position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften"

Transkript

1 position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I I Datum

2 Impressum Herausgeber: DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Otto-Brenner-Str Hannover verantwortlich: Lea Arnold Stand:

3 Allgemeines Der Deutsche Gewerkschaftsbund Niedersachsen (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, GdP, GEW und ver.di, begrüßen grundsätzlich, dass das Land Niedersachsen versucht eine Lösung für die diskriminierende Wirkung der derzeit bestehenden Altersstufen in der niedersächsischen Besoldung zu vorzulegen. Dabei müssen aus Sicht des DGB unbedingt die im Februar 2015 veröffentlichten Urteilsgründe des BVerwG zur altersdiskriminierenden Besoldung in der Novellierung des NBesG ihren Niederschlag finden. Im Einzelnen 10 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit Der DGB stellt in Frage, ob die Ausrichtung des 10 Abs. 1 an 9 Abs. 1 mit der Möglichkeit des Zuschlages in 10 Abs. 2 ausreichend ist bzw. der Statusgruppe der begrenzt Dienstfähigen gerecht wird. Der DGB kritisiert, dass in Niedersachsen keine 50%-Regelung bzgl. der begrenzten Dienstfähigkeit vorgesehen ist. Nach dem Urteil des BVerwG von März 2014 ist eine Neuregelung notwendig geworden. Der derzeit geplante Sockelbetrag in Höhe von 250 Euro ist aus Sicht des DGB nicht hinreichend. 4

4 25 Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte Der DGB würde gerne im Hinblick auf die in 25 Abs. Nr.1 a) aufgeführten Besoldungsgruppen wissen, ob es derzeit in Niedersachsen überhaupt noch BeamtInnen in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 gibt (siehe auch Nds. Besoldungsordnung im Entwurf, S. 49). Wie auch im BBesG in 23 Abs. 2 geregelt, fordert der DGB für 25 Abs. 1 Nr. 2 a), dass das erste Einstiegsamt in Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 der Besoldungsgruppe A10 eingestuft wird. Die in 25 Abs. 2 vorgesehene Bewertung, die eine zwingende Zuweisung in eine höhere Besoldungsgruppe nach sich zieht, wird kritisch gesehen, da die Begriffsbestimmung unklar bleibt. 27 Bemessung des Grundgehaltes Der Verweis auf die zu berücksichtigenden Zeiten in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis bei Kirchen und Religionsgesellschaften in 27 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 bewertet der DGB als Benachteiligung von anderen Gruppen und fordert die Streichung. In 27 Abs. 1 S. 4 ist der Begriff der Förderlichkeit nicht definiert. Hauptberufliche Ausbildungs- und Vordienstzeiten, wie z.b. bei der Feuerwehr sollten hier Berücksichtigung finden. Der DGB fordert, dass Promotionen bis zu drei Jahren berücksichtigt werden. 5

5 29 Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten Die in 29 aufgeführten Tatbestände sind für den DGB nicht nachvollziehbar. Da insbesondere auf Vermutung ( 29 Abs. 2 S. 2) abgestellt wird und eine Bewertung bzw. Beweisführung kaum möglich ist, fördern wir eine Streichung des Leistungsbezüge Die Gewährung von Leistungsbezügen im Hochschulbereich wird in 32 Abs. 3 als Entscheidung des Präsidiums festgelegt. Dieses Verfahren ist intransparent. Der fordert, dass andere hochschulinterne Gremien, in denen unterschiedliche Hochschulstatusgruppen vertreten sind, ein Entscheidungsrecht bzgl. der Leistungsbezüge zugewiesen bekommen. 48 Mehrarbeitsvergütung Der DGB begrüßt grundsätzlich die Regelungen zur Mehrarbeitsvergütung. Es sollten jedoch bzgl der Bereitschaftszeiten konkretere Berücksichtigungstatbestände aufgeführt werden. Begrifflichkeiten wie durchschnittlich und in angemessenem Umfang sind wenig definiert und zu weit auslegbar ( 48 Abs. 4 S. 4). 6

