Leiterin der Beratungsstelle Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Religionspädagogin, Körpertherapeutin, Erziehungs-beraterin *
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- Reinhardt Weiss
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1 Beate Dahmen Leiterin der Beratungsstelle Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Religionspädagogin, Paar- und Familienthera-peutin, Körpertherapeutin, Erziehungs-beraterin * Christina Sauer Verwaltungsangestellte Agathe Schreiner Verwaltungsangestellte
2 Gaby Spitzley Diplom-Pädagogin, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin, Familientherapeutin, Familienmediatorin, Erziehungsberaterin, Traumaberaterin, Supervisorin Rainer Liesenfeld Diplom-Sozialarbeiter, Systemischer Familientherapeut, Supervisor, Video-Home-Trainer Ina Peerenboom Michael Hammes Diplom-Pädagogin, Ehe-, Familien- und Lebensberaterin, Traumaberaterin und Trauerbegleiterin Diplom-Sozialpädagoge Sandra Herbert Diplom-Sozialpädagogin Systemische Familienberaterin *Frau Beate Dahmen ist seit Juli 2012 zusätzlich mit 4 Personalstunden pro Woche für den Bereich Prävention sexuellen Missbrauchs tätig. Diese Stunden werden zusätzlich vom Bistum finanziert und dienen für drei Jahre der Umsetzung der Rahmenordnung Prävention des Bistums Trier. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Andrea Kurz-Michel Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin / Familientherapeutin, Enwicklungspsychologische Beraterin, Video-Home-Trainerin und VHT- Ausbilderin in eigener Praxis
3 Die Anzahl von Personen, die im Rahmen von Beratung Kontakt mit unserer Stelle hatten, lag 2012 bei insgesamt 933 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Zusätzlich erhielten 460 Menschen als Teilnehmer bei Vorträgen, Elternabenden, Fortbildungen, beim Elterntraining Liebevoll & Kompetent, sowie bei ähnlichen Angeboten der Lebensberatung Rat, Unterstützung und Weiterbildung. 600 Wie viele Menschen kamen 2012 zu uns? a: Kinder und Jugendliche 290 (48,8%) (bis unter 18 Jahre) b: Frauen 173 (29,1 %) c: Männer 131 (22,1 %) Anmerkung: Die blauen Bereiche der Säulen zeigen die Anzahl der in die Beratung einbezogenen Personen, wie z.b. Eltern, weitere Familienangehörige, Erzieherinnen, Lehrkräfte usw. Aus welchen Gründen kommen Familien in unsere Beratungsstelle? Bei Kindern und Jugendlichen... Bei Frauen und Männern sind die wichtigsten Symptombereiche:... sind die wichtigsten Themen: 1. Loyalitätskonflikte des Kindes bei Trennung der Eltern 2. Schulprobleme 3. Auffälligkeiten im Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil 4. Schwierigkeiten im Sozialverhalten 5. Auffällig aggressives Verhalten Aus der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind die häufigsten Leistungen: 16 Allgemeine Förderung der Erziehung 44 in der Familie 17 Beratung zu Partnerschaft, Trennung 169 und Scheidung 18 Beratung bei der Ausübung der 103 Personensorge 28 Erziehungsberatung Beratung junger Erwachsener a b c 1. fehlende oder gestörte Kommunikation in Partnerschaft/Familie 2. Trennungsabsichten in der Partnerschaft 3. Destruktives Streiten 4. Probleme beim Bewältigen von Krankheit, Unfall, Tod eines Angehörigen 5. akute Krisensituationen in Familie/Partnerschaft
