Besoldungstabellen Berlin
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- Hartmut Böhme
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1 Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2014
2 Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Nach massiver Kritik des DGB höhere Besoldung Die Berliner Parlamentarier haben die Brisanz der Lage des Berliner Öffentlichen Dienstes erkannt. Mit dem Anfang Juli 2014 im Parlament verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Berliner Beamtinnen und Beamten gingen die Abgeordneten weiter, als es die Vorlage des Senats vorsah. Der Senat war nur zu einer Anpassung der Besoldung in zwei Schritten um nominal jeweils 2,5 Prozent zum 1. August 2014 und 2015 bereit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte diese Erhöhung als deutlich zu niedrig, weil Berlin bei der Besoldung im bundesweiten Vergleich schon jetzt das Schlusslicht ist und dadurch beim Wettbewerb um Nachwuchskräfte immer stärker das Nachsehen hat. Eine Erhöhung der Besoldung um nur 2,5 Prozent hätte den Besoldungsrückstand nicht nur zementiert, sondern faktisch sogar weiter vergrößert, da diese Erhöhung noch unter dem Tarifergebnis für die Länder vom März 2013 gelegen hätte. Der DGB forderte eine Perspektive, mit der Berlin endlich wieder an die Besoldung der Länder und des Bundes herangeführt wird. Die Abgeordneten griffen die Kritik des DGB zum Teil auf und beschlossen abweichend vom Gesetzentwurf des Senats eine Erhöhung der Besoldung um 3 Prozent zum 1. August 2014 und 3,2 Prozent zum 1. August 2015 (abzüglich 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage des Landes Berlin). Außerdem sollen ab August 2016 die zukünftigen Besoldungsanpassungen mindestens um 0,5 Prozent über dem entsprechenden Durchschnittswert der Anpassungen aller anderen Bundesländer liegen. Die beharrlichen Anstrengungen des DGB für eine faire und angemessene Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten haben sich ausgezahlt. Für die Pfennigfuchserei des Senats auf Kosten der Beschäftigten haben immer weniger Politikerinnen und Politiker Verständnis. Die jetzige Erhöhung der Besoldung kann nur als ein Anfang gesehen werden. Sie ist aber ein wichtiges Signal der Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Der DGB Stark für Beamtinnen und Beamte!
3 Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab (Monatsbeträge in ) 2 Jahre 3 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A7 (2 Jahre) 4 Jahre (in den Besoldungsgr. A4 A8 (3 Jahre) A , , , , , , , ,85 A , , , , , , , ,00 A , , , , , , , ,45 A , , , , , , , ,48 A , , , , , , , ,39 A , , , , , , , ,55 A , , , , , , , ,54 A , , , , , , , ,32 A , , , , , , , ,60 A , , , , , , , ,46 A , , , , , , , ,25 A , , , , , , , ,65 A , , , , , , , ,33 Besoldungstabelle B ab (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe B B ,20 B ,62 B ,43 B ,29 B ,46 B ,65 B ,65 B ,46 B ,19 B ,99 B ,67 Besoldungstabelle C ab (Monatsbeträge in ) C , , , , , , , ,52 C , , , , , , , ,81 C , , , , , , , ,34 C , , , , , , , ,06 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe C , , , , , ,65 C , , , , , , ,52 C , , , , , , ,80 C , , , , , , ,
4 Besoldungstabelle W ab (Monatsbeträge in ) Besoldungsgruppe W W ,02 W ,76 W ,56 Besoldungstabelle R ab (Monatsbeträge in ) R , , , , , , , ,11 R , , , , , , , ,27 R ,08 R ,51 R ,72 R ,29 R ,15 R ,08 R ,10 R ,68 Familienzuschlag ab (Monatsbeträge) Besoldungsgruppe 1 ( 40 Abs. 1) Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 111,21 übrige Besoldungsgruppen 116,80 Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag der 1 um je 99,90 ( 2 und 3), für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,30 ( 4 und höher). Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 4 bis A 5 um je 5,11, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 25,56, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: ; in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 103,38 ; in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 109,75 Jährliche Sonderzahlung Auszahlung mit Dezemberbezügen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (bei Teilzeit anteilig) 640,00 Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst 200,00 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 320,00 Sonderbetrag für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht 25,56
5 Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin Anwärtergrundbetrag ab (Monatsbeträge) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 786,60 A 5 bis A 8* 907,14 A 9 bis A ,04 A ,59 A ,33 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den 1.167,20 Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R 1 *) Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden beginnen, bis zum Schluss des Kalendermonats, in dem dieses endet, Anwärterbezüge in Höhe von 1.088,57. Ausgewählte Zulagen (Monatsbeträge) Allgemeine Stellenzulage (Nr. 27) ab A 5 bis A 8 18,18 mittlerer Dienst A 9 und A 10 71,09 gehobener Dienst A 9 bis A 13 79,01 höherer Dienst A 13 79,01 Ausgewählte Zulagen für Beamtinnen und Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben sowie der Feuerwehr (Nr. 9 und 10) nach einer Dienstzeit von einem Jahr 63,69 nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 127,38 bei Justizvollzugseinrichtungen und psychiatrischen Krankenanstalten (Nr. 12) 95,53 mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfte/r Techniker/in (Nr. 25) 38,35 im Außenprüfungsdienst der Steuerverwaltung (Nr. 26) des mittleren Dienstes 17,05 es gehobenen Dienstes 38,35
