Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Zolldienst (einfacher Dienst) vom

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Transkript:

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin bei der Zolldienst (einfacher Dienst) vom 26.01.2006 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Spezialisierungen Weiterbildung Kompetenzen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Beamte und Beamtinnen des einfachen Zolldienstes sind als Begleiter und Begleiterinnen im Grenz-Streifendienst unterwegs oder wirken bei der Zollabfertigung von Waren mit. Insbesondere unterstützen sie dabei die Zollbeamten und -beamtinnen des mittleren Dienstes. Aufgaben und Tätigkeiten Beamte und Beamtinnen des einfachen Zolldienstes nehmen Aufgaben im Bewachungs- und Begleitdienst wahr und helfen im Grenzstreifendienst bei der Überwachung eines zugeteilten Grenzabschnittes. Beim Einsatz im Bewachungs- und Begleitdienst führen sie eine Waffe mit sich. Darüber hinaus arbeiten sie bei der Warenabfertigung mit: Für Waren, die eine Landesgrenze überqueren, werden Zölle und Abgaben erhoben. Für Güter wie Tabakprodukte oder Alkoholika müssen Verbrauchssteuern entrichtet werden. Dabei sind Zollanträge auszufüllen bzw. zu prüfen und Zollbeträge zu berechnen. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Beamte und Beamtinnen des einfachen Zolldienstes sind als Begleiter und Begleiterinnen im Grenz-Streifendienst unterwegs oder wirken bei der Zollabfertigung von Waren mit. Insbesondere unterstützen sie dabei die Zollbeamten und -beamtinnen des mittleren Dienstes. Zöllner und Zöllnerinnen im einfachen Dienst helfen ihren Kollegen und Kolleginnen des mittleren Dienstes bei der Überwachung eines zugeteilten Grenzabschnittes. Dabei führen sie Tag- und Nacht-Streifen zu Fuß oder im Fahrzeug durch. Ziel ist insbesondere, illegalen Waren- und Personenverkehr über die Grenze zu unterbinden. Übrigens gilt auch der Dienst an einem Flughafenzollamt als Grenzdienst. Der Nacht- und Schichtdienst in der Grenzaufsicht fordert teilweise großen körperlichen Einsatz. Nur noch in Stichproben wird der einfache Reiseverkehr über innereuropäische Landesgrenzen von der Zollbehörde kontrolliert. Weniger großzügig gehen die Beamten und Beamtinnen der Zollbehörde mit den Kapitänen der Land-, Luft- und Wasserstraßen um: Da werden Ein- und Ausfuhrgenehmigung, Frachtpapiere und andere Unterlagen geprüft, bevor Laster oder auch Frachtschiffe und Luftfrachtcontainer die Grenze passieren dürfen. Die modernen Formen des Rechtsbruchs an Grenzen, seien es illegale Einfuhren, Schleusereien von illegal einwandernden Personen oder andere Formen des "illegalen Grenzverkehrs", nötigen dem Zolldienst in zunehmendem Maß Arbeit ab. Auch im einfachen Zolldienst spielt wie bei jeder anderen Behördentätigkeit die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften eine große Rolle im Alltagsgeschäft. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Mitarbeit im Grenzaufsichtsdienst: Kollegen und Kolleginnen des mittleren Zolldienstes bei der Überwachung eines zugeteilten Grenzabschnitts begleiten durch Tag- und Nacht-Streifen zu Fuß oder im Fahrzeug Mithelfen bei der Unterbindung illegalen Waren- und Personenverkehrs über die Grenze Kollegen und Kolleginnen des mittleren Zolldienstes beim Einschreiten gegen Grenzverletzungen unterstützen gegebenenfalls bei der Ausbildung der Zollhunde mithelfen Mithilfe im Zollabfertigungsdienst bei Grenzzoll- oder Binnenzollämtern bei der Erhebung von Abgaben auf importierte Waren (Zölle, Steuern, Abschöpfungen, Ausgleichsbeträge): bei der Erfassung und Überprüfung eingeführter, auszuführender oder durch das Bundesgebiet durchzuführender Waren mithelfen bei der Überprüfung von Rechnungen, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen und Frachtpapieren mitwirken bei der Bearbeitung von Zollanträgen mithelfen bei der Ausstellung von Präferenzpapieren für Waren aus begünstigten Ländern mithelfen bei der vorübergehenden Verwahrung gestellter Waren mitwirken

