Nürnberg, September 2011 Hintergrundinformation Auswirkungen der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai auf den Arbeitsmarkt Stand: Juli 2011 Methodische Vorbemerkungen Für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen aus dem Jahr 2004 gilt ab dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Auf Basis der Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit ist eine erste Einschätzung darüber möglich, wie sich die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 31. Juli 2011 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet. 1 Die Beschäftigung wird unterschieden in sozialversicherungspflichtige und ausschließlich geringfügige Beschäftigung. Die ausschließlich geringfügige Beschäftigung umfasst geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigung. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt monatlich 400 Euro nicht überschreitet, und eine kurzfristige Beschäftigung, wenn die Beschäftigung auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. 1 Die Ergebnisse wurden gerundet, deshalb kann es bei Summen von Einzelpositionen zu Abweichungen mit der Gesamtgröße kommen. 1
Das Gesamt-Ergebnis Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im April 2011 waren 226.000 sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte aus diesen Ländern in Deutschland registriert. Von April bis Juli hat ihre Beschäftigung um 54.000 auf 280.000 zugenommen. Stellt man in Rechnung, dass ein gewisser Anstieg von jahreszeitlich üblich ist, ergibt sich von ein Zuwachs von 41.000 Beschäftigten, der der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit zugerechnet werden kann. Davon entfallen 24.000 auf den Mai, 9.000 auf den Juni und 8.000 auf den Juli. Der Anteil der Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedsstaaten an allen Beschäftigten belief sich im Juli auf 0,8 Prozent. Schaubild 1 Beschäftigte aus den acht neuen EU-Mitgliedstaaten Deutschland Arbeitsort vorläufige Werte 300.000 250.000 200.000 Zahl der Beschäftigten insgesamt +11.000 +10.000 +13.000 +54.000 +36.000 150.000 +3.000 +3.000 +5.000 100.000 darunter: Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten +63.000 50.000 +41.000 0 absolute Veränderung gegenüber dem Vorjahr: Beschäftigte insgesamt -50.000 2008 2009 2010 2011 Quelle: Statistik der BA 2
Der Anstieg der Beschäftigten aus den neuen EU-Staaten fällt merklich höher aus als die Zahl der Zuzüge aus diesen Mitgliedsstaaten, die nach vorläufigen Angaben des Ausländerzentralregisters in den Monaten Mai bis Juli rund 26.000 betragen hat. Dies spricht dafür, dass der Anstieg der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten nur zum Teil durch Zuwanderung erfolgt ist. Zum großen Teil dürften diese Personen bereits in Deutschland gelebt haben und nicht erwerbstätig oder als Selbständige tätig gewesen sein. Ergebnisse nach Beschäftigungsformen Im Juli 2011 waren von den Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten 203.000 sozialversicherungspflichtig und 77.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Aufgrund der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 31.000 und die geringfügige Beschäftigung um 10.000 gestiegen. Der Anteil der Beschäftigten aus den neuen Mitgliedstaaten an allen Beschäftigten beträgt bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten 0,7 Prozent und bei den geringfügigen Beschäftigten 1,4 Prozent. Tabelle 1: Beschäftigte aus den acht neuen EU-Mitgliedstaaten Deutschland; Arbeitsort vorläufige und hochgerechnete Daten auf Basis von 2-Monatsw erten Beschäftigungsform Insgesamt am 31. Juli 2011 insgesamt Beschäftigte aus den acht neuen EU-Mitgliedstaaten Veränderung zum April Saisoneffekt w egen Arbeitnehmerfreizügigkeit Differenz (2) - (3) Veränderung zum Vorjahr Juli 2011 Vergleich April 2011 1 2 3 4 5 6 Beschäftige insgesamt 280.000 54.000 13.000 41.000 63.000 22.000 dav.: sozialversicherungspflichtig Beschäfigte 203.000 36.000 5.000 31.000 48.000 17.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte 77.000 18.000 8.000 10.000 15.000 5.000 Rundungsbedingte Abweichungen bei Summen. Statistik der Bundesagentur für Arbeit 3
Ergebnisse nach Branchen Der Gesamtanstieg von 41.000 entfällt vor allem auf die Arbeitnehmerüberlassung (+6.400), das Baugewerbe (+6.300) und die Land- und Forstwirtschaft (+5.100). Dabei wird der Anstieg in der Land- und Forstwirtschaft vor allem von geringfügiger Beschäftigung getragen. Schaubild 2 Beschäftigungszunahmen von 2011 aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Wirtschaftszweigen* - Deutschland (Arbeitsort) - - vorläufige Werte - Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Baugewerbe 6.400 6.300 Land- und Forstwirtschaft 5.100 Verarbeitendes Gewerbe Gastgewerbe 4.700 4.600 Wirtschaftl. Dienstleistung ohne ANÜ Handel 3.100 Verkehr und Lagerei 2.600 Gesundheits- und Sozialwesen Private Haushalte 1.100 1.000 *Zunahmen nur größer Tausend. - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Beschäftigung insgesamt darunter: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (c) Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4
Ergebnisse nach Ländern Der bundesweite Anstieg von 41.000 entfällt zu 36.000 auf Westdeutschland und zu 6.000 auf Ostdeutschland. Den absolut stärksten Anstieg gab es in Bayern (+9.300), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+7.200) und Niedersachsen (+6.100). Dabei spielt in Niedersachsen die geringfügige Beschäftigung eine größere Rolle, so dass bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Zunahme in Baden-Württemberg größer ausfällt. Schaubild 3 Beschäftigungszunahmen von 2011 aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Ländern* - Deutschland (Arbeitsort) - - vorläufige Werte - Bayern 9.300 Nordrhein-Westfalen 7.200 Niedersachsen 6.100 Baden-Württemberg Hessen Brandenburg 2.600 Rheinland-Pfalz 2.400 Sachsen 1.300 Schleswig-Holstein 1.100 *Zunahmen nur größer Tausend - 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 Beschäftigte insgesamt darunter: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (c) Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5