Besoldungstabellen Schleswig-Holstein
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- Mina Bösch
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1 Besoldungstabellen Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. April 2015
2 Für Beamtinnen und Beamte von Schleswig-Holstein Besoldungsanpassung in Schleswig-Hostein ab 1. April 2015 Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt, u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG und das BBesG mit Stand Schleswig-Holstein hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu erlassen, welches aber im Wesentlichen das alte Bundesbesoldungsgesetz fortführt. Allerdings hat Schleswig- Holstein die Abschaffung des Besoldungsdienstalters und die entsprechende Umstellung auf Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des alten nrhythmus eingeführt. Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten Schleswig-Holstein hat am einen Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungsund Versorgungsanpassung (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 BVAnpG 2015/2016) vorgelegt, wonach die Beamtenbezüge in zwei n angehoben werden: : Linearanpassung von 1,9 % ab : Linearanpassung von 2,1 % ab , mindestens jedoch um 75 Euro Damit wird die Übertragung des Tarifergebnisses gegenüber den Beamten im Jahr 2016 um 2 Monate zeitlich verschoben und die lineare Anpassung um 0,2 % wegen der Versorgungsrücklage gemindert. Die geltenden Besoldungstabellen finden Sie in dieser Besoldungsfaltkarte. Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie unter INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte
3 Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungs- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus gruppe A , , , , , , ,51 A , , , , , , ,79 A , , , , , , ,10 A , , , , , , , ,39 A , , , , , , , , ,82 A , , , , , , , , , ,66 A , , , , , , , , , ,80 A , , , , , , , , , ,66 A , , , , , , , , , ,35 A , , , , , , , , , ,98 A , , , , , , , , ,60 A , , , , , , , , ,68 A , , , , , , , , ,59 A , , , , , , ,96 A , , , , , , ,18 Besoldungstabelle B ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B B ,96 B ,73 B ,31 B ,65 B ,34 B ,80 B ,18 B ,38 B ,22 B ,90 B ,33 Besoldungstabelle R ab (Monatsbeträge in Euro) R , , , , , , , , , , ,74 R , , , , , , , , , ,02 R ,73 R ,31 R ,65 R ,34 R ,38 R ,22 R ,90 R ,76
4 Besoldungstabelle C kw ab (Monatsbeträge in Euro) C 1 kw 3.261, , , , , , , ,19 C 2 kw 3.268, , , , , , , ,65 C 3 kw 3.592, , , , , , , ,45 C 4 kw 4.546, , , , , , , ,44 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe C 1 kw 4.159, , , , , ,68 C 2 kw 4.699, , , , , , ,85 C 3 kw 5.213, , , , , , ,26 C 4 kw 6.175, , , , , , ,69 Besoldungstabelle W ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe W W ,73 W ,05 W ,97 Anwärtergrundbetrag ab (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 907,97 A ,83 A 5 bis A ,60 A ,19 A 9 bis A ,22 A 13 + Zulage ( 47 Nr. 2 Buchst. c) oder R , Familienzuschlag ab (Monatsbeträge in Euro) 1 ( 44 Abs. 1) 2 ( 44 Abs. 2) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 119,05 226,00 übrige Besoldungsgruppen 125,03 231,99 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,95 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 331,56 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach 43 Abs. 2 Satz 1: : in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 110,67 Euro : in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 117,48 Euro
5 Für Beamtinnen und Beamte von Schleswig-Holstein Wesentliche Stellenzulagen ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe A und B Euro 47 Allgemeine Stellenzulage Buchstabe a Doppelbuchstabe aa 19,09 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 74,70 Buchstabe b und c 83,02 49 Abs. 1 bis 3 Zulage für Polizei und Steuerfahndung nach einer Dienstzeit von einem Jahr 85,00 nach einer Dienstzeit von zwei Jahren 150,00
6 Das RentenPlus im Internet: Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein Internet: Verantwortlich für den Inhalt und Redaktion: Uwe Tillmann Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen Druck: Pomp, Bottrop Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein, Telefon , Telefax Stand: August 2015
7 Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Als Berufseinsteigerin bekomme ich einen einmaligen Bonus und staatliche Zulagen. Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus fl exible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifi zierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondssparplan setzen Sie auf eine chancenorientierte Lösung: Durch die Kombination von Aktienund Rentenanlagen können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen. Gleichwohl sind Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn gesichert. Während der Ansparphase unterliegt die Anlage marktbedingten Kursschwan Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!
