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Transkript:

praxis erkennen informieren

Inhalt Gesetzliche Zuzahlungen Wie hoch ist Ihr Eigenanteil? Seite 3 Vorsorgemaßnahmen Frühzeitig Gefahren erkennen! Seite 4 Reisemedizinische Impfung Risiken schon vor der Reise vermeiden! Seite 5 Sehhilfen Den Durchblick behalten! Seite 6 Hilfsmittel Hörgerät, Rollstuhl oder Krücke... Seite 7 Naturheilkunde und Heilpraktiker Wenn Ihnen die Schulmedizin nicht ausreicht. Seite 8 Lösungsvorschläge Seite 9 Kontaktdaten Seite 10 2

Gesetzliche Zuzahlungen Wie hoch ist Ihr Eigenanteil? Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen zu beteiligen. Der Eigenanteil soll bewirken, dass die Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen. Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten. Besondere Zuzahlungsregelungen bestehen für die Bereiche der stationären Behandlung (stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie Krankenhausbehandlung einschließlich Anschlussheilbehandlung) und der Heilmittel, bei häuslicher Krankenpflege sowie bei den Fahrtkosten. Belastungsgrenzen sorgen dafür, dass kranke und behinderte Menschen die medizinischen Versorgung in vollem Umfang erhalten und durch die gesetzlichen Zuzahlungen nicht unzumutbar belastet werden. Übersicht über die Zuzahlungen in der GKV Leistung Arzneimittel Gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent des Apothekenabgabepreises, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR Verbandmittel 10 Prozent des Apothekenabgabepreises, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR Fahrtkosten 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR je Fahrt Heilmittel 10 Prozent des Abgabepreises zzgl. 10 EUR je Verordnung Hilfsmittel 10 Prozent der Kosten des Hilfsmittels, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel 10 Prozent der Kosten und maximal 10 EUR pro Monat Krankenhausbehandlung 10 EUR pro Kalendertag für längstens 28 Tage ambulante Rehabilitations-Maßnahmen stationäre Vorsorge- und Rehabilitations-Maßnahmen Anschlussrehabilitation Vorsorge- und Rehabilitations- Maßnahmen für Mütter und Väter 10 EUR pro Kalendertag 10 EUR pro Kalendertag 10 EUR pro Kalendertag für längstens 28 Tage 10 EUR pro Kalendertag Quelle: Bundesministerium für Gesundheit - Referat 223 Besonderheiten bei chronisch kranken Menschen Besondere Regelungen gelten für chronisch kranke Menschen: Für Versicherte, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Das Gesetz sieht vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien das Nähere zur Definition einer chronischen Krankheit bestimmt. 3

Vorsorgemaßnahme Frühzeitig Gefahren erkennen! Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen Gesundheits-Vorsorgeuntersuchungen ab dem 35. Lebensjahr Derzeit können alle gesetzlich Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren eine Gesundheitsuntersuchung ( Check-up 35 ) zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit, in Anspruch nehmen. Hierbei stellt die Ärztin oder der Arzt mit relativ einfachen und wenig belastenden Untersuchungen fest, welche Risikofaktoren erkennbar sind oder sich bereits zu einer Krankheit verdichtet haben. Krebsfrüherkennungsuntersuchungen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben ab einem jeweils festgelegten Alter Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen. Nachfolgende Früherkennungsuntersuchungen werden angeboten und empfohlen: Für Frauen: ab dem 20. Lebensjahr: ab dem 30. Lebensjahr: ab dem 35. Lebensjahr: ab dem 50. Lebensjahr: ab dem 55. Lebensjahr: Für Männer: ab dem 35. Lebensjahr: ab dem 45. Lebensjahr: ab dem 50. Lebensjahr: ab dem 55. Lebensjahr: Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Mamma) Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren) Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren) Zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms Zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 2016 Ergänzende Vorsorgemaßnahmen Es gibt Vorsorgeuntersuchungen, die von den ärztlichen Fachgesellschaften dringend empfohlen werden, die jedoch nicht im im üblichen Krankenversicherungsschutz enthalten sind. Die Kosten sind in der Regel vom Versicherten selbst zu tragen. Dazu zählen folgende Untersuchungen: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wie z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge. Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risikoabschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen mittels Sonographie. Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse. 4