6 Ausgewählte Erschwerniszulagen Zulage je Stunde für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gem. 4 EZulV an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, an Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr sowie am und nach 12 Uhr (sofern dies kein Sonntag ist) 3,01 an den übrigen Samstagen zwischen 13 und 20 Uhr im Polizeivollzugsdienst, Einsatzdienst der Feuerwehr und in Justizvollzugsanstalten sonst 0,77 0,64 im Übrigen in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr 1,28 Monatliche Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst Wechselschichtzulage gem. 20 Abs. 1 EZulV 102,26 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 a) EZulV 61,36 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 b) EZulV 46,02 Schichtzulage gem. 20 Abs. 2 c) EZulV 35,79 Mehrarbeitsvergütung ab Je Stunde für Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe ( 4 Abs. 1 MVergV) A 4 11,00 A 9 bis A 12 17,82 A 5 bis A 8 13,00 A 13 bis A 16 24,58 Je Unterrichtsstunde im Schuldienst der Lehramtsinhaber/innen ( 4 Abs. 3 MVergV) des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 12 sowie des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen 20,56 des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt mindestens A 13 sowie des höheren Dienstes an Sonderschulen und Realschulen 24,42 des gehobenen Dienstes in allen anderen Fällen 16,61 des höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Fachhochschulen 28,52 Kontakt DGB Bezirk Berlin-Brandenburg, Matthias Schlenzka, Keithstr. 1 3, Berlin, Telefon , Telefax , [email protected] Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein; Verantwortlich für den Inhalt und redaktionelle Bearbeitung: Uwe Tillmann, Telefon , Telefax , infoservice@ beamten-informationen.de, Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen; Druck: Pomp, Bottrop Stand: August 2014
7 Riester-Rente + DGB-Vorteil = Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 pro Jahr (185 für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschafts - mitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus flexible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifizierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondsprodukt setzen Sie auf eine hervorragende Zukunfsvorsorge mit starken Refe renzen: Die UniProfiRente wurde von den unabhängigen Experten von Finanztest erneut empfohlen: Geht es Ihnen vor allem um die hohen Renditechancen, empfehlen wir die UniProfiRente. (Finanztest 11/2009) Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!
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1. Bundesbesoldungsordnung A
gültig ab 1. April 2011 Anlage 1 1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 626,51
1. Bundesbesoldungsordnung A
1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 602,47 1 640,66 1 678,87 1 717,06 1 755,25
Bundesbesoldungsordnung A
Anlage 1 Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 974,47 2 017,28 2 060,13 2 102,95
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Besoldungstabelle für Beamtinnen 2017 und Beamte in NRW gültig ab 01.04.2017 Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch diese Besoldungsrunde hat wieder einmal gezeigt, dass es keinen Automatismus gibt, wenn
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Besoldungstabelle für Beamtinnen 2018 und Beamte in NRW gültig ab 01.01.2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der DGB NRW hat noch mit der rot-grünen Landesregierung vereinbart, dass für 2018 das Tarifergebnis
beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Nordrhein-Westfalen Gültig ab dem 1. April 2011 Beamtinnen und Beamte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Nordrhein-Westfalen Landes- und Kommunalverwaltung Gültig ab dem 1. April 2011 Beamtinnen
1. Besoldungsordnung A
Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage 1 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus S t u f e 4-Jahres-Rhythmus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1
Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) S t u f e
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 27 vom 16. November 2011 2 Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A 2-Jahres-Rhythmus Grundgehaltssätze
beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Gültig ab 1. März 2012 1. Januar 2013 1. August 2013 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Soldatinnen und Soldaten des Bundes Versorgungsempfängerinnen
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport -- Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des
Besoldungstabelle 2013/14. für Beamtinnen und Beamte in NRW
Besoldungstabelle 2013/14 für Beamtinnen und Beamte in NRW Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) 2013 Besoldungsordnung A (gültig seit 01.01.2013) 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Grundgehaltssätze 1. Besoldungsordnung A (gültig seit 01.06.2013)* 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus Besold. Erfahrungsstufe Gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1718,78
Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Stufe 2 ( 42 Absatz 2) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 126,04 272,29 übrige Besoldungsgruppen 132,34 278,59