8 Das RentenPlus Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: (kostenfrei) Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV* HUK-COBURG PB Versicherungen Fondssparplan Beratung durch die BBBank Name, Vorname Anschrift Dienststelle/Arbeitgeber Gewerkschaft Zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen Sie mich am besten: telefonisch unter oder per unter Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meine oben ange führten Daten speichert und diese meinem Beratungswunsch entsprechend an das/die Unternehmen übermittelt, von denen ich ein persönliches Angebot für eine Rentenversicherung und/oder einen Fondssparplan wünsche. Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass sich ein Mitarbeiter der von mir ausgewählten Unternehmen zum Zweck der Vereinbarung eines Beratungstermins mit mir in Verbindung setzt. Durch die Angabe meiner Telefonnummer/ meiner -Adresse, erteile ich meine Zustimmung zur Kontaktaufnahme auf diesem Weg. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an den DGB, Abteilung OEB, Henriette-Herz-Platz 2, Berlin. Datum, Unterschrift *) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Porto, das sich lohnt! Antwort Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin
Besoldungstabellen Sachsen-Anhalt
Besoldungstabellen Sachsen-Anhalt für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Saarland
Besoldungstabellen Saarland für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Mai 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Niedersachsen
Besoldungstabellen Niedersachsen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Thüringen
Besoldungstabellen Thüringen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. September 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Bremen
Besoldungstabellen Bremen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juli 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Hessen
Besoldungstabellen Hessen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. April 2014 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz
Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Besoldungstabellen Baden-Württemberg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. März 2015 Für
Besoldungstabellen Sachsen
Besoldungstabellen Sachsen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. März 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern
Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015
Besoldungstabellen Nordrhein-Westfalen
Besoldungstabellen Nordrhein-Westfalen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. September 2014
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2016 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Bayern
Besoldungstabellen Bayern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 01.01.2017 gültig ab 01.01.2018
Besoldungstabellen Bayern
Besoldungstabellen Bayern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 01.03.2015 gültig ab 01.03.2016
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Brandenburg
Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015 mit aktuellen
Besoldungstabellen Brandenburg
Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015 mit aktuellen
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2014 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Bayern 2012
Besoldungstabellen Bayern 2012 für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. November 2012 Besoldungsrunde
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Besoldungstabellen Bayern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 01.01.2013 gültig ab 01.01.2014
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Besoldungstabellen Bayern 2012 für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2012 (vorbehaltlich
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2013 Für Beamtinnen
Anhang 11 (zu Artikel 2 Nummer 3)
Anhang 11 Grundgehaltssätze Anlage 6 Landesbesoldungsordnung A Besol- 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus dungs- Erfahrungsstufe gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5 2231,02
1. Bundesbesoldungsordnung A
gültig ab 1. April 2011 Anlage 1 1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 626,51
1. Bundesbesoldungsordnung A
1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 602,47 1 640,66 1 678,87 1 717,06 1 755,25
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Grundgehaltssätze 1. Besoldungsordnung A (gültig seit 01.06.2013)* 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus Besold. Erfahrungsstufe Gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1718,78
1. Besoldungsordnung A
Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage 1 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus S t u f e 4-Jahres-Rhythmus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1
(Monatsbeträge in Euro)
1 Anlage 5 1. Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (Monatsbeträge in Euro) Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungs- Erfahrungsstufen gruppe 1 2 3 4
Nr. 6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 27. April
Nr. 6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 27. April 2017 199 1732/2017 Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Stufe 2 ( 42 Absatz 2) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 126,04 272,29 übrige Besoldungsgruppen 132,34 278,59
Anlage 6 (zu 41) Familienzuschlag Stufe 1 ( 42 Absatz 1) Stufe 2 ( 42 Absatz 2) n A 2 bis A 8 126,04 272,29 übrige n 132,34 278,59 Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 146,25 Euro für das zweite
Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) S t u f e
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 27 vom 16. November 2011 2 Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A 2-Jahres-Rhythmus Grundgehaltssätze
Besoldungstabellen des Landes Berlin
Besoldungstabellen des Landes Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2011 Neue
Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes
Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG 78Abs2Bek Ausfertigungsdatum: 12.01.2016 Vollzitat: "Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 12. Januar 2016
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Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 323 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 52 Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Anlage 1 Grundgehaltssätze Landesbesoldungsordnung A Besol- 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus dungs- Erfahrungsstufe gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5 2179,79 2251,30
Besoldungstabelle. für Beamtinnen 2017 und Beamte in NRW
Besoldungstabelle für Beamtinnen 2017 und Beamte in NRW gültig ab 01.04.2017 Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch diese Besoldungsrunde hat wieder einmal gezeigt, dass es keinen Automatismus gibt, wenn
Besoldungstabelle. für Beamtinnen 2018 und Beamte in NRW
Besoldungstabelle für Beamtinnen 2018 und Beamte in NRW gültig ab 01.01.2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der DGB NRW hat noch mit der rot-grünen Landesregierung vereinbart, dass für 2018 das Tarifergebnis
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7 C 3232 A Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Kiel,. Juli 205 29..205 Gesetz zur Besoldungs- und
Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 1 zu Art. 1 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 6 zu Art. 2 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 23. August (Erfahrungs-)Stufe. 1. Besoldungsordnung A (gültig seit
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 23. August 2013 355 Grundgehaltssätze 1. Besoldungsordnung A (gültig seit 01.01.2013) Besold. Gruppe 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus
beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Gültig ab 1. März 2012 1. Januar 2013 1. August 2013 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Soldatinnen und Soldaten des Bundes Versorgungsempfängerinnen
P e r s o n a l a m t
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg P e r s o n a l a m t Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter und Fachbehörden - gleich für die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Nordrhein-Westfalen Gültig ab dem 1. April 2011 Beamtinnen und Beamte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Nordrhein-Westfalen Landes- und Kommunalverwaltung Gültig ab dem 1. April 2011 Beamtinnen
2. Bundesbesoldungsordnung B
Anlage IV ( 20 Absatz 2 Satz 2, 32 Satz 2, 37 Satz 2) 1. Bundesbesoldungsordnung A Besoldung s- gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A 2 1 974,72 2 018,71 2 063,88 2 097,74
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2933 18. Wahlperiode 24.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport -- Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des
Betrag in Euro, Vomhundert, Bruchteil
Gültig ab 1. Juli 2013 Anlage 14 (ersetzt Anlage IX zum BBesG) Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen (Monatsbeträge) - in der Reihenfolge der Gesetzesstellen - Bundesbesoldungsgesetz Nummer
2. Bundesbesoldungsordnung B
(Anlage IV des BBesG) 1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehalt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A 2 1 870,80 1 912,70 1 955,72 1 987,96 2 021,30 2 054,62 2 087,94 2 121,26
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223 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 39 DIENSTAG, DEN 29. SEPTEMBER 2015 Tag I n h a l t Seite 22. 9. 2015 Hamburgisches Gesetz r Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung
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Anlage 5 gültig ab 1. September 2015 1. Thüringer Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus Erfahrungsstufen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
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