Besoldungstabellen Niedersachsen
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- Eleonora Stieber
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1 Besoldungstabellen Niedersachsen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015
2 Für Beamtinnen und Beamte von Niedersachsen Besoldungsanpassung in Niedersachsen ab 1. Juni 2015 Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverord nungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch ent sprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz ins Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen). Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2015/2016 auf die Landesbeamten Das Land Niedersachsen hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom bereits eine Anhebung der Bezüge zum und beschlossen: : Linearanpassung von 2,5 % ab : Linearanpassung von 2,0 % ab In der Begründung ist ausgeführt, dass anlässlich der Aufstellung für den Haushalt 2016 eine Überprüfung erfolgen soll. Festgelegt ist, dass dann, wenn künftige Tarifab schlüsse deutlich von den nunmehr vorgesehenen Erhöhungen 2015/2016 abweichen, eine Korrektur im Rahmen der nächsten Anpassungen beabsichtigt ist. Sollte es zu weiteren Besoldungsanpassungen kommen, werden wir dies unter veröffentlichen. Die geltenden Besoldungstabellen finden Sie in dieser Besoldungsfaltkarte. Weitere Informationen zur Besoldung finden Sie unter INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte
3 Riester-Rente + Sondertarif = Das RentenPlus Besoldungstabelle A ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungs- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus gruppe A , , , , , , ,49 A , , , , , , ,91 A , , , , , , ,35 A , , , , , , , ,72 A , , , , , , , , ,73 A , , , , , , , , , ,04 A , , , , , , , , , ,21 A , , , , , , , , , ,48 A , , , , , , , , , ,03 A , , , , , , , , , ,73 A , , , , , , , , , ,45 A , , , , , , , , , ,57 A , , , , , , , , , ,95 A , , , , , , ,92 A , , , , , , ,74 Besoldungstabelle B ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe B B ,92 B ,02 B ,22 B ,12 B ,39 B ,34 B ,12 B ,98 B ,31 B ,41 Besoldungstabelle R ab (Monatsbeträge in Euro) R , , , , , , , , , , , ,67 R , , , , , , , , , ,95 R ,02 R ,22 R ,12 R ,12 R ,98 R ,31 Besoldungstabelle W ab (Monatsbeträge in Euro) Besoldungsgruppe W W W W
4 Besoldungstabelle C ab (Monatsbeträge in Euro) C , , , , , , , ,47 C , , , , , , , ,01 C , , , , , , , ,06 C , , , , , , , ,30 Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe C , , , , , ,57 C , , , , , , ,18 C , , , , , , ,98 C , , , , , , , Anwärtergrundbetrag ab (Monatsbeträge in Euro) Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt A 2 bis A 4 912,64 A ,27 A 5 bis A ,97 A ,80 A 9 bis A ,89 A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchst. c der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B) oder R ,62 Familienzuschlag ab (Monatsbeträge in Euro) 1 ( 40 Abs. 1) 2 ( 40 Abs. 2) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 120,62 228,83 übrige Besoldungsgruppen 126,66 234,97 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,31 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 296,57 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungs gruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Be soldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungs gruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
5 Für Beamtinnen und Beamte von Niedersachsen Allgemeine Stellenzulagen ab (Monatsbeträge in Euro) Nach Vorbemerkungen Nr. 27 BBesO A und B/Nr. 2b BBesO C Euro außer Sondergruppen für Beamte des mittleren Dienstes in Bes.Gr. A 5 A 8 19,22 für übrige Beamte des mittleren Dienstes 75,20 für Beamte des gehobenen u. höheren Dienstes bis Bes.Gr. A 13 sowie Beamte in Bes.Gr. C 1 83,59
6 Das RentenPlus im Internet: Impressum Herausgeber: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein Internet: Verantwortlich für den Inhalt und Redaktion: Uwe Tillmann Gestaltung: Monika Rohmann, Dormagen Druck: Pomp, Bottrop Verlag, Vertrieb und Anzeigenmarketing: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, Fuchslochweg 1, Neidenstein, Telefon , Telefax Stand: August 2015