4 In welchen familiären Zusammenhängen leben Kinder und Jugendliche, die zu uns kommen? Von den Kindern und Jugendlichen bis unter 18 Jahren (N =290) leben: 38 % bei beiden leiblichen oder Adoptiveltern 41 % bei einem alleinerziehenden Elternteil 15 % bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner 6% bei Großeltern, Verwandten oder in Pflegefamilien Das heißt: 62 % aller Kinder und Jugendlichen leben nicht in ihrer Ursprungsfamilie. Wie verteilt sich zeitlich unsere Tätigkeit? VT 12% QM 29% PA 16% Arbeit mit und für Klienten KL % Qualitätssichernde Maßnahmen* QM 29 % Präventive Angebote PA 16 % Vernetzende Tätigkeit** VT 12 % KL 43% *Beispiele für qualitätssichernde Maßnahmen: Fortbildung und Supervision der Fachkräfte, fachlicher Austausch im Team, konzeptionelle Weiterentwicklung der Beratungsstelle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter. **Beispiele für vernetzende Tätigkeiten: Mitarbeit im Arbeitskreis Trennung und Scheidung, Jugendhilfeausschuss, Projektarbeit und fallübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe. Zusätzlich, d.h. über die Fallarbeit hinaus, hält die Lebensberatung Simmern im besonderen Auftrag der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück zwei zusätzliche Angebote vor: Kooperation mit Kindertagesstätten durch fachliche, präventive Themenangebote und die Durchführung von Projekten an wechselnden Standorten in der Fläche im Rahmen von Beratungen, Multiplikatoren- und Netzwerkarbeit 1. In 2012 führten wir gemeinsam mit dem Jugendamt einen Studientag für alle Kitas des Kreises durch. Mit 11 Kindertagesstätten bearbeiteten wir individuelle Arbeitsaufträge. Insgesamt erreichten wir mit unseren Angeboten ca. 150 Erzieherinnen. Arbeit mit Pflegeeltern durch fachliche Begleitung und Schulungsangebote, die dem erhöhten (Erziehungs-) Beratungsbedarf dieses Personenkreises gerecht werden 1. Ein Beispiel aus dieser Arbeit haben wir auf der Seite Im Blick dieses Jahresberichtes für Sie beschrieben. Darüber hinaus schulten wir in 2012 eine Gruppe von Pflegeeltern, die ein Kind aus ihrer Verwandtschaft aufgenommen haben und arbeiteten im Pflegeelternkreis mit. Pflegeeltern nahmen in unterschiedlichen Angeboten der Lebensberatung Rat und Unterstützung in Anspruch. 1 Vgl. 2,5. der Leistungsvereinbarung nach 77 SGB VIII geschlossen zwischen dem Rhein-Hunsrück-Kreis und dem Bistum Trier zum
5 Über Geld wird in der konkreten Beratungsarbeit wenig gesprochen. Für die Ratsuchenden gilt das Prinzip der Kostenfreiheit. Dennoch bleibt: Guter Rat ist teuer! Er ist vor allem personal- und zeitintensiv. Gesamtkosten: ,49 Euro 70% 11% 19% Fachpersonalkosten: Euro Verwaltungspersonalkosten: Euro Sachkosten: Euro Träger der Lebensberatung Simmern ist das Bistum Trier. Die Finanzierung wird vom Bistum Trier, mit Zuschüssen vom Land Rheinland-Pfalz und vom Landkreis Rhein-Hunsrück, sichergestellt. Die Zahlen aus 2012: 50% 40% 30% 20% 10% 0% 47,5% 35,2% 17,3% Bistum Kreis Land Euro % Bistum ,5 Kreis ,2 Land ,3 Im Jahr 2012 hat das Bistum Trier 3,19 Mio. Euro für seine 20 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland aufgewendet. Hinzu kommen die Landes- und Kommunalzuschüsse von insgesamt rund 3,26 Mio. Euro. Die Gesamtzahl der Fälle betrug Damit werden für jeden Beratungsfall bistumsweit ca. 538 Steuer- und Kirchensteuergelder eingesetzt. Die präventiven und vernetzenden Tätigkeiten der Beratungsstellen sind (mit Ausnahme von Zusatzprojekten) in den o. g. Zahlen enthalten. Sie sind im Sinne des staatlichen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), wie auch im Sinne der kirchlichen Sozial-, Jugend-, Ehe- und Familienpastoral integraler Bestandteil der Beratungsarbeit.
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