6 52 Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst Der DGB begrüßt generell die Regelung. Im Hinblick auf andere Bundesländer (z.b. NRW) wäre jedoch eine Anhebung der gestaffelten Zusatzvergütung in den Besoldungsgruppen wünschenswert. 53 Prämien und Zulagen für besondere Leistungen Die in 53 Abs. 2 S. 3 vorgesehene Befristung ist mit einem möglichen Leistungsabfall begründet. Diese Formulierung ist zu unkonkret und zu weit auslegbar. Generell fordert der DGB jedoch die komplette Streichung des 53. Zur Attraktivitätssteigerung des Landes als Arbeitgeber wäre es aus Sicht des DGB sinnvoller die Gelder in die Grundgehälter einzupflegen. Der DGB schlägt eine Erhöhung der Grundgehälter um 20 Euro vor. 55 Personalgewinnungszuschlag Der DGB fordert in 55 eine Mitbestimmungsregelung für die Personalräte. 56 Zuschlag beim Hinausschieben des Ruhestandes Der DGB fordert die Streichung des 56. Siehe auch die Stellungnahme des DGB Niedersachsen zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Niedersächsischen Beamtenrechts vom 8. Oktober 2008 (zu 36 Hinausschieben der Altersgrenze). 7

7 61 Herabsetzung der Anwärterbezüge Grundsätzlich wird die Regelung in 61 vom DGB begrüßt. Das NPersVG sollte jedoch dahingehend geändert werden, dass der Personalrat informiert und in die Entscheidungen mit eingebunden wird. In 61 Abs. 2 S. 1 sollte die Ablaufzeit zur Erbringung von Prüfungsleistungen der den Vorbereitungsdienst abschließenden Prüfung von drei auf sechs Monate erhöht werden. 64 Jährliche Sonderzahlungen Wie auch in bereits vorliegenden Stellungnahmen des DGB deutlich gemacht, fordern wir die Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle Besoldungsgruppen entsprechend 20 TVöD Jahressonderzahlung. Zu Anlage 1, Nr. 8: Zulage für Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr Bei enger Auslegung der Formulierung Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst besteht die Gefahr, dass die Zahlung der Zulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in speziellen Bereichen, die häufig noch zusätzliche Qualifikationen erwerben müssen, wegfällt. Dies wäre im höchsten Maße ungerecht und erschwert die oft ohnehin schon schwierige Besetzung dieser Stellen zusätzlich. Die Feuerwehrzulage muss daher grundsätzlich für alle Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, egal welche spezielle Tätigkeit ausgeübt wird, gezahlt werden. In Anlage 1, Nr. 8 S. 1 8

8 und 2 sollte daher der Begriff Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst durch Feuerwehrdienst ersetzt werden. 9

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf eines Gesetzes zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der

Mehr

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 323 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 52 Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG

Mehr

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5 Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen

Mehr

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW Ulrich Krumme / Maria Löbbel Art. 1 Landesbeamtengesetz NRW Laufbahn mit Vorbereitungsdienst besondere Fachrichtung 3 Laufbahngruppen 5 Abs. 2 LBG Laufbahngruppe

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011

Mehr

!""#$!"%" & ' ( ) * +,-. / %01!""#

!#$!% & ' ( ) * +,-. / %01!# !""#$!"%" & ' ( ) * +,-. / %01!""# Düsseldorf, 08. September 2009 Der DGB Bezirk NRW lehnt den Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in NRW in dieser Form als

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2933 18. Wahlperiode 24.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für

Mehr

(Monatsbeträge in Euro)

(Monatsbeträge in Euro) 1 Anlage 5 1. Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (Monatsbeträge in Euro) Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungs- Erfahrungsstufen gruppe 1 2 3 4

Mehr

Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz)

Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz) Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz) Bremisches Sonderzahlungsgesetz Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2005 G aufgeh. durch

Mehr

Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften position Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein

Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 7 C 3232 A Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Kiel,. Juli 205 29..205 Gesetz zur Besoldungs- und

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1759. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1759. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Hannover, den Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1759 Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Hannover, den 16.07.2014 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung Berichterstatter:

Mehr

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich.

