Anmeldung von Barmitteln nach der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005

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Transkript:

Anmeldung von Barmitteln nach der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 vom 25.11.2005, S. 9) Wer Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitführt, ist verpflichtet, diese Anmeldung vollständig und richtig auszufüllen. Vor dem Ausfüllen bitte Hinweise auf dem Trennblatt beachten und Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen 1. Angaben zur anmeldenden Person Geschlecht: männlich weiblich b) Hauptwohnsitz: Land: Postleitzahl und Wohnort: c) Geburtsdatum: Tag Monat Jahr d) Geburtsort: Geburtsstaat: e) Staatsangehörigkeit: f) Art des Reisedokuments: Personalausweis Reiseausweis Reisepass g) Nummer des Reisedokuments: h) ausstellende Behörde: i) Ausstellungsdatum: Tag Monat Jahr 2. Reiseweg Einreise in die Gemeinschaft Ausreise aus der Gemeinschaft Datum der Ein- bzw. Ausreise: Tag Monat Jahr Herkunftsland: Zielland: via (Land): 3. Verkehrsmittel Luftverkehr Flugnummer oder Registriernummer des Luftfahrzeuges: Straßenverkehr - Kraftfahrzeug mit amtlichen Kennzeichen und Länderkennzeichen: Blatt 1 für das Hauptzollamt Unterschrift des/ der Zollbediensteten: - das Kraftfahrzeug ist auf die anmeldende Person zugelassen: ja nein - Art des Beförderungsmittels (z.b. PKW, LKW, Bus): Bahn Zugart und Zugnummer: Schiffsverkehr Schiffslinie und Schiffsname: 4. Höhe und Art der Barmittel - Registrierkennzeichen des Privatboots: Jede Art von Barmitteln (z.b. Banknoten, Münzen, Reiseschecks, Orderschecks, Aktien, Schuldverschreibungen, Solawechsel) ist in einer eigenen Zeile anzumelden und genau zu bezeichnen Betrag Betrag/Wert Währung für jede Währung ist eine eigene Zeile zu verwenden Betrag entspricht in Euro Gesamtbetrag der Barmittel in Euro: Blatt 1 für das Hauptzollamt

5. Eigentümer/-in der Barmittel andere Person Geschlecht: männlich weiblich c) 6. Empfänger/-in der Barmittel andere Person: Geschlecht: männlich weiblich c) 7. Herkunft der Barmittel (Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung - auch in Stichworten) Die Barmittel stammen aus: 8. Verwendungszweck der Barmittel (Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung - auch in Stichworten) Die Barmittel sollen verwendet werden für: Ich bestätige, die Anmeldung vollständig gelesen und verstanden zu haben. Mir ist bekannt, dass meine Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden können. Die Anmeldepflicht wird nicht erfüllt, wenn die Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung der Anmeldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zur Sicherstellung der Barmittel führen. Für die Richtigkeit der Anmeldung...,.... Ort Datum Unterschrift des Anmelders/ der Anmelderin