Anlage 6 (zu 41) Familienzuschlag Stufe 1 ( 42 Absatz 1) Stufe 2 ( 42 Absatz 2) n A 2 bis A 8 126,04 272,29 übrige n 132,34 278,59 Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 146,25 Euro für das zweite
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Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An nachrichtlich die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 323 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 52 Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG
Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 (HBVAnpG 2013) 1)
HBVAnpG 2013 1422 Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 (HBVAnpG 2013) 1) vom 20.11.2013 (GVBl. S. 578) 1 Anpassung der Besoldung (1) Zum 1. Januar 2013 werden die am 31. Dezember
Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (HBVAnpG 2011/2012) 1)
HBVAnpG 2011/2012 1421 Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (HBVAnpG 2011/2012) 1) vom 6.10.2011 (GVBl. S. 530) 1 Anpassung der Besoldung im Jahr 2011 (1) Zum 1. Oktober 2011
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007
602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge
Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 1 zu Art. 1 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 6 zu Art. 2 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
Besoldungsordnung A. Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) E r f a h r u n g s s t u f e
Anhang 1 zu Artikel 4 Nr. 2 Anlage 1 Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besoldungsgruppe 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus E r f a h r u n g s s t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
P e r s o n a l a m t
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg P e r s o n a l a m t Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter und Fachbehörden - gleich für die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen
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Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG 78Abs2Bek Ausfertigungsdatum: 12.01.2016 Vollzitat: "Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 12. Januar 2016
(Monatsbeträge in Euro)
1 Anlage 5 1. Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (Monatsbeträge in Euro) Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungs- Erfahrungsstufen gruppe 1 2 3 4
Anhang 11 (zu Artikel 2 Nummer 3)
Anhang 11 Grundgehaltssätze Anlage 6 Landesbesoldungsordnung A Besol- 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus dungs- Erfahrungsstufe gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5 2231,02
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Musterberechnungen. Gültig ab 01. April 2019
Musterberechnungen für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Gültig ab 01. April 2019
Betrag in Euro, Vomhundert, Bruchteil
Gültig ab 1. Juli 2013 Anlage 14 (ersetzt Anlage IX zum BBesG) Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen (Monatsbeträge) - in der Reihenfolge der Gesetzesstellen - Bundesbesoldungsgesetz Nummer
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 23. August (Erfahrungs-)Stufe. 1. Besoldungsordnung A (gültig seit
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 23. August 2013 355 Grundgehaltssätze 1. Besoldungsordnung A (gültig seit 01.01.2013) Besold. Gruppe 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus
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Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen
Nr. 6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 27. April
Nr. 6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 27. April 2017 199 1732/2017 Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Anlage 1 Grundgehaltssätze Landesbesoldungsordnung A Besol- 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus dungs- Erfahrungsstufe gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5 2179,79 2251,30
2. Bundesbesoldungsordnung B
Anlage IV ( 20 Absatz 2 Satz 2, 32 Satz 2, 37 Satz 2) 1. Bundesbesoldungsordnung A Besoldung s- gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A 2 1 974,72 2 018,71 2 063,88 2 097,74
Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV)
Mehrarbeitsvergütungssverordnung MVergV 788 Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494) zuletzt geändert
HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
191 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 22 FREITAG, DEN 21. JULI 2017 Tag I n h a l t Seite 18. 7. 2017 Hamburgisches Gesetz r Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2017/2018
Gesetz- und Verordnungsblatt
H 13614 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I 529 2011 Ausgegeben zu Wiesbaden am 18. Oktober 2011 Nr. 19 Tag Inhalt Seite 6. 10. 11 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung
Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV)
Mehrarbeitsvergütungssverordnung MVergV 788 Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (MVergV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494) zuletzt geändert
Beamtinnen und Beamte des Bundes bei Deutsche Telekom AG und DB Privat- und Firmenkundenbank AG
Besoldung_Bund Beamtinnen und Beamte des Bundes bei Deutsche Telekom AG und DB Privat- und Firmenkundenbank AG Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der PNU gelten die Zahlen aus der Faltkarte