Da die Höhe der Zulage seid ihrer Einführung 2007 nicht angepasst wurde, ist eine Anhebung nunmehr erforderlich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4575 10.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer

Mehr

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG)

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 22.12.2010 bis 31.12.2010 G aufgeh. durch Artikel 9 Abs. 1 S. 2 vom 4. November 2014 (Brem.GBl. S. 458) Bitte folgen

Mehr

LS 2015 Drucksache 24 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

LS 2015 Drucksache 24 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode LS 2015 Drucksache 24 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung der Ordnung über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Vikarinnen und Vikare

Mehr

dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen

dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen dbb Hessen dbb beamtenbund und tarifunion Landesbund Hessen dbb Hessen Eschersheimer Landstr. 162 60322 Frankfurt a. M. An Landesvorstand Unmittelbare Mitgliedsgewerkschaften Mittelbare Mitgliedsgewerkschaften

Mehr

Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG)

Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG) Bund Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) ist im Bundesgesetzblatt vom 11. Februar 2009 (S. 160 ff.) veröffentlicht; Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Mehr

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion

GESETZENTWURF. der SPD-Landtagsfraktion LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1386 13.05.2015 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften A. Problem

Mehr

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung Stand Mai 2012 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Merkblatt über die

Mehr

Art. 2 Landesbesoldungsgesetz

Art. 2 Landesbesoldungsgesetz Art. 2 Landesbesoldungsgesetz Weitergewährung der Besoldung bei Abwahl eines Wahlbeamten Abs. 2: Recht wie bisher Einkommensanrechnung ist jetzt in 66 Abs. 7 LBeamtVG i.v. m. 77 Nr. 11 LBeamtVG geregelt.

Mehr

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/730 Landtag 18. Wahlperiode 15.01.2013 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Urlaubsanspruch der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Antwort

Mehr

Verordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht

Verordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht Verordnung zur Überleitung der Besoldung VO Überleitung der Besoldung 472 Verordnung zur Überleitung der Besoldung und Versorgung auf das Bundesrecht vom 25. Februar 2014 KABl. S. 178 Aufgrund von Artikel

Mehr

Wahrung von individuellen Rechten Hinweise für Mitglieder

Wahrung von individuellen Rechten Hinweise für Mitglieder NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion Ellernstr. 38 30175 Hannover An die Mitgliedsgewerkschaften und verbände (Land) des NBB nachrichtlich: Mitglieder der Landesleitung des NBB Vorsitzende

Mehr

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in DM)

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in DM) Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Bekanntmachung nach Artikel 4 Abs. 2 des Bundesbesoldungsund -versorgungsanpassungsgesetzes

Mehr

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den

Mehr

Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter Die Änderungen zum 1. August 2011

Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter Die Änderungen zum 1. August 2011 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, im Juli 2011 Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter Die Änderungen m 1. August 2011 Ab dem 1. August 2011 gelten

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I 213 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 24 FREITAG, DEN 15. JUNI 2012 Tag Inhalt Seite 29. 5. 2012 Dritte Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau.........................

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses

Mehr

Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A. - Ersetzte Tarifverträge -

Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A. - Ersetzte Tarifverträge - Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A - Ersetzte Tarifverträge - Anlage 1 TVÜ-Ärzte Teil A 1. Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1961, zuletzt geändert durch den 78. Tarifvertrag zur Änderung des

Mehr

Vom 24. November 1999 (GVM 1999 Nr. 2 Z. 4) Änderungen

Vom 24. November 1999 (GVM 1999 Nr. 2 Z. 4) Änderungen Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz 5.120-Archiv Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Bremischen Evangelischen Kirche (Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz)

Mehr

A R B E I T S P A P I E R

A R B E I T S P A P I E R Beschluss zur Erhöhung der Entgelte im Geltungsbereich der DienstVO Beschluss der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission Übersicht: A. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung im Jahr 2009... 1

Mehr

Vom 22. Oktober 2003 GVBl. I S Geltungsbereich

Vom 22. Oktober 2003 GVBl. I S Geltungsbereich 1 von 5 07.12.2011 17:17 Vom 22. Oktober 2003 GVBl. I S. 280 Geltungsbereich (1) Sonderzahlungen nach diesem Gesetz erhalten 1. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Geltungsbereich des