Reisemedizinische Impfungen: Risiken schon vor der Reise vermeiden! Für die Bestimmung der erforderlichen Impfungen ist das Reiseland von entscheidender Bedeutung. Vor einer Reise ins Ausland ist daher grundsätzlich eine reisemedizinische Beratung zu empfehlen. Neben darauf spezialisierten niedergelassenen Ärzten stehen Tropeninstitute und teilweise Gesundheitsämter als kompetenter Anbieter zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten: - Robert-Koch-Institut (www.rki.de), - Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de), das über aktuelle gesundheitliche Risiken ins Reiseland informiert, - Gesundheitsreiseführer der WHO (www.euro.who.int), der auch Weltkarten zur Verbreitung verschiedener Infektionskrankheiten beinhaltet. Standardimpfungen auf Grund von Reisen Impfung gegen Cholera FSME (Frühsommermeningoenzephalitis) Gelbfieber Hepatitis A Hepatitis B Influenza Meningokokken-Infektionen Indikation Aufenthalte in Infektionsgebieten, speziell unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.b. in Flüchlingslagern oder bei Naturkatastrophen Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands - Vor Aufenthalten in bekannten Gelbfieber-Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika - Entsprechend den Anforderungen eines Gelbfieber-Impfnachweises der Ziel- und Transitländer Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz - Reiseindikation - Individuelle Gefährdungsbeurteilung erforderlich - Für Reisende ab 60 Jahren ist die Impfung generell empfehlenswert - Für andere Reisende ist eine Influenza-Impfung nach Risikoabwägung entsprechend Exposition sinnvoll - Reisende in Länder mit epidemischem/hyperendemischen Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevolkerung (z.b. Entwicklungshelfer, Katastrophenhelfer, med. Personal, Langzeitaufenthalt) - Aufenthalte in Regionen mit Krankheitsausbrüchen ind Impfempfehlungen für die einheimische Bevölkerung - Vor Pilgerreisen nach Mekka - Schüler/Studenten vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung für Jugendliche oder selektiver Impfung für Schüler/Studenten Tollwut Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z.b. durch streunende Hunde) Typhus Bei Reisen in Endemiegebiete Quelle: Robert-Koch-Institut, Epidemiologische Bulletin Nr. 34, 2015 Hinweise zur Kostenübernahme Reiseimpfungen aufgrund nicht beruflicher Auslandsaufenthalte sind keine Standardimpfungen und werden laut Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, weitere Impfungen in ihren Leistungskatalog aufzunehmen. Vor der Durchführung von Impfungen und sonstigen Maßnahmen der Prophylaxe im Vorfeld von Reisen sollte die Kostenübernahme daher mit dem Versicherer besprochen werden. 5