gegebenenfalls bei der Berechnung und buchmäßigen Erfassung zu erhebender Abgaben mithelfen im Reiseverkehr bei der Durchsuchung von Gepäckstücken, Frachten und Fahrzeugen mithelfen Tätigkeitsbezeichnungen Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (einfacher nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei der Zollverwaltung (einfacher nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin des einfachen nichttechnischen Zolldienstes Beamter/Beamtin im Zolldienst (einfacher nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im einfachen Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin im einfachen Zolldienst des Bundes Beamter/Beamtin im gehobenen einfachen Dienst (Zollverwaltung) Zollbeamter/-beamtin (gehobener Dienst) Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (lower grade of the civil service service) - customs administration Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (emploi situé au-desous du niveau intermédiaire) - administration des douanes et impôts indirects Fonctionnaire (m/f) (emploi situé au-desous du niveau intermédiaire) - administration fédérale des douanes Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar. Arbeitsorte/Branchen Ihre Tätigkeiten üben sie in der Regel an den Landesgrenzen bzw. in Zollstationen an den Grenzen aus. Im Bewachungs- und Begleitungsdienst halten sie sich viel im Freien auf, teilweise auch in Fahrzeugen oder Lagerräumen. Bei der Zollabfertigung von Waren sind sie sowohl im Freien tätig wie auch in Büro-, Lager- und in sonstigen Räumen der Zollstation. Arbeitsbereiche/Branchen Öffentliche Verwaltung (Zollabfertigung - Waren, Grenzaufsicht) Arbeitsmittel Zur Erledigung ihrer Aufgaben im Bewachungs- und Begleitungsdienst oder bei der Zollabfertigung von Waren wenden Beamte und Beamtinnen im einfachen Zolldienst Gesetze und Vorschriften an. Sie wirken bei der Prüfung beispielsweise von Frachtpapieren und Waren mit. Im Grenzaufsichtsdienst sind sie mit ausgebildeten Hunden unterwegs und mit Waffen ausgestattet. Im Büro haben Zöllner und Zöllnerinnen im einfachen Dienst auch mit Telekommunikationsmitteln und Büromaterialien zu tun. Arbeitsbedingungen Beamte und Beamtinnen im einfachen Zolldienst handeln anhand von Gesetzen, Rechtsverordungen und Verwaltungsanweisungen in enger Zusammenarbeit mit ihren Kollegen und Kolleginnen des mittleren Zolldienstes. Im Grenzaufsichtsdienst begleiten die Beamten und Beamtinnen im einfachen Zolldienst ihre Kollegen und Kolleginnen auf Streifengängen und führen dabei Schusswaffen. Besonders im Grenzaufsichtsdienst müssen Tages- und Nachtschichten für die Grenzkontrolle besetzt werden. Dabei sind die Beamten und Beamtinnen Witterungseinflüssen ausgesetzt. Der Grenzaufsichtsdienst erfordert unbedingte körperliche Fitness und die Bereitschaft zum Dienst rund um

die Uhr. Im Umgang mit Daten (zum Beispiel bei der Zollabfertigung von Waren) beachten die Beamten und Beamtinnen die Erfordernisse des Datenschutzes. Arbeitszeit Zum Arbeitsalltag der Beamten und Beamtinnen des einfachen Zolldienstes gehört häufiger Nacht- und Schichtdienst (während des Grenzkontrolldienstes). Zusammenarbeit und Kontakte Beamte und Beamtinnen im einfachen Zolldienst arbeiten nach Dienstanweisungen und -vorschriften in enger Zusammenarbeit mit ihren Kollegen und Kolleginnen des mittleren Zolldienstes. Je nach Arbeitsgebiet beziehungsweise Dienststelle haben sie Kontakt zu Reisenden, Speditionsbetrieben, Polizei oder Flughafenpersonal, gelegentlich zum Beispiel auch zu Schleusern, Rauschgift- und Waffenschmugglern und bewaffneten Personen. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Beamten und Beamtinnen im einfachen Zolldienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 2, A 3 oder A 4 zugewiesen. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A 2 beträgt 1.475, in der Stufe 7 der Besoldungsgruppe A 4 1.839 im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom 27.07.1957 (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom 06.08.2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.06.2007 (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom 27.11.1997 (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung als Beamter/Beamtin in der Zollverwaltung (einfacher Dienst) vorausgesetzt. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem 01.01.1993 Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) soll die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten und Beamtinnen erreicht werden.