7 Das RentenPlus Unsere Riester-Rente mit dem zusätzlichen Plus für Gewerkschaftsmitglieder Als Berufseinsteigerin bekomme ich einen einmaligen Bonus und staatliche Zulagen. Die Riester-Rente ist eine vom Staat unterstützte private Altersvorsorge. Sie wird durch Steuervergünstigungen und staatliche Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 300 Euro pro Jahr (185 Euro für Kinder, die vor dem geboren wurden). Jugendliche bis 25 Jahre erhalten als Berufsstarterbonus beim Abschluss eines Riester-Vertrages einmalig eine Zulage von 200 Euro (bei Vorliegen der Voraussetzung für staatliche Förderung). Das RentenPlus Das RentenPlus ist eine Riester-Rente plus besonders günstige Sonderkonditionen für Gewerkschaftsmitglieder und deren Angehörige plus hohe Rente durch besonders niedrige Verwaltungs- und Abschlusskosten plus fl exible Vertragsbedingungen und Beiträge plus qualifi zierte Beratung durch namhafte und geprüfte Partner des DGB. Das RentenPlus bietet zwei Vorsorgevarianten: Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung setzen Sie auf die solideste Form der Finan zie rung Ihrer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in eine sicherheitsorientierte Anlage mit einer Garantie ver zinsung investiert. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. Fondssparplan Mit dem Fondssparplan setzen Sie auf eine chancenorientierte Lösung: Durch die Kombination von Aktienund Rentenanlagen können Sie die Ertragschancen der Kapitalmärkte nutzen. Gleichwohl sind Ihre Einzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn gesichert. Während der Ansparphase unterliegt die Anlage marktbedingten Kursschwan Ä Jetzt persönliches Angebot anfordern!
8 Das RentenPlus Persönliches Angebot anfordern Bitte per Post oder Fax an: (kostenfrei) Rentenversicherung Ich wünsche Beratung durch: Debeka (Konsortialführer) DEVK NÜRNBERGER DBV* HUK-COBURG PB Versicherungen Fondssparplan Beratung durch die BBBank Name, Vorname Anschrift Dienststelle/Arbeitgeber Gewerkschaft Zwecks Vereinbarung eines Termins erreichen Sie mich am besten: telefonisch unter oder per unter Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) meine oben ange führten Daten speichert und diese meinem Beratungswunsch entsprechend an das/die Unternehmen übermittelt, von denen ich ein persönliches Angebot für eine Rentenversicherung und/oder einen Fondssparplan wünsche. Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass sich ein Mitarbeiter der von mir ausgewählten Unternehmen zum Zweck der Vereinbarung eines Beratungstermins mit mir in Verbindung setzt. Durch die Angabe meiner Telefonnummer/ meiner -Adresse, erteile ich meine Zustimmung zur Kontaktaufnahme auf diesem Weg. Ich kann die erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an den DGB, Abteilung OEB, Henriette-Herz-Platz 2, Berlin. Datum, Unterschrift *) DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Porto, das sich lohnt! Antwort Deutscher Gewerkschaftsbund Abteilung Öffentlicher Dienst und Beamtenpolitik Henriette-Herz-Platz Berlin
Besoldungstabellen Saarland
Besoldungstabellen Saarland für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Mai 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Sachsen-Anhalt
Besoldungstabellen Sachsen-Anhalt für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Schleswig-Holstein
Besoldungstabellen Schleswig-Holstein für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. April 2015 Für
Besoldungstabellen Thüringen
Besoldungstabellen Thüringen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. September 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Baden-Württemberg
Besoldungstabellen Baden-Württemberg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. März 2015 Für
Besoldungstabellen Bremen
Besoldungstabellen Bremen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juli 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Hessen
Besoldungstabellen Hessen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. April 2014 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern
Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2016 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Nordrhein-Westfalen
Besoldungstabellen Nordrhein-Westfalen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. September 2014
Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz
Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Juni 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Sachsen
Besoldungstabellen Sachsen für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. März 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Bayern
Besoldungstabellen Bayern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 01.01.2017 gültig ab 01.01.2018
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2014 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Bayern
Besoldungstabellen Bayern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 01.03.2015 gültig ab 01.03.2016
Besoldungstabellen Brandenburg
Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015 mit aktuellen
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2015 Für Beamtinnen
Besoldungstabellen Brandenburg
Besoldungstabellen Brandenburg für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2015 mit aktuellen
Besoldungstabellen Bayern 2012
Besoldungstabellen Bayern 2012 für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. November 2012 Besoldungsrunde
Besoldungstabellen Bayern
Besoldungstabellen Bayern für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 01.01.2013 gültig ab 01.01.2014