Sehhilfen Den Durchblick behalten! Verbreitete Sehschwächen In aller Regel bemerkt man im Alltag, dass man Probleme mit dem Sehen hat: die Sehstärke nimmt ab und man erkennt bestimmte Dinge nicht mehr richtig scharf. Am weitesten verbreitet sind Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) und die Altersweitsichtigkeit. Kurzsichtige Menschen können weit entfernte Dinge schlecht erkennen, wie z.b. Straßenschilder. Weitsichtige Menschen haben Probleme in der Nähe scharf zu sehen, wie z.b. beim Lesen eines Buches. Bei Astigmatismus (Hornhautverkrümmung) wird das Licht nicht in einem Punkt der Netzhaut, sondern auf einer Linie abgebildet. Bei der Altersweitsichtigkeit handelt es sich um eine nachlassende Kraft der Muskeln der Augen. Dies tritt besonders bei älteren Menschen auf. Vom Sehtest zur Brille Der Optiker überprüft Ihre aktuelle Sehschärfe und bestimmt die Werte für Ihre Brille oder Ihre Kontaktlinsen. Zusätzlich wird dabei noch das Zusammenspiel beider Augen und das räumliche Sehen bestimmt. Im Anschluss an die Messungen wird das Ergebnis an einer Demo-Brille überprüft. Achten Sie darauf, dass die Messungen nur von erfahrenen Augenoptikern durchgeführt werden. Sie haben so die Sicherheit, dass Sie mit Ihrer neuen Brille oder Ihren neuen Kontaktlinsen garantiert den optimalen Sehkomfort genießen können. Brillenarten Einstärkenbrillen: Menschen die nur von einer Fehlsichtigkeit betroffen sind, kann mit der Einstärkenbrille geholfen werden. Mehrstärkenbrillen: Menschen, die sowohl von einer Kurzsichtigkeit als auch von einer Weitsichtigkeit betroffen sind, benötigen eine Mehrstärkenbrille (z.b. kurzsichtiger Mensch wird altersweitsichtig) Gleitsichtbrillen: Gleitsichtbrillen sind besondere Mehrstärkenbrillen, bei denen der Übergang zwischen den Sehdistanzen fließend ist. Lesebrillen: Bei den meisten Menschen lässt die Sehkraft im Laufe der Jahre nach. Die Altersweitsichtigkeit bemerkt man meist beim Lesen. Eine Lesebrille schafft hier Abhilfe. Sonnenbrillen: Im Sommer schützen Sonnenbrillen die Augen vor übermäßiger Sonnen- und UV-Strahlung. Je nach Nutzungsgebiet ist die Lichtintensität zu beachten. Die höchste Lichtintensität ist in schneereichen Bergregionen und südlichen Küsten vorhanden. Sportbrillen: Eine Sportbrille sollte vor allem sehr leicht sein und eine spezielle Beschichtung gegen Beschlag haben. Versicherung Bitte kontrollieren Sie unbedingt, ob Sie Anspruch auf Leistungen aus einer ambulanten Zusatzversicherung für Brillen und Sehhilfen haben. Gesetzliche Krankenkassen zahlen in den aller meisten Fällen nichts mehr beim Kauf einer Sehhilfe dazu. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.asano-ag.de 6

Hilfsmittel Hörgerät, Rollstuhl oder Krücke... Der rechtliche Anspruch auf eine sachgerechte Hilfsmittelversorgung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation ergibt sich aus dem 33 SGB V und weiteren Rechtsnormen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Der Anspruch umfasst immer auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Bezüglich der grundsätzlichen Erforderlichkeit und des Umfangs der Wartungsmaßnahmen und technischen Kontrollen stellt die Regelung auf den Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken und den Stand der Technik ab und ermöglicht den Krankenkassen somit eine auf das Maß des Notwendigen beschränkte sachgerechte Umsetzung. Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes Hilfsmittelbezeichnung Hilfsmittelbezeichnung Hilfsmittelbezeichnung Absauggeräte Inkontinenzhilfen Stomaartikel Adaptionshilfen Kommunikationshilfen Schuhe Applikationshilfen Hilfsmittel zur Kompressionstherapie Therapeutische Bewegungsgeräte Badehilfen Kranken-/ Behindertenfahrzeuge Toilettenhilfen Bandagen Bestrahlungsgeräte Blindenhilfsmittel Einlagen Elektrostimulationsgeräte Krankenpflegeartikel Lagerungshilfen Messgeräte für Körperzustände/ -funktionen Mobilitätshilfen Orthesen/ Schienen Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/ Hygiene Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/ Mobilität Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Gehhilfen Prothesen Sonstige Pflegehilfsmittel Hilfsmittel gegen Dekubitus Sehhilfen Verschiedenes Hilfsmittel bei Tracheostoma Hörhilfen Inhalations- und Atemtherapiegeräte Sitzhilfen Sprechhilfen Stehhilfen 7