Mehr

Reformen im Beamtenrecht

Reformen im Beamtenrecht Wo dient und verdient man am besten? Eine Studie zum Beamtenminister des Jahres 2010 wurde erstellt im Auftrag der durch kam zu dem folgenden Ergebnis: Beamtenminister des Jahres 2010 ist der bayrische

Mehr

Vom 16. Oktober Persönlicher Geltungsbereich. (1) Eine Sonderzahlung nach diesem Gesetz erhalten

Vom 16. Oktober Persönlicher Geltungsbereich. (1) Eine Sonderzahlung nach diesem Gesetz erhalten 2032-7 Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung an Beamte und Richter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderzahlungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - SZG M-V) Vom 16. Oktober 2003 Fundstelle:

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf einer Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I

Mehr

Besoldungs- und versorgungsrechtliche Situation für hauptamtliches Hochschulleitungspersonal

Besoldungs- und versorgungsrechtliche Situation für hauptamtliches Hochschulleitungspersonal Besoldungs- und versorgungsrechtliche Situation für hauptamtliches Hochschulleitungspersonal Ass. iur. Valeska Hopf, Leibniz Universität Hannover, Stand: 15. November 2012 Inhalt Besoldungsrecht Grundgehalt

Mehr

Dienstrechtliche Befugnisse

Dienstrechtliche Befugnisse Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -

Mehr

Besoldungstabellen Brandenburg

Besoldungstabellen Brandenburg Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015 mit aktuellen

Mehr

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge 1 Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/594 16.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1677 28.05.2014 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2014/2015 und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher

Mehr

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Hannover, den 22.06.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des

Mehr

Besoldungstabellen Brandenburg

Besoldungstabellen Brandenburg Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2012 Anpassung

Mehr

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern

Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde

Mehr

Eckpunkte zur Systematik der Besoldungsanpassung in Umsetzung. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom

Eckpunkte zur Systematik der Besoldungsanpassung in Umsetzung. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Eckpunkte zur Systematik der Besoldungsanpassung in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.2012 I. 1. Ausgangslage Das

Mehr

Vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 58),

Vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 58), Vergabe-u-Zulagen Prof W2-W3 RVO VZB-W 2-W3 400.202 Rechtsverordnung über die Vergabe von Zulagen zur Besoldung der Professorinnen und der Professoren der Evangelischen Hochschule Freiburg in den Besoldungsgruppen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,

Mehr

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit

KURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit KURZINFORMATION Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit Das Sabbatjahr oder auch Sabbatical bezeichnet eine berufliche Auszeit von i.d.r. bis zu zwölf Monaten. Dem Freigestellten eröffnen sich hierbei Möglichkeiten,

Mehr

Verdienste und Arbeitskosten

Verdienste und Arbeitskosten Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Verdienste im öffentlichen Dienst für Beamte und Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden 200/20 Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen

Mehr

Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: 20.12.

Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: 20.12. Aktuelle Situation der Beamtenrechtsentwicklung nach Föderalismusreform aus besoldungs- und versorgungsrechtlicher Sicht (Stand: 20.12.2006) Besoldungsrecht Einmalzahlung Sonderzahlung 1) Linearanpassung

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Grundlegendes zum Beihilfenrecht... 8 1 Hessische Beihilfenverordnung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2621 18. Wahlperiode 14.01.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte Drucksache 18/2621

Mehr

Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes

Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG 78Abs2Bek Ausfertigungsdatum: 12.01.2016 Vollzitat: "Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 12. Januar 2016

Mehr

Novellierung der W-Besoldung durch die Länder Konsequenzen für Professoren und Hochschulen Weimar, 27./

Novellierung der W-Besoldung durch die Länder Konsequenzen für Professoren und Hochschulen Weimar, 27./ Novellierung der W-Besoldung durch die Länder Konsequenzen für Professoren und Hochschulen Weimar, 27./28.3.2014 Hans-Jürgen Simm, Kanzler der Universität Bielefeld: Werkstattbericht Universität Bielefeld

Mehr

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Für Erzieher in der Entgeltgruppe S 4 ergeben sich zum Tarifergebnis keine Veränderungen. Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 S

Mehr

Die Satzung wird wie folgt geändert: 2 Abs. 1: Streichung von und 4 Neuformulierung: Leistungsbezüge gemäß 3 können