Anmeldung von Barmitteln nach der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 vom 25.11.2005, S. 9) Wer Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitführt, ist verpflichtet, diese Anmeldung vollständig und richtig auszufüllen. Vor dem Ausfüllen bitte Hinweise auf dem Trennblatt beachten und Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen 1. Angaben zur anmeldenden Person Geschlecht: männlich weiblich b) Hauptwohnsitz: Land: Postleitzahl und Wohnort: c) Geburtsdatum: Tag Monat Jahr d) Geburtsort: Geburtsstaat: e) Staatsangehörigkeit: f) Art des Reisedokuments: Personalausweis Reiseausweis Reisepass g) Nummer des Reisedokuments: h) ausstellende Behörde: i) Ausstellungsdatum: Tag Monat Jahr 2. Reiseweg Einreise in die Gemeinschaft Ausreise aus der Gemeinschaft Datum der Ein- bzw. Ausreise: Tag Monat Jahr Herkunftsland: Zielland: via (Land): 3. Verkehrsmittel Luftverkehr Flugnummer oder Registriernummer des Luftfahrzeuges: Straßenverkehr - Kraftfahrzeug mit amtlichen Kennzeichen und Länderkennzeichen: Blatt 2 für den Anmelder Unterschrift des/ der Zollbediensteten: - das Kraftfahrzeug ist auf die anmeldende Person zugelassen: ja nein - Art des Beförderungsmittels (z.b. PKW, LKW, Bus): Bahn Zugart und Zugnummer: Schiffsverkehr Schiffslinie und Schiffsname: 4. Höhe und Art der Barmittel - Registrierkennzeichen des Privatboots: Jede Art von Barmitteln (z.b. Banknoten, Münzen, Reiseschecks, Orderschecks, Aktien, Schuldverschreibungen, Solawechsel) ist in einer eigenen Zeile anzumelden und genau zu bezeichnen Betrag Betrag/Wert Währung für jede Währung ist eine eigene Zeile zu verwenden Betrag enspricht in Euro Gesamtbetrag der Barmittel in Euro: Blatt 2 für den Anmelder

5. Eigentümer/-in der Barmittel andere Person Geschlecht: männlich weiblich c) 6. Empfänger/-in der Barmittel andere Person: Geschlecht: männlich weiblich c) 7. Herkunft der Barmittel (Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung - auch in Stichworten) Die Barmittel stammen aus: 8. Verwendungszweck der Barmittel (Schlüssige, nachvollziehbare Darlegung - auch in Stichworten) Die Barmittel sollen verwendet werden für: Ich bestätige, die Anmeldung vollständig gelesen und verstanden zu haben. Mir ist bekannt, dass meine Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden können. Die Anmeldepflicht wird nicht erfüllt, wenn die Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung der Anmeldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zur Sicherstellung der Barmittel führen. Für die Richtigkeit der Anmeldung...,.... Ort Datum Unterschrift des Anmelders/ der Anmelderin

Hinweise: Jede natürliche Person ist verpflichtet, bei ihrer Einreise in die Europäische Gemeinschaft und ihrer Ausreise aus der Europäischen Gemeinschaft von ihr mitgeführte Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr anzumelden. Mitgeführt werden auch solche Barmittel, die im Handgepäck, im aufgegebenen Reisegepäck und im Beförderungsmittel verbracht werden. Barmittel (Feld 4) sind: Bargeld Alle als gesetzliche Zahlungsmittel im Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen in Euro oder anderer Währung übertragbare Inhaberpapiere einschließlich Zahlungsinstrumente mit Inhaberklausel, z.b. Reiseschecks, Inhaberschecks, Inhaberschuldverschreibungen, Schuldverschreibungen öffentlicher Körperschaften, Prämienanleihen, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen-, Inhaberaktien, Inhaber-/Gewinn-anteilscheine, Zins-/Erneuerungsscheine sonstige übertragbare Papiere, entweder mit Inhaberklausel, ohne Einschränkung indossiert, auf einen fiktiven Empfänger ausgestellt oder in einer anderen den Übergang des Rechtsanspruchs bei Übergabe bewirkenden Form einschließlich Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen unvollständige Papiere, die ohne eine Angabe des Namens des Zahlungsempfängers unterzeichnet sind einschließlich Schecks, Solawechsel und Zahlungsanweisungen Durch unrichtige oder unvollständige Angaben wird eine Ordnungswidrigkeit nach 31 b Zollverwaltungsgesetz begangen, die mit einer empfindlichen Geldbuße bis zu 1 Million Euro geahndet werden kann. Hinweis nach 4 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes: Die Pflicht zur Abgabe der Anmeldung ergibt sich aus Art. 3 der VO (EG) Nr. 1889/2005. Die Daten werden in automatisierten Verfahren verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden dabei beachtet. Ausfüllhinweis: Der Vordruck ist selbstdurchschreibend. Zum Ausfüllen von Blatt 2 Vordruck bitte wenden.