Naturheilkunde und Heilpraktiker Wenn Ihnen die Schulmedizin nicht ausreicht. Der Heilpraktiker Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur sowie der inneren Natur des Menschen orientierte. Damit ist die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich berücksichtigt. Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.v., Berufsbild des Heilpraktikers Die Akupunktur Die Akupunktur ist eine der ältesten Therapieformen der Menschheit. Sie stammt aus der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) und hat sich aus Erfahrungen und Beobachtungen chinesischer Ärzte seit beinahe 3000 Jahren entwickelt. Die Akupunktur war von Anfang an in ein philosophisches System eingebunden, in welchem Begriffe wie Yin und Yang, das Qi und die fünf Elemente geprägt wurden, die auch heute für den so genannten ganzheitlichen Ansatz bei Diagnostik und Therapie die Grundlage bilden. Yin und Yang sollen polare Kräfte sein, die jedem Menschen inne wohnen. Im gesunden Körper sollen diese Kräfte im Gleichgewicht sein und nicht gegeneinander wirken. Sie bilden, wie das Symbol verdeutlicht, eine Einheit. Ein Ungleichgewicht kann durch äußere Einflüsse wie Krankheit, Kälte, Hitze, Nässe, Schlafmangel, Kummer und sogar Freude, aber natürlich auch durch Missbrauch von z. B. Alkohol oder Nikotin entstehen. Die Akupunktur soll das gestörte Gleichgewicht wieder herstellen, sofern noch kein bleibender Schaden eingetreten ist. Ein solches Ungleichgewicht drückt sich bei jedem Menschen anders aus: viele bekommen eine Erkältung, andere Rückenschmerzen oder Schlafstörungen, manche beginnen mehr zu trinken oder zu rauchen. Die Chiropraktik Als Chiropraktik bezeichnet man die Diagnose und Behandlung von Schmerzen und Funktionsstörungen des Bewegungsapparates. Im Mittelpunkt stehen dabei das Becken und die Wirbelsäule. Erworbene Fehlstellungen und Blockaden werden durch gezielte Handgriffe eines speziell ausgebildeten Therapeuten behoben. 8

Lösungsvorschläge praxis praxis praxis Gesetzliche Zuzahlungen 100% bis max. 125 EUR p.a. 100% bis max. 250 EUR p.a. 100% bis max. 250 EUR p.a. 100% bis max. 125 EUR 100% bis max. 250 EUR 100% bis max. 750 EUR Vorsorgemaßnahmen und Reisemedizinische Impfungen innerhalb von innerhalb von innerhalb von 2 Kalenderjahren 2 Kalenderjahren 2 Kalenderjahren Sehhilfen 100% bis max. 250 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren 100% bis max. 375 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren Lasik Lasik-Zuschuss bis max. 500 EUR Lasik-Zuschuss bis max. 1.000 EUR Hilfsmittel 100% bis max. 250 EUR p.a. 100% bis max. 750 EUR p.a. Naturheilkunde und Heilpraktiker 80% bis max. 250 EUR p.a. 80% bis max. 750 EUR p.a. Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland 100% 100% 100% Gesundheitsprüfung Nur eine Gesundheitsfrage Nur eine Gesundheitfrage Am besten gleich online unter www.asano-ag.de informieren. 9

Kontaktdaten asano AG Brunnenstr. 47 71032 Böblingen Service-Hotline: 07031 49 16 74 0 (übliche Gebühren ins deutsche Festnetz) Service-Fax: 07031 49 16 74 99 (übliche Faxgebühren ins deutsche Festnetz) Internet: www.asano-ag.de E-Mail: service@asano-ag.de Stand Informationen Gesetzliche Zuzahlungen Stand: 04/2016 Vorsorgemaßnahmen Stand: 04/2016 Reisemedizinische Impfungen Stand: 04/2016 Sehhilfen Stand: 04/2016 Hilfsmittel Stand: 04/2016 Naturheilkunde und Heilpraktiker Stand: 04/2016 Lösungsvorschläge Stand: 04/2016 10