Die Satzung wird wie folgt geändert: 2 Abs. 1: Streichung von und 4 Neuformulierung: Leistungsbezüge gemäß 3 können Satzung zur Änderung der Satzung über die Vergabe und das Verfahren von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen nach der HLeistBV an der FH Eberswalde Der Senat der FH Eberswalde hat in seiner

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Entgeltrahmentarifvertrag BAP Stand: 17.09.2013 Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstrasse 2-3a, 10117 Berlin und

Mehr

Hochschulleistungsbezügeverordnung (HLeistBVO LSA) Vom 21. Januar 2005

Hochschulleistungsbezügeverordnung (HLeistBVO LSA) Vom 21. Januar 2005 1 von 5 23.02.2011 15:18 Fundstelle: GVBl. LSA 2005, S. 21 2032.15 Hochschulleistungsbezügeverordnung (HLeistBVO LSA) Vom 21. Januar 2005 Änderungen 1. 1, 5, 6, 7 und 9 geändert durch Verordnung vom 17.

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei

Mehr

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen -

der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) - vertreten durch die Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - _ il Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der AWO Gesundheitszentrum Calbe GmbH in den Tarifvertrag Krankenhäuser AWO Sachsen-Anhalt und zur Regelung des Übergangsrechtes (TV-Ü AWO Gesundheitszentrum

Mehr

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) KVBW Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach 5 Abs. 1 Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) Vom 19. Dezember 2015 - BV 383.241 (StAnz. Nr.

Mehr

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Stellungnahme des DGB-Bezirks Baden-Württemberg zum Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften Az.:1-0320.1-01/100 Stuttgart im Dezember 2014 Bezirk

Mehr

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer

Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer Beschluss zur redaktionellen Anpassung des TVÜ-Bund/TVÜ-VKA vom 16.04.2007 Bistums-KODA Speyer (OVB 2007, S. 374-379) Die Bistums-KODA fasst gemäß 8 Abs. 1 des Grundsatzbeschlusses vom 7. Juni 2006 zur

Mehr

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergewährung der Sonderzahlung Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 08.11.2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes r Wiedergewährung der Sonderzahlung A. Problem und Ziel Die jährliche

Mehr

1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-B zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-B

Mehr

Besoldungstabellen Berlin

Besoldungstabellen Berlin Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2014 Für Beamtinnen

Mehr

2.2 Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen

2.2 Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der VKA) vom 13. November 2009 1. Geltungsbereich 1 Diese Richtlinien

Mehr

Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Anlage 1 Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienstund Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und

Mehr

A. Rechtsgrundlagen für den Eintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand

A. Rechtsgrundlagen für den Eintritt bzw. die Versetzung in den Ruhestand Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg Stand: Juli 2015 Informationen über gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Eintritt/der Versetzung in den Ruhestand, über die Berechnung des Ruhegehaltssatzes

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Bezügemitteilung 12/2014

Bezügemitteilung 12/2014 ;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07302459;02446523;C410420 3;12.2014;;001;B;DE;45481;;;;;;00004000;DE45481;;C410420 3 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen

Mehr

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Stellungnahme des DGB-Bezirks Baden-Württemberg zum Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften Az.: 1-0300.1/81 Stuttgart im Oktober 2014 Bezirk Baden-Württemberg

Mehr

Dienstrechtsreform tritt am in Kraft

Dienstrechtsreform tritt am in Kraft Dienstrechtsreform tritt am 1.7.2016 in Kraft Nordrhein-Westfalen 16.Juni 2016 Info 3 Am 16.12.2015 war das umfangreiche Gesetzespaket in den Landtag eingebracht worden. Seit 2013 fanden intensive Diskussions-

Mehr

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II. Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 20.09 VGH 4 S 141/06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Juli 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 8 Seite 433

Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 8 Seite 433 Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom 28.04.2011/Nr. 8 Seite 433 Präsidium: Das Präsidium hat am 19.04.2011 nach Anhörung des Senats am 13.04.2011 die Richtlinie über das Verfahren