Sonstige Zugangsqualifizierungen: Alternative Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen) werden im Einzelfall geregelt. Außerdem können bei den meisten Behörden Aufgaben, die im Allgemeinen von Beamten und Beamtinnen wahrgenommen werden, auch von Angestellten ausgeübt werden (die damit nicht automatisch den Beamtenstatus erwerben). Bei einigen Behörden ist es möglich, verbeamtet zu werden, wenn man längere Zeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Dienstposten im einfachen Dienst vergleichbar ist. Spezialisierungen Grenzaufsichtsbeamter/-beamtin (einfacher Grenzzolldienst) Abfertigungsbeamter/-beamtin (einfacher Grenzzolldienst) Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen der Zollverwaltung. Unter anderem müssen die Beamten und Beamtinnen im Zolldienst (einfacher Dienst) über die gesetzlichen Regelungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr und im Grenzzolldienst und vor allem über deren Änderungen bestens informiert sein. Durch behördeninterne Lehrgänge, aber auch durch den Besuch von Kursen externer Bildungsträger können sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Mögliche Themen sind Zollrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Gefahrguttransportrecht oder Gefahrenabwehr. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Ein Wechsel in den mittleren Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Selbstständigkeit im Beruf Ein unmittelbarer Übergang in eine vergleichbare selbstständige Tätigkeit aus dem einfachen Dienst heraus ist nicht möglich. Kompetenzen Dies gilt nur für Bundesland Sachsen-Anhalt:Fachliches Profil Bewachen, Beschützen (Ausbildung) Büro- und Verwaltungsarbeiten (Ausbildung) Ermitteln, Recherchieren (Ausbildung) Fahrzeugkontrolle (Ausbildung) Grenzabfertigung (Ausbildung) Öffentliche Verwaltung (Ausbildung) Öffentliches Dienstrecht (Ausbildung) Personenkontrolle (Ausbildung) Polizei-, Ordnungsrecht (Ausbildung) Rettungsmaßnahmen, Erste Hilfe (Ausbildung) Schußwaffenlizenz (Waffenschein) (Ausbildung) in KURSNET Überwachungsaufgaben (Arbeitsbereich/Funktion) Verbrauchsteuer- und Monopolrecht (Ausbildung) Verwaltungsrecht (Ausbildung) Zollabfertigung (Ausbildung) in KURSNET Zollrecht (Ausbildung) in KURSNET Zollvorschriften, Zollabwicklung (Ausbildung)

Soft Skills Anpassungsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kontaktfähigkeit Loyalität Psychische Belastbarkeit Sorgfalt Teamfähigkeit Umgangsformen in KURSNET Verantwortungsbewusstsein Zuverlässigkeit Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Ausbildung in der Zollverwaltung Eine Information der Bundeszollverwaltung Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH Start - Ausbildung im Öffentlichen Dienst Verlag: VDL Erscheinungsjahr: 2003 Broschüre, 36 S. Fachzeitschriften BDZ Magazin Verlag: Bund d. dt. Zollbeamten-Gew. Zoll und Finanzen e.v Organ des Bundes der Deutschen Zollbeamten e.v. Informationsdienst öffentliches Dienstrecht (IÖD) Verlag: Luchterhand ZfZ Zeitschrift für Zölle & Verbrauchsteuern Verlag: Stollfuss Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Berufsbildung im öffentlichen Dienst Verfasser: Frank Bieler (Hrsg.) Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2005 Loseblattsammlung Zoll-Leitfaden für die Betriebspraxis Verfasser: Dieter Fraedrich u.a. Verlag: Erich Schmidt Erscheinungsjahr: 2004 Zollhandbuch 2006. Für Ausbildung und Praxis Verfasser: Gert R. Wagner Verlag: Verkehrs-Verlag Fischer Erscheinungsjahr: 2006 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bundesministerium der Finanzen (BMF) Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Fon: 0 18 88/6 82-0 Fax: 0 18 88/6 82-42 48

email: Poststelle@bmf.bund.de : http://www.bundesfinanzministerium.de Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Friedrichstraße 169-170 10117 Berlin Fon: 0 30/40 81-66 00 Fax: 0 30/40 81-66 33 email: post@bdz.dbb.de : http://www.bdz.dbb.de Mitglied im DBB (Deutschen Beamtenbund) ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin Fon: 0 30/69 56-0 Fax: 0 30/69 56-31 41 email: info@verdi.de : http://www.verdi.de Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Bewerbungen sind an das jeweils nächstgelegene Hauptzollamt zu richten Hauptzollämter der einzelnen Oberfinanzdirektionen