Besoldungstabellen des Landes Berlin
Besoldungstabellen des Landes Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2011 Neue
Besoldungstabellen Bayern 2012
Besoldungstabellen Bayern 2012 für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. Januar 2012 (vorbehaltlich
Besoldungstabellen Berlin
Besoldungstabellen Berlin für Beamtinnen und Beamte, für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, für Professorinnen und Professoren, für Richterinnen und Richter gültig ab 1. August 2013 Für Beamtinnen
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Grundgehaltssätze 1. Besoldungsordnung A (gültig seit 01.06.2013)* 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus Besold. Erfahrungsstufe Gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1718,78
1. Bundesbesoldungsordnung A
gültig ab 1. April 2011 Anlage 1 1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 626,51
1. Bundesbesoldungsordnung A
1. Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 602,47 1 640,66 1 678,87 1 717,06 1 755,25
Bundesbesoldungsordnung A
Anlage 1 Bundesbesoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungsgruppe S t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1 974,47 2 017,28 2 060,13 2 102,95
Familienzuschlag (Monatsbeträge in Euro) Stufe 2 ( 42 Absatz 2) Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 126,04 272,29 übrige Besoldungsgruppen 132,34 278,59
Anlage 6 (zu 41) Familienzuschlag Stufe 1 ( 42 Absatz 1) Stufe 2 ( 42 Absatz 2) n A 2 bis A 8 126,04 272,29 übrige n 132,34 278,59 Stufe 3 ergibt sich durch Hinzurechnung von 146,25 Euro für das zweite
Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) S t u f e
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 27 vom 16. November 2011 2 Anlage 1 Gültig ab 1. April 2011 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A 2-Jahres-Rhythmus Grundgehaltssätze
1. Besoldungsordnung A
Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage 1 (ersetzt Anlage IV zum BBesG) 1. Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus S t u f e 4-Jahres-Rhythmus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 2 1
(Monatsbeträge in Euro)
1 Anlage 5 1. Grundgehaltssätze für Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A (Monatsbeträge in Euro) Besol- 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus dungs- Erfahrungsstufen gruppe 1 2 3 4
Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 (HBVAnpG 2013) 1)
HBVAnpG 2013 1422 Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 (HBVAnpG 2013) 1) vom 20.11.2013 (GVBl. S. 578) 1 Anpassung der Besoldung (1) Zum 1. Januar 2013 werden die am 31. Dezember
Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 1 zu Art. 1 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A
Anhang 6 zu Art. 2 des Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2017/2018 Anlage IV 1. Besoldungsordnung
beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Nordrhein-Westfalen Gültig ab dem 1. April 2011 Beamtinnen und Beamte Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Nordrhein-Westfalen Landes- und Kommunalverwaltung Gültig ab dem 1. April 2011 Beamtinnen
Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes
Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes BBesG 78Abs2Bek Ausfertigungsdatum: 12.01.2016 Vollzitat: "Bekanntmachung nach 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 12. Januar 2016
Anhang 11 (zu Artikel 2 Nummer 3)
Anhang 11 Grundgehaltssätze Anlage 6 Landesbesoldungsordnung A Besol- 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus dungs- Erfahrungsstufe gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5 2231,02
Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (HBVAnpG 2011/2012) 1)
HBVAnpG 2011/2012 1421 Hessisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (HBVAnpG 2011/2012) 1) vom 6.10.2011 (GVBl. S. 530) 1 Anpassung der Besoldung im Jahr 2011 (1) Zum 1. Oktober 2011
beamtinnen + beamte BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Gültig ab 1. März 2012 1. Januar 2013 1. August 2013 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
beamtinnen + beamte b e a m t i n n e n + b e a m t e _ aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNGSFALTKARTE_Bund Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Soldatinnen und Soldaten des Bundes Versorgungsempfängerinnen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 323 2013 Verkündet am 1. Juli 2013 Nr. 52 Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 in der Freien Hansestadt Bremen (BremBBVAnpG
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport -- Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 23. August (Erfahrungs-)Stufe. 1. Besoldungsordnung A (gültig seit
Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 23. August 2013 355 Grundgehaltssätze 1. Besoldungsordnung A (gültig seit 01.01.2013) Besold. Gruppe 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007
602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge
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7 C 3232 A Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Ausgabe Kiel,. Juli 205 29..205 Gesetz zur Besoldungs- und
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
Nr. 6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 27. April
Nr. 6 Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2017; Ausgabe 27. April 2017 199 1732/2017 Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Besoldungstabelle. für Beamtinnen 2018 und Beamte in NRW
Besoldungstabelle für Beamtinnen 2018 und Beamte in NRW gültig ab 01.01.2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der DGB NRW hat noch mit der rot-grünen Landesregierung vereinbart, dass für 2018 das Tarifergebnis
Besoldungstabelle. für Beamtinnen 2017 und Beamte in NRW
Besoldungstabelle für Beamtinnen 2017 und Beamte in NRW gültig ab 01.04.2017 Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch diese Besoldungsrunde hat wieder einmal gezeigt, dass es keinen Automatismus gibt, wenn
Besoldungstabelle 2013/14. für Beamtinnen und Beamte in NRW
Besoldungstabelle 2013/14 für Beamtinnen und Beamte in NRW Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) 2013 Besoldungsordnung A (gültig seit 01.01.2013) 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus
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Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz
Besoldungsordnung A. Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) E r f a h r u n g s s t u f e
Anhang 1 zu Artikel 4 Nr. 2 Anlage 1 Besoldungsordnung A Grundgehaltssätze Besoldungsgruppe 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus E r f a h r u n g s s t u f e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)
Anlage 1 Grundgehaltssätze Landesbesoldungsordnung A Besol- 2 - Jahres - Rhythmus 3 - Jahres - Rhythmus 4 - Jahres - Rhythmus dungs- Erfahrungsstufe gruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 A 5 2179,79 2251,30
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H 13614 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Teil I 529 2011 Ausgegeben zu Wiesbaden am 18. Oktober 2011 Nr. 19 Tag Inhalt Seite 6. 10. 11 Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung
2. Bundesbesoldungsordnung B
Anlage IV ( 20 Absatz 2 Satz 2, 32 Satz 2, 37 Satz 2) 1. Bundesbesoldungsordnung A Besoldung s- gruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 A 2 1 974,72 2 018,71 2 063,88 2 097,74
P e r s o n a l a m t
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg P e r s o n a l a m t Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter und Fachbehörden - gleich für die ihrer Aufsicht unterstehenden juristischen Personen
HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I
177 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 27 DIENSTAG, DEN 30. JUNI 2009 Tag Inhalt Seite 16. 6. 2009 Hamburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 (HmbBVAnpG
Betrag in Euro, Betrag in Euro, Dem Grunde nach geregelt in Prozent, Bruchteil Dem Grunde nach geregelt in Prozent, Bruchteil
Gültig ab 1. Januar 2012 Anlage 14 (ersetzt Anlage IX zum BBesG) Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen (Monatsbeträge) - in der Reihenfolge der Gesetzesstellen - Betrag in Euro, Betrag in Euro,
Senatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An nachrichtlich die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses
Betrag in Euro, Vomhundert, Bruchteil
Gültig ab 1. Juli 2013 Anlage 14 (ersetzt Anlage IX zum BBesG) Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen, Vergütungen (Monatsbeträge) - in der Reihenfolge der Gesetzesstellen - Bundesbesoldungsgesetz Nummer
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Anlage 5 gültig ab 1. September 2015 1. Thüringer Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe Grundgehaltssätze 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus Erfahrungsstufen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
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INFORMATIONEN FÜR Besoldungsfaltkarte Bund Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG Gültig ab dem 1. März 2014 IM FACHBEREICH POSTDIENSTE SPEDITIONEN LOGISTIK www.psl.verdi.de Gute Gründe dabei
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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2933 18. Wahlperiode 24.04.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein für
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Besoldungsüberleitungsgesetz (BesÜG) BesÜG Ausfertigungsdatum: 05.02.2009 Vollzitat: "Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das letzt durch Artikel 5 des Gesetzes
