Familie in Not 8 5.595,00 Anträge an Einzelfallhilfefonds des Diakonischen Werks 7 3.432,00 Anträge bei kirchlichen Fonds 1 27 2.935,00 Anträge an sonstige Stiftungen (Weihnachtsspendenaktion 1 4 3.480,00 der Eßlinger Zeitung u. a.) gesamt: 51.592,00 9. Kooperation / Vernetzung / Gremienarbeit Mitarbeit in Fachbereichssitzungen des Fachbereichs Schwangerschaftskonfliktund Schwangerenberatung Mitarbeit im Arbeitskreis 219 Mitarbeit beim Kooperationstreffen Schwangerenberatung und ProjuFa Esslingen Mitarbeit im Arbeitskreis Alleinerziehende Mitarbeit beim Kollegialen Austauschtreffen Pränataldiagnostik Mitarbeit beim Esslinger Runden Tisch (Kooperationstreffen KinderärztInnen, ProjuFa, Gesundheitsamt, JFS, GynäkologInnen, Hebammen und Schwangeren- /Schwangerschaftskonfliktberaterinnen) Teilnahme an,fachtagen des Diakonischen Werks Stuttgart Teilnahme am Regionaltreffen der Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik in Stuttgart Kooperationsgespräch mit der Beauftragten des,referates für Chancengleichheit in Esslingen Anleitung einer Fachhochschulstudentin im Praxissemester 14

10. Öffentlichkeitsarbeit Vorstellen des Arbeitsfeldes Schwangerenberatung im Rahmen der Veranstaltung des Netzwerkes für Familien im Einkaufszentrum ES,Leben in Esslingen, 19.03.2013 Informationsgespräch mit Studentinnen der Fachhochschule für Sozialpädagogik zum Thema,Professioneller Umgang in der Beratung, 26.04.2013 Mitwirkung bei der,konfirmanden-rallye Esslingen, 09.10.2013 Teilnahme bei der Aktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen in Esslingen,Wieder Mut schöpfen, 08.11.2013 11. Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiterinnen Intervision (Fallbesprechungen) im Gesamtteam der Psychologischen Beratungsstelle Teamsupervision mit externer SupervisorIn an der Psychologischen Beratungsstelle Fachtag des Diakonischen Werks Württemberg zum Thema,Pränataldiagnostik, 30.01.2013 Teilnahme am Vortrag von Andreas Hammer und anschließendem Fachgespräch zum Thema,Kinderbetreuung und Integration in den Arbeitsmarkt, 31.01.2013 Fachtag des Diakonischen Werks Württemberg zum Thema,Prävention vor und Intervention bei sexueller Gewalt, 03.07.2013 Fortbildung bei der Sommerakademie für Sandspieltherapie,Sandbilder einer Schwangeren, 09.07.2013 Teilnahme am III. Symposium der Marce -Gesellschaft und des Psychotherapeutischen Zentrums e. V. zum Thema,Prävention peripartaler psychischer Erkrankungen, 21.09.2013 Fachtag des Diakonischen Werks Württemberg zum Thema,Frühintervention bei Psychischen Erkrankungen, 09.10.2013 Teilnahme an der Internationalen Bindungskonferenz des Klinikums der Universität München zum Thema,Bindung und Psychosomatik, 12.-13.10.2013 Fortbildung in Integrativer Tanztherapie bei Ursel Burek, 22.02.-24.02.2013, 28.06.- 30.06.2013, 14.10.-18.10.2013 Fachtag des Diakonischen Werks Württemberg zum Thema,Arm, krank und rechtlos? Soziale Leistungen für Migrantinnen aus der EU, 27.11.2013 Fachtag des Referats für Chancengleichheit, des KDV Esslingen und des SKF Esslingen zur,neuregelung des Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern, 28.11.2013 15