Mehr

Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers

Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen. Zulagengewährung bei Vertretung des bestellten Vorarbeiters / Vorhandwerkers 27. Juli 2015 Aktuelles aus der Bundeswehr Neue Entgeltordnung Bund Festlegung der Ausschlussfrist in besonderen Fällen Mit Bezugsverfügung informiert das BAPersBw über die Festlegung der Ausschlussfrist

Mehr

Altersgrenzen bei der Feuerwehr

Altersgrenzen bei der Feuerwehr Altersgrenzen bei der Feuerwehr Übersicht des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, März 2016 I. Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg regelt die örtliche Gemeinde bzw. Feuerwehr 17 Bayern 12 17 17 Übertritt

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 15 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 14.07.2010 Inhalt: Seite 1. Richtlinie der Fachhochschule Gelsenkirchen für das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen

Mehr

Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen

Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen NR. 188 13.02.2014 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnungen der Folkwang Universität der Künste für die Vergabe von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen vom 05.02.2014 Seite 1 von 6 Aufgrund des 15

Mehr

Kapitel Fachhochschule Köln

Kapitel Fachhochschule Köln Kapitel 06 740 402 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2009 2008 2009 2007 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 06 740 A u s g a b e n Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben

Mehr

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Vom 28. März 2006. Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1292/2006 Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes Vom 28. März 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes Das

Mehr

R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g

R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihr(e) Ansprechpartner(in) s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 24.01.2014 R u n d s

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003

Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Änderungstarifvertrag vom 09. März 2010 zum Manteltarifvertrag, Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag Zeitarbeit BZA-DGB vom 22. Juli 2003 Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen

Mehr

Stand. der. ADK-Verhandlungen. Fortbildung für Mitarbeitervertretungen in Hannover. Andreas Miehe, VkM-Hannover

Stand. der. ADK-Verhandlungen. Fortbildung für Mitarbeitervertretungen in Hannover. Andreas Miehe, VkM-Hannover Stand der ADK-Verhandlungen Fortbildung für Mitarbeitervertretungen 28.04.2008 in Hannover 1 Rückblick Letzte Lohnerhöhung Mai 2004 : 1% Weihnachtsgeld 2005 : 30% Urlaubsgeld : - Weihnachtsgeld 2006 :

Mehr

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Mehr

Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am

Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am Beamtenberechnung Muster 1 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1971 Familienstand: verheiratet Kinder keine Besoldung A 9, Dienstaltersstufe 11 Grundlage der Berechnung: Bundesland:

Mehr

Personalbogen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte

Personalbogen für Voll- und Teilzeitbeschäftigte Arbeitgeber: Arbeitnehmer: Allgemeine Angaben: Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Geburtsname: Geburtsort: Verwandtschaftsverhältnis zum Arbeitgeber: nein ja, genaue Bezeichnung:

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Vierter Tarifvertrag

Vierter Tarifvertrag Vierter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus - 4. ÄndTV/TV-Ärzte/CTK - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Roland Klinik ggmbh in den Rahmentarifvertrag zwischen der Roland Klinik ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Hans-Joachim Bauer und Frau

Mehr

Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht

Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht Nr. 201 Die GEW als Gestaltungsmacht im öffentlichen Dienst - Föderalisierung des Tarif- und Beamtenrechts

Mehr

Dienstanweisung Besoldung Nr. 4. Zahlungen bei Mutterschutz und Elternzeit

Dienstanweisung Besoldung Nr. 4. Zahlungen bei Mutterschutz und Elternzeit Dienstanweisung Besoldung Nr. 4 Zahlungen bei Mutterschutz und Elternzeit Verfasser: A. Bantelmann Stand: 01.10.2012 Seite 1 von 8 Vordr.-Nr.:BBD015 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung... 3 2 Rechtliche

Mehr

Verkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel

Verkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Verkündungsblatt 19. Jahrgang Wolfenbüttel, den 01.02.2016 Nummer 03 Inhalt Neufassung der Richtlinie über die Voraussetzungen und das Verfahren der Vergabe von Leistungsbezügen an der Seite 2 Seite 1

Mehr

Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen?

Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen? Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen? Durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurde das in Landesrecht übergeleitete

Mehr

Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung

Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Anlage I Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) wurde die versorgungsrechtliche

Mehr